Datum: 27.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Vorstellung zum Brand- und Gesundheitsschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Stangneth vom gleichnamigen Brandschutzservice unterstützt die Gemeinde Allershausen als externer Sachverständiger. Er gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die bisherigen Tätigkeiten mit dem Brandschutzbeauftragten, Herrn Moser.
- ohne Abstimmung -
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3. Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Dachanhebung und Dachgeschossausbau auf der Flurnummer 1166/3, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kammerfeld werden eingehalten. Beim Antrag auf Vorbescheid wurde auch die Frage gestellt, ob das Dachgeschoss als 3. Vollgeschoss ausgeführt werden darf. Im Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein 3. Vollgeschoss ausgenommen. Die Dachanhebung ist ohne Ausführung als Vollgeschoss möglich. Auch Dachgauben bzw. Zwerchgiebel sind zulässig. Im Dachgeschoss soll keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden, nur die bisher vorhandene Wohneinheit soll erweitert werden. Aktuell steht dem Betriebsleiter mit Familie (4 Personen) nur eine Wohnfläche von 80 m² zur Verfügung. Die derzeitige Veränderungssperre des Bebauungsplanes Kammerfeld lässt das Bauvorhaben nur mit Erteilung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu. Lt. Stellungnahme des Landratsamtes Freising ist eine Begründung für die Erweiterung der Wohneinheit vorzulegen. Diese liegt den Antragsunterlagen bei. Die Wohnfläche ist mit der Baumaßnahme immer noch in untergeordnetem Verhältnis zur gewerblichen Nutzung vorhanden. Gewerbliche Nutzung 800,40 m², im Gegenzug dazu die Wohnnutzung mit Erweiterung 143,40 m².
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre wird erteilt. Vom Bebauungsplan Kammerfeld werden keine Ausnahmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid für den Anbau einer Einliegerwohnung mit Doppelgarage an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1734/40, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reckmühle“ und ist als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen.
Das bestehende Gebäude weist eine Hauslänge von 10,94 m auf. Durch den geplanten Anbau werden 8,00 m an das bestehende Gebäude angebaut. Somit ergibt sich eine Gesamtlänge von 18,94 m.
Im Zuge des Antrags auf Vorbescheid soll geprüft werden ob eine entsprechende Baufensterüberschreitung (Im Osten um bis zu ca. 2,50 m und im Norden um bis zu ca. 1,50 m) möglich ist.
Da der Hauptbaukörper nicht parallel zum Baufenster ist, gibt es bereits auf der Westseite eine Baufensterüberschreitung.
Der Antragsteller begründet seinen Antrag wie folgt:
„Der Anbau an das bestehende Wohngebäude folgt in seiner Flucht den Gebäudekanten des bestehenden Wohnhauses und fügt sich damit städtebaulich in die Nachbarbebauung ein. Damit werden zum einen die Baugrenzen teilweise unterschritten und teilweise überschritten um ein Abknicken des Gebäudes zu vermeiden und der Art der ortstypischen Bebauung gerecht zu werden. Zur Einhaltung dieser räumlichen Anforderungen überschreitet das Gebäude die Baugrenze an der Nord- und Ostseite.“
Im Hinblick auf eine Grundstücksteilung ist für die neu geschaffene Wohneinheit eine Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen.
GRZ (0,4) und GFZ (0,70) werden eingehalten.
Stellplätze (4 Stück) werden laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Es ist anzumerken, dass sich in der näheren Umgebung keine Gebäude mit einer vergleichbaren Hauslänge befinden. Vergleichbare Doppelhäuser oder größer Mehrfamilienhäuser weisen eine Hauslänge von max. 16,30 m auf.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist sich einig, dass das Grundstück den Anbau verträgt. Aufgrund der Gesamtlänge von 18,94 m sollte allerdings über eine Begrenzung auf 16,30 m oder einen nach Süden versetzten Anbau nachgedacht werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Umnutzung einer Doppelhaushälfte (1 Wohneinheit) in ein Ferienhaus mit einer Wohneinheit auf der Fl.Nr. 1418/66, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld II“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Durch den Antrag auf Nutzungsänderung soll eine Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus umgenutzt werden.
Da es sich hier um ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO handelt, kann die Gemeinde laut § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulassen.
Nachdem in der näheren Umgebung und in diesem Bebauungsplan kein vergleichbarer Fall vorliegt, bzw. genehmigt worden ist, rät die Verwaltung von einer positiven Entscheidung ab, auch im Hinblick auf die Schaffung von Bezugsfällen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Bereits im Vorfeld wurde von einem Nachbarn bereits ein Veto eingelegt.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl gibt zu bedenken, dass eine gewisse Wohnungsnot herrscht. Daher sollte einer Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Walmdach auf der Fl.Nr. 591/69, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Amperfeld II" und hat die Maße: 11,80 m x 10,50 m.
Die Wandhöhe beträgt 6,25 m.
Im Zuge des Antrags auf Vorbescheid sollen folgende Befreiungen überprüft werden:
Festsetzung
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Befreiung
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Baufenster
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Das Baufenster soll im Westen um 0,30 m überschritten werden.
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Dachform, Dachneigung
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Anstatt eines Sattel- oder Pultdaches soll ein Walmdach mit 25 ° Dachneigung entstehen.
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In unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben wurden bereits im Bebauungsplan "Amperfeld II" Walmdächer mit vergleichbarer Dachneigung genehmigt.
Die Überschreitung des Baufensters ist aus Sicht der Verwaltung als geringfügig einzustufen und auch planungsrechtlich vertretbar.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform und Dachneigung werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kammerfeld"
Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss Nr. 54 vom 14.02.2019 hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes "Kammerfeld" beschlossen, um die Nutzung „Beherbergungsbetrieb“ auszuschließen.
Durch die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass in der Begründung unter Nr. 5 der Passus zu Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter geändert werden muss, da diese im Plangebiet ausnahmsweise möglich sind.
GR Groszek gibt zu bedenken, dass im Plangebiet vielfach Wohnnutzung vorhanden ist. Daraufhin regt GR Glück eine Überprüfung des Ist-Zustands an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kammerfeld“ in der Fassung vom 27.04.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West"
Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Mit Beschluss Nr. 90 vom 09.04.2019 hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West" beschlossen, um die Nutzung „Beherbergungsbetrieb“ auszuschließen.
Durch die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ in der Fassung vom 27.04.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Hundeanleinverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Die bisherige Hundeanleinverordnung ist auf den 05.12.2011 datiert und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Aus diesem Grund wurde eine neue Verordnung basierend auf der aktuellen Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags erstellt.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von GR Held zu Hunden unter 50 cm wird angemerkt, dass dazu keine Verordnungsermächtigung vorliegt sondern lediglich für große Hunde über 50 cm und Kampfhunde.
Auch Regelungen zur öffentlichen Reinlichkeit sind in einer Hundeanleinverordnung nur bedingt unterzubringen.
Eine Abstimmung wird zurückgestellt um die aufgekommenen Fragen zu klären. Weitere Fragen können an die Verwaltung gerichtet werden.
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10. Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag für das Stromnetz läuft zum 20.01.2023 aus. Die Verwaltung hat das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Daraufhin ging eine Interessensbeurkundung der Bayernwerk Netz GmbH aus München ein.
Bayernwerk betreibt das Stromnetz in Allershausen und ist an einer Fortführung interessiert.
Da keine weiteren Interessensbekundungen eingegangen sind, ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens überflüssig.
Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahre haben und auf dem aktuellen Muster der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft basieren.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen schließt mit der Bayernwerk Netz GmbH aus München auf Grundlage des aktuellen Musterkonzessionsvertrags der kommunalen Spitzenverbände mit dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft einen Konzessionsvertrag für das Stromnetz ab dem 21.01.2023 mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Anschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Anschaffung eines Rüstwagens (RW) für die Freiwillige Feuerwehr wurde durch die a-on AG aus Oberding europaweit öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt gingen für die drei Lose 7 Angebote ein. Das Ergebnis ist im Vergabevorschlag und beim jeweiligen Los zu ersehen.
Von der Regierung von Oberbayern wurde ein Festbetragszuschuss über 140.000,- Euro bewilligt. Vom Landkreis Freising wurde ebenfalls eine Förderung in Höhe des Festbetragszuschusses in Aussicht gestellt.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl erkundigt sich, was mit dem derzeitigen Rüstwagen passiert.
GR Glück merkt an, dass bei Zoll-Auktionen bis zu 20.000,- Euro für solche Fahrzeuge gezahlt werden und dementsprechend eine transparente Versteigerung erfolgen soll.
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11.1. Los 1 - Fahrgestell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Für Los 1 - Fahrgestell liegen zwei Angebote vor.
Fa. Daimler Truck AG 104.125,00 €
Teuerstnehmender Bieter 114.493,98 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Daimler Truck AG, Mühlenstraße 30, 10243 Berlin, zu vergeben.
Beschluss
Die Fa. Daimler Truck AG, Mühlenstraße 30, 10243 Berlin, erhält den Auftrag zur Lieferung eines Fahrgestells für den Rüstwagen zum Preis von 104.125,00 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11.2. Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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11.2 |
Sachverhalt
Für Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau liegen vier Angebote vor.
Fa. … 260.338,68 €
Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH 273.809,48 €
Fa. … 293,930,00 €
Teuerstnehmender Bieter 320.199,25 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 14943 Luckenwalde, zu vergeben.
Die Firma Rosenbauer erhält in der Bewertung aufgrund größerer Gewichtsreserven und hälftiger Lieferzeit mehr Punkte als das günstigste Angebot.
Beschluss
Die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 14943 Luckenwalde, erhält den Auftrag für den feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbau für den Rüstwagen zum Preis von 273.809,48 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11.3. Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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11.3 |
Sachverhalt
Für Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung liegt ein Angebot vor.
Fa. BAS Vertriebs GmbH 95.511,29 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, zu vergeben.
Beschluss
Die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, erhält den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Rüstwagen zum Preis von 95.511,29 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Anschaffung eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Anschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr wurde durch die a-on AG aus Oberding öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt gingen für die drei Lose fünf Angebote ein. Das Ergebnis ist im Vergabevorschlag und beim jeweiligen Los zu ersehen.
Von der Regierung von Oberbayern wurde ein Festbetragszuschuss über 30.000,- Euro bewilligt. Vom Landkreis Freising wurde ebenfalls eine Förderung in Höhe von 15.000,- Euro in Aussicht gestellt.
Diskussionsverlauf
GR Kortus möchte wissen, ob das Fahrzeug auf den vorhandenen Stellplatz passt. Ein neues Feuerwehrhaus kann aus seiner Sicht keine Konsequenz von größeren Fahrzeugen sein.
GR Moser antwortet, dass das Fahrzeug auf den Stellplatz passt. Jedoch sollte das Thema Feuerwehrhaus zeitnah angegangen werden.
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12.1. Los 1 - Fahrgestell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Für Los 1 - Fahrgestell liegt ein Angebot vor.
Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH 67.711,00 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Theodor-Gietl-Straße 13, 83026 Rosenheim, zu vergeben.
Beschluss
Die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Theodor-Gietl-Straße 13, 83026 Rosenheim, erhält den Auftrag zur Lieferung eines Fahrgestells für den ELW 1 zum Preis von 67.711,00 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12.2. Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Für Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau liegen zwei Angebote vor.
Fa. Wilh. Barth GmbH & Co.KG 115.239,60 €
Teuerstnehmender Bieter 119.233,01 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Wilh. Barth GmbH & Co.KG, Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach, zu vergeben.
Beschluss
Die Fa. Wilh. Barth GmbH & Co.KG, Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach, erhält den Auftrag für den feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbau für den ELW 1 zum Preis von 115.239,60 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12.3. Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
Für Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung liegen zwei Angebote vor.
Fa. BAS Vertriebs GmbH 5.494,12 €
Teuerstnehmender Bieter 8.073,33 €
Die a-on AG schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, zu vergeben.
Beschluss
Die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, erhält den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den ELW 1 zum Preis von 5.494,12 € brutto lt. Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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27.04.2021
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ö
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13 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Bei den Arbeiten am Gehweg in der Abt-Joseph-Straße kam ein mangelhafter Unterbau zu tage. Der Aushub muss beprobt und ein neuer Unterbau errichtet werden.
Die Mühlbachbrücke erhält im unteren Bereich einen Schutzanstrich und im oberen eine Hydrophobierung.
Anfragen:
Bürgermeister Vaas antwortet, dass vermutlich eine resistentere Bepflanzung erfolgt, auch an anderen Grüninseln im Gemeindegebiet.
- GR Held regt eine Bestandserfassung der Feuerwehrfahrzeuge an, wenn die neuen Fahrzeuge geliefert werden.
- GR Klose regt die Erneuerung der Tempo 30 Markierungen in der Mozartstraße sowie Geschwindigkeitskontrollen an.
- Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Mozartstraße in der Tempo-30-Zone liegt und entsprechend beschildert ist. Ob sich die Mozartstraße für Geschwindigkeitskontrollen eignet, muss geklärt werden.
- GR Lerchl befürwortet entsprechende Markierungen auch im Kammerfeld.
- GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass in Tünzhausen, Richtung Freising, ein Bushäuschen gewünscht ist.
- GR Kortus regt Maßnahmen gegen den Biberfraß an den Gewässern, insbesondere am Allershausener See, an.
Datenstand vom 21.05.2021 10:49 Uhr