Datum: 26.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle in Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Neubau einer Hofbiogasanlage auf der Fl.Nr. 2604/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Neubau einer Hofbiogasanlage inkl. Neubau von BHKW-Gebäude mit 100 kW Motor, Neubau Vorgrube, Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager, Mistlage, 2 Silo und Neuerrichtung von Erdwall mit Rückhaltebecken für den Havariefall ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zu beurteilen.
Für die Errichtung eines Wasser- und Kanalanschlusses ist mit der Gemeinde Allershausen eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl bittet um die Bekanntgabe von weiteren Informationen zur Biogasanlage.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass zu 80 % Gülle vom eigenen Hof verwendet wird. Eine Einspeisung von Strom in das Stromnetz wird erfolgen. Die Abgabe von Wärme erfolgt zumindest vorerst nicht.
Die Prüfungen bezüglich Immissionen, Umweltschutzbelange, etc. werden anschließend vom Landratsamt durchgeführt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Groszek hat aufgrund Art 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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3. Antrag auf Abriss des Dachgeschosses eines Bestandsgebäudes und Neubau / Aufstockung von Obergeschoss und Dachgeschoss. Neubau eines Carports. Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung auf der Fl.Nr. 55, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Münchener Straße" und ist als Dorfgebiet ausgewiesen.
Das Dachgeschoss des Bestandsgebäudes wird abgerissen und im Anschluss neu aufgestockt. Die Grundmaße des Gebäudes bleiben gleich. Es ändert sich lediglich die Höhe des Gebäudes.
Im Bebauungsplan ist eine max. Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt. Aufgrund der Neugestaltung des Obergeschosses und dem Neubau / Aufstockung des Dachgeschosses ändert sich die Wandhöhe auf 7,22 m. Somit ergibt sich eine Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 0,92 m.
Zusätzlich wird eine Nutzungsänderung der vorhandenen Gewerbenutzung zu Wohnnutzung beantragt.
Aufgrund der umliegenden Bebauung fügt sich dieses Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein.
Es werden vier Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
GR Held ist aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich Wandhöhe wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Held hat aufgrund Art 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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4. Bebauungsplan "Glonnfeld II" 2. Änderung
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB;
Billigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGb und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 16 der GR-Sitzung vom 11.02.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Mit Beschluss Nr. 16 vom 11.02.2020 hat der Gemeinderat, wie von Herrn Ralf Huber beantragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" beschlossen.
Durch die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Die Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Antragsteller liegt vor.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“ in der Fassung vom 26.01.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd" 1. Änderung
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB;
Billigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGb und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 112 der GR-Sitzung vom 24.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss Nr. 112 vom 24.11.2020 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" beschlossen.
Durch den Planungsverband München wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ in der Fassung vom 26.01.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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26.01.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Mit dem Landratsamt wird am 10. Februar ein Gesprächstermin zum Kindergartenneubau stattfinden. Wegen neuer Ausschreibungsregularien wird ein Architektenwettbewerb als problematisch angesehen. Nach dem Termin soll eine Beratung im AK erfolgen.
Durch die Notbetreuung und organisatorischer Arbeiten und Fortbildung muss im Gemeindekindergarten keine Kurzarbeit angeordnet werden.
Im Januar und Februar werden keine Elternbeiträge eingezogen. Durch den Freistaat soll nun ein Beitragsersatz erfolgen, die Details dazu sind noch offen.
- Für die 6. Gruppe im Spatzennest wird derzeit der Wasserrechtsantrag für den Retentionsausgleich erstellt. Die Gruppe soll zum nächsten Kindergartenjahr eröffnet werden.
- Der Empfang der Vereine mit Ehrungen wird verschoben. Die vorgeschlagenen Personen wurden bereits informiert.
- Termine der Arbeitskreise oder anderer Gremien sind künftig im Vorfeld im Vorzimmer des Bürgermeisters anzumelden.
Anfragen:
GR Held erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen bezüglich der Parzellen 65 und 66 im Eggenberger Feld Süd.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die noch nicht zum Zuge gekommenen Bewerber bezüglich der Reihenhäuser angeschrieben und informiert werden. Eine Aufteilung erfolgt nach Abschluss der Bebauungsplanänderung und Eintragung der Umlegung im Grundbuch.
GR Bail spricht den abblätternden Putz an der Turnhallenaußenwand an.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dazu bereits Angebote vom Bauamt eingeholt wurden.
GR Mück erkundigt sich, wie derzeit mit Jubiläen umgegangen wird.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Jubilare telefonisch kontaktiert werden und nach Rücksprache die Glückwünsche und Präsente überbracht werden. Ein offizieller Besuch erfolgt derzeit nicht.
Datenstand vom 01.03.2021 14:57 Uhr