Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Jordan nahm an der Abstimmung nicht teil.
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2. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch von Bestandsgebäuden und Errichtung eines Doppelhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 398/2 der Gemarkung Tünzhausen und den dazugehörigen Stellplätzen auf der Fl.Nr. 404/5 der Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Kreuth und ist im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche dargestellt. Eine Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Es ist geplant, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 398/2, Gemarkung Tünzhausen, das bestehende landwirtschaftliche Gebäude abzubrechen und durch ein Doppelhaus zu ersetzen.
Die Maße des Doppelhauses sind 18,02 m x 10,99 m. Die Bauweise erfolgt in E+1+D mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25 °. Die Firsthöhe beträgt 8,89 m.
Zusätzlich wird auf der Westseite sowie auf der Ostseite des Grundstückes jeweils ein Carport errichtet. Die beiden fehlenden Stellplätze sollen auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite errichtet werden. Diese befinden sich im klassischen Außenbereich. Aus Sicht der Verwaltung sollen die Stellflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/2, Gemarkung Tünzhausen, errichtet werden.
Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden ob einer E+1+D Bauweise zugestimmt wird.
Die aktuelle Bebauung im Ortsteil Kreuth ist geprägt durch eine E+1 Bauweise mit Satteldächern. In der näheren Umgebung befinden sich Gebäude mit einer Firsthöhe und Dachneigung von 7,40 m und 38°, 10,00 m und 45° sowie 6,82 m und 30°.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Im Genehmigungsverfahren ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für Wasser und Kanal abzuschließen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas empfiehlt den Vorschlag der Verwaltung, alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück 398/2 unterzubringen. Das Gremium schließt sich dem an.
Zusätzlich wird um Prüfung der Parksituation auf dem gegenüberliegenden Grundstück von Haus Nr. 5 gebeten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen vier Stellplätze sind auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/2 der Gemarkung Tünzhausen zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Jordan nahm an der Abstimmung nicht teil.
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3. Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage;
Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Elektroarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Büro HPE hat die in der Sitzung am 09.03.2021, Top 3, behandelte Elektroplanung für die Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung umgesetzt.
Das Büro stellt in dieser Sitzung nun die detaillierte Umsetzung der Maßnahme vor.
Zur Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung wurden die Elektroarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Von den neun eingeladenen Firmen haben drei Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge:
(Bruttobeträge bei 19% MwSt.)
1. Fa. beab GmbH, Pentling 125.476,88 €
2. Fa. 162.596,64 €
3. Teuerstnehmende Firma 174.875,74 €
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. beab GmbH aus Pentling abgegeben. Auf den Vergabevorschlag vom Ingenieurbüro HPE wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. beab zu beauftragen.
Gegenüber der aktualisierten Kostenberechnung liegt die Angebotssumme um 16.829,88 € brutto bzw. 15 % über der Kostenberechnung. Die Preissteigerung ist aufgrund der coronabedingten starken Preisschwankungen und schwieriger werdenden Lieferzeiten für Materialien als im Rahmen des üblichen zu bezeichnen.
Diskussionsverlauf
Herr Colombo bittet um Prüfung, ob Zuschüsse für die Pumpenerneuerung gewährt werden.
Beschluss
Die Fa. beab GmbH aus Pentling wird mit den Elektroarbeiten der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung in Allershausen zum Preis von 125.476,88 € brutto entsprechend dem Angebot vom 25.08.2021 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Ertüchtigung der Kläranlage
Nachtragsbeauftragung elektrotechnische Ausrüstung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen wurde die elektrotechnische Ausrüstung an Fa. Klaus Enzinger Elektrotechnik aus Pittenhart vergeben.
Im Zuge der Ausführungen haben sich nicht vereinbarte, aber zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderliche, zusätzliche Leistungen ergeben.
Die Firma Enzinger hat die Kosten hierfür in insgesamt vier Nachträgen aufgeteilt.
Nachtrag 1: (7.964,97 € brutto)
Durch das vermehrte Auftreten von Störungen nach der Ausschreibung wird nun auf Kundenwunsch die Aufschaltung der Fällmittelstation erneuert.
Nachtrag 2: (6.926,93 € brutto)
Pos 1: Da der MIP ein herstellerspezifisches Gerät des Leitsystemlieferanten Schramls ist, wurde dieser in Abstimmung mit der Gemeinde nicht mit ausgeschrieben. Die Firma Enzinger hat nun ein Schraml Leitsystem angeboten. Um die volle Ausfallsicherheit des Schraml Leitsystems nutzen zu können, soll nun ein MIP verbaut werden. Der MIP wurde in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Pos 2: Die Überspannungsschutzableiter werden technisch benötigt, wurden jedoch nicht mit ausgeschrieben.
Nachtrag 3: (2.872,68 € brutto)
Im Bestand ist die Kläranlage mit 160 A abgesichert. Da derzeit keine Änderungen am grundsätzlichen Verfahren stattfinden, ist auch mit keiner Steigerung der Leistungsaufnahme zu rechnen. Um jedoch sicher zu stellen, dass in der Schaltanlage bei steigender Belastung der Kläranlage oder Erweiterungen der Kläranlage keine hohen Umrüstkosten der Schaltanlage entstehen, wurde sich dafür entschieden, statt dem geplanten Schienensystem und Leistungsschalter mit 250 A, mit 400 A zu verbauen.
Nachtrag 4: (8.652,79 € brutto)
Im Gemeindegebiet Allershausen sind bei einigen Pumpstationen Edelstahlschränke verbaut. Diese sind in einem guten Zustand und daher wurde beschlossen, dass diese, wenn möglich, weiterverwendet werden. Die Schränke sahen augenscheinlich alle baugleich aus, daher wurden die übermittelten Maße des Betriebspersonal für alle Schränke übernommen. Bei der Montage wurde nun festgestellt, dass 3 Außenschränke um 3cm kleiner sind. Somit ist der Platz für die benötigten Innenschränke nicht ausreichend. Durch den Umfang der Schaltanlage kann auch keine kleinere Größe der Innenschaltschränke verwendet werden. Es ist nötig bei diesen 3 Schränken auch den äußeren Schaltschrank mit zu tauschen. Das Angebot enthält daher die hierfür nötigen Außenschränke.
Das Büro HPE hat die Nachträge geprüft und schlägt vor, der Klaus Enzinger Elektrotechnik den Auftrag für die Nachträge NA1 bis NA4 zur Sanierung der Kläranlage Allershausen in Höhe von 26.417,37 € brutto zu erteilen.
Diskussionsverlauf
GR Held erkundigt sich zum Stand der Umsetzung. Herr Hofmann antwortet, dass man sich mitten in der Ausführungsphase befindet. Die behandelten Nachträge sind jedoch noch nicht zur Ausführung gekommen. Eine Verzögerung ist dadurch aber nicht zu erwarten.
Beschluss
Der Auftrag für die Nachträge NA1 bis NA4 der elektrotechnischen Ausrüstung zur Sanierung der Kläranlage Allershausen wird an die Fa. Klaus Enzinger Elektrotechnik aus Pittenhart zum Preis von 26.417,37 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Ertüchtigung der Kläranlage
Nachtragsbeauftragung Baumeisterarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen wurden die Baumeisterarbeiten an die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus Schrobenhausen vergeben.
Im Zuge der Ausführungen haben sich nicht vereinbarte, aber zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderliche, zusätzliche Leistungen ergeben.
Die Firma Wöhrl hat die Kosten hierfür in einem Nachtrag angeboten.
Nachtrag 1: (56.574,19 € brutto)
Bei den Aushubarbeiten für das Drosselbauwerk wurden ab einer Tiefe von -4,50 m unter Gelände fließende Sande angetroffen. Diese traten unter dem Stahlplattenverbau in der Baugrube ein. Aufgrund der fließenden Sande musste eine Vakuumentwässerung aufgebaut werden. Zwischen jeder Spundwandkammer befand sich eine Lanze.
Da sich unter dem bestehenden Schmutzwasserkanal eine unbekannte Drainage befindet, über den eine erhebliche Wassermenge in die Baugrube gelangte, musste diese durch die Fremdfirma AUP aus Pfaffenhofen verpresst werden.
Ohne Einsatz der Vakuumentwässerung und dem Verpressen der Drainageleitung wäre die Herstellung einer tragfähigen Baugrubensohle nicht möglich gewesen.
Das Büro Dippold und Gerold hat die Nachträge geprüft und schlägt vor, der Firma Wöhrl den Auftrag für den Nachtrag NA1 zur Sanierung der Kläranlage Allershausen in Höhe von 56.574,19 € brutto zu erteilen.
Beschluss
Der Auftrag für den Nachtrag NA1 der Baumeisterarbeiten zur Sanierung der Kläranlage Allershausen wird an die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus Schrobenhausen zum Preis von 56.574,19 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Errichtung einer Straßenbeleuchtung am Ortsausgang der Ampertalstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung entlang der Ampertalstraße (zwischen Mühlbach- und Friedhofstraße) wurde ein Angebot der Bayernwerk AG angefordert.
Der Projektplan ist der Sitzungseinladung beigefügt.
Der Bau der insgesamt 3 LED-Leuchten (Schreder Teceo) inklusive Kabelverlegung, Lampenfundamenten und Wiederherstellung der Oberflächen im Bereich zwischen Radweg und Straße wurde mit insgesamt 17.544,06 € brutto angeboten.
Das Bauamt schlägt vor, den Auftrag an die Bayernwerk AG, Pfaffenhofen mit insgesamt 17.544,06 € brutto zu vergeben.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl regt an zu prüfen, ob eine nächtliche Abschaltung der Leuchten erfolgen kann.
Beschluss
Die Fa. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, Pfaffenhofen a. d. Ilm, wird mit dem Bau der Straßenbeleuchtung entlang der Ampertalstraße (zwischen Mühlbach- und Friedhofstraße) zum Preis von 17.544,06 € brutto entsprechend dem Angebot vom 25.06.2021 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Beschaffung eines Dreiseiten-Kippers für den Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Peugeot Pritschenwagen, Baujahr 2006, ist altersbedingt reparaturanfällig (u.a. Aufbauhalterungen, Rahmen und Tank durchgerostet). Um weitere kostenintensive Reparaturen zu vermeiden, soll ein Austausch durch einen Kipper erfolgen.
Im Vergleich zum Pritschenwagen sind bei einem Kipper die nötige Fahrzeugpflege und der Fahrzeugunterhalt durch die bessere Zugänglichkeit effektiver durchzuführen.
Für ein Kommunalfahrzeug mit kurzen Einsatzstrecken und verschiedenen Fahrern wird durch die Fahrzeughersteller ein Automatikgetriebe empfohlen.
Von mehreren Autohäusern wurden Angebote eingeholt. Auf die beigefügte Aufstellung wird verwiesen.
In Absprache mit dem Bauhof wird die Anschaffung des MAN Kippers empfohlen. Gründe dafür sind das Vollwandlergetriebe, die Ausstattung des Fahrzeugs sowie die kurze Entfernung zur nächsten Werkstatt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Kippers als Ersatz für den Pritschenwagen. Angeschafft werden soll ein MAN TGE 3.180 von MAN Truck & Bus Deutschland GmbH entsprechend dem Angebot vom 16.09.2021 zum Preis von 41.769,00 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Neuerlass einer Hundeanleinverordnung
Hinweis auf TOP 9 vom 27.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die bisherige Hundeanleinverordnung ist auf den 05.12.2011 datiert und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Aus diesem Grund wurde eine neue Verordnung basierend auf der aktuellen Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags erstellt.
Am 27.04.2021 wurde dem Gemeinderat bereits der Entwurf der Verwaltung vorgelegt. Dabei wurde die Beschlussfassung zurückgestellt. Im weiteren Verlauf wurden keine Vorschläge bei der Verwaltung eingereicht.
Da § 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG lediglich eine Ermächtigungsgrundlage für Einschränkungen betreffend großen Hunden und Kampfhunden darstellt, werden kleine Hunde (unter 50 cm Schulterhöhe) nicht von der Verordnung erfasst.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von GR Held zu Hunden unter 50 cm wird angemerkt, dass dazu keine Verordnungsermächtigung vorliegt sondern lediglich für große Hunde über 50 cm und Kampfhunde.
Auch Regelungen zur öffentlichen Reinlichkeit sind in einer Hundeanleinverordnung nur bedingt unterzubringen.
Eine Abstimmung wird zurückgestellt um die aufgekommenen Fragen zu klären. Weitere Fragen können an die Verwaltung gerichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeanleinverordnung – HundeV). Die Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 24.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ zu ändern. Den vom Planungsverband München erstellten Änderungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2021 gebilligt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd“ mit Begründung hat vom 01.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.06.2021 bis einschließlich 04.07.2021 erneut durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Von der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.
A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:
- Landratsamt Freising, FS Abgrabung, Schreiben vom 01.07.2021
Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten, Schreiben vom 18.06.2021
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 01.07.2021
Landratsamt Freising, FS Straßenverkehr, Schreiben vom 01.07.2021
Landratsamt Freising, FS Wasserrecht, Schreiben vom 01.07.2021
- Landratsamt Freising, FS Bauleitplanung, Schreiben vom 01.07.2021
- Landratsamt Freising, FS Ortsplanung, Schreiben vom 01.07.2021
- Landratsamt Freising, FS Naturschutz, Schreiben vom 01.07.2021
- Landratsamt Freising, FS Tiefbau, Schreiben vom 01.07.2021
- Landratsamt Freising, FS Kreisarchäologie, Schreiben vom 01.07.2021
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 25.06.2021
B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 22.06.2021
- Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 23.06.2021
- Kreisbrandrat des Landkreis Freising, Schreiben vom 26.06.2021
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 03.06.2021
Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden nachfolgend der Abwägung unterzogen.
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9.1. Stellungnahme Autobahn GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.1 |
Sachverhalt
Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 22.06.2021
Mit Nachricht der Gemeinde Taufkirchen vom 25.05.2021 wurde die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern aufgefordert, im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ nach §4 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme abzugeben.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Baugrenze weißt einen Abstand von ca. 125 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 9 München – Nürnberg auf und befindet sie somit außerhalb der 100m Anbaubeschränkungszone. Zusätzlich weißt die vorgelegte Bebauungsplanänderung keine wesentlichen Einflussfaktoren auf die Autobahn auf.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern hat keine Einwände.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 29.11.2018 und den enthaltenen Hinweisen:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu Einhaltung geltender Grenzwerte hat der Antragssteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern, der Autobahn GmbH oder dessen Bediensteten.
Beschluss
Die Zustimmung der Autobahn GmbH des Bundes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis ist weiterhin im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9.2. Stellungnahme Immisionsschutzbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.2 |
Sachverhalt
Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 23.06.2021
Die westliche Bebauung des Plangebietes stellt keine komplett geschlossene Riegelbebauung dar, da sich zwischen den einzelnen Baukörpern jeweils eine Lücke befindet. Auf diesen Punkt wurde bereits in der Stellungnahme der UIB vom 03.12.2018 hingewiesen. Die in der vorgesehenen Änderung geplanten Garagen/ Carports zwischen den Bauräumen werden leider nicht als zusätzliche und verbindliche Schallschutzmaßnahme umgesetzt, da keine Festsetzung vorhanden ist, die die Höhe und den Abschluss in Richtung Westen regelt. Aus fachlicher Sicht wäre es zu begrüßen, wenn die Änderung zum Anlass genommen wird, Verbesserungen beim Schallschutz zu erreichen und entsprechende Festsetzungen zu formulieren.
Weiter ist der Planung zu entnehmen, dass die Bauräume der westlichen Baukörper 4 m in Richtung Westen, also in Richtung A9, erweitert sollen. Wir empfehlen gutachterlich bestätigen zu lassen, dass sich hier keine höheren Schallschutzanforderungen ergeben.
Anmerkung:
Eine geschlossene Riegelbebauung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ diskutiert und geprüft. Nach Abwägung aller Belange wurde entschieden, dass keine Lückenschließung zwischen den ein-zelnen Häuserblöcken der Westrandbebauung gewünscht ist. Gründe dafür waren u.a.
- Massive optische Wirkung am Ortsrand, potentielle weitere optische Beeinträchtigung durch Vandalismus
Konflikte mit dem Vogelschutz bei Glaswänden
Behinderung der geplanten Durchlässigkeit durch Fuß- und Radwege
Erhöhung der Kosten, dadurch Konflikt mit dem Ziel, erschwingliche Grundstücke im Einheimischenmodell zur Verfügung zu stellen
Begrenzte zusätzliche Wirkung der Maßnahme
Durch das Ingenieurbüro BL-Consult wurden anhand von Test-Berechnungen die Auswirkungen der Verschiebung der Bauräume auf den Schallschutz berechnet. Dabei wurde bereits die weitere Verschiebung auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs durch das Architekturbüro Meuer planen beraten Architekten GmbH berücksichtigt. Gemäß Stellungnahme vom 24.08.2021 beläuft sich die errechnete Änderung des maßgeblichen Außenlärmpegels auf 0,1 dB(A) und ist als unerheblich einzustufen.
Beschluss
Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Gemäß Abwägungsergebnis sind keine Änderungen oder Ergänzungen der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9.3. Stellungnahme LRA, Kreisbrandrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.3 |
Sachverhalt
Kreisbrandrat des Landkreis Freising, Schreiben vom 26.06.2021
Aus der fachlichen Sicht des abwehrenden Brandschutzes nehme ich wie folgt Stellung:
Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr sind nach der Technische Regel: RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“) so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr verwiesen. Die Details (Bewegungsflächen, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.
Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. "Wendehammer" auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mindestens 21 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen.
Löschwasserversorgung:
Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Stadt zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das DVGW-Arbeitsblatt W405:2008-02 herangezogen werden.
Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. Zur Sicherstellung der Erstmaßnahmen bei der Brandbekämpfung ist in einer Entfernung von maximal 75 m zum Objekt eine Wasserentnahmestelle einzuplanen.
Rettungshöhen:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein.
Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.
Beschluss
Die Hinweise des Kreisbrandrats des Landkreis Freising wurden in der Aufstellung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ berücksichtigt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst keine Änderungen, die sich diesbezüglich negativ auswirken. Die Erschließungsplanung, die dem Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ zugrunde liegt, wird nicht geändert, die überbaubaren Grundstücksflächen bleiben deutlich weniger als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt. Des Weiteren wird keine Baurechtsmehrung gewährt, die die erforderliche Löschwasserbereitstellung in einem nicht zu leistenden Ausmaß erhöhen würde. Da die maximal zulässigen Wandhöhen nicht geändert werden, ist die Herstellung des zweiten Rettungswegs weiterhin durch die Rettungsgeräte der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9.4. Stellungnahme Telekom
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.4 |
Sachverhalt
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 03.06.2021
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Beschluss
Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Durch die festgesetzten Bauräume bestehen keine Beeinträchtigungen der bestehenden Telekommunikationslinien. Ein Hinweis auf das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 ist in der Satzung bereits enthalten. Es sind keine zusätzlichen Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9.5. Anpassung Reihenhausgrundstücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.5 |
Sachverhalt
Im Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, für die Parzellen 64 - 67 alternativ Reihenhausbebauung oder Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
Parallel zur Bebauungsplanänderung wurde vom Büro meuer - planen beraten Architekten GmbH ein Konzept für eine durchgehende Reihenhausbebauung auf den Parzellen 65 - 67 ausgearbeitet. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung von 30 Reihenhausparzellen, die ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Die vorliegende Planung enthält eine geringfügige Erhöhung der zulässigen Grundfläche von insgesamt 140 qm bzw. 4 %.
Die Festsetzungen für die Parzellen 65 - 67 wurden auf ausschließliche Reihenhausbebauung angepasst. Die alternative Verwirklichung von Geschosswohnungsbau ist nur noch auf Parzelle 64 zulässig. Durch die leicht veränderten Bauräume ist auch eine Anpassung der Grünordnung, insbesondere Baumstandorte, nötig.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planänderung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9.6. Billigung des geänderten Planentwurfs und erneute Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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9.6 |
Sachverhalt
Die in der heutigen Sitzung vorgestellte Änderung und Umplanung des Planentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" wird zu Kenntnis genommen.
Beschluss
Der geänderte Planentwurf mit Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ in der Fassung vom 21.09.2021 wird erneut gebilligt. Der geänderte Planentwurf ist noch einmal öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.09.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Es liegt ein Antrag für eine Messe auf dem Volksfestplatz vor. Dazu die Frage an den Gemeinderat, wie dieser dazu steht.
In die Diskussion werden verschiedene Argumente eingebracht.
Letztendlich soll am bestehenden Beschluss festgehalten werden. Abstimmung 15:3
Der Bauwerber in Aiterbach muss eine Brücke über den Atterbach errichten, einer Verrohrung wird seitens WWA bzw. LRA nicht zugestimmt.
Es sollen Solarleuchten und Leuchten mit Bewegungsmelder geprüft werden. Zudem soll eine nächtliche Abschaltung geprüft werden.
Nach der Klausur soll das Thema weiter behandelt werden.
Anfragen:
GR Held teilt mit, dass der Strommast noch im Eckbauplatz im Eggenberger Feld steht.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Gemeinde diesbezüglich regelmäßig bei Bayernwerk nachhakt.
GR Schuhbauer erkundigt sich nach dem Sachstand zur Prüfung der Verschwenkung an der Mühlbachbrücke.
GR Bail erkundigt sich nach dem Sachstand zur grünen Au.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Tafeln aufgestellt sind. Die Lieferung der Bänke verzögert sich. Die Anpflanzung erfolgt planmäßig im November.
GRin Kellner-Zotz frägt, ob für die Gehwegarbeiten in Tünzhausen eine Umleitung des Schulbusses nötig wird.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass voraussichtlich eine halbseitige Sperrung erfolgt und dadurch keine Umleitung nötig wird.
GR Lerchl erkundigt sich nach den Messgeräten im Ort.
GR Held antwortet, dass diese zur Verkehrszählung aufgestellt wurden.
GR Colombo erkundigt sich nach dem Sachstand zum 3. Bauabschnitt der neuen Ortsmitte.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass er den aktuellen Planstand am nächsten Tag auf der Eigentümerversammlung der WEG Johannes-Boos-Platz vorstellen wird.
Datenstand vom 02.11.2021 12:45 Uhr