Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020
2 Einbau von zwei Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1734/17, Gemarkung Allershausen.
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1316, Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 382, Gemarkung Aiterbach
5 Erweiterung eines bestehenden Milchviehstalles mit Laufhof, Außenliegeplätzen und Melkbereich auf der Fl.Nr. 2701, Gemarkung Allershausen
6 Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Wohnung in den Stallteil eines ehemaligen Wohnstallhauses auf der Fl.Nr. 2123, Gemarkung Allershausen
7 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" Aufstellungsbeschluss
8 Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Bauleistung Hinweis auf TOP 4 der Sitzung am 16.10.2018
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Einbau von zwei Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1734/17, Gemarkung Allershausen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reckmühle“ und ist als reines Wohngebiet ausgewiesen.
Für die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Im Bebauungsplan "Reckmühle" sind keine Dachgauben zulässig.
In der näheren Umgebung sind bereits mehrere Dachgauben genehmigt worden.
Die Dachgauben werden auf der Ostseite errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

Herr Held regt an zu prüfen, ob bei künftigen Anträgen auf Befreiung bzw. Ausnahme vom Bebauungsplan Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen werden können um z.B. Stellplatzregelungen zu ergänzen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung zur Errichtung von zwei Dachgauben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1316, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Das geplante Mehrfamilienhaus soll in der Bauweise E+1+D erfolgen und hat die Außenmaße 11,00 m x 18,00 m.
Eine Beurteilung dieses Bauvorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Öffentliche Belange sind betroffen.
Die Erschließung des Grundstückes mit Wasser und Kanal ist grundsätzlich möglich. Hierzu ist mit der Gemeinde Allershausen eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.
Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung (8 Stellplätze + 1 Besucherstellplatz) werden eingehalten.
Es wird auf die Anbauverbotszone zur Bundesautobahn A9 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Auf die Fragen zur Bebauung des restlichen Grundstücks antwortet Bürgermeister Vaas, dass seitens der Antragsteller keine weitere Bebauung vorgesehen ist und auch keine Überplanung des gesamten Grundstücks erfolgen soll.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 382, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Die Erweiterung der landwirtschaftlichen Halle hat die Maße: 40,00 m x 8,00 m und ist aufgrund der Umstellungsphase zum Biobetrieb zur Zwischenlagerung der gesamten Ernte nötig.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erweiterung eines bestehenden Milchviehstalles mit Laufhof, Außenliegeplätzen und Melkbereich auf der Fl.Nr. 2701, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Laufhof, Außenliegeplätzen und Melkbereich ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Dieses Vorhaben ist genehmigungspflichtig, aber auch genehmigungsfähig. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Wohnung in den Stallteil eines ehemaligen Wohnstallhauses auf der Fl.Nr. 2123, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Ortsteiles Schroßlach und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Zu beurteilen ist das geplante Bauvorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe f BauGB.

Es ist geplant, in einem bestehenden Stallteil eine Wohnung zu errichten.
Auf dem zusammenhängenden Anwesen wäre dies die sechste Wohneinheit. Zulässig zu den bisherigen Wohnungen sind höchstens drei weitere je Hofstelle. Somit wären fünf Wohneinheiten zulässig.

Die Entwässerung erfolgt mit einer Kleinkläranlage.

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist der Ansicht, dass aufgrund der Wohnraumknappheit die Zustimmung erteilt werden sollte. Zumal im Gemeindegebiet Höfe mit mehr Wohneinheiten vorhanden sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Die bisherigen Überlegungen für die Bebauung der sog. „Riegelgrundstücke“ im westlichen Bereich des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ haben gezeigt, dass die bisherigen Festsetzungen verschiedene Problemstellungen aufwerfen.

Der Bebauungsplan soll daher in den nachfolgenden Punkten für die Parzellen 64 bis 67 geändert werden:
  • 3 Vollgeschosse mit einer festgesetzten Wandhöhe von 8,5 m
  • Satteldächer mit 20 - 25° Neigung zulässig
  • Einzelhäuser und Hausgruppen zulässig
  • Anpassung der Regelungen für Nebenanlagen
  • Vergrößerung der Baufenster um 4 m nach Westen
  • Stellflächen nur straßenseitig zulässig
  • Tiefgaragenpflicht beim Geschosswohnungsbau

Die Festsetzung der verbindlichen Wandhöhe auf 8,5 m statt der bisherigen maximalen Wandhöhe erfolgt aus Immissionsschutzgründen. Dadurch wird gewährleistet, dass die volle Wandhöhe errichtet wird, um die größtmögliche bauliche Lärmschutzwirkung für das übrige Baugebiet zu erzielen. Zusätzlich zu Pultdächern werden Satteldächer ermöglicht.

Die Möglichkeit für Einzelhäuser und Hausgruppen schafft eine größere Flexibilität, den Bedarf an Wohnraum der einheimischen Bevölkerung decken zu können. Die nur straßenseitige Zulässigkeit von Stellflächen schließt Stellflächen im Gartenbereich aus. Dadurch werden die Straßen- und Stellflächen zusammen gehalten und ein breiterer Grüngürtel westlich der Häuser gewährleistet.

Diskussionsverlauf

Herr Held regt einen Architektenwettbewerb für die Riegelbebauung an, um Gestaltungsvarianten zu erhalten. Bürgermeister Vaas entgegnet, dass die Gemeinde den Bauwerbern nicht vorschreiben wird wie die Grundstücke zu bebauen sind. Der Bebauungsplan gibt den Rahmen vor und darin können individuelle Gestaltungen erfolgen. Zudem veräußert die Gemeinde lediglich die Grundstücke und tritt nicht als Bauherr oder gar Bauträger auf.

Herr Lerchl spricht wieder die Pflicht für Tiefgaragen an. Aus seiner Sicht sind dies vertretbare Aufwendungen, da davon auszugehen ist, dass Keller errichtet werden.

Bürgermeister Vaas gibt den derzeit bekannten weiteren zeitlichen Ablauf zum Eggenberger Feld Süd bekannt.

Herr Colombo stellt in der Diskussion den Antrag, zur Geschäftsordnung über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 13a BauGB wie folgt:

Für die Grundstücke Fl.Nr. 1290/64, 1290/65, 1290/66, 1290/67 und 1290/115, Gemarkung Allershausen, wird das Baufenster um 4 Meter nach Westen vergrößert. Die Bebauung mit Einzelhäusern und Hausgruppen wird ermöglicht. Die traufseitige Wandhöhe wird auf 8,5 Meter festgesetzt. Neben den Pultdächern werden Satteldächer mit einer Neigung von 20 - 25 ° ermöglicht. Die Regelungen für Nebenanlagen sind anzupassen. Stellflächen sind nur straßenseitig zulässig. Es gilt eine Tiefgaragenpflicht für den Geschosswohnungsbau.

Mit der Ausarbeitung der Planänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Groszek war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.

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8. Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Bauleistung Hinweis auf TOP 4 der Sitzung am 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses Nr. 153 vom 16.10.2018 hat das Büro shp Sixt, Heiß+Partner GbR die Ausschreibung für die Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung durchgeführt.
Hierzu wurde auch eine überarbeitete Kostenberechnung mit Kosten von insgesamt 291.788,00 € vorgelegt.

Zur Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung wurden die Sanierungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von den acht eingeladenen Firmen haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge:
(Bruttobeträge bei 19% MwSt.)

1. Fa. WILO EMU Anlagenbau, Roth              344.039,83 €
2. Teuerstnehmende Firma                             449.035,31 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. WILO EMU Anlagenbau, GmbH, 91154 Roth abgegeben. Auf den Vergabevorschlag von Ingenieurbüro shp wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. WILO zu beauftragen.
Gegenüber der aktualisierten Kostenberechnung liegt die Angebotssumme um 52.251,83 € brutto bzw. 17,9 % über der Kostenberechnung.

Diskussionsverlauf

Herr Colombo bittet um Prüfung, ob Zuschüsse für die Pumpenerneuerung gewährt werden.

Beschluss

Die Fa. WILO EMU Anlagenbau, GmbH, 91154 Roth wird mit der Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung in Allershausen zum Preis von 344.039,83 € brutto entsprechend dem Angebot vom 03.11.2020 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Groszek war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.

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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Am Rathaus sollen sieben Parkplätze entstehen, wovon einer für die Verwaltung ist. Eine Bepflanzung vor dem Behindertenparkplatz ist wegen des Notausstiegs aus dem Keller nicht möglich.
  • Zur Mail von Herrn Huber: Auch die Gemeinde Allershausen wird keine Hilfen bei der Gewerbesteuer erhalten, da die aktuellen Einnahmen über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen.

Datenstand vom 28.01.2021 10:56 Uhr