Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Anbau eines Hackschnitzellagers auf der Flurnummer 1650, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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Beratend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg und ist als Dorfgebiet im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es für das Gebiet nicht. Es soll ein Ersatzbau für einen bestehenden Schuppen errichtet werden. Ob der bestehende Anbau rechtmäßig errichtet wurde, konnte von Bauherrenseite nicht geklärt werden. Die Errichtung des Anbaus erfolgte in den 1950er Jahren. In den Bauakten finden sich dazu ebenfalls keine Unterlagen.
Der Schuppen soll wie bisher die Mindestgrenzabstände von 3 m nicht einhalten. Eine Abstandsflächenübernahme ist nicht möglich, weil der Nachbar auch bis 3 m an die Grundstücksgrenze angebaut hat. Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen bis auf 2,5 m.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Dem Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO bis auf 2,5 m an die Grundstücksgrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die bisherigen Richtlinien der Gemeinde Allershausen vom Dezember 2018 wurden durch die Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte überarbeitet. Das Gros der Änderungen präzisiert den Inhalt der bisherigen Regelungen.
Anzumerken sind die nachfolgenden Änderungen bei der Punktvergabe:
- Bei Einkommen und Vermögen wird von einer betragsmäßigen Unterschreitung der Obergrenzen auf eine prozentuale Unterschreitung umgestellt.
Die einzelnen Punkteschritte für Kinder wurden angehoben und ausgeweitet. Die maximal zu erreichende Punktzahl herabgesetzt.
Die Punkte für Behinderung und Pflegebedürftigkeit wurden erhöht.
Auf die Gegenüberstellung der bisherigen und der Neufassung der Richtlinie wird verwiesen.
Über die Richtlinien entstand ein reger Diskussionsverlauf. Lt. Bürgermeister Vaas werden die Richtlinien nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Rechtsanwalt angepasst, wenn dieser die Zulässigkeit bestätigt.
Die Parzellen 65, 66 und 67 sollen mit ca. 30 Reihenhausgrundstücken bebaut und vergeben werden. Lt. 2. Bürgermeister Mück sollen alle Grundstücke vergeben werden. GR Lerchl befürwortet dies auch. Die Planung der Sozialwohnungen soll keine Auswirkung auf die Menge der Reihenhäuser haben. Diese sind lt. Erstem Bürgermeister Vaas auf einer anderen Parzelle geplant.
Erster Bürgermeister Vaas erklärt den Ablauf
- Bewerbungsphase 12.07.-15.08.2021
- Infoveranstaltung mit Baubegleiter
- Die Reihenhauszeilen sollen jeweils gemeinsam errichtet werden. Eine Einigung der einzelnen Bewerber ist deshalb erforderlich
- Anschließend Notarverträge
- Preis bleibt bei 450 €/m²
Die bisherigen Bewerber sollen angeschrieben werden, dass die Bewerbungsphase ab 12.07.2021 läuft und sie sich bei Interesse erneut bewerben müssen. Lt. GR Held soll ein verbindlicher Stichtag mit vollständigen Unterlagen ausgelobt werden.
Es soll wieder ein Gremium für die Prüfung der Antragsunterlagen gebildet werden. Im Gremium sollen wie bisher der Geschäftsstellenleiter Graßl, Kämmerer Bosch, GR Held, GR Glück, GR Lerchl und eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung, entweder Frau Beka-Stefan oder Frau Müller, sitzen.
GR Held moniert, dass die Punktevergabe für die Kinderanzahl mit höchstens 60 Punkten beschränkt ist. Für Ihn ist das nicht nachvollziehbar. Er fordert zudem zum Punkt 1.8 eine verbindliche Finanzierungsbestätigung, vor allem im Hinblick darauf, dass die Reihenhäuser im Verbund gebaut werden müssen.
GR Lerchl möchte, dass die Frist für die 1.4 auf 5 Jahre verlängert werden soll. Bei 1.5 soll der Spiegelstrich 2 herausgenommen werden. Bei Nr. 2.2.5 soll die Stundenanzahl bei 30 Stunden bleiben. Lt. GR Schlegel und GR Kellner-Zotz ist eine Stundenanzahl bei Teilzeit mit Kindern mit 20 Stunden realistisch.
GR Zandt möchte bei 1.6 für die Beträge von 60.000 € und 120.000 € einen Inflationsausgleich von 2 %. Dies hat lt. GR Held keine Auswirkungen. Er würde bei den bisherigen Zahlen bleiben, da einkommensschwächere Familien bevorzugt werden sollen. GR Lerchl hat an einem Seminar mit RA Figiel teilgenommen. Dieser befürwortet auch die vorgenannten Summen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 1.8, dass eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Frist in 1.4 auf 5 Jahre zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 1.5 den 2. Spiegelstrich herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 2.25 die Stundenzahl auf mindestens 20 Stunden zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Gemeinderat beschließt die Summen bei 1.6 in Höhe von 60.000 € und 120.000 € zu belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 6
Der Gemeinderat beschließt die neuen "Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen". Die vorgenannten Änderungen sind mit dem Rechtsanwalt abzustimmen und einzuarbeiten. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der erklärte Ablauf von Bürgermeister Vaas ist anzuwenden und alle dann geschaffenen Reihenhausgrundstücke, etwa 30, sind zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Beitragsersatz für Kindertageseinrichtungen für die Monate März bis Mai 2021;
Hinweis auf TOP 4 der Sitzung vom 23.02.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat die ursprünglich für die Monate Januar und Februar 2021 festgelegten Vorgaben zum Beitragssatz in Kindertageseinrichtungen für die Monate März bis Mai 2021 ausgeweitet.
Der im Februar gefasste Beschluss zur kommunalen Mitfinanzierung belief sich nur auf die Monate Januar und Februar 2021 und müsste ebenfalls auf die Monate März bis Mai 2021 erweitert werden. Die Voraussetzungen für den Beitragsersatz sind unverändert.
GR Kellner-Zotz merkt an, dass der Beschluss wesentlich weniger Kinder trifft, die mit diesem Beschluss bezuschusst werden.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen übernimmt auch für die Monate März 2021 bis Mai 2021 den kommunalen Anteil am Beitragsersatz für alle berechtigten Kinder.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Erneuerung der Straßenbrücke über die Glonn (von der Albert-Schweitzer-Straße nach Unterkienberg);
Vergabe des Baugrundgutachtens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur weiteren Planung zur Erneuerung der Glonnbrücke in der Albert-Schweitzer-Straße wird ein umfangreiches Bodengutachten benötigt, das einen Baugrundaufschluss von bis zu 15 m tiefen Erdschichten beinhaltet.
Durch das Büro Dippold und Gerold wurden hierfür drei Angebote eingeholt.
Nach Durchsicht und Gleichsetzung der Angebote ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):
1. Frank + Bumiller + Kraft 9.568,79 Euro brutto
2. 11.639,39 Euro brutto
3. 12.249,86 Euro brutto
Nach der Zusammenstellung ist das Angebot von Frank + Bumiller + Kraft als das wirtschaftlichste Angebot zu werten. Besonders durch die Pauschalisierung der bodenmechanischen und chemischen Laboruntersuchungen von Frank + Bumiller + Kraft ist eine Kostensicherheit im Vergleich zu den Angeboten der übrigen Büros enthalten, welche die Laboruntersuchungen einzeln abrechnen.
Bei Beauftragung des Büros Frank + Bumiller + Kraft kann innerhalb von etwa sechs Wochen mit den Bohrungen begonnen werden. Ein Gutachten liegt dann etwa zwei bis drei Wochen nach den Felduntersuchungen vor.
Die Zeit bis zum Gutachten wird von Dippold und Gerold genutzt werden, um die Planung für den Brückenüberbau zu erstellen und ebenso, um den Brückenbau (Freibord, Bauzeit, …) mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Genaue Aussagen bzgl. der Brückengründung können erst nach Erhalt des Gutachtens getroffen werden.
GR Lerchl hat nach einer Ortseinsicht festgestellt, dass die Brücke für die Bewirtschaftung von etwa 4 ha landwirtschaftlicher Fläche notwendig ist. Er stellt deshalb den Erhalt der Brücke in Frage, auch wegen der Baukosten in Höhe von 1,0-1,5 Mio €.
GR Zandt spricht von einer Kostenschätzung von 600.000 €. Außerdem soll der Verkehr nicht auf die umliegenden Ortschaften umverlagert werden.
Lt. GR Mück wäre es der blanke Hohn, die Brücke nicht zu sanieren bzw. zu erneuern.
GR Moser merkt an, dass das Gutachten zur Tragfähigkeit noch aussteht.
Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht, spricht Erster Bürgermeister Vaas an.
GR Held ist für den Erhalt der Gemeindeverbindungsstraße und dafür ist auch eine ordentliche Brücke von Nöten.
Diskussionsverlauf
Nach längerer Diskussion zu den Varianten und deren Kosten sollen zwei noch nicht vorgestellte Varianten verfolgt werden.
Beschluss
Der Auftrag zur Erstellung eines Baugrundgutachtens zur Erneuerung der Glonnbrücke in der Albert-Schweitzer-Straße wird an das Büro Frank + Bumiller + Kraft aus München, zum Preis von einmalig 9.568,79 € brutto lt. Angebot vom 21.06.2021 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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29.06.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Der Auftrag für die Erdarbeiten zur Erweiterung am Gemeindekindergarten Spatzennest in Höhe von 25.442,20 € wurde aufgrund der Dringlichkeit an die Fa. Fuhrunternehmen Obermeier aus Zolling vergeben.
- Die Lieferung der Containeranlage für die Erweiterung am Gemeindekindergarten Spatzennest verzögert sich um etwa drei Wochen auf Anfang August. Die Lieferung der Fa. Wehrfritz für die Ausstattung der Räume ist 10 Tage im Anschluss daran angesetzt.
- Das Ing. Büro Hilsenbeck hat dem Vergleich vor Gericht für den Neubau Hochbehälter nicht zugestimmt. Der Streitwert liegt damit wieder bei 1.063.000 €.
- Durch die Pressung von Klärschlamm ist es zu Geruchsbelästigungen im nördlichen Bereich von Allershausen gekommen. Mit der Betreiberfirma der Klärschlammtrocknung und der Fa. Sedlmeier, die die gemeindliche Kläranlage betreibt, hat ein Ortstermin stattgefunden. Als Lösung dieses Problems wurde beschlossen, nicht mehr diese Menge an Klärschlamm zu pressen oder die Sommerpressung evtl. abzufahren. Lt. GR Lerchl wäre die Zugabe von einem Luftwäscher möglich. Dies wurde in Zolling für 450.000 € angeschafft.
- GR Kellner-Zotz weist auf ihre Email hin, die sie vorab gesandt hat. Es geht um die Anschaffung von Luftfilteranlagen an der Schule. Hier ist dringender Handlungsbedarf, da die Schulen im Herbst nicht wieder geschlossen werden dürfen. Das Zuschussprogramm gilt für Kinder bis 12 Jahre, für max. 500.000 €. Es werden nur stationäre Anlagen und eine Filterleistung von 50 % gefördert.
GR Gründel merkt an, dass in Zukunft lt. Kultusminister Piazolo auch mobile Anlagen gefördert werden sollen.
GR Mück: Die Förderrichtlinie soll auch für mobile Anlagen geändert werden. Die Gemeinde dürfe erst handeln, wenn die Förderrichtlinien herausgegeben wurden, sonst ist es nicht förderfähig. Das Problem ist doch, dass im Frühling auch jene Schulen geschlossen wurden, obwohl sie schon Filteranlagen hatten, da nur nach Inzidenzwerten entschieden wurde. Die Kosten sind immens, auch wenn die Gemeinde „nur“ 50 % bezahlen muss.
GR Held will, dass die Gemeinde da am Ball bleibt, da die Schüler nicht die Verlierer der Pandemie sein dürfen. Die Gemeinde soll Projektanten abfragen und vor der Sommerpause sollen hier noch Entscheidungen getroffen werden.
Dazu führt Erster Bürgermeister Vaas aus: Die Gemeinde Kranzberg hat schon mobile Geräte getestet. Diese waren äußerst schlecht und es gab keine Wirkung. Er will für die Grundschule die Sache ins Rollen bringen. Für die Mittelschule ist als Sachaufwandsträger der Schulverband zuständig. Im neuen Förderprogramm müsste auch ein Hinweis enthalten sein, dass Schulen mit Luftfilteranlagen dann trotz hoher Inzidenzwerte offen bleiben werden.
GR Bail erwähnt, dass die Anlagen auch für die Zukunft sind, da diese eine Wärmerückgewinnung haben.
Lt. GR Lerchl muss GR Kellner-Zotz unterstützt werden.
GR Zandt erwähnt, dass man dran bleiben muss, bis zum Herbst kann man aber nicht von einer Ausstattung der Schulen ausgehen.
GR Kellner-Zotz findet das Vorgehen der Staatsregierung auch äußerst fraglich, da hier Wahlkampf auf Kosten der Kommune stattfindet.
- GR Schlegel: Die Grundstücke der Gemeinde im Eggenberger Feld Süd sollen gemäht werden und auch die privaten Grundstückseigner sollen auf ihre Pflichten aus den Grundstücksverträgen hingewiesen werden.
- GR Schuhbauer moniert die äußerst schlechte Montage des Brückengeländers an der Fußgängerbrücke Kirchstraße/Schulstraße. Hier ist dringend Handlungsbedarf. Erster Bürgermeister Vaas merkt an, dass Herr Promberger dazu schon vor Ort war.
Datenstand vom 22.07.2021 10:43 Uhr