Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021
2 Vorstellung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal
3 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 117/12, Gemarkung Allershausen
4 Errichtung einer Elektro-Ladesäule
5 Neubau eines Gehweges an der Friedhofstraße mit Pflasterung Vergabe der Bauarbeiten
5.1 Vergabe der Tiefbauarbeiten
5.2 Vergabe Bau der Straßenbeleuchtung
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Jordan war bei der Beschlussfassung abwesend.

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2. Vorstellung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Vorstellung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal durch die Projektmanagerin Theresa Hautzinger.

Frau Hautzinger gibt einen Einblick in die Struktur, Aufgabenbereiche und Projekte der Öko-Modellregion.

- ohne Abstimmung -

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3. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 117/12, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" und ist als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) ausgewiesen.

Das geplante Bauvorhaben hat die Maße 8,80 m x 13,74 m (Wohnhaus) und 8,80 m x 3,24 m (Garage). Die Bauweise erfolgt in E+1 und hat eine Wandhöhe von 5,55 m.
Es wird ein Satteldach mit 22° Dachneigung beantragt.

Das bestehende Wohnhaus wird durch diesen Neubau ersetzt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden folgende Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt:
Baufenster
Durch den Bau einer Einzelgarage an der Nordseite des Neubaus verschiebt sich der geplante Neubau nach Süden. Das Baufenster von ca. 16,30 m wird um ca. 0,70 m überschritten.
Dachneigung
Verringerung der Dachneigung von 30° auf 22°

Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Zusätzlich soll auf der Nordwest-Seite des Grundstücks ein Gartenhaus mit den Maßen: 2,00 m x 3,00 m errichtet werden.

Es werden zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Elektro-Ladesäule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land (BEG) strebt die Errichtung eines Ladenetzes im Landkreis Freising an. Dabei ist von der Gemeinde die Parkfläche mit Beschilderung und Bemalung zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind ein Fundament für die Ladesäule sowie ein Rammschutz zu installieren.

Alles andere wird von der BEG übernommen. Abgesehen von o.g. Leistungen ist die Ladestation für die Gemeinde kostenfrei. Bei entsprechender Auslastung wäre sogar eine Umsatzmiete an die Gemeinde möglich.

Auf die beigefügte Präsentation wird verwiesen.

Zusätzlich ist ein gemeinsamer Antrag der Beiräte Energie und Umwelt sowie Verkehr und Gewerbe zur Errichtung einer weiteren E-Ladesäule am Parkplatz der neuen Ortsmitte eingegangen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas schlägt den Volksfestplatz als Standort für die Elektro-Ladesäule vor.

GR Kortus erkundigt sich, ob eine zeitliche Begrenzung zur Nutzung der Ladesäule möglich ist. GR Raith antwortet, dass dies grundsätzlich möglich wäre, aber in die Zuständigkeit des Betreibers fällt. Aufgrund der Sachlage schlägt er die Errichtung von beiden Elektro-Ladesäulen (Volksfestplatz und Ortsmitte) vor.

GRin Gründl regt darüber hinaus an, über die Errichtung einer Carsharing-Station samt Ladesäulen nachzudenken.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Elektro-Ladestation zu errichten. Die Errichtung (außer Eigenleistungen) und der Betrieb erfolgt durch die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Gehweges an der Friedhofstraße mit Pflasterung Vergabe der Bauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Erstellung eines Gehweges in der Friedhofstraße wurden die erforderlichen Tiefbauarbeiten sowie die Erstellung einer Straßenbeleuchtung geplant.

Aufgrund der Grunderwerbssituation und einer erneuten Besichtigung vor Ort soll die Straße nun nicht verbreitert, sondern nur der Anbau eines 1,5 m breiten Gehweges realisiert werden.
Die Straße sollte in der jetzigen Form (Breite zwischen 4,85 und 4,60 m) für alle Erfordernisse ausreichen. Die Abgrenzung zwischen Straße und Weg erfolgt mittels Homburger Kante. Leerrohre für spätere Glasfaserverlegung sowie eine Straßenbeleuchtung sind vorgesehen.

Im Folgenden sollen die Vergaben der Bauausführung für die Tiefbauarbeiten sowie für die Straßenbeleuchtung beschlossen werden.

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5.1. Vergabe der Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

Zur Erstellung eines Gehweges in der Friedhofstraße wurden die Tiefbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von den zehn eingeladenen Firmen haben vier Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge:
(Bruttobeträge bei 19 % MwSt.)

1. Fa. Seizmeir 70.453,36 € abzgl. 2,5%     68.692,03 €
2. Fa. …                                                       83.656,55 €
3. Fa. …                                                       92.520,75 €
4. Teuerstnehmende Firma                        139.150,25 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Seizmeir GmbH, Mitterscheyern abgegeben. Auf den Vergabevorschlag vom Ingenieurbüro Schönenberg wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Seizmeir zu beauftragen.

Gegenüber der Kostenberechnung (85.500 € brutto) liegt die Angebotssumme um ca. 16.500 € bzw. 19 % darunter.

Hinweis:
Aufgrund der Grunderwerbssituation und einer erneuten Besichtigung vor Ort soll die Straße nicht verbreitert werden, sondern nur der Anbau eines 1,5 m breiten Gehweges realisiert.
Die Straße sollte in der jetzigen Form (Breite zwischen 4,60 m und 4,85 m) für alle Erfordernisse ausreichen. Die Abgrenzung zwischen Straße und Weg erfolgt mittels Homburger Kante. Leerrohre für spätere Glasfaserverlegung sowie eine Straßenbeleuchtung sind vorgesehen.

Beschluss

Die Fa. SSP Seizmeir Straßen u. Pflasterbau GmbH, Holzäckerstraße 2, Mitterscheyern wird mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten zur Erstellung eines Gehweges in der Friedhofstraße in Allershausen zum Preis von 68.692,03 € brutto entsprechend dem Angebot vom 22.04.2021 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.2. Vergabe Bau der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö Beschliessend 5.2

Sachverhalt

Zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung entlang des Gehweges in der Friedhofstraße wurde ein Angebot der Bayernwerk AG angefordert. Der Projektplan ist der Sitzungseinladung beigefügt.

Der Bau der insgesamt 5 LED-Leuchten (Schreder Zylindo) inklusive Kabelverlegung und Lampenfundamenten im Bereich des neu entstehenden Gehweges wurde mit insgesamt 13.637,68 € brutto angeboten.

Das Bauamt schlägt vor, den Auftrag an die Bayernwerk AG, Pfaffenhofen mit insgesamt 13.637,68 € brutto zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas merkt dazu an, dass in diesem Zuge eine Verbindung von der Ampertalstraße zur Friedhofsstraße erstellt werden könnte. Es ist mit der gleichen Anzahl an LED-Leuchten und etwa gleichen Kosten zu rechnen.

GR Lerchl regt an zu prüfen, ob auch Solar-LED-Leuchten errichtet werden können.

Beschluss

Die Fa. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, Pfaffenhofen a. d. Ilm wird mit dem Bau der Straßenbeleuchtung entlang des Gehweges in der Friedhofstraße in Allershausen zum Preis von 13.637,68 € brutto entsprechend dem Angebot vom 16.09.2020 beauftragt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für 5 weitere LED-Leuchten an der Ampertalstraße zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Nach Rücksprache mit der kommunalen Verkehrsüberwachung ist das Blitzen in der Mozartstraße nicht möglich.
  • In Tünzhausen könnte das Buswartehäuschen grundsätzlich errichtet werden. Der Löschwasserbehälter muss jedoch zugänglich bleiben.
  • Insgesamt wurden im südlichen Ortsbereich 135 Parkplätze, und damit mehr als ursprünglich beschlossen, markiert. Dazu gab es sowohl Kritik als auch Lob durch die Bürger.
GR Bail erkundigt sich, ab wann mit Kontrollen der Parkzone durch die kommunale Verkehrsüberwachung zu rechnen ist.
GR Kortus regt an, an die Allershausener Handwerker Parkausweise zu erteilen und Kontrollen auch am Wochenende durchzuführen.
GRin Kellner-Zotz hat ein Vorschlag bezüglich Parkausweise für Anwohner erreicht.
GR Mück erwidert, dass es sich um Besucher- und nicht um Anwohnerparkplätze handelt.
GR Glück merkt an, dass die Demarkierung der Stellplätze in der Jobsterstraße schlecht sichtbar sind.
  • Die Interessensgemeinschaft Parken aus der Reckmühle bittet um eine nochmalige Begehung mit Fachstellen und Anwohnern.
Das Gremium erachtet eine nochmalige Begehung für nicht notwendig, da bereits mehrere Begehungen stattgefunden haben.

Anfragen:
  • GR Lerchl teilt mit, dass am Wertstoffhof keine behandelten Hölzer aus dem Außenbereich mehr angenommen werden und frägt, wie diese künftig entsorgt werden sollen.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dies vom Landratsamt angeordnet wurde. Auch eine Aufstellung eines extra Containers auf dem Wertstoffhof wird vom Landratsamt nicht gestattet. Die Entsorgung hat künftig bei der Fa. Wurzer zu erfolgen.
  • GR Kortus frägt zur Brandschutzvorstellung aus der letzten Sitzung an.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass ein Gespräch mit dem Schulleiter und Hausmeister stattgefunden hat. Es wurden keine gravierenden Mängel beanstandet. Zudem ist der Großteil bereits abgearbeitet.
  • GR Schuhbauer bittet um Überprüfung der Eigentumsverhältnisse des Baches in der Kirchstraße und der damit verbundenen Unterhaltspflichten.

Datenstand vom 11.06.2021 10:54 Uhr