Datum: 19.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Jordan hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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2. Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Garagen und Wohnungen auf der Fl.Nr. 47 der Gemarkung Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Es ist geplant, das bestehende Nebengebäude neu zu bauen.
Durch den Neubau des Gebäudes werden im Erdgeschoss eine Werkstatt, eine Garage sowie zwei Hallen errichtet.
Im Dachgeschoss werden zwei Wohneinheiten geschaffen.
Die Maße des Neubaus betragen: 18,50 m x 10,50 m (L x B) und die Firsthöhe beträgt 10,11 m.
Es wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 43 ° errichtet.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Nachbarunterschriften sind bis auf die Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach, vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf der Flurnummer 2744, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es ist nach § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen und ist privilegiert. Neben der bereits vorhandenen Halle mit 20 m x 40 m wird eine weitere Maschinenhalle mit 14,80 m x 22,95 m errichtet. Die landwirtschaftliche Maschinenhalle erhält ein Pultdach mit 5 ° Dachneigung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Namensgebung der Zufahrt zum Kieswerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beratend
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4 |
Sachverhalt
Die Firma Rohrdorfer Sand und Kies GmbH ist an die Gemeinde mit der Bitte herangetreten, eine Hausnummer für das Kieswerk zuzuteilen. Bisher firmiert die GmbH unter Göttschlag ohne Hausnummer. Im weiteren Gespräch mussten wir feststellen, dass eine Namensgebung der Zufahrt zum Kieswerk die bessere Alternative wäre. Der Rettungsdienst und die übrige Versorgung belasten dann nicht den Ortsteil Göttschlag bei der Durchfahrt, die in diesem Fall nicht notwendig wäre. Die Zufahrtsstraße ist auf der Straßenbestandskarte der Widmung mit „Weg ins Woitlfeld“ bezeichnet. Diese Lagebezeichnung ist aber eher irreführend. Nach Rücksprache mit der Firma Rohrdorfer wäre aus Sicht der Verwaltung eine Bezeichnung der Straße in Kieswerkstraße, Zum Kieswerk oder Am Kieswerk sinnvoll.
Beschluss
Die Straße wir mit der Bezeichnung „Zum Kieswerk“ benannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vergabe der Architektenleistungen nach dem VgV Verfahren für die Maßnahme Neubau eines 5-gruppigen Kindergarten im Eggenberger Feld Süd
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Des Ergebnis des VgV Verfahrens hat eine Vergabeempfehlung an das Büro ArGe Goldbrunner GmbH Dantele PartG mbB ergeben.
Das Büro hat mit 97,6 von möglichen 100 Punkten die beste Bewertung erzielt.
Das Honorarangebot der ArGe Goldbrunner GmbH Dantele PartG mbB beträgt 317.300,00 € netto. Das Angebot beinhaltet 0% Nebenkosten und 5% Abschlag in Höhe von 16.700,00 € netto. Es ist der Honorarzone III, Mindestsatz, zugeordnet.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl und GR Held halten an der vorgesehenen Tiefgarage fest.
GR Raith wünscht sich dabei die Berücksichtigung von Fahrradstellplätzen und E-Lademöglichkeiten.
Beschluss
Mit der Planung und Bauleitung für den Neubau eines 5-gruppigen Kindergartens im Eggenberger Feld Süd wird das Büro ArGe Goldbrunner GmbH Dantele PartG mbB, München beauftragt. Die Vergütung der Ing.-Leistungen für die Maßnahme ist den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz) zuzuordnen. Es ist ein entsprechender Ing.-Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Straßenzustandserfassung; Erstellung eines Sanierungskonzeptes der Straßen im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Vom Bauamt wurden Angebote für die Straßenzustandserfassung im gesamten Gemeindegebiet eingeholt. Insgesamt drei verschiedene Anbieter haben ihre Systeme vorgestellt.
Variante 1
Befahrung mit Erfassungsfahrzeug der Anbieter-Firma mit 3D-Vermessung aller Schäden und Risse.
Das Ergebnis ist eine detaillierte Begutachtung der Gemeindestraße in einem Detailgrad, den die Gemeinde in diesem Umfang gar nicht auswerten kann.
Kosten ca. 35.000,00 € brutto
Variante 2
Befahrung über eine Handy-App durch den Bauhof.
Die Befahrung wird über die App hochgeladen und bei der Anbieter-Firma über eine spezielle Software ausgewertet. Das Ergebnis ist eine Einteilung von einzelnen Abschnitten, unterteilt in jeweils 5 Meter, nach Straßenzustand sowie Vorschlägen über die Sanierung. Die Befahrung kann in den nächsten drei Jahren so oft wie man möchte ohne Mehrkosten wiederholt werden.
Kosten 13.780,20 € brutto
Variante 3
Befahrung mit zwei, vom Ing.-Büro zur Verfügung gestellten, „GoPro“ Kameras durch den Bauhof.
Die Befahrung wird anschließend an das Ing.-Büro verschickt und durch Ingenieure ausgewertet.
Angeboten sind: Erstellung der Netzgrunddaten, Stellung der Kameras zur Befahrung, Bewertung des Straßenzustandes auf Grundlage homogener Zustandsabschnitte, Auswertung des Straßenzustands, Erhaltungsmanagement mit Priorisierung der Erhaltungsabschnitte, Onlinevisualisierung der Ergebnisse, Schlussbericht und Präsentation der Ergebnisse im Gemeinderat.
Das Ing.-Büro stellt die Daten online zur Verfügung. Es können im Anschluss sämtliche Abschnitte geöffnet, bearbeitet und neu bewertet (z. B. nach Sanierung) werden.
Kosten 15.333,15 € brutto zzgl. Lizenzgebühren von 2.213,40 € brutto jährlich für das Onlineportal
Die Variante 3, abgegeben von der Heller Ingenieurgesellschaft mbH aus Darmstadt, wird vom Bauamt als die für die Gemeinde Allershausen sinnvollste Variante erachtet.
Zum einen ist diese Variante die wirtschaftlichste, zum anderen ist die Leistung, die das Ing.-Büro Heller anbietet, vom Umfang auf die Gemeinde angepasst und kann bei Bedarf in den nächsten Jahren beliebig fortgeführt werden. Als einer der führenden europäischen Dienstleister im Bereich des Straßenerhaltungsmanagements ist das Ing.-Büro Heller aus Sicht des Bauamtes für die anstehenden Arbeiten der richtige Partner.
Diskussionsverlauf
GRin Kellner-Zotz erkundigt sich, ob die jährlichen Lizenzkosten notwendig sind.
Diese sind optional, aber ohne das Onlineportal können durch das Bauamt keine erfolgten Straßenbaumaßnahmen eingepflegt werden.
Beschluss
Mit der Zustandserfassung und Bewertung der Gemeindestraßen in Allershausen wird die Heller Ingenieurgesellschaft mbH, Darmstadt, zum Preis von 15.333,15 € brutto entsprechend dem Angebot vom 01.10.2021 beauftragt. Außerdem soll ein Lizenzvertrag zur Bereitstellung der Befahrungen und dessen Ergebnisse zum Preis von jährlich 2.213,40 € brutto pro Jahr abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Beratung zum weiteren Vorgehen beim kommunalen Wohnungsbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 08.06.2021 die Absicht beschlossen, Wohnraum im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderprogramms zu schaffen. Am 27.07.2021 folgte eine Vorstellung des Programms durch Frau Schmid-Hammer von der Regierung von Oberbayern.
Nun ist über das weitere Vorgehen zu beraten. Zudem muss eine Jury für das anstehende VgV-Verfahren benannt werden.
Bürgermeister Vaas ergänzt, dass zur Suche des Architekten ein VgV-Verfahren nötig ist. Die Gemeinde muss in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern festlegen, in welchem Umfang und auf welche Zielgruppe ausgelegt eine Bebauung erfolgen soll. Es wird vorgeschlagen, die Parzelle 64 mit 3 Bauköpern komplett für den kommunalen Wohnungsbau zu verwenden.
Diskussionsverlauf
Das Gremium diskutiert über die Größenordnung der Bebauung und an die zu erreichende Zielgruppe.
In die Jury für das VgV-Verfahren werden berufen:
GR Colombo, GR Held, GR Lerchl, GR Mück, Bürgermeister Vaas, GL Graßl, Fr. Moosreiner aus dem Bauamt und Fr. Schmid-Hammer von der Regierung von Oberbayern.
Bürgermeister Vaas bittet die Gemeinderatsmitglieder darum, eine E-Mail mit den für sie wichtigen Punkten zum kommunalen Wohnungsbau an ihn zu senden.
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8. Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Am 29.03.2021 haben die Rechnungsprüfer Held, Gründel, Lerchl, Raith, Mück und Zandt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 vorgenommen. Zu den in der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung samt Anlagen und der aus dem Nachprüfungsgespräch festgestellten Unstimmigkeiten und Beanstandungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Anregungen und Umsetzungen werden wie genannt übernommen. Die Prüfungsfeststellungen können somit als erledigt angesehen werden und die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung erfolgen.
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung 2019 wie folgt festgestellt:
Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV
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Verwaltungshaushalt
EUR
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Vermögenshaushalt
EUR
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Gesamtergebnis
EUR
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Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
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13.909.072,17 EUR
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7.471.783,63 EUR
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21.380.855,80 EUR
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Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
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13.909.072,17 EUR
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7.471.783,63 EUR
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21.380.855,80 EUR
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Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)
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-------------------
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Kassen-Einnahmereste
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491.573,09
|
EUR
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Haushaltseinnahmereste
|
-----------------
|
EUR
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Kassen-Ausgabereste
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312,48
|
EUR
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Haushaltsausgabereste
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-----------------
|
EUR
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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Beschliessend
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9 |
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GO wird für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung ausgesprochen.
Bürgermeister Vaas war nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Den Vorsitz führte Zweiter Bürgermeister Mück.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.10.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Die Glonnbrücke bei Oberallershausen wurde für den Verkehr gesperrt, da sich der Pfeiler weiter geneigt hat und die Sperrung vom Sachverständigen angeraten wurde.
Zum Brückenneubau erfolgt übernächste Woche eine Besprechung mit dem Ing.-Büro Dippold + Gerold.
Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich, wann die Plakatwände abgebaut werden.
Dies wird nach dem Volksbegehren geschehen.
GR Lerchl teilt mit, dass am Kreisverkehr in Oberallershausen ein Randstein abgebrochen ist.
Dies wurde bereits an den Straßenbaulastträger weitergegeben.
Datenstand vom 16.11.2021 11:33 Uhr