Datum: 07.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021.
2 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Feldscheune auf den Fl.Nrn. 183, 184 und 193 der Gemarkung Tünzhausen
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf der Fl.Nr. 2659/5 und 2659/6 der Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf der Fl.Nr. 2249, Gemarkung Allershausen
5 Antrag auf Wohnraumerweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 373/6, Gemarkung Aiterbach
6 Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Errichtung einer Brücke über den Atterbach auf der Fl.Nr. 40 der Gemarkung Aiterbach
7 Unterschriftenliste der Anwohner "Weiherwiesen"
8 2. Änderung des Bebaungsplanes "Glonnfeld II"
8.1 Stellungnahme LRA, Kreisbrandrat
8.2 Stellungnahme LRA, Altlasten
8.3 Stellungnahme LRA, Kreisarchäologie
8.4 Stellungnahme LRA, Bauamt
8.5 Satzungsbeschluss
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Feldscheune auf den Fl.Nrn. 183, 184 und 193 der Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob eine Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Feldscheune bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig ist.

Die Erweiterung der landwirtschaftlichen Feldscheune hat die Maße: 20,00 m x 12,00 m und wird profilgleich an die bestehende Feldscheune angebaut.

Im Baugenehmigungsverfahren ist eine entsprechende Privilegierung durch den Bauherren nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf der Fl.Nr. 2659/5 und 2659/6 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überplanten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und befinden sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch (Außenbereich im Innenbereich).
Die umliegende vorhandene Bebauung ist geprägt von Ein- und Mehrfamilienhäusern. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine denkmalgeschützte Kirche.

Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob eine Bebauung auf den Flurnummern 2659/5 und 2659/6 der Gemarkung Allershausen mit jeweils einem Doppelhaus möglich ist.

Das Doppelhaus 1+2 hat die Maße: 14,00 m x 11,00 m. Das andere Doppelhaus 3+4 hat die Maße: 16,00 m x 11,00 m.
Die Ausführung erfolgt in der Bauweise: E+1.
Beide Doppelhäuser erhalten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28 °.
Der Bauort befindet sich in einer Hanglage.

Die geplanten Doppelhäuser fügen sich in die umliegende Bebauung ein.

Pro Wohneinheit sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen zwei Stellplätze nachzuweisen und befahrbar herzustellen (pro Doppelhaus vier Stellplätze).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf der Fl.Nr. 2249, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach. Eine baurechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.

Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob eine Bebauung auf der Fl.Nr. 2249, Gemarkung Allershausen, mit zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen möglich ist. Die Grundstücksgröße beträgt 1.646 m².
Die jetzige vorhandene Bebauung wird abgerissen.

Für die geplanten Neubauten ergibt sich eine GRZ von 0,2.
Laut § 17 Abs. 1 BauNVO gilt für Dorfgebiete (MD-Gebiet) eine GRZ Obergrenze von 0,6.

Die beiden Einfamilienhäuser haben die Maße: 8,00 m x 12,00 m und eine Firsthöhe in Richtung Straßenseite von 9,70 m. Die Firsthöhe in Richtung Süden beträgt ca. 11,25 m.

Das Doppelhaus ist geplant mit einer Wandhöhe von 4,20 m in Richtung Straßenseite und einer Wandhöhe von 6,00 m in Richtung Süden.

Alle drei Bauten erhalten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 °.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen.
Es werden insgesamt acht Stellplätze (5 x Garagenstellplätze, 3 x offene Stellplätze) nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Wohnraumerweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 373/6, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die baurechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB.

Es ist geplant, an das bestehende Wohnhaus einen Anbau mit den Maßen: 9,00 m x 5,70 m zu errichten. Der Anbau soll über einen Verbindungsgang mit den Maßen 4,70 m x ca. 1,35 m erreichbar sein.
Die Wandhöhe beträgt 4,65 m. Es wird ein Flachdach errichtet.
Die bauliche und optische Gestaltung gleicht sich an das bereits bestehende Gebäude an.

Nach Einsicht der eingereichten Unterlagen handelt es sich hier um eine Wohnraumerweiterung mit zwei Kinderzimmern, einem Bad sowie einem Schlafzimmer.

Die Abstandsflächen sowie die Stellplatzsituation sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Abstandsflächen sowie die Stellplatzsituation sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Errichtung einer Brücke über den Atterbach auf der Fl.Nr. 40 der Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Gebäudekörper wird in einer Art Trapezform mit einem Flachdach errichtet.
Die Wandhöhe beträgt 6,24 m. Errichtet wird Erdgeschoss und Obergeschoss.

Die GRZ beträgt 0,59 und die GFZ 0,47.
Laut BauNVO sind als Obergrenze folgende Werte nach § 17 BauNVO festgesetzt:
GRZ: 0,6 und GFZ: 1,2.

Auf der Nord-Westseite des Grundstückes ist eine Abstandsflächenübernahme notwendig.
Diese Abstandsflächenübernahmeerklärung des angrenzenden Grundstückseigentümers liegt vor.

Zur Erschließung des Grundstückes soll eine Brücke errichtet werden. Die Brücke spannt ca. 
4,70 m von der bestehenden Spundwand zur Grundstücksgrenze. Die bestehende Spundwand wird im Auflagerbereich rückgebaut, bzw. ein Auflager erstellt. Auf dem Grundstück wird ein Streifenfundament als Auflager erstellt.
Dimensionen, Aufkantungen sowie das Geländer wird der bestehenden Situation angeglichen.
Evtl. Probleme hinsichtlich Umweltverträglichkeit, bzw. Abfluss bei Hochwassersituationen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Es werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzverordnung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl weist ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiberverantwortung der Brücke bei den Bauherren liegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Abstandsflächen sowie die Beurteilung der Hochwassersituation sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Unterschriftenliste der Anwohner "Weiherwiesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.06.2021 haben die Anwohner des Gemeindegebietes „Weiherwiesen“ Unterschriftslisten für die Aufhebung der eingeschränkten Halteverbotszone Parken nur für PKW in gekennzeichneten Flächen übergeben.

Bürgermeister Vaas teilt dazu mit, dass die Unterschriftenliste persönlich an ihn und Zweiten Bürgermeister Mück übergeben wurde. Es erfolgte bereits eine Behandlung im Beirat Verkehr und Gewerbe, das Protokoll ist an alle Gemeinderatsmitglieder versandt worden.

Diskussionsverlauf

GR Mück teilt mit, dass sich der Beirat Verkehr und Gewerbe mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Dabei wurden Alternativen wie zusätzliche Parkmöglichkeiten oder Anwohnerparkausweise diskutiert, wobei Nachfolgewirkungen zu bedenken sind. Es ist vorgesehen, eine Verkehrsschau durchzuführen und das Zeitkontingent der kommunalen Verkehrsüberwachung auf 50 Stunden pro Monat aufzustocken.

GR Lerchl hat persönlich mit Anwohnern gesprochen und weist auf den herrschenden Unmut hin. Er regt eine Versammlung an, um die Situation mit den Anwohnern zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

GR Groszek teilt mit, dass in den Weiherwiesen regelmäßig freie Parkflächen vorhanden sind.

GR Kortus frägt in diesem Zusammenhang nach dem Sachstand zu Handwerkerparkausweisen.

GR Raith fügt an, dass die Rücknahme der Parkregelung nicht das Ziel sein kann. Zudem dürfe die Grünfläche nicht für zusätzliche Stellplätze herangezogen werden.

Bürgermeister Vaas weist darauf hin, dass bereits mehrfach Gespräche mit Anwohnern stattgefunden haben. Einer Änderung der bestehenden Regelung kann nicht nur für die Anwohner der Weiherwiesen erfolgen. Eine Park-Verlagerung wäre zu erwarten. Zunächst soll die Verkehrsschau erfolgen und das Ergebnis abgewartet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Anwohner zur Aufhebung der eingeschränkten Halteverbotszone Parken nur für PKW in gekennzeichneten Flächen im Gebiet Weiherwiesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

zum Seitenanfang

8. 2. Änderung des Bebaungsplanes "Glonnfeld II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 11.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Glonnfeld II“ zu ändern. Den von der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Nandstadt erstellten Änderungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2021 gebilligt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" mit Begründung hat vom 01.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.06.2021 bis einschließlich 04.07.2021 erneut durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Von der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:


  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut
  • Wasserwirtschaftsamt München, Servicestelle Freising 
  • Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde 
  • Landratsamt Freising, Immissionsschutz 
  • Landratsamt Freising, Gesundheitsamt 
  • Landratsamt Freising, Abgrabung
  • Landratsamt Freising, Straßenverkehr
  • Landratsamt Freising, Wasserrecht
  • Landratsamt Freising, Bauleitplanung
  • Landratsamt Freising, Ortsplanung
  • Landratsamt Freising, Tiefbau
  • Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen 
  • bayernets GmbH, München
  • Autobahndirektion Südbayern

B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:

  • Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring – Keine Einwände

C) 
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:


  1. Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 01.07.2021
  2. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021
  3. Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021
  4. Landratsamt Freising, Bauamt z. Hd. Herr Turtenwald, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021

Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden nachfolgend der Abwägung unterzogen.

zum Seitenanfang

8.1. Stellungnahme LRA, Kreisbrandrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 01.07.2021

Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr sind nach der Technischen Regel: RASt 06 („Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“) so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr verwiesen. Die Details (Bewegungsflächen, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.

Löschwasserversorgung:
Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Stadt zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das DVGW-Arbeitsblatt W 405:2008-02 herangezogen werden.

Rettungshöhen:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswege gewährleistet sein. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum *Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Gebäudeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bedankt sich für die die Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Manfred Danner.
Hierzu teilt der Gemeinderat mit, dass in die städtebaulichen Planungen bereits auch Überlegungen zum Brandschutz eingestellt sind.
So finden sich die vom Herrn Kreisbrandrat angemerkten Punkte bereits größtenteils in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan unter Punkt 6 – Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes.
Die vom Herrn Kreisbrandrat zusätzlich angemerkten Punkte bzgl. des DVGW-Arbeitsblatt W405:2008-2 als Planungsgrundlage zur notwendigen, vorzuhaltenden Löschwassermenge wird redaktionell in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan ergänzt.

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Stellungnahme LRA, Altlasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021

Die 2. Änderung des B-Planes Glonnfeld II umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1323/26, 1323/27, 1328/28, 1323/29 und 1323/50 (TF), Gemarkung Allershausen. Die Grundstücke sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen.
Schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten können aber nicht generell ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass wider Erwarten schädliche Bodenverunreinigungen festgestellt werden sollten, wurde im B-Plan - Entwurf bereits aufgenommen, dass das Landratsamt Freising zu verständigen und eine Sanierung vorzunehmen ist.

Es handelt sich bei der 2. B-Planänderung um eine Nachverdichtung auf einem Teilbereich des schon lange rechtsgültigen B-Planes Glonnfeld II.
Dies ist seitens des Bodenschutzes zu begrüßen, da bei Erstellung von Bebauungsplänen den Belangen einer flächensparenden Entwicklung verstärkt Rechnung getragen werden soll.

Ebenso wurde im B-Plan - Entwurf bereits darauf Wert gelegt, dass unbelastete Böden an Ort und Stelle wiederverwendet werden sollen. Dem ist auch bei der Umsetzung des Bebauungsplanes nachzukommen.

Die aktuell brachliegende Wiesenfläche, soll künftig höherwertig ( Wohnbebauung ) genutzt werden.
Auch die Forderung zur Einhaltung der Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete wurde bereits im B-Plan-Entwurf aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, SG41, Altlasten. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im Umgriff der Bebauungsplanänderung enthaltenen Grundstücke (Fl.Nr. 1323/26, 1323/27, 1323/28, 1223/29) nicht im Altlastenkataster eingetragen sind.
Der Gemeinderat bedankt sich für die positive Beurteilung des SG41 Altlasten bezüglich der Nachverdichtung im Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung und der damit einhergehenden, flächensparenden Entwicklung.
Weiterhin wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass die weiteren vorgebrachten sonstigen fachlichen Informationen und Hinweise bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten sind.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Stellungnahme LRA, Kreisarchäologie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021

Im oben genannten Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt. Evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.
Es wird empfohlen sich in diesem Fall sofort mit der Kreisarchäologie Freising in Verbindung zu setzen.

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Beschluss

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Kreisarchäologie.

Es wird allgemein zur Kenntnis genommen, dass im Planungsgebiet keine Bodendenkmäler bekannt sind und dass im Falle des Auffindens von Bodendenkmälern eine Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege besteht.
Ein entsprechender Verweis auf Art 8 Abs. 1-2 BayDSchG wird unter „C: Hinweise zum Bebauungsplan“ ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.4. Stellungnahme LRA, Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.4

Sachverhalt

Landratsamt Freising, Bauamt, mit Schreiben vom 01.07.2021

Wir bitten Sie um Vorlage eines Protokolls über die beschlussmäßige Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Einwände der Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir Sie, für unsere digitale Plansammlung im Geo-Portal uns eine komplette Planfassung der bekannt gemachten Fassung sowie ggf. die zusammenfassende Erklärung als Digitalfassung – möglichst im pdf-Format (300 dpi) und mit den entsprechenden Unterschriften zu überlassen.
Sollten die Unterlagen in digitaler Form ohne Unterschriften übermittelt werden, benötigen wir jedoch einen Zusatz, dass die digitale Fassung mit dem Original übereinstimmt.
Die Papierform der in Kraft getretenen Planfassung (4-fach) und ggf. die zusammenfassende Erklärung (1-fach) benötigen wir weiterhin.
Sollten die Unterlagen nicht komplett sein, bzw. etwas nicht o. k. sein, bitten wir Sie um umgehende Mitteilung (telefonisch oder per Fax).
Bitte beachten Sie, dass ab sofort der wirksame Flächennutzungsplan/Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB bzw. 10 a Abs. 1 BauGB ergänzend auch ins Internet eingestellt werden und sobald dies technisch möglich ist – über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden muss (§ 6 a Abs. 2 BauGB/§ 10 a Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Bauamt.
Dem Landratsamt Freising wird das gewünschte Protokoll über die beschlussmäßige Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Einwände der Träger öffentlicher Belange übermittelt, sobald dieses vorliegt.
Weiterhin nimmt der Gemeinderat die gemachten Hinweise über die beim Landratsamt in analoger und digitaler Form einzureichenden Unterlagen und Pläne zur Kenntnis. Es wird zugesagt, die geforderten Unterlagen und Pläne nach Abschluss des Verfahrens beim Landratsamt Freising einzureichen.
Der Hinweis auf die Veröffentlichung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen inkl. Begründung und zusammenfassende Erklärung im Internet wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.5. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.5

Sachverhalt

Die in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen sind in den beigefügten Entwurf und die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" bereits eingearbeitet. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB die von der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt gefertigte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“ in der Fassung vom 07.09.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas teilt mit:
  • Ab 5. Oktober wird das Elternmobil, eine mobile Beratungsstelle für Eltern, jeden Dienstag - außer in den Ferien und an Feiertagen - am Volksfestplatz stehen.
  • Zur im April behandelten Hundeanleinverordnung sind vom Gemeinderat keine Anmerkungen gekommen. Damit wird die Verordnung nach dem aktuellen Muster eingebracht.
  • Hinweis auf das Stockschützenturnier. Es melden sich Kämmerer Bosch, GR Glück, GR Raith und GRin Schlegel.
  • Für die Schule wurden noch keine Luftreiniger angeschafft. Die bisher angebotenen Geräte entsprechen nicht den Anforderungen der Förderrichtlinie. Es handelt sich um eine Investitionssumme von ca. 140.000 Euro.
Gespräche mit Ministerien und Abgeordneten zur Thematik waren fruchtlos.


Anfragen:
GR Held erkundigt sich zum Sachstand zu folgenden Themen:
  1. Kindergarten Eggenberger Feld Süd
Am 20.09.2021 findet im Rahmen des VgV-Verfahrens die Vorstellung der Büros statt.
  1. Grüne Au
Die Ansaht ist erfolgt, Fundamente für Bänke und die Tafeln wurden errichtet. Die Lieferung der Bänke verzögert sich, die Anpflanzung erfolgt wie vorgesehen im November.
  1. Brücke Oberallershausen
Die Unterlagen zu den Fundamenten liegen beim Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung.
  1. Priorisierung Straßenbaumaßnahmen
Bisher haben Vorstellungen von Firmen zur Straßenbefahrung stattgefunden. Am 30.09.2021 findet ein Termin mit einem Büro zur Auswertung der Befahrungen statt. Anschließend erfolgt die Behandlung im Gemeinderat.
  1. Gemeindemobile
Das alte Gemeindemobil wurde für den Essenstransport vom Spatzennest genutzt. Da dies nicht mehr nötig ist, wird ein Verkauf über die Plattform Zoll-Auktion erfolgen.

GR Kortus spricht den Grundsatzbeschluss zur Überlassung von gemeindlichen Einrichtungen an politische Parteien im Zusammenhang mit dem Bericht über die Grünen im Feuerwehrhaus Allershausen an.
GR Raith antwortet, dass eine Anfrage an die JUH und die FFW Allershausen erging und von dort zugestimmt wurde. Der Zusammenhang der Rettungsdienststellen mit dem Grundsatzbeschluss war ihm nicht ersichtlich.
Bürgermeister Vaas bittet darum, entsprechende Anfragen künftig an ihn zu stellen.

GR Lerchl teilt mit, dass mittlerweile zwei Schiffe im Eggenberger Feld Süd abgestellt sind.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass das Ordnungsamt bereits tätig ist.
Er frägt weiter nach der Behandlung der Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses.
GL Graßl antwortet, dass manche Punkte noch geklärt werden. Die Behandlung in einer der kommenden Sitzungen ist vorgesehen.

GR Raith erkundigt sich zur Digitalisierung bei der Gemeinde Allershausen.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Digitalisierung grundsätzlich Sache der VG ist und erst heute mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden darüber gesprochen wurde. Die Thematik soll in der nächsten VG-Sitzung behandelt werden.

Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr