Datum: 15.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020
2 BV Sgoff Tobias, Vorbescheid, Neubau eines Wohnhauses (3 WE) mit Garage, Fl.Nr. 1805/3
3 Erschließung Uhlandstraße;
3.1 Vergabe der Planungsleistung
3.2 Vergabe der Bauausführung
4 Neubau eines Gehweges an der Friedhofstraße mit Pflasterung Vorstellung der Planung Vergabe des Planungsauftrages
5 Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Vergabe der Bauausführung für Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten Auftragsvergabe Nachträge Fa. Schelle und Vergabe der Pflanzarbeiten
5.1 Auftragsvergabe Nachträge
5.2 Auftragsvergabe Landschaftsbau
6 Vergabe von drei Buswartehäuschen Göttschlag, Oberallershausen und Reckmühle
7 Grüne Au Allershausen; Information zur geänderten Planung - Grund Festlegung in notariellen Ankaufsverträgen
8 Neuabschluss des Gas-Konzessionsvertrages
9 LAG Mittlere Isar; hier MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
10 Johanniter Kinderhort; Antrag zum Defizitausgleich 2019
11 Antrag der Kirchenverwaltung auf Zustimmung zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Filialkirche St. Leonhard
12 Antrag der SPD-Fraktion zur Verlängerung der Frist für die Zuteilung von Baukindergeld (Bund), Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)
13 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. BV Sgoff Tobias, Vorbescheid, Neubau eines Wohnhauses (3 WE) mit Garage, Fl.Nr. 1805/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg und ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen. Das Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das geplante Wohnhaus hat die Maße 15m x 9m. Die Bauweise erfolgt mit E+1+D.
Es soll ein Satteldach mit 40 Grad Dachneigung entstehen.

Aufgrund des Grundstückschnittes wird durch den Antragsteller eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl. Nr. 1731, Gemarkung Allershausen beantragt. Eigentümer dieser Fläche ist die Gemeinde Allershausen. Die Übernahme wird beantragt für einmal 2,00m x 3,00m und einmal 1,50m x 2,50m.

Die erforderlichen 6 Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben befindet sich im Überschwemmungsgebiet „Glonn“.

Diskussionsverlauf

Herr Huber gibt zu bedenken, dass durch die Abstandsflächenübernahme ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Der beantragten Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Allershausen wird zugestimmt. Es ist eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Erschließung Uhlandstraße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die in der Sitzung vom 12.11.2019 im nichtöffentlichen Teil beschlossene Erschließung der Uhlandstraße wurde von Ingenieurbüro Schönenberg geplant und ausgeschrieben.

Es sind zum Fortführen der nächsten Schritte nun die Vergaben der Ingenieurleistungen sowie die Vergabe der Bauleistung zu beschließen.

Die Ausführung soll noch im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die Parkflächen entlang der Uhlandstraße bleiben bestehen. Diese werden im Rahmen des 3. Bauabschnittes der neuen Ortsmitte überplant.

-o hne Abstimmung-

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3.1. Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 3.1

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Schönenberg hat die Ingenieurleistungen gemäß HOAI Stufe 2 Mindestsatz angeboten. Die voraussichtlichen Ingenieurkosten belaufen sich auf insgesamt 25.525,82 € brutto.

Die Gemeindeverwaltung hat den Ingenieurvertrag geprüft und schlägt vor, die Planungsleistungen inkl. Bauleitung an Büro Schönenberg zum Gesamtpreis von 25.525,82 € brutto zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Für beide Straßen bestehen keine offenen, noch nicht abgerechneten Kosten.

Im Gremium herrscht die Meinung, dass die Uhlandstraße ausgebaut werden muss, die Anton-Bruckner-Straße jedoch noch in einem Zustand ist, dass noch kein Ausbau notwendig ist.

Eine Verknüpfung der Sanierung der Uhlandstraße mit dem 3. Bauabschnitt der neuen Ortsmitte soll geprüft werden.

Beschluss

Mit der Planung und Bauleitung für die Erschließung der Uhlandstraße in Allershausen wird das Ing.-Büro Schönenberg, Rüdesheimer Str. 15, München, beauftragt. Die Vergütung der Ing.-Leistungen für die Maßnahme ist der Honorarzone II HOAI zuzuordnen. Zu dem Honorarangebot vom 02.12.2019 ist ein entsprechender Ing.-Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Vergabe der Bauausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 3.2

Sachverhalt

Zur Erschließung der Uhlandstraße wurden die Straßenbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von den acht eingeladenen Firmen haben sieben Firmen ein Angebot abgegeben.


Die Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge:
(Bruttobeträge bei 16% MwSt.)

1. Fa. Franz Schelle              133.498,03 €
2. Fa. …                                 147.647,73 €
3. Fa. …                                 152.407.24 €
4. Fa. …                                 161.699,49 €
5. Fa. …                                 169.248,16 €
6. Fa. …                                 176.785,23 €
7. Teuerstnehmende Firma   194.949,37 €


Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen abgegeben. Auf den Vergabevorschlag von Ingenieurbüro Schönenberg wir verwiesen, das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Schelle zu beauftragen.

Gegenüber der Kostenberechnung liegt die Angebotssumme um ca. 50.000 € bzw. 28% unter der Kostenberechnung.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl erkundigt sich, ob die Planungsleistungen entsprechend der Bauleistungen um 28 % günstiger werden.
Herr Schönenberg antwortet, dass die Berechnungsbasis zwar die Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung ist, aber das Honorar entsprechend angepasst wird.

Beschluss

Die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG; Niederscheyerer Str. 35 85276 Pfaffenhofen wird mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten zur Erschließung der Uhlandstraße in Allershausen zum Preis von 133.498,03 € brutto entsprechend dem Angebot vom 24.08.2020 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Gehweges an der Friedhofstraße mit Pflasterung Vorstellung der Planung Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund des inzwischen immer höher werden Verkehrsaufkommens, soll in der Friedhofstraße ein Gehweg erstellt werden. Dieser soll ein sicheres Miteinander der Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

IB-Schönenberg stellt die Planung in der Sitzung vor, erläutert Details und steht für Fragen der Gemeinderäte zur Verfügung.

Die Ausschreibungen sollen im Winter 2020 erfolgen, um dann im Jahr 2021 die Maßnahme umsetzen zu können.

Im Vorgriff zur Maßnahme muss im Bereich des Bauhofes noch ein Drosselschacht gebaut werden, der im Wasserrechtsverfahren der Kläranlage gefordert wird. Die Planungen hierfür werden aktuell durch IB Dippold und Gerold gemacht.

Die Straße bleibt in der jetzigen Form bestehen und erhält einen „Anbau“ von 1 Meter und einem gepflasterten Weg mit 1,5 Meter Breite. Die Abgrenzung zwischen Straße und Weg erfolgt mittels Homburger Kante. Leerrohre sind vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung von IB Schönenberg zu.
Mit der Planung und Bauleitung für den Neubau von einem Gehweg an der Friedhofstr aße wird das Ing.-Büro Schönenberg, Rüdesheimer Str. 15, München, beauftragt. Die Vergütung der Ing.-Leistungen für die Maßnahme ist der Honorarzone II HOAI zuzuordnen. Zu dem Honorarangebot vom 14.02.2020 ist ein entsprechender Ing.-Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Vergabe der Bauausführung für Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten Auftragsvergabe Nachträge Fa. Schelle und Vergabe der Pflanzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten zum Ausbau der Kesselboden- und Mühlenstraße wurden an die Firma Schelle Vergeben, die Arbeiten sind nun weitgehend Abgeschlossen, kleinere Nacharbeiten und zusätzliche Leistungen werden aktuell noch ausgeführt!

Zum Abschluss der Maßnahmen sind nun noch Aufträge für Pflanzarbeiten sowie Nachträgen der Firma Schelle zu vergeben, die nachfolgend beschlossen werden sollen.

-ohne Beschluss-

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5.1. Auftragsvergabe Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

Im Laufe des Baugeschehens wurden Leistungen erforderlich die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren, diese Leistungen hat die Firma Schelle in Form von Nachträgen angeboten.

NA01 (1.342,20 € brutto): Statische Lastplattendruckversuche
Die Auftragssumme wird sich durch den Nachtrag 01 um circa 1.130,- € netto erhöhen.
Es entfallen dafür die Kontrollprüfungen des Bodengutachters, die um ca. 650,- € höher liegen.

NA02 (3.942,60 € brutto): Kernbohrungen für Kanal, Köcherfundamente und Kabelleerrohr für Beleuchtung
Die Auftragssumme wird sich durch den Nachtrag 02 um circa 3.315,- € netto erhöhen, wobei rund 2.000,- € später beim Bayernwerk entfallen.

NA03 (9.478,92 € brutto): Schadstoffuntersuchung Aushubmaterial, Wurzelschutzmembrane liefern u. einbauen
Die Auftragssumme wird sich durch den Nachtrag 03 um circa um 7.970,- € netto erhöhen, wobei rund 5.250,- € auf die Schadstoffuntersuchung entfallen.

NA04 (62.017,14 € brutto): Vorhandenen Gittermattenzaun entfernen, Busbordsteine setzen, liefern und herstellen einer Schottertragschicht in der Mühlenstraße, Mehraufwendungen der Asphaltkolonne zur Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Mühlenstraße, diverse Kleinarbeiten beim Angleichen der Grundstückszufahrten.
Durch den jetzigen Bau der Haltestellen entfallen Leistungen aus dem Hauptauftrag (setzen Borde B6, erstellen Pflanzbereiche + Pflanzarbeiten) die Einsparungen werden hier bei circa 3.000,- € liegen.
Das herstellen der qualitativ höherwertigen Schottertragschicht in der Mühlenstr. ist für die circa 2.000 m² rund 1€/m² teurer wie die POS im Haupt LV – Frostschutzschicht herstellen. Mit Einsparungen auf Grund der Mehrmengen ist hier nicht zu rechnen.



Die Nachträge wurden von IB-Schönenberg geprüft und das Büro schlägt vor die geprüften Summen nun zu beauftragen.
Die Gesamtabrechnungssumme der Firma Schelle wird, inklusive der Nachträge, die Auftragssumme voraussichtlich nicht übersteigen, da sich in anderen Bereichen Massenminderungen ergeben haben, die nicht zum Tragen kommen.

Diskussionsverlauf

Herr Held empfindet die 62.000,- € Mehrkosten gewaltig, zudem seien diese in den Baustellen Jour-Fixe nicht erkennbar gewesen.
Herr Schönenberg entgegnet, dass diese Summe eine Zusammenfassung mehrerer Maßnahmen darstellt. Dieser müssen die Kostenminderungen durch nicht ausgeführte Leistungen gegenübergestellt werden. Voraussichtlich werden die Kosten im Rahmen der Auftragssumme liegen. Einzig die Kosten für die Bushaltestelle sind während des Bauablaufes zusätzlich entstanden.

Beschluss

Die Nachträge NA01 bis NA04 bei der Erneuerung der Kesselboden- und Mühlenstraße wird an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen, zum Gesamtpreis von 76.780,86 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Auftragsvergabe Landschaftsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 5.2

Sachverhalt

Im Zuge der Baumaßnahme wurde deutlich, dass im alten Teil der Kesselbodenstraße einige Bäume nicht mehr erhalten werden können. Es mussten teilweise Wurzeln entfernt werden um die neuen Leitungen verlegen und Randeinfassungen setzen zu können. Manche Bäume kamen aber auch schon vor der Baumaßnahme mit den Standorten nicht zurecht und zeigten bereits Auffälligkeiten.

Bei einer Begutachtung aller Bäume wurde von der Baumexpertin Frau Kunze festgestellt, dass zur geplanten Maßnahme noch zusätzlich insgesamt 8 Bäume gefällt werden müssen sowie 12 Ersatzpflanzungen und 29 Baumpflegeschnitte erforderlich sind.

Die Firma Ziegltrum Landschaftsbau aus Au/Hallertau wurde von Fa. Schelle als Subunternehmer für den Landschaftsbau beauftragt und soll im Zuge der Maßnahme die Arbeiten mit übernehmen.
Es liegt ein Angebot der Firma Ziegltrum über insgesamt 20.033,65 € brutto vor.
Aufgrund des Preisgefüges im Angebot ist erkennbar, dass das Angebot um ca. 20% unter der an Fa. Schelle beauftragen Leistung liegt.
Es wurde daher für die Pflanzarbeiten des Hauptauftrages nochmal ein Angebot von Ziegltrum angefordert und auch dieses liegt deutlich unter dem von Fa. Schelle.

Das Bauamt schlägt vor, die beiden Angebote für Landschaftsbauarbeiten in der Mühlen- und Kesselbodenstraße zum Gesamtpreis von 76.712,38 € brutto an die Fa. Ziegltrum zu beauftragen.
Die Landschaftsbauarbeiten sollen dafür im Leistungsverzeichnis der Fa. Schelle, mit einer Angebotssumme von 73.843,05 € brutto entfallen.
Aufgrund der vertraglichen Situation könnte die Firma Schelle eventuell einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen, der aber deutlich unter der eingesparten Summe liegt.

Aufgrund der Änderung der Vertraglichen Situation ist die beauftragte Leistung der Firma Schelle dann abgeschlossen und es kann eine Schlussabnahme der Straßen-, Kanal- und Leitungsarbeiten erfolgen. Das Datum der Schlussabnahme ist nach einschlägiger juristischer Meinung das relevante Datum zur Festlegung des in der Schlussrechnung gültigen Mehrwertsteuersatzes, in diesem Falle also dann 16%.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus gibt zu bedenken, dass durch die Grünbereiche keine übermäßigen Pflegearbeiten auf den Bauhof zukommen sollen.

Beschluss

Die Landschaftsbauarbeiten in der Kesselboden und Mühlenstraße werden an Firma Ziegltrum Landschaftsbau, zum Gesamtpreis von 76.712,38 € brutto vergeben.
Die Arbeiten sollen somit von Fa. Schelle nicht ausgeführt werden, eventuelle Forderungen von Fa. Schelle sind durch Ersten Bürgermeister Vaas zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Vergabe von drei Buswartehäuschen Göttschlag, Oberallershausen und Reckmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Die vorhandenen Buswartehäuschen an den drei Bushaltestellen Göttschlag, Oberallershausen und Reckmühle sind baufällig und müssen erneuert werden.

Die Verwaltung hat ein Modell ausgesucht, das dem der Neuen Ortsmitte ähnelt, um ein einheitliches Bild im Verlauf der Staatsstraße zu erzeugen. Die Wartehalle PEGASUS besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Glasausfachung und sorgt für eine leichte und langlebige Unterstellmöglichkeit für Wartende. Auf das, der Sitzungseinladung beigefügte, Beispielbild wird verwiesen.

Ein Angebot für drei Wartehäuschen inklusive Lieferung und Montage zum Gesamtpreis von 23.664,00 € brutto der Firma Ziegler Metallbearbeitung GmbH liegt vor.

Im Angebot enthalten sind außerdem jeweils Sitzgelegenheiten für 4 Personen und ein Mülleimer, jeweils in der Rahmenfarbe des Wartehäuschens.

Es wird vorgeschlagen die Montage im Gesamtpreis von 2.850,00 € netto durch den Bauhof durchführen zu lassen. Damit reduziert sich die Auftragssumme auf 20.358,00 € brutto.

Die Fa. Ziegler aus Nebelschütz ist Fachausstatter und langjähriger Partner für die Kommunalausstattung der Gemeinde Allerhausen. Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag an die Fa. Ziegler zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus regt an, die Montage aus gewährleistungsgründen durch die Fa. Ziegler ausführen zu lassen.

Beschluss 1

Die Montage der Wartehäuschen soll durch die Fa. Ziegler Metallbearbeitung GmbH statt durch den Bauhof erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Fa. Ziegler Metallbearbeitung GmbH aus Nebelschütz wird mit der Lieferung und Montage von drei Wartehäuschen zum Gesamtpreis von 23.664,00 € brutto entsprechend dem Angebot vom 22.07.2020 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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7. Grüne Au Allershausen; Information zur geänderten Planung - Grund Festlegung in notariellen Ankaufsverträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beratend 7

Sachverhalt

In den notariellen Ankaufsverträgen für die Grüne Au wurde ein Passus vereinbart, der die Gemeinde innerhalb der nächsten 15 Jahre dazu verpflichtet, dass die Grundstücke nicht als Retentionsfläche genutzt werden dürfen.

Aufgrund dessen wurde die Planung von Frau Ruhland dahingehend geändert, dass der Geländeabtrag aus der Kostenschätzung und Planung herausgenommen wurde. Eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt ohne Schaffung von Retentionsraum. Wenn der Zeitraum von 15 Jahren abgelaufen ist, kann diese Maßnahme 2029 nachgeholt werden.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei 80.299 €. Mit dem maximalen Retentionsraum wäre die Maßnahme auf gesamt 110.000 € gekommen. Die Ökopunkte ohne Hochwasserrückhalt liegen etwa bei 88.000 und werden dem Ökokonto der Gemeinde nach Abnahme der Maßnahme gutgeschrieben.

Eine weitere Abstimmung mit den Fachbehörden ist derzeit lt. Frau Ruhland nicht notwendig. Diese wurde mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahme bereits mit Beschluss vom 10.03.2020 beauftragt.

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8. Neuabschluss des Gas-Konzessionsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Konzessionsvertrag für das Gasnetz läuft zum 01.04.2022 aus. Die Verwaltung hat das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Daraufhin ging eine Interessensbeurkundung der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG aus München ein.
Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG betreibt das Gasnetz in Allershausen und ist an einer Fortführung interessiert.

Da keine weiteren Interessensbekundungen eingegangen sind, ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens überflüssig.

Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahre haben und auf dem aktuellen Muster der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft basieren.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus bittet um Mitteilung, wie hoch die Konzessionsabgabe ist.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen schließt mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG aus München auf Grundlage des aktuellen Musterkonzessionsvertrags der kommunalen Spitzenverbände mit dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft einen Konzessionsvertrag für das Gasnetz ab dem 02.04.2022 mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. LAG Mittlere Isar; hier MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der Endbericht des MIA-Planer-Teams, das „MIA – Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal“ wurden den Gemeinden vorgestellt und übergeben. Das Mobilitätskonzept wurde vorab per Email versandt.
Die offizielle Abschlussveranstaltung und Präsentation des MIA-Konzepts für die Öffentlichkeit im April musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und ist somit noch ausstehend.

Nachdem die Leader-Förderperiode jedoch bereits ausläuft, sollte zeitnah entscheiden werden, wie mit dem nun fertigen MIA-Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal zukünftig umgegangen wird.
So ist die Idee entstanden, ein Mobilitätsmanagement zur Umsetzung von MIA zu etablieren, damit das Konzept „nicht in der Schublade verschwindet“.
Bei Teilnahme aller Gemeinde liegen die Kosten bei ca. 0,50 € pro Einwohner für eine „Kümmererstelle“ mit 2,5 Jahren Laufzeit (siehe Tabelle unten). Eine Förderung durch LEADER ist möglich. Ein Projektträger steht noch nicht fest.
Der nächste Schritt ist zunächst die Absichtserklärung der Gemeinden zu diesem angedachtem Mobilitätsmanagement.

Gemeinde/Stadt        Einwohner                Abschlag                        Abschlag
                                               0,55 €/Einwohner                0,44€/Einwohner
                                               (ohne Beteiligung LKs)        (mit Beteiligung Lks)         
Allershausen                5.470                        3.026,58 €                        2.421,27€
Attenkirchen                2.563                        1.418,12 €                        1.134,50€
Berglern                2.672                        1.478,43 €                        1.182,75€
Fahrenzhausen        4.722                        2.612,71 €                        2.090,17€
Freising                45.806                        25.344,74 €                        20.275,79€
Haag/Amper                2.811                        1.555,34 €                        1.244,27€
Hohenkammer        2.375                        1.314,10 €                        1.051,28€
Kirchdorf                2.903                        1.606,25 €                        1.285,00 €        
Kranzberg                4.131                        2.285,71 €                        1.828,57 €        
Langenbach                3.891                        2.152,91 €                        1.722,33€
Langenpreising        2.641                        1.461,28 €                        1.169,03€
Marzling                3.094                        1.711,93 €                        1.369,54€
Neufahrn                19.040                        10.534,95 €                        8.427,96€
Oberding                5.838                        3.230,20 €                        2.584,16€
Paunzhausen                1.546                        855,41 €                        684,33 €        
Wolfersdorf                2.518                        1.393,22 €                        1.114,58€
Zolling                        4.551                        2.518,10 €                        2.014,48 €        

Summe                116.572                64.500,00 €                        51.600,00 €

Diskussionsverlauf

Herr Zandt erkundigt sich, ob weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen. Dies ist nicht der Fall, da die Gesamtkosten hochgerechnet und auf die Gemeinden umgelegt wurden.

Herr Lerchl moniert fehlende Transparenz im Ampertalrat und bei MIA.

Beschluss

Die Bürgermeister der Gemeinden der Isarregion und des Ampertals unterstützen das Mobilitätskonzept MIA. Sie streben eine Umsetzung der Maßnahmen und Projekte des Konzepts an und wollen so den Weg zu einer nachhaltigen Mobilität interkommunal beschreiten. Dazu soll ein Mobilitätsmanagement als Kümmerer für die Umsetzung eingerichtet werden mit dem Ziel, zeitnah Schlüsselprojekte im gesamten Gebiet zu realisieren, um so die Region gemeinsam zukunftsfähig zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Johanniter Kinderhort; Antrag zum Defizitausgleich 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. stellt mit Schreiben vom 27.07.2020 einen Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2019.

Im Jahr 2019 betrug das ermittelte Defizit im Johanniter Kinderhort 51.230,72 €. Gemäß Defizitvertrag wird hiervon ein maximales Defizit von 16.000,00 € übernommen.

In Anbetracht der großen Differenz und der Tatsache, dass im Betreuungsjahr 2018 das Defizit nur 5.635,31 € betrug und der Maximalbetrag somit um 10.364,69 € unterschritten wurde, scheint ein zusätzliches einmaliges Defizit von 10.000,00 € vertretbar, womit für das Betreuungsjahr 2019 ein Gesamtdefizit von 26.000,00 € übernommen werden könnte.

Diskussionsverlauf

Die Diskussion ergibt, dass nicht alle Plätze im Hort belegt waren und dies im aktuellen Schuljahr auch nicht der Fall ist. Durch die JUH soll der Gemeinde eine Gegenüberstellung der Jahre 2018 und 2019 sowie eine Prognose für das Jahr 2020 gegeben werden. Die Entscheidung über eine Defizitübernahme wird bis dahin zurückgestellt.

Beschluss

Durch die JUH ist eine Gegenüberstellung der Jahre 2018 und 2019 sowie eine Prognose für das Jahr 2020 zu geben. Die Entscheidung über eine Defizitübernahme wird bis zum Vorliegen dieser Unterlagen zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Antrag der Kirchenverwaltung auf Zustimmung zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Filialkirche St. Leonhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö 11

Sachverhalt

Im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Filialkirche St. Leonhard beabsichtigt die Kirchenverwaltung einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Die kirchliche Erlaubnis dazu wurde seitens des Ordinariats bereits erteilt.

Die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs ist jedoch nur auf dem Grundstück der Gemeinde Allershausen, Fl.Nr. 2527/1, Gemarkung Allershausen, möglich.

Daher bittet die Kirchenverwaltung den Gemeinderat Allershausen mit Schreiben vom 20.08.2020 um Zustimmung zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Filialkirche St. Leonhard in Leonhardsbuch.

Diskussionsverlauf

Herr Held frägt an, ob der sonst übliche Zuschuss in Höhe von 10 % zu gewähren ist.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Maßnahme nach derzeitigem Stand komplett vom Ordinariat finanziert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Fililkirche St. Leonhard über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 2527/1, Gemarkung Allershausen, zu.
Eine Nutzungsvereinbarung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Antrag der SPD-Fraktion zur Verlängerung der Frist für die Zuteilung von Baukindergeld (Bund), Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö 12

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Allershausen einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung richtet, um die Antragsfrist für die Gewährung der Fördergelder um mindestens zwei Jahre zu verlängern. Zudem möge sich die Gemeinde Allershausen auf der Plattform openP etition.de zwei Petitionen der SPD Kranzberg anschließen.

Die Förderprogramme sind wie folgt:
Bund:                Baukindergeld 10 Jahre                1.200,- € pro Jahr und Kind
Bayern:        Baukindergeld Plus 10 Jahre                300,- € pro Jahr und Kind
Bayern:        Baukindergeld einmalig                10.000,- €

Ende der Antragsfrist ist der 31.12.2020 und hat die Vorlage einer gültigen Baugenehmigung oder den Nachweis des Erwerbs einer Immobilie zur Bedingung.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung zu richten, um die Antragsfrist für die Gewährung der Fördergelder um mindestens zwei Jahre zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö 13

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Der Gehweg in Tünzhausen soll kurz vor dem Winter ausgeschrieben und im Frühjahr 2021 errichtet werden.
  • Die Gemeinde erhält aus dem Klimafond der ESB 2.000,- € für die Photovoltaikanlage der Schule

Anfragen:
  • Frau Kellner-Zotz bittet darum, dass die Gemeinde beim Landratsamt wegen der Problematiken der überfüllten Schulbusse vorstellig wird.
Bürgermeister Vaas teilt dazu mit, dass bereits Gespräche geführt wurden, jedoch nicht genügend Busse und Fahrer zur Verfügung stehen.
  • Herr Held erkundigt sich nach dem Stand zur Sanierung der Ortsverbindung Aiterbach – Unterkienberg.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Anlieger dem notwendigen Grunderwerb bisher skeptisch gegenüberstanden. Zudem sollte abgeklärt werden, welches Sanierungsverfahren angewandt wird.
Herr Zandt regt an, die vorgesehene Maßnahme frühzeitig mit den Ortssprechern abzusprechen.

Datenstand vom 07.10.2020 11:22 Uhr