Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2020
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Jordan war bei der Abstimmung abwesend.
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2. Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 2057/2 Gem. Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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Beschliessend
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Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Eggenberg und liegt im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Satzung lässt innerhalb ihres Geltungsbereiches Bauvorhaben zu, die zu Wohnzwecken errichtet werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach § 35 BauGB.
Für die Wasserversorgung und Entwässerung ist eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die Zufahrt zum Grundstück ist mittels einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht mit Leitungsrecht Wasser und Abwasser) zu sichern. Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße 10,99 m x 7,99 m. Die Bauweise ist mit E+D vorgesehen. Das Einfamilienhaus erhält eine Zufahrt in den südwestlichen Grundstücksanteil zur Garage. Dort werden zwei Stellplätze in einer Doppelgarage nachgewiesen. Der Mindestabstand zur Kreisstraße von 15 m wird
nicht eingehalten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es ist eine Sondervereinbarung für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerung abzuschließen. Eine entsprechende Dienstbarkeit für Geh- und Fahrtrecht, sowie Leitungsrechte ist vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Jordan war bei der Abstimmung abwesend.
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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und einem Doppelcarport auf der Fl.Nr. 2360/4 Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet ausgewiesen. Die beantragte und genehmigte 2. Änderung der Ortsrandsatzung Laimbach ist wie im Lageplan dargestellt nicht eingehalten. Das geplante Bauvorhaben soll im Norden über den Geltungsbereich hinausragen.
Es fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Gestaltung des Gebäudes ist durch das Landratsamt Freising zu überprüfen.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoß und zwei Obergeschossen sowie ein Doppelcarport.
Die GRZ wird mit 0,12 und die GFZ mit 0,25 angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Für die weitere Bearbeitung sind ein Entwässerungsplan und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird über die Gebäudeform diskutiert und angemerkt, dass die Gemeinde ihre Haltung zum Baukörper klar äußern soll.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Das Gebäude ist innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsrandsatzung Laimbach zu planen, also in etwa drei Meter nach Süden zu verschieben. Der Gemeinderat ist der Meinung, der Baukörper fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Gestaltung des Gebäudes ist nochmals durch das Landratsamt Freising zu überprüfen. Die Zufahrtssituation für das Grundstück Fl.Nr. 2360 ist zu klären. Für die weitere Bearbeitung sind ein Entwässerungsplan und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Jordan war bei der Abstimmung abwesend.
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4. Energiewende im Landkreis Freising und in der Gemeinde Allershausen;
Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde?
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Sachverhalt
Herr Henze von der Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land wird in der Sitzung die Herausforderungen der Energiewende und Möglichkeiten zum Erreichen dieser Ziele vorstellen und für Fragen, zusammen mit Herrn Hillebrand-Hansen, zur Verfügung stehen.
Laut Herrn Henze wird der Stromverbrauch in den kommenden Jahren zunehmen, da zur CO2-Einsparung Strom andere Energiearten ersetzen wird. Um diesen Strombedarf regenerativ zu decken,
stehen Photovoltaik und Windenergie im Fokus.
Um die Klimaziele bis 2035 zu erreichen, wären in beiden Bereichen enorme Anstrengungen nötig.
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5. Vorstellung Umbau Gehweg in der Abt-Joseph-Straße
Vergabe der Bauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Sachverhalt
Der Gehweg im Süden der Abt-Joseph-Straße ist zu schmal (80 cm an der engsten Stelle) und in einem schlechten Zustand. Auch der weitere Verlauf des Weges bis zur Kirchstraße ist uneben und muss erneuert werden. Diese sollen, auch im Hinblick auf das neu entstandene Gebäude für betreutes Wohnen, noch im Herbst 2020 erneuert werden.
Das Bauamt stellt die aktuelle Planung vor und erläutert die Details.
Es soll der Gehweg entlang der Abt-Joseph-Straße auf einer durchgehenden Breite von 2 Metern entstehen. Vor Ort muss noch festgelegt werden ob die Höhenlage eine Homburger Kante (bessere Barrierefreiheit) zulässt oder ob, aufgrund der Höhenlage der Nachbarbebauung, ein Hochbord gebaut werden muss.
Im weiteren Verlauf soll bis zur Fuß- und Radwegbrücke über den Mühlbach der Asphaltbelag erneuert werden.
Aufgrund des zeitlichen Drucks wurde eine kleine Ausschreibung gemacht und zwei Firmen angefragt, die im Herbst bereits in Allershausen arbeiten.
Der Preisspiegel ergibt sich wie folgt (Angebotssummen brutto):
- Fa. Franz Schelle Pfaffenhofen 76.411,13 €
Fa… 143.393,17 €
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Schelle, Pfaffenhofen, mit einer Angebotssumme von 76.411,13 € abgegeben. Aufgrund der Ausführung der Baumaßnahme Uhlandstraße liegen auch die Preise für die Abt-Joseph-Straße auf einem günstigen Niveau.
Das Bauamt schlägt vor, den Auftrag an diese Firma zu vergeben.
Die Bauausführung soll im Anschluss bzw. parallel zur Uhlandstraße ausgeführt werden und je nach Witterung bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
Diskussionsverlauf
Herr Raith regt an in diesem Zuge den Zaun am gemeindlichen Spielplatz zu erneuern und die Eigentumssituation der Wegeflächen in der Schulstraße zu überprüfen.
Frau Schlegel teilt mit, dass dies der Weg der Schulkinder in den Hort ist und während der Bauzeit eine alternative Wegeführung nötig wird.
Herr Kortus bringt dafür den Bgm.-Popp-Steg ins Gespräch. Zudem regt er ein absolutes Halteverbot im Gehwegbereich der Abt-Josef-Straße
an.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Planung zu.
Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten in der Abt-Joseph-Str. wird an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen zum Preis von 76.411,13 € brutto lt. Angebot vom 25.09.20 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Verbesserung der Akustik im Kinderhaus am Mühlbach Kirchstr. 2
Vergabe der Lieferung und Montage
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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Sachverhalt
In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden über die zu hohe Lautstärke in den Gruppenräumen im OG sowie dem Mehrzweckraum im Kinderhaus „Am Mühlbach“. Aus diesem Grund wurde 2019 durch das
Büro BL-Consult Piening GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis zeigte zu lange Nachhallzeiten und damit ein „Aufschaukeln“ der Lautstärke.
Zur Behebung der Lärmproblematik schlägt der Gutachter vor, die Oberflächen teilweise mit schallabsorbierenden Materialien zu belegen.
Das Bauamt hat insgesamt drei Firmen angefragt, zwei Firmen haben abgesagt und von einer Firma wurde ein Angebot abgegeben.
Die Firma BK-Akustik hat die Maßnahme mit insgesamt 11.975,57 € brutto angeboten.
Enthalten ist die Ertüchtigung aller Räume, die im Gutachten untersucht wurden. Zusätzlich wurden noch der Gang im OG der Kinderkrippe und die beiden Schlafräume im OG angeboten.
Insgesamt wurde durch BK-Akustik ein ganzheitliches Konzept entwickelt, so dass jeder Raum den Vorgaben des Gutachters entsprechend ausgestattet ist. Somit entsprechen dann die Räume den akustisch erforderlichen Anforderungen.
Die Fa. BK-Akustik hat bereits bei mehreren Allershausener Gemeindegebäuden erfolgreich Akustikmaßnahmen umgesetzt.
Das Bauamt schlägt, nach Prüfung des Angebotes vor, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Akustikelemente an die Fa. BK-Akustik zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Akustikelemente wird an die Fa. BK-Akustik, Hopfengarten 6, 84095 Furth zum Preis von 11.975,57 € brutto lt. Angebot vom 27.01.2020 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Antrag des Kindergarten St. Josef auf Errichtung eines Anbaus - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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7 |
Sachverhalt
Der Kindergarten St. Josef stellt mit Schreiben vom 28.07.2020 den Antrag einen Anbau an den Kindergarten zu errichten. Im Anbau sollen ein dritter Toilettenraum und ein Personalzimmer untergebracht werden.
Begründet wird die Kindergarten-Erweiterung damit, dass der Bedarf an Mittagessen ständig wächst und die vorhandene Teeküche dafür nicht mehr ausreichend ist. Zudem hat sich in der Corona-Zeit gezeigt, dass der Hygieneplan nur sehr schwer umzusetzen war.
Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Erweiterung des Kindergartens St. Josef durch einen Anbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anforderungen mit der Kindergartenleitung abzuklären. Anschließend ist dem Gemeinderat ein Konzept für den Anbau vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Erweiterung Gemeindekindergarten 6. Gruppe
Zustimmung zum Planentwurf und Vergabe der Eingabeplanung
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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Sachverhalt
Aufgrund des steigenden Betreuungsbedarfes sind aktuell einige Kinder auf der Warteliste. Um weitere Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, sollen im nördlichen Verlauf der bestehenden Containeranlage eine weitere vorübergehende Anlage angebaut werden. Die hier entstehende Gruppe soll nach Fertigstellung des neuen Kinderhauses im Baugebiet Eggenberger Feld Süd untergebracht werden.
Es soll eine Containeranlage mit zwei neuen Gruppenräumen, einem Schlafraum und einer WC- Anlage angebaut werden.
Vom Hersteller der bestehenden Containeranlage (Grinbold&Jodag) wurde bereits ein Angebot eingeholt. Der erforderliche Umbau der alten Containeranlage liegt bei 21.499,00 € brutto. Die Lieferung (zum Kauf) und Montage der neuen Anlage wurde mit 143.335,40 € brutto angeboten.
Das Bauamt schätzt die zusätzlich anfallenden Kosten (Planung, Brandschutzkonzept, Elektro und Erdarbeiten) auf ca. 30.000,00 €.
Damit belaufen sich die vorläufigen Gesamtkosten auf ca. 200.000,00 € brutto, ohne Mobiliar und Innenausstattung.
Es ist aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ein Ausgleich zu schaffen, dieser könnte zum Beispiel im Bereich des Glonnfeldparks erfolgen!
Das Architekturbüro Wacker hat die Erstellung der erforderlichen Bauantragsunterlagen auf Stundenbasis zu Gesamt 4.224,50 € brutto angeboten.
Das Büro Brandschutz Zobel hat die Erstellung des erforderlichen Brandschutzkonzeptes zum Preis von pauschal 1.508,00 € brutto angeboten.
Das Bauamt schlägt vor den Auftrag an das Büro Wacker zur Eingabeplanung des Erweiterungsbaus und das Büro Zobel für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes zu erteilen und einen Bauantrag gemäß der vorgestellten Pläne einzureichen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass auch andere Alternativen in die bisherigen Überlegungen einbezogen wurden, diese Variante aber aus Brandschutz- und Synergiegründen zu verfolgen sei.
Herr Moser erkundigt sich nach der Nutzungsdauer. Diese ist bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd vorgesehen.
Beschluss
Die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstraße 3 in Nandlstadt wird mit der Eingabeplanung für die Erweiterung der Containeranlage des Kindergartens Kienbergerstraße 1 in Allershausen zum Preis von 4.224,50 € brutto beauftragt.
Das Planungsbüro Brandschutzservice Zobel, Freisinger Str. 13a in Hallbergmoos wird mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes für die Erweiterung der Containeranlage zum Preis von 1.508,00 € brutto beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II
Antrag von Ralf Huber
Hinweis auf TOP Nr. 8 der GR-Sitzung vom 12.11.2019
Hinweis auf TOP Nr. 5 der GR-Sitzung vom 03.12.2019
Hinweis auf TOP Nr. 2 der GR-Sitzung vom 11.02.2020
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II betrifft die Flurnummern 1323/26, /27, /28 und /29, alle Gemarkung Allershausen. Vom Planungsbüro Wacker wurde nun nach den Vorgaben von Herrn Huber ein Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan übersendet. Die Begründung zur Nachverdichtung habe ich als Anlage beigefügt.
Die bisherigen vier Baufenster sollen auf drei größere Baufenster aufgeteilt werden. In der folgenden Übersicht wurde die Planung dem jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan gegenübergestellt:
Rechtskräftiger Bebauungsplan Glonnfeld II
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Planung zur 2. Änderung
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Zulässige Grundfläche
3x 110 m² und 1 x 120 m² gesamt 450 m²
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Zulässige Grundfläche
4 x 84 m² und 1 x 192 m² gesamt 528 m²
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Wandhöhe 6 m
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Wandhöhe 6,40 m
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Wohneinheiten 8
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Wohneinheiten 10
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Höhenlage der Fußbodenoberkante ist an die Verkehrsfläche gebunden und darf diese nur 0,30 m übersteigen
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Parzelle 1-4
Höhenlage ist mit 0,30 m über Rohfußboden festgelegt
Parzelle 5
Oberkante Rohfußboden im EG über dem gewachsenen Gelände, gemessen beim höchsten Punkt der Hausumfassung
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Gerade die Höhenlage ist in diesem Fall ein sehr markanter Punkt. Das Gelände steigt von der Erschließungsstraße im Norden hin zum südlichsten Punkt des Grundstückes in der Parzelle 5 um etwa einen Meter an. Mit der jetzigen Festlegung im Bebauungsplan wäre das Grundstück im Nachteil, da für die Einhaltung der Wandhöhe im Norden im südlichen Bereich Erdreich abgetragen werden müsste. Mit der gewünschten Höhenlage und Wandhöhe würden die anderen Gebäude aber deutlich niedriger (z. T. mehr als ein Meter) als die Parzelle fünf. Hier müsste im Verhältnis zu den anderen Grundstücken eine Mitte gefunden werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat gibt es keine Einwände oder Anregungen zur vorgestellten Planung.
- ohne Abstimmung -
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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.09.2020
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Das neue Gemeindemobil ist beim Autohaus und wird in den nächsten Tagen zugelassen.
Die Kehrmaschine wurde an den Bauhof geliefert und wird ebenfalls in den nächsten Tagen zugelassen.
Die Gas-Konzessionsabgabe für Allershausen betrug im letzten Jahr 3.815,59 €.
Anfragen:
- Herr Bail teilt mit, dass die Ampelschaltung für Linksabbieger auf die A 9 Richtung München sehr schlecht ist.
Und an der Kreuzung Freisinger Straße/Ampertalstraße ist bei der Fußgängerampel von der alten Post zur Sparkasse eine Leuchte defekt.
Zudem ist der Radweg von der Kesselbodenstraße Richtung Egelhausen
in schlechtem Zustand.
- Frau Gründl lädt zum Boule spielen am 03.10.2020 zwischen 14 und 17 Uhr ein und bedankt sich beim Bauhof für das Herrichten der Spielfläche.
Datenstand vom 03.11.2020 11:11 Uhr