Datum: 27.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021
2 Neubau von Sozialwohnungen im Rahmen der KommWFP; Vorstellung des Programms Hinweis auf Beschluss-Nr. 74 vom 08.06.2021
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1415/2, Gemarkung Allershausen - Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides - Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 123 vom 12.06.2012
4 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021
5 Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine gewerbliche Unterkunft Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 7 vom 23.02.2021
6 Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising; Beschluss über weitere Vorgehensweise
7 Ertüchtigung der Kläranlage Vergabe der Heizungsinstallateurarbeiten
8 Antrag des Imkerverein Allershausen auf Bezuschussung bzw. Übernahme der Kosten für eine Mobiltoilette
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau von Sozialwohnungen im Rahmen der KommWFP; Vorstellung des Programms Hinweis auf Beschluss-Nr. 74 vom 08.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Frau Schmid-Hammer von der Regierung von Oberbayern stellt das Wohnraumförderprogramm des Freistaates Bayern vor.

Ausschlaggebend für die Auflage des Förderprogramms war fehlender bezahlbarer Wohnraum. Oftmals verfügen Kommunen über geeignete Grundstücke, daher wurde das Förderprogramm auf Kommunen ausgelegt.

Das Förderprogramm gestattet den Gemeinden einen großzügigen Gestaltungsspielraum, z.B. bezüglich der Zielgruppe an Bewohnern.

Den Gemeinden wird ein Zuschuss von 30 % auf die zuwendungsfähigen Gesamtkosten – auch auf das Grundstück mit dem aktuellen Zeitwert – gewährt. Optional kann ein derzeit zinsloses Darlehen von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Gemeinden haben einen Anteil von 10 % zu tragen, der mit dem einzubringenden Grundstück erreicht werden kann.
Als Bewilligungsgrundlage für die Förderung dient die Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es empfiehlt sich aber, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen und die Ergebnisse der ersten Gewerke abzuwarten, um realistischere Summen zu erhalten.

Die Gemeinde muss für 20 Jahre Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes bleiben. Die Verwaltungs- und Unterhaltstätigkeiten können vergeben werden.

Die Erarbeitung von Vergabekriterien wird seitens der Regierung von Oberbayern empfohlen. Ebenso sollte das Planungsverfahren mit der Regierung abgestimmt werden.

- ohne Abstimmung -

Diskussionsverlauf

GR Mück bittet um Mitteilung von Referenzkommunen im Landkreis.
Frau Schmid-Hammer sagt eine Übermittlung zu.

Bürgermeister Vaas teilt mit, dass die Planungswünsche definiert gehören und der Beginn eines VgV-Verfahrens zur Findung eines Planers grundsätzlich noch in diesem Jahr möglich ist.

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1415/2, Gemarkung Allershausen - Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides - Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 123 vom 12.06.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.06.2021 wurde eine Verlängerung zu oben genannten Bauvorhaben beim Landratsamt Freising beantragt.
Mit Schreiben vom 25.06.2021 wird die Gemeinde Allershausen um entsprechende Stellungnahme gebeten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kohlstattfeld".
Es sind Befreiungen hinsichtlich des Baufensters und der Dachneigung erforderlich.

Der Vorbescheid wurde bereits im Jahr 2007 genehmigt.
Aufgrund der Fristversäumnis zur Verlängerung wurde im Jahr 2012 der Vorbescheid noch einmal neu beantragt und auch positiv genehmigt.

Das Gebäude wird in offener Bauweise in E+D errichtet. Die Dachneigung soll 27° betragen. Die Grundfläche des Gebäudes hat die Maße: 10,00 m x 13,00 m.

Es wird angemerkt, dass eine Beurteilung bzw. Genehmigung nach den derzeitigen gültigen Bestimmungen des Baurechts erfolgt.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl erkundigt sich nach der Gültigkeit eines genehmigten Vorbescheids.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Beschluss

Der beantragten Verlängerung des Vorbescheides wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der GR-Sitzung am 13.04.2021 mit Beschluss Nr. 47 nicht erteilt.
Zwischenzeitlich wurde der erste Antrag durch den Antragsteller zurückgenommen.

Mittlerweile liegt ein neuer Antrag auf Vorbescheid mit geänderten Daten und einer hydraulischen Berechnung durch ein Ingenieurbüro vor.
Im Vergleich zum letzten Antrag wurde der Luftraum im Gebäude entfernt. Die geplante Sauna im OG wird somit vergrößert.
Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind bei Um- und Anbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen entsprechende Stellplätze nachzuweisen.
Laut § 2 Nr. 6 Buchstabe c der Stellplatzsatzung wären hier zwei weitere Stellplätze nachzuweisen und auch herzustellen.

Durch die Verwaltung wurden hierzu im Vorfeld die entsprechenden Fachstellen zu oben genannten Bauvorhaben abgefragt.

Für die Beurteilung des Bauvorhabens wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht:

Das vom Antragsteller beauftragte Ingenieurbüro kommt zu folgendem Ergebnis:
"Eine Beeinflussung des Abflussverhaltens des Laimbachs durch den Neubau ist bis zu einem Wasserstand gleich der Geländeoberkante nicht gegeben.

Bei einer theoretisch möglichen Überflutung des Geländes schränkt der Neubau den Fließquerschnitt einseitig von ca. 7,20 m um 2,50 m ein. Der abliegende Fließquerschnitt wird nicht beeinflusst. Diese einseitige Einschränkung ist vorliegend vernachlässigbar.

Die Bodenplatte des Neubaus sollte aus hydraulischen Gründen ab Geländeoberkante nicht dicker als 25 cm sein. Die größere Dicke der Bodenplatte wird durch die Anordnung eines Kiesfilters unter der Bodenplatte und der umlaufenden Frostschürze ausgeglichen.

Sofern bei den Gründungsarbeiten nicht tragfähiger Baugrund angetroffen wird, muss dieser entweder mit durchlässigem Material ersetzt oder mit Sondergründungselementen geringer Kubatur durchfahren werden".

Die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Freising steht diesem Antrag eher positiv gegenüber.
Aus baurechtlicher Sicht kann hierzu erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen eine Beurteilung erfolgen. Einer ersten Einschätzung nach scheint das Vorhaben (aus baurechtlicher Sicht) als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig. Vor allem die bauordnungsrechtlichen Belange (Abstandsflächen, Stellplätze) müssen aber nach Vorlage der Unterlagen abschließend geprüft werden.

Aus wasserrechtlicher Sicht könnte dem Bauantrag voraussichtlich zugestimmt werden, wenn ein hydraulischer Nachweis über die Größe / den Umfang des Überschwemmungsgebietes des Laimbachs vorgelegt würde und darin auch die Auswirkungen auf die Hochwasserrückhaltung und den Hochwasserabfluss sowie die Auswirkungen auf die Nachbarn durch das Bauvorhaben dargestellt werden. Sollten danach keine Beeinträchtigungen festgestellt oder nachteilige Auswirkungen ausgeglichen werden, beständen von Seite des Landratsamt Freising Abteilung – Wasserrecht und Wasserwirtschaft keine Einwände.
Eine abschließende Prüfung kann allerdings erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen erfolgen.

Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. Angelika Ruhland findet es als ein falsches Signal, eine weitere Bebauung am Bach zu genehmigen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

GR Glück teilt mit, dass die Feuerwehr in den vergangenen Jahren mehrfach wegen Überschwemmungsereignissen in Laimbach im Einsatz war.

GR Raith spricht die Verrohrung des Laimbachs und die dadurch geschaffenen Engstellen an. Weiterer Retentionsraum dürfe nicht durch zusätzliche Bebauung eingeschränkt werden.

GR Glück spricht die Verzögerungen beim Regenrückhalt in Laimbach durch die Fachbehörden an und dass von diesen positive Signale zur Bebauung nicht nachvollziehbar sind.

GR Held erkundigt sich, ob bereits eine Rückmeldung vom Wasserwirtschaftsamt zu den verbauten Betonteilen auf dem Nachbargrundstück vorliegt.
Bürgermeister Vaas verneint dies.

Bürgermeister Vaas verweist auf die Stellungnahmen des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes. Bei einer Ablehnung durch die Gemeinde könnte auch in diesem Fall das Landratsamt auf eine Zustimmung durch die Gemeinde hinwirken.
Die Gemeinde könnte das Einvernehmen lediglich verweigern, weil die beantragte Bebauung außerhalb des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach, und damit im Außenbereich, liegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Bauordnungsrechtliche Belange wie Stellplätze und Abstandsflächen werden durch das Landratsamt Freising überprüft. Auswirkungen auf den Hochwasserschutz werden durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Der Gemeinderat möchte keine weitere Bebauung im Außenbereich zulassen.

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5. Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine gewerbliche Unterkunft Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 7 vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der erneute Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine gewerbliche Unterkunft auf der Fl.Nr. 17/2, Gemarkung Allershausen, wurde am 17.05.2021 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und an das Landratsamt Freising zur Entscheidung vorgelegt, da aus Sicht der Verwaltung die tatsächliche Nutzung und die Stellplatzproblematik als kritisch anzusehen war (siehe GR-Beschluss Nr. 7 vom 23.02.2021).
Dieser Antrag entsprach dem Erstantrag, der mit GR-Beschluss Nr. 7 vom 23.02.2021 behandelt wurde.

Da es sich mittlerweile um einen Neuantrag handelt, teilte uns das Landratsamt Freising mit Schreiben vom 09.07.2021 mit, dass für eine Entscheidung eine entsprechende Begründung durch die Gemeinde Allershausen vorzulegen ist, soweit man dem Vorhaben weiterhin kritisch gegenübersteht.

Zu beurteilen ist die Fläche im Erdgeschoss des Gebäudes.
Es wird beantragt, die bestehenden Büroräume in eine gewerbliche Unterkunft umzunutzen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Freisinger Straße" und ist als MD-Gebiet ausgewiesen.

Der Brandschutz und die Stellplatzproblematik sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Nach Auffassung der Verwaltung sind mindestens 5 Stellplätze
(2 x DG, 1 x OG/Bestand, 2 x EG / gewerbliche Unterkunft, Fahrschule noch offen)
für die vorhandene Bebauung notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl teilt mit, dass im Internet die Vermietung von 8 Betten in 5 Räumen inseriert ist. Er weist erneut darauf hin, dass Dauerwohnraum statt kurzfristiger Zimmervermietungen im Ort benötigt wird.

GR Raith regt an, die tatsächliche Nutzung durch das Landratsamt überprüfen zu lassen und den Antrag bis zur Klärung zurückzustellen.

Beschluss

Der Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine gewerbliche Unterkunft wird zurückgestellt, bis der gesamte Stellplatzbedarf und Fragen des Brandschutzes geklärt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising; Beschluss über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising (Gigabitausbau) gibt es seitens des Landratsamtes Überlegungen, ein gemeinsames Vorgehen zahlreicher Gemeinden   vorzunehmen.

Das Ergebnis der hierzu stattgefundenen Informationsveranstaltung mit einer Zusammenfassung der bei einem gemeinsamen Vorgehen entstehenden Vorteile und die beiden Präsentationen der Förderprogramme von Bund und Land sind in Anlage beigefügt.

Die Gemeinde Allershausen hat zu entscheiden, ob sie sich am gemeinsamen Vorgehen unter Koordinierung durch das Landratsamt Freising beteiligen möchte.

In der Informationsveranstaltung wurde deutlich, dass sich zahlreiche, aber nicht alle Gemeinden hier beteiligen werden. Insbesondere diejenigen, die mit einem eigenen Verfahren bereits in der Markterkundung oder kurz davor stehen, werden ihre Verfahren weiter verfolgen.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen beteiligt sich beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising am gemeinsamen Vorgehen unter Koordinierung des Landratsamtes Freising.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Ertüchtigung der Kläranlage Vergabe der Heizungsinstallateurarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beratend 7

Sachverhalt

Das vom Büro HPE vorgestellte Konzept zur aktuell laufenden Kläranlagensanierung sieht vor, die alte Elektroheizung im Kläranlagengebäude außer Betrieb zu nehmen, da diese weder wirtschaftlich noch energetisch sinnvoll betrieben werden kann. Es wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Verwendung einer Luftwärmepumpe mit außen aufgestelltem Gebläse wurde als die wirtschaftlichste Variante ermittelt.

Zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen wird das Gewerk HLS (Heizung Lüftung Sanitär) aktuell beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen haben die Unterlagen erhalten.

Nach der Submission am 10.08.2021 werden die Angebote vom Büro HPE auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Da die Arbeiten bereits im September begonnen werden sollen, ist es erforderlich, den Auftrag noch im August zu vergeben.
Die Kostenberechnung sowie die Vergabesumme soll in der nächsten Sitzung nach der Sitzungspause bekannt gegeben werden.

Das Büro HPE schlägt vor, der Firma mit dem günstigsten Angebot den Auftrag zur Ausführung des Gewerkes HLS zur Sanierung der Kläranlage Allershausen in Höhe der Angebotssumme zu erteilen.

Diskussionsverlauf

GR Kortus erkundigt sich nach der Kostenschätzung für die Maßnahme.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass diese nicht genannt werden kann, da ein Anwesender zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurde.

Der Tagesordnungspunkt wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

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8. Antrag des Imkerverein Allershausen auf Bezuschussung bzw. Übernahme der Kosten für eine Mobiltoilette

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.07.2021 beantragt der Imkerverein Allershausen die Bezuschussung bzw. Übernahme der Kosten einer Mobiltoilette in Höhe von 600,00 € netto.

Am alten Hochbehälter in Schroßlach ist kein Kanalanschluss vorhanden. Daher möchte der Imkerverein eine gebrauchte Mobiltoilette erwerben und aufstellen. Die Entleerung soll selbst durchgeführt werden.
Zusätzlich werden Bodenanker zur Sturm- und Diebstahlsicherung empfohlen.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt dem Imkerverein Allershausen für eine Mobiltoilette einen Zuschuss in Höhe von 600,- € netto. Die Mobiltoilette ist einzuhausen. Zudem ist den Kindern der Pusteblume im Rahmen ihrer Waldtage die Toilettenbenutzung zu gestatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Lerchl nahm an der Abstimmung nicht teil.

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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas teilt mit:
  • Sofern noch nicht geschehen, Rückmeldung an Frau Müller bezüglich der Klausurtagung.
  • Derzeit ist nicht absehbar, ob ein Wahlhelferessen nach der Bundestagswahl stattfinden kann. Daher bestehen Überlegungen, ein sog. Erfrischungsgeld an die Wahlhelfer zu gewähren. Die Verpflegung am Wahltag bleibt selbstverständlich bestehen.
Vorschlag Lerchl: 50 €; Abstimmung: 6:13, somit abgelehnt
Vorschlag Mück: 30 €; Abstimmung 14:5
  • Aufruf für die Wahlhelfertätigkeit, die Gemeinde ist für jeden Wahlhelfer dankbar.

Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich nach der Ferienschule in Allershausen.
GRin Kellner-Zotz antwortet, dass lediglich 1 Anfrage gekommen ist aber kein Personal zur Verfügung steht. In keiner Gemeinde im Schulverband wird eine Sommerschule angeboten.

Zudem weist GR Lerchl auf eine Diskrepanz zur Ortsansässigkeit in den Richtlinien und dem Bewerbungsbogen für das Eggenberger Feld Süd hin.
Dazu ist bereits eine Anfrage an die Kanzlei Döring Spieß gestellt.

GR Lerchl spricht erneut die demarkierten Stellplätze in der Jobsterstraße und eine bessere Unkenntlichmachung an.
Dazu werden bereits sinnvolle Alternativen geprüft.

GR Mück teilt mit, dass sich das Landratsamt mit der Altholzentsorgung aus dem Außenbereich befasst.

GR Klose wurde auf die Basketballkörbe am Volksfestplatz angesprochen. Die Metallkörbe und unterschiedliche Höhen seien für das Bespielen nicht optimal.
Eine Prüfung des Sachverhalts wird zugesagt.

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass Verstärkerbusse (für Allershausen die Linien 616 und 619) weiterhin gefördert werden, aber in geringerem Umfang.

Datenstand vom 14.09.2021 11:00 Uhr