Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2020
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Errichtung eines Anbaus an einem Einfamilienhaus durch Herrn Michael Gerstner auf der Fl.Nr. 591/46, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Amperfeld II“ und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.
Der Anbau (EG + DG) erfolgt auf der Westseite und schließt an die bestehende Garage an. Das Baufenster wird hier um 1,93m überschritten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass die Überschreitungen, hier knapp 2 Meter, irgendwann zu viel werden und Grenzen gesetzt werden müssen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. Art. 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Befreiung hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Anbau eines Wintergarten an das bestehende Wohnhaus sowie errichten eines Carports durch Anton und Thekla Schuhbauer auf der Fl.Nr. 155/1, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchstraße und ist als MD Gebiet ausgewiesen.
Der Wintergartenanbau liegt innerhalb des vorhandenen Baufensters.
Der geplante Carport (3 Stellplätze) liegt außerhalb der Baufenster und bedarf einer Befreiung vom fehlenden Baufenster.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Die Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt. Städtebauliche Gründe sprechen nicht dagegen.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Schuhbauer war aufgrund von Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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4. Antrag der CSU-Fraktion auf Ausweitung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.06.2020 beantragt die CSU-Fraktion die Ausweitung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof, da die aktuellen Öffnungszeiten dem Bedarf nicht mehr gerecht würden.
Folgende neue Öffnungszeiten werden vorgeschlagen:
- Freitag von 13:00 – 18:00 Uhr (Verlängerung um 1 Stunde)
Samstag von 09:00 – 13:00 Uhr (Verlängerung um 1 Stunde)
Dienstag von 14:00 – 18:00 Uhr (Verschiebung um 1 Stunde nach hinten)
Aufgrund eines Personalwechsels am Wertstoffhof hat die Verwaltung mit dem Landratsamt als Kostenträger auch Gespräche über die Aufstockung des Personals geführt. Künftig sollen 3er-Teams statt bisher 2er-Teams während der Öffnungszeiten zum Einsatz kommen.
Seitens des Landratsamtes wurde die Zustimmung erteilt, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. zu erweitern sowie die Kostenübernahme für die Personalaufstockung erklärt. Mittlerweile wurden zwei Beschäftigte eingestellt und befinden sich in der Einweisungsphase.
Kurzfristig kam vom Landratsamt der Hinweis, die Öffnungszeiten am Dienstag und Freitag einheitlich, von 14:00 – 18:00 Uhr, festzulegen. Dies wäre von vornherein mit dem Personal so abgestimmt gewesen.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl regt an, in den zusätzlichen Stunden eine Zählung der Nutzer vorzunehmen.
Herr Colombo entgegnet, dass gleich eine generelle Zählung erfolgen sollte, um ein besseres Bild über die Frequentierung zu erhalten.
Herr Zandt merkt an, dass man sich Gedanken machen müsste über weitere Angebote wie z.B. Glascontainer, die auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofs zugänglich sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausweitung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof Allershausen. Ab August 2020 gelten die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Dienstag von 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag von 09:00 – 13:00 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung einer Kommunal-App für die Gemeinde Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.06.2020 beantragt die CSU-Fraktion die Erstellung einer Kommunal-App für die Gemeinde Allershausen.
Ziel der App soll die schnelle, direkte und zielgruppengenaue Kommunikation, die in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, mit den Bürgern sein.
Bezüglich möglicher Features einer Kommunal-App wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Diskussionsverlauf
Aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung muss eine App einen Mehrwert für die Nutzer bieten, eine bloße Darstellung der Homepageinhalte in einem anderen Medium wird nicht ausreichend sein.
Frau Kellner-Zotz sieht insbesondere die Möglichkeit der Information der Nutzer durch Push-Nachrichten als Feature der App.
Herr Raith ergänzt, dass über eine solche App auch digitale Antragsstellungen möglich sein sollen.
Diese Ansicht wird von der Verwaltung geteilt, jedoch möchte der Freistaat für die Kommunen Basisdienste für einzelne Verwaltungsleistungen anbieten. Daher wird derzeit geraten, dahingehend noch etwas abzuwarten.
Herr Zandt gibt zu bedenken, dass eine App einer gründlichen Planung bedarf und schlägt dazu eine Projektgruppe vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, eine Kommunal-App zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Antrag der Musikschule Ampertal auf Erhöhung des Zuschusses
Hinweis auf Beschluss Nr. 29 vom 10.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 10.03.2020 hat der Gemeinderat die Erhöhung des Gemeindezuschusses von 19,50 € auf 21,00 € pro Kind ab dem kommenden Musikschuljahr beschlossen.
Von der Musikschule war eine Erhöhung bereits ab dem Jahr 2020 angedacht, dies ging so jedoch aus dem Antrag nicht hervor. Daher stellt die Musikschule nun den Antrag, die Erhöhung bereits für das laufende Schuljahr 2020 zu bewilligen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Erhöhung des Gemeindezuschusses von 19,50 € auf 21,00 € pro Kind mit Wirkung zum laufenden Schuljahr 2020 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Antrag der freien Träger der Kindertageseinrichtungen auf Defizitausgleich im Zusammenhang mit der Großraumzulage rückwirkend ab 1. März 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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Beratend
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7 |
Sachverhalt
Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Allershausen beantragen rückwirkend ab 1. März 2020 die Erhöhung des Defizitausgleichs, um die Angleichung der Personalkosten ausgleichen zu können (Großraumzulage München).
Zur rechtlichen Thematik wurden Anfragen an den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gestellt. Herr Dix vom Bayerischen Gemeindetag sieht hier grundsätzlich keine Probleme, diese Mehrkosten über Defizitverträge einzubinden. Die freien Träger übernehmen eine kommunale Pflichtaufgabe, das heißt die Gemeinde Allershausen bedient sich eines Dritten zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat grundsätzlich keine Bedenken in der Anrechnung der Zulage auf die Defizitvereinbarungen. Eine 1:1-Erstattung wird nicht empfohlen.
Ausfluss des heutigen Grundsatzbeschlusses wäre dann, die bestehenden Defizitverträge anzupassen bzw. überhaupt welche abzuschließen. In diesen wäre dann unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Personalmehraufwendungen ein maximales Defizit zu vereinbaren, das dann ggf. nicht in vollem Umfang beansprucht wird.
Für die der Großraumzulage entsprechenden Personalmehrkosten wird mit folgenden Jahresbeträgen gerechnet:
Kinderkrippen: rd. 58.200 €
Kinderhort: rd. 15.400 €
Pusteblume: rd. 9.200 €
Pfarrkindergarten: max. 6.600 €
(hier werden nur 2 Beschäftigte gerechnet, die nicht von der Zulage der Erzdiözese erfasst sind)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich,
die Personalmehrkosten für die Großraumzulage der freien Träger in neu auszuarbeitende Defizitvereinbarungen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Antrag der Musikschule Ampertal auf Bezuschussung einer Kooperation mit dem Kindergarten Spatzennest
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Musikschule Ampertal beantragt die Bezuschussung einer Kooperation zwischen der Musikschule und dem Kindergarten Spatzennest. Die Kooperation besteht bereits seit zwei Jahren und soll vorerst für das Schuljahr 2020/21 gefördert werden.
Über die Kooperation erfolgt die musikalische Früherziehung im Kindergarten. Durch die Auflagen im Rahmen der Corona-Krise kann das Programm nur mit zusätzlichen Aufwendungen wieder angeboten werden.
Aus diesem Grund wird eine Bezuschussung, ähnlich dem regulären Gemeindezuschuss, für das Schuljahr 2020/21 beantragt. Bei voraussichtlich 40 Kindern und einem monatlichen Zuschuss von 21,00 € ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € jährlich zu rechnen.
Diskussionsverlauf
Die Diskussion ergibt, dass die Förderung einmalig erfolgen soll, um die coronabedingten Mehraufwendungen bzw. Einschränkungen auszugleichen. Die Wahrnehmung des Angebots soll einkommensunabhängig möglich sein.
Trotzdem gibt es Bedenken, dass die Auswirkungen der Corona-Krise auch Allershausen treffen werden, daher müsste in Umdenken stattfinden und freiwillige Leistungen hinterfragt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die einmalige Förderung der musikalischen Früherziehung im Kindergarten Spatzennest im Schuljahr 2020/21 mit dem Gemeindezuschuss von 21,00 € pro Kind monatlich zu fördern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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9. LAG Mittlere Isar; hier MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Endbericht des MIA-Planer-Teams, das „MIA – Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal“ wurden den Gemeinden vorgestellt und übergeben und ist als Anlage angehängt.
Die offizielle Abschlussveranstaltung und Präsentation des MIA-Konzepts für die Öffentlichkeit im April musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und ist somit noch ausstehend.
Nachdem die Leader-Förderperiode jedoch bereits ausläuft, sollte zeitnah entscheiden werden, wie mit dem nun fertigen MIA-Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal zukünftig umgegangen wird.
So ist die Idee entstanden, ein Mobilitätsmanagement zur Umsetzung von MIA zu etablieren, damit das Konzept „nicht in der Schublade verschwindet“.
Bei Teilnahme aller Gemeinde liegen die Kosten bei ca. 0,50 € pro Einwohner für eine „Kümmererstelle“ mit 2,5 Jahren Laufzeit (siehe Tabelle unten). Eine Förderung durch LEADER ist möglich. Ein Projektträger steht noch nicht fest.
Der nächste Schritt ist zunächst die Absichtserklärung der Gemeinden zu diesem angedachtem Mobilitätsmanagement.
Gemeinde/Stadt Einwohner
Abschlag Abschlag 0,55 €/Einwohner 0,44€/Einwohner (ohne Beteiligung LKs) (mit Beteiligung Lks)
Allershausen 5.470 3.026,58 € 2.421,27€
Attenkirchen 2.563 1.418,12 € 1.134,50€
Berglern 2.672 1.478,43 € 1.182,75€
Fahrenzhausen 4.722 2.612,71 € 2.090,17€
Freising 45.806 25.344,74 € 20.275,79€
Haag/Amper 2.811 1.555,34 € 1.244,27€
Hohenkammer 2.375 1.314,10 € 1.051,28€
Kirchdorf 2.903 1.606,25 € 1.285,00 €
Kranzberg 4.131 2.285,71 € 1.828,57 €
Langenbach 3.891 2.152,91 € 1.722,33€
Langenpreising 2.641 1.461,28 € 1.169,03€
Marzling 3.094 1.711,93 € 1.369,54€
Neufahrn 19.040 10.534,95 € 8.427,96€
Oberding 5.838 3.230,20 € 2.584,16€
Paunzhausen 1.546 855,41 € 684,33 €
Wolfersdorf 2.518 1.393,22 € 1.114,58€
Zolling 4.551 2.518,10 € 2.014,48 €
Summe 116.572 64.500,00 € 51.600,00 €
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin wird den Gemeinderäten das Mobilitätskonzept zugesandt und die Möglichkeit der Einarbeitung gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Erneuerung der Münchener Straße von A9 bis Mozartstraße;
Vergabe Wasserleitungsbau
Vergabe Gehwegsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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Beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Im Zeitraum von 24.07.2020 bis 07.09.2020 wird, gemeinsam mit der Autobahndirektion Südbayern und dem staatlichen Bauamt Freising, die Münchener Straße vom Kreisverkehr über die A9 bis zur Mozartstraße erneuert. Im Zuge der Maßnahme wird durch die Gemeinde nun eine neue Wasserleitung gebaut und die angrenzenden Gehwege erneuert.
A) Wasserleitungsbau
Die Arbeiten zum Wasserleitungsbau Münchener Straße wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 9 Firmen, denen die Angebotsunterlagen zugeschickt wurden, haben 8 Firmen ein Angebot abgegeben.
Durch das IB Dippold und Gerold wurden die Angebote geprüft.
Angebotsübersicht (brutto auf 19% MwSt. gerechnet):
1. Fa. Seel Bau GmbH, Berg i.Gau 179.076,89 €
2. xxxxx 187.714,43 €
3. xxxxx 204.311,06 €
8. teuerstnehmender Bieter
295.418,69 €
Die Kostenberechnung für die Arbeiten liegt bei 170.998,72 € brutto. Das Angebot der Fa. Seel als günstigstem Bieter liegt damit um ca. 4% darüber und ist damit im Rahmen.
Das IB Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Seel zu vergeben.
Zweiter Bürgermeister Manuel Mück hat, in Vertretung von Erstem Bürgermeister Martin Vaas, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme den Auftrag als Eilentscheidung am 08.07.2020 in Höhe von 179.076,89 € brutto an die Firma Helmut Seel Bau GmbH, Karl-Theodor-Str. 14, Berg im Gau lt. Angebot vom 01.07.2020 vergeben.
B) Gehwegebau
Die erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung des Gehweges im Zuge der Straßenbaumaßnahme wurden von der ausführenden Firma Schelle angeboten.
Die Firma Schelle arbeitet als Subunternehmer der Firma Strabag, die wiederum als Generalunternehmer von der Autobahndirektion für die Gesamtmaßnahme beauftragt wurde.
Das Angebot der Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen vom 17.07.2020 lautet 67.732,61 € brutto.
Der Einsatz einer weiteren Baufirma ist aufgrund des Termindrucks und der vorherrschenden Platzverhältnisse nicht möglich. Dies schließt auch das Einholen eines Vergleichsangebotes aus.
Das IB Dippold und Gerold hat das Preisgefüge im Angebot der Fa. Schelle überprüft und festgestellt, dass um ca. 10% höhere Angebotspreise vorliegen.
Die Baustellenverhältnisse einberechnet, sind die aufgerufenen Preise aber als ortsüblich zu bezeichnen, daher schlägt das Bauamt vor, den Auftrag an die Fa. Schelle zur Ausführung zu vergeben.
Erster Bürgermeister Martin Vaas, hat aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme den Auftrag als Eilentscheidung am 21.07.2020 in Höhe von 67.732,61 € brutto an die Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen vom 17.07.2020 vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Eilentscheidungen Kenntnis und genehmigt diese.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.07.2020
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ö
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11 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Für den Ausbau des Finkenwegs hat die Gemeinde eine Erstattungsleistung über 91.377,14 € erhalten.
Angebote für die Erneuerung der Buswartehäuschen Göttschlag, Kreisverkehr und Reckmühle
wurden eingeholt. Die Vergabe soll in der nächsten Sitzung stattfinden.
Die Markierungsarbeiten in der Siedlung Reckmühle sind abgeschlossen, es wurden 44 Stellplätze markiert.
Anfragen:
- Herr Lerchl regt an, das absolute Halteverbot in der Jobsterstraße zu verlängern.
- Herr Huber erkundigt sich nach dem Sachstand zum Ausbau der Uhlandstraße.
Das Bauamt ist mit dem IB Schönenberg und dem Büro NRT im Austausch um die Maßnahme mit dem 3. BA Ortsmitte zu koordinieren. Die Uhlandstraße soll noch dieses Jahr gemacht werden.
- Herr Huber regt an, mehr Einlösungsmöglichkeiten für die gemeindlichen Gutscheine anzubieten.
- Herr Held erkundigt sich nach dem Sachstand zum Ausbau der Abt-Joseph-Straße.
Zuerst werden die Außenanlagen des Seniorenzentrums angelegt, die Gemeinde macht anschließend den Straßenbau.
Für die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage ist ein neues Regenrückhaltebecken notwendig. Der geeignetste Standort wäre gegenüber der Einfahrt zum Wertstoffhof. Wenn das RÜB erstellt ist, soll auch der Gehweg erstellt werden.
- Herr Kortus teilt mit, dass insbesondere Landwirte Probleme hätten, die Moosstraße wegen parkender Autos zu befahren.
- Frau Schlegel teilt mit, dass die Wippe am Spielplatz Eggenberger Feld defekt ist.
Datenstand vom 18.09.2020 10:33 Uhr