Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021.
2 Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021
3 Verlängerung des Pachtvertrages mit der Dorfgemeinschaft Aiterbach
4 Trägerschaft für den Kindergarten im Eggenberger Feld Süd
5 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellt. Vor der Sitzung findet eine Ortsbesichtigung zusammen mit der Landschaftsarchitektin Frau Ruhland statt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht innerhalb der für Laimbach geltenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben deshalb als sonstige Baumaßnahme im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Der Anbau eines Wohntraktes hat die Maße: 5,40 m x 8,49 m (EG + OG).
Es soll ein Pultdach mit DN 10° errichtet werden.

Nachdem die bestehende Doppelgarage abgebrochen wird, sind zu den zwei bestehenden Stellplätzen auf dem Grundstück noch zwei weitere Stellplätze befahrbar herzustellen.

Aus Sicht der Verwaltung wird hier eine neue Wohneinheit geschaffen.
Aufgrund der Größe des Baugrundstückes soll in Hinsicht einer möglichen Grundstücksteilung eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage mit der Gemeinde Allershausen abgeschlossen werden.

Die Einhaltung der Abstandsflächen ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

Der Ortstermin mit Frau Ruhland hat gezeigt, dass in diesem Bereich der Laimbach teilweise verrohrt ist. Hier ist eine umfassende Bestandsaufnahme notwendig und die Hochwassersituation abzuklären, da der Abfluss durch die Bebauung nicht mehr gewährleistet ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 4 Stellplätze befahrbar herzustellen. Eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Verbau des Laimbachs ist generell abzuklären und eine Bestandsaufnahme erforderlich.

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3. Verlängerung des Pachtvertrages mit der Dorfgemeinschaft Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Dorfgemeinschaft Aiterbach e.V. beantragte bereits im letzten Jahr die Verlängerung des mittlerweile zum 31.12.2020 ausgelaufenen Pachtvertrages für das Dorfhaus Aiterbach um 20 Jahre.

Die Dorfgemeinschaft bittet um Änderung der Instandhaltungsregelung. Bisher war die Dorfgemeinschaft dafür verantwortlich, das Vertragsobjekt in vertragsgemäßem und ordentlichem Zustand auf ihre Kosten zu erhalten. In den vergangenen 30 Jahren wurden dafür ca. 15.000,- Euro (inkl. Betriebskosten) aufgewendet.
Künftig möchte die Dorfgemeinschaft die Möglichkeit, bei Reparatur oder Instandhaltung des Dorfhauses von mehr als 1.500,- Euro im Jahr, einen Zuschuss bei der Gemeinde beantragen zu können.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas weist darauf hin, dass der Vertrag von 1994 nicht abgelaufen ist, da er sich automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, sofern keine der beiden Vertragsparteien kündigt.
Der angedachte Passus, dass für Instandhaltungskosten ab jährlich mehr als 1.500,00 € ein Zuschuss beantragt werden kann, wird in die neu abzuschließende Vereinbarung aufgenommen.

Beschluss

Der Pachtvertrag mit der Dorfgemeinschaft Aiterbach für das Dorfhaus Aiterbach wird um 20 Jahre verlängert (01.01.2021 bis 31.12.2040). Die gewünschte Instandhaltungsregelung ist im Pachtvertrag zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Trägerschaft für den Kindergarten im Eggenberger Feld Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 17.09.2019 den Grundsatzbeschluss gefasst, im Eggenberger Feld Süd eine Kindertagesstätte entsprechend des Bebauungsplanes zu errichten.

Eine dabei erfolgte Meinungsabfrage ergab, dass die Trägerschaft durch die Gemeinde Allershausen favorisiert wird.

Eine Prognose nach dem Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe, durchgeführt vom Landkreis Freising, hat ergeben, dass ein 5-gruppiger Kindergarten notwendig ist.
Drei Gruppen werden neu geschaffen, um den künftigen Bedarf abdecken zu können, die beiden weiteren Gruppen nehmen die temporären Container-Gruppen aus dem Spatzennest auf.

Der Arbeitskreis Kita Neubau hat sich mit den von der Verwaltung vorbereiteten Planungsanforderungen befasst. Aktuell werden die Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb abgeklärt.

Diskussionsverlauf

Herr Held erkundigt sich, ob bei eigener Trägerschaft zusätzliches Personal in der Gemeindeverwaltung notwendig sei. Dies ist nicht der Fall, so Bürgermeister Vaas.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Kindergarten im Eggenberger Feld Süd in eigener Trägerschaft zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:

  • Die Pumpe des Brunnen I ist defekt und wird repariert. Wasser wird somit derzeit auch über die Notverbunde bezogen.
  • Franz Groszek wird eine Dankurkunde des Bayerischeren Innenministers für seine langjährige Tätigkeit als Gemeinderat übergeben. Die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder Dinkel, Kopp und Schrödl haben diese ebenfalls erhalten.  

Anfragen:
  • GR Lerchl dankt Herrn Promberger vom Bauamt für die schnelle Durchführung der Verbreiterung der Straße von Eggenberg zur Eggenberger Brücke.

Datenstand vom 03.05.2021 12:19 Uhr