Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021
2 Errichtung eines Satteldachs auf das bestehende Gebäude auf der Flurnummer 1751/2, Gemarkung Allershausen, Kesselbodenstr. 8
3 Errichtung einer Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung auf der Fl.Nr. 1220/16, Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 135, Gemarkung Aiterbach Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 155 vom 19.11.2013
5 Antrag auf Anbau eines Kaltwintergartens auf der Fl.Nr. 2256/3, Gemarkung Allershausen
6 Antrag von GR Held auf Neubau von Sozialwohnungen im Rahmen der KommWFP
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Satteldachs auf das bestehende Gebäude auf der Flurnummer 1751/2, Gemarkung Allershausen, Kesselbodenstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beratend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West werden eingehalten. Die vorhandenen Gebäude sollen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 10° ausgestattet werden. Die derzeitige Veränderungssperre des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West lässt das Bauvorhaben nur mit Erteilung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung auf der Fl.Nr. 1220/16, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kammerfeld Süd" und ist als GE-Gebiet festgesetzt.

Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 1220/16, Gemarkung Allershausen, eine Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung zu errichten.
Die Plakatwerbetafel hat die Maße: 2,80 m x 3,80 m.

Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes ist berührt:

Außenwerbung
- Werbeeinrichtungen sind an Gebäudefassaden am Ort der Leistung zulässig.
- Es dürfen keine Werbeanlagen errichtet werden, die auf den Staatsstraßenverkehr ausgerichtet sind.

Die Plakatwerbetafel ist nicht am Ort der Leistung und auch nicht an einer Gebäudefassade angebracht.
Der Aufstellungsstandort befindet sich direkt an der St 2054.

Die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers liegt vor.

Diskussionsverlauf

GR Schuhbauer bittet in diesem Zusammenhang um Prüfung der bestehenden Werbeanlagen der Firmen Aral und dm.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich Außenwerbung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 135, Gemarkung Aiterbach Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 155 vom 19.11.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das auf dem Grundstück Fl.Nr. 135, Gemarkung Aiterbach, geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als "Landwirtschaftliche Fläche" dargestellt.
Es wird eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit den Maßen: 25,00 m x 12,00 m und einer Firsthöhe von 6,68 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 12 °.

Mit GR-Beschluss Nr. 155 vom 19.11.2013 wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle gestellt und eine Genehmigung durch das Landratsamt Freising unter bestimmten Auflagen und Nebenbestimmungen in Aussicht gestellt.

Eine Genehmigung der damals eingereichten Bauantragsunterlagen wurde unter folgenden Bestimmungen und Auflagen durch das Landratsamt Freising in Aussicht gestellt:
- Maße des Baukörpers 20,00 m x 12,00 m
- Trapezblechdeckung
- Dachneigung max. 30 °
- Holzverkleidung
- Abstimmung der Farbe der Dacheindeckung

Zusätzlich ist aufgrund der zu versiegelnden Fläche mit dem Bauantrag ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Dieser Freiflächengestaltungsplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Ampertal" und ist grundsätzlich nicht zulässig.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.
Eine entsprechende Privilegierung sowie ein Freiflächengestaltungsplan ist nachzuweisen bzw. einzureichen.
Die Zulässigkeit der landwirtschaftlichen Maschinenhalle hinsichtlich des Landschaftsschutzgebietes "Ampertal" ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Anbau eines Kaltwintergartens auf der Fl.Nr. 2256/3, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht innerhalb der für Laimbach geltenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben deshalb als sonstige Baumaßnahme im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Der Geplante Anbau hat die Maße (LxBxH): 5,75 m x 3,90 m x 2,75 m und soll auf der bereits vorhandenen Terrasse errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der geplante Anbau in die nähere Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Im Hinblick auf die Nähe zum Laimbach bestehen im Gremium unterschiedliche Meinungen. Zum einen wird eine zusätzliche Gefährdungsstelle bei Hochwasser befürchtet. Zum anderen sieht man keine Beeinträchtigungen der Situation durch den Wintergarten. Zudem wird ein Gesamtkonzept für den Laimbach angeregt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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6. Antrag von GR Held auf Neubau von Sozialwohnungen im Rahmen der KommWFP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.05.2021 beantragt GR Held den Neubau von Sozialwohnungen im Rahmen der KommWFP zu erörtern und zu diskutieren.

„Mit dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden dabei, selbst bezahlbaren Wohnraum zu bauen und dadurch kommunale Vermögenswerte zu schaffen. Dabei besteht für die Kommunen großer Gestaltungsspielraum bei Konzeption, Planung und Bau.“

Auf den beigefügten Antrag sowie die KommWFP Richtlinie wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

GR Held erläutert den Antrag.
GR Glück weist auf die mit einer Wohnanlage verbundenen Verwaltungs- und Unterhaltsarbeiten hin.
GR Held wird sich mit der Regierung von Oberbayern für einen Vorstellungstermin im Gemeinderat in Verbindung setzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beabsichtigt die Schaffung von Wohnraum im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms in Allershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Absage des Volksfestes für 2021. Der Volksfestgottesdienst am 25.07. wird aber stattfinden.
  • Die Gemeinde hat für die Neue Ortsmitte die letzte Zuschussrate in Höhe von 80.300,- € erhalten.
  • In den nächsten Tagen finden die ersten Termine zur Erneuerung der Medientechnik im Sitzungssaal statt.
  • Zur Email von GR Held:
Für die Straßenzustandserfassung werden derzeit Angebote eingeholt. Ausgeführt werden derzeit die Maßnahmen in der Abt-Josef-Straße und die Mühlbachbrücke. Als nächste Maßnahmen folgen die Gehwegerstellung in Tünzhausen und in der Friedhofstraße sowie die Bestandsvermessung der Ortsverbindung Aiterbach – Unterkienberg.
In der nächsten Woche findet der Abstimmungstermin für die Ausschreibung des neuen Kindergartens statt.
Derzeit erfolgt durch das Ing.-Büro die Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt für den Brückenbau in Oberallershausen.
  • Die Container der 6. Gruppe im Spatzennest werden außen farbig in grün und blau gestaltet.
  • Der Auftrag für die Einrichtung der 6. Gruppe wurde am 25.05.2021 an die Fa. Wehrfritz erteilt. Nach Abstimmung und Änderungen liegt die Auftragssumme bei ca. 24.700,- €.

Anfragen:
  • GR Lerchl teilt mit, dass der Verkehrsspiegel in Leonhardsbuch im Bereich Dorfstraße/Buchstraße ersetzt gehört.
  • GR Raith erkundigt sich nach Onlinediensten der Gemeinde Allershausen im Rahmen des OZG.
GL Graßl antwortet, dass Angebote eingeholt wurden, diese aber die Anforderungen nur bedingt erfüllen. Onlinedienste sollen, im Rahmen des Förderprogramms, bereitgestellt werden.
  • GR Berchtold regt einen anderen Zeitpunkt zum mulchen der Seitenstreifen durch die Fa. Dinkel an.
  • GR Zandt teilt mit, dass das Ortsschild von Unterkienberg in Richtung Allershausen fehlt.
GR Moser antwortet, dass dieses gestohlen wurde. Der Vorgang wurde zur Anzeige gebracht und ein neues Schild bestellt.

Datenstand vom 06.07.2021 11:22 Uhr