Datum: 27.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2020 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, einem Nebengebäude und Stellplätze
Fl.Nr. 459/4, Gem. Tünzhausen
Hinweis auf Beschluss Nr. 72 vom 19.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Göttschlag und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen zum Teil als MD-Gebiet ausgewiesen. Das geplante Bauvorhaben soll im Norden über den Geltungsbereich der Ortsteilsatzung hinausragen. Dazu liegt eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising zur Zustimmung der Situierung des Gebäudes vor. Einer Reduzierung der Anbauverbotszone für die Bebauung im Abstand von 10 m vom Fahrbahnrand wurde ebenfalls zugestimmt (Anbauverbotszone Staatsstraße 20 m).
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss plus Nebenanlagen und Stellflächen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Für die weitere Bearbeitung ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Eine gesicherte Erschließung ist nur mit Abschluss einer Erschließungsvereinbarung möglich.
Diskussionsverlauf
Herr Huber fragt nach dem Nachweis der Retentionsflächen. Dies ist im Verfahren durch das LRA Freising zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Eine Erschließungsvereinbarung für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Schaffung von mehr Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund immer wieder auftretender Anfragen bzw. Beschwerden, dass vor dem Rathaus Allershausen wenig bis gar keine freien Parkplätze vorhanden sind, hat sich die Verwaltung diesbezüglich Gedanken gemacht, um mehr Parkplätze für Verwaltung und Besucher zu schaffen.
Aktuell umfasst der Parkplatz drei Stellplätze, die für Geschäftsleiter, Bürgermeister und Bauamt auf Seite des Rathauses sind.
Hinzukommt ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung sowie fünf Stellplätze, aufgeteilt für Rathausbesucher (3 Stück) und Verwaltung (2 Stück).
Durch eine Neugestaltung der Parkplatzfläche könnten die 5 Stellplätze auf 7 Stellplätze erweitert werden.
Vorschlag:
Neben dem Eingangsbereich befindet sich ein Vogelkirschbaum der eine Fläche von ca. 18 m² in Anspruch nimmt. Durch die Entfernung dieses Baumes könnte der Parkplatz für Menschen mit Behinderung hierher versetzt werden. Die Mindestanforderungen für einen solchen Parkplatz von 5m x 3,5m werden eingehalten.
In diesem Zuge würden auf der Gegenüberliegenden Seite zwei Stellplätze mehr geschaffen werden.
Der Vorschlag der Verwaltung wäre die Entfernung des Vogelkirschbaumes an besagter Stelle.
Der Stellplatz für Menschen mit Behinderung würde an den Standort des Vogelkirschbaumes versetzt werden. Die übrigen 7 Stellplätze werden beschildert für 2x bzw. 3x Verwaltung und 4x bzw. 5x Besucher.
Anmerkung: Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ hat hier keinen Baum vorgesehen.
Des Weiteren wurde im Jahr 2019 von unserer Baumsachverständigen bereits angeregt diesen Baum zu entfernen.
Die Entfernung des Baumes inkl. Wurzel sowie Bodenaustausch könnten soweit wie möglich vom Bauhof ausgeführt werden. Das gleiche gilt für die Pflasterung der neuen Stellplatzfläche. Hier müsste nur die geteerte Straße ca. 1m x 4m (breite x länge) aufgeschnitten und entfernt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Held findet es eine gute Sache, wenn hier mehr Stellflächen für die Bürger geschaffen werden. Er möchte aber, dass alle Flächen für Besucher freigehalten werden sollen und nicht durch das Rathauspersonal blockiert werden sollen. Auch GR Groszek, Raith und Lerchl befürworten, dass alle 7 Parkflächen für Besucher freigehalten werden sollen. Zusätzlich soll lt. Herrn Raith die Grünfläche erhalten werden und gegebenenfalls eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Herr Glück hält die Grünfläche eher nicht für sinnvoll und ist der Meinung, dass aus den 7 schmalen Parkplätzen 6 komfortable gemacht werden sollten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass von der Verwaltung ein neuer Entwurf für die Umgestaltung der Parkflächen mit 6 statt der bisher 7 Parkflächen an der Westseite und statt der Grünfläche am Rathaus ein Behindertenparkplatz geplant werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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4. Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für die Fl.Nrn. 170, 171, 178/2 und 178/13 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Gesetzgeber möchte den Eltern bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zugestehen. Dieser Rechtsanspruch stellt die Gemeinde Allershausen vor die Aufgabe, entsprechende Räumlichkeiten bereitzustellen.
Zwar ist derzeit noch nicht abzusehen, in welcher Form die Ganztagsbetreuung ausgestaltet sein wird. Klar ist jedoch, dass die Räumlichkeiten im Schulgebäude und in den bestehenden Kindertagesstätten nicht dafür ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Überlegungen für entsprechende räumliche Erweiterungen gemacht.
Die Schaffung von Betreuungsplätzen sollte in der näheren Umgebung der Schule erfolgen, idealerweise auf dem Schulgelände oder daran angrenzend.
Aus diesem Grund soll für die Grundstücke Fl.Nrn. 170, 171, 178/2 und 178/13 alle Gemarkung Allershausen eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden, um der Gemeinde im Verkaufsfall die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts einzuräumen.
Des Weiteren ist gemäß dem aktuellen Planungsstand davon auszugehen, dass auf dem 3. Bauabschnitt zur Ortsmitte kein Gebäude errichtet werden kann. Die Überlegungen dort ein Bürgerhaus oder Cafe zu errichten, werden daher nicht weiter verfolgt. Als Alternative dazu könnten ebenfalls die o.g. Flächen in Frage kommen.
Die Gemeinde Allershausen verfolgt damit Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, die der Allgemeinheit zugutekommen. Das Schulgelände sowie angrenzende Flächen befinden sich bereits in Gemeindebesitz. Dadurch ist eine gute städtebauliche Überplanung des Gebietes möglich.
Diskussionsverlauf
Anmerkung von GR Lerchl, dass ein weiteres Grundstück mit der Flurnummer 191/2, Gemarkung Allershausen in die Vorkaufsrechtssatzung mit aufgenommen werden soll. In solchen Fällen sollte lt. GR Mitglied Klose immer ein Lageplan zur Orientierung mit in den Unterlagen sein.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Allershausen (Vorkaufsrechtssatzung). In die Satzung ist zusätzlich das Flurstück 191/2, Gemarkung Allershausen mit aufzunehmen. Die Satzung ist als Anlage zur Niederschrift beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Brückensanierungen im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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Beratend
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5 |
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5.1. Vergabe Brückensanierung Mühlbachbrücke am Kirchplatz;
Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Bauleistung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kleiß vom Ing. Büro Dippold und Gerold anwesend. Die Sanierungsarbeiten der Brücke über den Mühlbach am Kirchplatz wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den fünf Firmen, denen die Bauverwaltung die Angebotsunterlagen zugeschickt, wurden zwei Angebote abgegeben. Ein weiteres Angebot ging verspätet bei der Gemeinde ein.
Angebotsübersicht (geprüfte Angebotssummen brutto):
1. Fa. Schelle & Uhsler 92.453,71 €
2. xxxxx 117.241,49 €
Die Kostenberechnung Sanierung der Mühlbachbrücke liegt bei 89.250,00 € brutto. Das Angebot der Fa. Schelle & Uhsler, liegt mit 3,5 % darüber. IB Dippold+Gerold hat das Preisgefüge im Angebot der Fa. Schelle & Uhsler überprüft, das Angebot entspricht dem derzeitigen Preisniveau in der Betonsanierung. Der Preisunterschied besteht hauptsächlich darin, dass im Leistungsverzeichnis für nicht vorhersehbare Arbeiten noch Stundenlohnarbeiten enthalten sind. Diese sind nicht Bestandteil der Kostenberechnung.
Das IB Dippold+Gerold schlägt vor, der Fa. Schelle & Uhsler den Auftrag zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Herr Kleiß erklärt im Detail, wie die Sanierung durchgeführt wird. Herr Bail erkundigt sich, wie lange die Brücke nach der Sanierung hält und mit welchem Fahrbelag die Brücke ausgerüstet wird. Herr Kleiß führt dazu aus, dass in der Ausschreibung eine Asphaltierung der Brücke vorgesehen ist, dass aber auch ein Pflasterbelag möglich wäre. Hier wurde schon überlegt, ob die Ausführung in Verbindung mit der Abt-Joseph-Straße erfolgt, damit hier Kosten eingespart werden können. GR Kortus will Auskunft über die Ausführung des Geländers und der Betonsäulen. Lt. Herrn Kleiß wird beides erneuert. Für die Holzbalken ist Lärchenholz vorgesehen. Lt. GR Kortus soll der historische Stil der Brücke erhalten werden. Herr Kleiß könnte sich das durchaus vorstellen mit Kratzspachteltechnik oder einem strukturierten Belag. Lt. GR Raith ist an der Südseite eine Inschrift vorhanden, die in jedem Fall erhalten, bzw. erneuert werden sollte. Die Aussparungen sind lt. Herrn Kleiß beidseits vorhanden und bisher war hier nichts vorgesehen. Herr Schuhbauer hat sich die Inschriften angesehen und hier ist als Baujahr 1920 angegeben. Herr Promberger von der Verwaltung soll sich dieser Sache annehmen.
Beschluss
Der Auftrag zur Ausführung der Sanierungsarbeiten an der Mühlbachbrücke am Kirchplatz wird an die Fa. Schelle & Uhsler aus Pfaffenhofen an der Ilm lt. Angebot vom 07.10.2020 zum Preis von 92.453,71 € brutto vergeben. Der historische Stil der Brücke soll erhalten bleiben. Die Inschriften sind wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.2. Vorstellung der Vorplanung zur Brücke von Oberallershausen nach Unterkienberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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Beschliessend
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5.2 |
Sachverhalt
Herr Kleiß vom Ing. Büro Dippold und Gerold gibt einen Sachstandbericht dazu. Hier werden derzeit Bodenproben in einer Tiefe von 10 m genommen. Für die Beurteilung der künftigen Widerlager ist dies notwendig. Nach der vergangenen Brückenprüfung wurde das Bauwerk als nicht mehr sanierungsfähig beurteilt. Hauptsächlich ist das Verkehrsaufkommen hier landwirtschaftlicher Natur. Die Vorplanung läuft noch 2020 und die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt 2021.
Diskussionsverlauf
Herr Held will hier eine Rückmeldung, ob mit den betroffenen Landwirten gesprochen wurde. Lt. Herrn Vaas ist hier eine Breite der Brücke und der Einfahrtswinkel entscheidend. Es wurden hier Gespräche mit dem direkten Grundstückseigentümer geführt. Die Kosten sollen bis zur Haushaltssitzung vorliegen. GR Glück fragt an, ob hier ein Mittelpfeiler notwendig ist. Herr Kleiß führt hierzu aus, dass dies das Wasserwirtschaftsamt nicht genehmigt. GR Raith will wissen ob die Brücke grundsätzlich von den Landwirten benötigt wird. Lt. Herrn Vaas ist dies der Fall und dies hat auch positive Aspekte, da der landwirtschaftliche Verkehr dann nicht über den Ortsteil Unterkienberg läuft. Herr Huber erkundigt sich nach den Kosten und nach dem dann zulässigen Gesamtgewicht mit dem die Brücke befahren werden darf. Lt. Herrn Kleiß ist da sehr entscheidend, ob die Brücke mit einer Schwerlast von 30 t oder 60 t ausgeführt wird. Hier differieren die Kosten in einem großen Maß, vor allem bei der Spannweite der Brücke von 26 Metern.
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6. Erschließung von Neubaugebieten an die zentrale Wasserversorgung;
Grundsatzbeschluss zur Anwendung von Erschließungsverträgen mit den Grundstückseigentümern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 13.07.2020 hat sich der Werkausschuss des Wasserzweckverbandes Paunzhausen mit dem Thema der kostendeckenden Binnenerschließung von leitungsgebundenen Einrichtungen bei Neubaugebieten befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten werden zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB zwischen dem Wasserzweckverband Paunzhausen und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern geschlossen bzw. von der jeweiligen Gemeinde bei Erschließungsverträgen beteiligt.“
Ziel ist, dass die Erschließungskosten zukünftig nicht mehr defizitär über Gebühren und Beiträge aller Abnehmer im Verbandsgebiet zu refinanzieren, sondern kostendeckend von den Grundstückseigentümern, die den Erschließungsvorteil erhalten, zu tragen sind. Die Herstellungsbeiträge werden dagegen entsprechend den Regelungen der Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Wasserzweckverbandes Paunzhausen durch eine Vereinbarung abgelöst.
Zur Umsetzung der in der Verbandsversammlung bzw. Werkausschuss beschlossenen Vorgehensweise fassen die Mitgliedsgemeinden jeweils Gemeinderatsbeschlüsse. In diesen verpflichten sie sich ihrerseits, mit dem Zweckverband als Vertragspartner die oben genannten Verträge zu schließen bzw. diesen bei Erschließungsverträgen zu beteiligen. Diese Vorgehensweise muss dann auch von allen Verbandsgemeinden beibehalten werden, damit nicht bei den Beitrags- und Gebührenbelastungen innerhalb des Verbandsgebietes Ungleichgewichte entstehen.
Der Wasserzweckverband Paunzhausen unterstützt ihre Verbandsmitglieder natürlich bei der praktischen Umsetzung.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen verpflichtet sich, bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB mit dem Wasserzweckverband Paunzhausen als Vertragspartner und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern zu schließen bzw. bei Erschließungsverträgen zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Johanniter Kinderhort;
Antrag zum Defizitausgleich 2019;
Hinweis auf TOP 10 der Sitzung vom 15.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. stellt mit Schreiben vom 27.07.2020 einen Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2019.
Im Jahr 2019 betrug das ermittelte Defizit im Johanniter Kinderhort 51.230,72 €. Gemäß Defizitvertrag wird hiervon ein maximales Defizit von 16.000,00 € übernommen.
In Anbetracht der großen Differenz und der Tatsache, dass im Betreuungsjahr 2018 das Defizit nur 5.635,31 € betrug und der Maximalbetrag somit um 10.364,69 € unterschritten wurde, scheint ein zusätzliches einmaliges Defizit von 10.000,00 € vertretbar, womit für das Betreuungsjahr 2019 ein Gesamtdefizit von 26.000,00 € übernommen werden könnte.
In der Sitzung am 15.09.2020 wurde eine Stellungnahme der Johanniter mit einer Gegenüberstellung der Jahre 2018 und 2019 sowie eine Prognose für das Jahr 2020 gefordert.
Das Schreiben der Johanniter-Unfall-Hilfe samt Anlagen ist dem Antrag beigefügt. Danach resultiert das höhere Defizit in erster Linie aus den Personalkosten. Für das Jahr 2020 gehe man aufgrund einer Gebührenerhöhung und Reduzierung von Personalstunden im Verpflegungsbereich aktuell von einem Defizit von rund 20.000 € aus
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen übernimmt für das Betreuungsjahr 2019 im Kinderhort Allershausen ein Defizit von 16.000,00 € laut Defizitvertrag und zusätzlich ein einmaliges Defizit von 10.000,00 €, somit insgesamt einen Betrag von 26.000,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.10.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Die Deutsche Telekom verlegt ein zusätzliches Glasfaserkabel in der Münchener Straße vom Rathaus bis kurz vor der Autobahnbrücke. Hier werden nur Kopflöcher geöffnet und ein kleiner Bereich des neu gepflasterten Gehweges.
Der AK Aussegnungshalle hat beschlossen die Maßnahme bis zum Frühjahr 2024 zu verschieben. Die Kosten für die abgespeckte Version belaufen sich immer noch auf 1,4 Mio. €.
Email von GR Mück er bittet um Sachstandsmitteilung wg. der Ertüchtigung der Kläranlage.
Derzeit laufen die Planungen und Vorarbeiten für die Sanierung der Bautechnik und der Elektrotechnik. Es werden in etwa 1,5 Mio. € verbaut. Die Kosten werden derzeit vom Ing. Büro Dippold und Gerold ermittelt und demnächst im Gremium vorgestellt.
- Mitteilung von Pfarrer Schlicker – Aufgrund der derzeitigen Situation mit Covid 19 und den erhöhten Werten im gesamten Landkreis werden keine Veranstaltungen an Allerheiligen auf den Friedhöfen im Gemeindebereich durchgeführt. Eine Segnung der Gräber erfolgt ohne Publikum.
- Die Sitzungen des Gemeinderates werden aufgrund der steigenden, hohen Zahlen auf ein Mindestmaß reduziert. Herr Klose möchte dazu wissen, ob die Sitzungen wieder in die Ampertalhalle ausgelagert werden. Herr Vaas teilt dazu mit, dass dies aufgrund des Abstandes und der Maske nicht notwendig ist.
- Herr Raith fragt an, warum am Johannes – Boos – Platz und an den Glonnterrassen Maskenpflicht verhängt wurde. Herr Vaas führt dazu aus, dass mittlerweile von der Polizei mitgeteilt wurde, dass die Maskenpflicht für den Johannes – Boos – Platz zurückgenommen wird. Herr Bail bittet dazu, dass die Verwaltung die Gemeinderäte bitte frühzeitig informieren soll von solchen Maßnahmen.
- Frau Schlegel bittet um einen Sachstand zum Halteverbot in der Jobsterstraße. Der AK Verkehr und Gewerbe führt dazu eine Entscheidung herbei und bis dahin bleibt die vorhandene Beschilderung.
- Herr Held teilt mit, dass die Rechnungsprüfung vom 02.11.2020 verschoben wird.
- Herr Raith teilt mit, dass der Termin vom AK Energie und Umwelt vom 02.11.2020 verschoben wird.
- GR Raith, Held und Lerchl bitten um Überprüfung der Lautsprecheranlage im großen Sitzungssaal. Herr Huber bittet um Erneuerung der Anlage.
- GR Moser fragt, wann die versprochenen Tabletts für die noch nicht ausgerüsteten GR Moser, Lachner und Schlegel fertig programmiert werden. Lt. Herrn Vaas wurde vielfach versucht, die vorhandenen Tabletts neu zu programmieren. Herr Vaas sichert zu, dass hier demnächst neue beschafft werden. Herr Klose bringt hierzu den Vorschlag für eine Technikpauschale vor.
Datenstand vom 26.11.2020 14:31 Uhr