Datum: 09.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021
2 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 591/53 der Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf der Fl.Nr. 165 der Gemarkung Allershausen
4 Sachstandsbericht zur Glonnbrücke Oberallershausen
5 Sachstandsbericht zu den Trägervereinbarungen/Defizitverträgen mit den Kinderbetreuungseinrichtungen
6 Christkindlmarkt Allershausen
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Groszek hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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2. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 591/53 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Amperfeld II" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Das geplante Bauvorhaben hat die Maße: 13,24 m x 10,99 m und soll in der Bauweise: E+1+D errichtet werden.
Hierzu ist eine Wandhöhe mit 6,00 m beantragt. Bei einer Dachneigung von 38° und der beantragten Bauweise ergibt sich eine Firsthöhe von 10,12 m.

Für diese Parzelle gibt es folgende Festsetzungen:
- Einzelhaus
- Wandhöhe 3,80 m mit Bauweise E+D
- Wandhöhe 6,00 m mit Bauweise E+1 bei Pultdächern

Im Baugebiet "Amperfeld" wurden bisher schon Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe erteilt. Da es sich bei diesen erteilten Befreiungen jedoch um die Bauweise: E+1 oder E+D handelt, gibt es hierzu im gesamten Baugebiet für Einzelhäuser aktuell eine maximale Firsthöhe von 7,82 m.
Die beantragte Bebauung würde die Firsthöhe im Vergleich zu den bisherigen Fällen nochmals um ca. 2,30 m überschreiten.

Einen vergleichbaren Fall für die beantragte Bauweise gibt es bisher noch nicht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und Bauweise wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf der Fl.Nr. 165 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" und ist als MD-Gebiet ausgewiesen.

Im Zuge des Vorbescheides soll abgeklärt werden, ob das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Da das bestehende landwirtschaftliche Gebäude abgebrochen und der Ersatzbau an das bestehende Wohnhaus angebaut werden soll, ist eine Befreiung für die Baufensterüberschreitung sowie eine Baufensterverschiebung notwendig.
Die vorhandene Bebauung von ca. 8,49 m x 13,62 m soll durch den Ersatzbau mit den Maßen: 9,99 m x 19,99 m ersetzt werden. Dies ergibt eine Überbauung von ca. 84,37 m² im Vergleich zu dem jetzigen Bestand. Für diese Fläche ist kein Baufenster vorhanden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Ersatzbau in die nähere Umgebung ein.

Zusätzlich befindet sich das geplante Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der "Glonn".
Hierzu ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Freising ein entsprechender Retentionsausgleich nachzuweisen.

Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Aufgrund des Antrages auf Vorbescheid wurde von einer Nachbarbeteiligung abgesehen.

Diskussionsverlauf

GR Groszek bittet um Prüfung, ob ein Versatz nach Norden möglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich Baufensterüberschreitung und Baufensterverschiebung für Nebengebäude wird zugestimmt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Sachstandsbericht zur Glonnbrücke Oberallershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Eine Besprechung mit dem Ing.-Büro Dippold und Gerold ergab, dass eine Brücke mit einem einseitigen Gehweg mit 1,50 m Breite bis zu 50 % förderfähig sei. Dabei ist mit Gesamtkosten von ca. 1,6 Mio. Euro zu rechnen. Eine Fuß- und Radwegbrücke (Gesamtkosten ca. 500.000 €) ist nicht förderfähig. Es wird geprüft, ob eine Brücke mit Stahlträgern und Holzbohlen eine Alternative darstellt. Mit den umliegenden Landwirten wurde die Thematik bereits erörtert.

Zusätzlich sind Abbruchkosten in Höhe von 150.000 € zu erwarten. Das WWA fordert zudem eine zweidimensionale Abflussberechnung für ein HQ100.

Das Ing.-Büro Dippold und Gerold sollen verschiedene Varianten in der Dezembersitzung vorgestellt werden.

ohne Abstimmung

Diskussionsverlauf

GR Lerchl regt an, die Brücke über den Mühlbach im weiteren Straßenverlauf mit zu bedenken.
GR Jordan teilt mit, dass das THW Freising eine temporäre Brücke errichten könnte.

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5. Sachstandsbericht zu den Trägervereinbarungen/Defizitverträgen mit den Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Im Juli 2020 wurde der Grundsatzbeschluss getroffen, die Personalmehrkosten für die Großraumzulage der freien Träger in neu auszuarbeitende Defizitvereinbarungen aufzunehmen.
Daraufhin wurden mit den Einrichtungen bzw. Trägern Gespräche geführt und die Vertragsentwürfe übersandt.

Das Ziel der Gemeinde ist es, möglichst gleichlautende Vereinbarungen mit den Trägern zu treffen. Jedoch ist eine gewisse Bandbreite an Regelungen im Bereich der Krippe über Kindergarten zum Hort zu berücksichtigen und auszuhandeln.

Im Juli und August dieses Jahres haben Gespräche mit zwei Trägern stattgefunden. Von anderen Trägern kamen erst in der Vorwoche Rückmeldungen zu den Vertragsentwürfen.
Einem Träger wurde bereits ein Abschlag auf die Vorjahres-Mehrkosten ausgezahlt, einem zweiten Träger wurde dies angeboten. Dazu ist jedoch noch keine Rückmeldung seitens des Trägers erfolgt.

In den Gesprächen mit allen Trägern hat sich gezeigt, dass es sehr unterschiedliche Wünsche der Träger zur Ausgestaltung einer Defizitregelung bzw. sowie zur Übernahme der Mehrkosten der Großraumzulage gibt.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass die Mehrkosten der Großraumzulage als „durchlaufender Posten“ in voller Höhe angedacht waren. Die Verträge sollen schnellstmöglich abgeschlossen werden, da einige der Träger die Zulage noch nicht an die Beschäftigten ausbezahlt haben.

GR Groszek merkt an, dass die Vertragsregelungen von der Gemeinde vorgegeben werden sollten.

GR Held stellt im weiteren Diskussionsverlauf den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Defizitregelungen in den Trägerverträgen und die Übernahme der Personalmehrkosten durch die Großraumzulage getrennt voneinander zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Christkindlmarkt Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas und GR Colombo teilen mit, dass die Corona-Lage zum Zeitpunkt der Besprechung für den Christkindlmarkt noch lockerer war. Das Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte sieht enorme Auflagen und Pflichten für die Veranstalter vor, die kaum zu erfüllen sind. Daher wurde entschieden, den Christkindlmarkt mit 3G Plus auszurichten.

Diskussionsverlauf

Nach der Diskussion über die Spaltung der Gesellschaft, den Wegfall der erlösten Spenden, den Anforderungen des Rahmenkonzeptes und Vorschlägen für ein neues Konzept für den Markt im nächsten Jahr wird der Christkindlmarkt dieses Jahr abgesagt.

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Die Notartermine für die Reihenhäuser im Eggenberger Feld Süd werden am 22. und 23.12.2021 stattfinden.
  • Das Landratsamt teilte mit, eine Genehmigung für den abgelehnten Wintergarten in Laimbach in Aussicht zu stellen.
  • Zur Mail von GR Held, die Ortsverbindungsstraße Unterkienberg – Aiterbach wird vom Bauhof zum Ende der Woche gesperrt und Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.
  • Zur Mail von GR Held, der Bauhof wird eine Inventaraufstellung machen, dies wird auch im Zuge einer anzuschaffenden Bauhofsoftware nötig.
  • Zur Mail von GR Huber, bezüglich Gestank bei der Aral. Eine Schachtkontrolle ist erfolgt, es steht noch die Spülung einer Leitung aus.
  • Zur Mail von GR Huber, die Vermessung der OVS Unterkienberg – Aiterbach dient als Grundlage für die Ausbauentscheidung.
  • Zur Mail von GR Huber, die Erneuerung der Holzbalken am P+R in Aiterbach wird nach den Maßnahmen an der OVS erfolgen.
  • Zur Mail von GR Huber, in den Siedlungen ist die Straßenkehrung von Montag bis Mittwoch erfolgt. Die Hauptstraßen und Gewerbegebiete werden wegen der ruhigeren Verkehrssituation samstags gekehrt.

Anfragen:
GR Colombo teilt mit, dass der aus dem AK bzw. der Jury für den kommunalen Wohnungsbau zurücktritt und GRin Gründel seinen Platz übernehmen wird.

GR Mück erkundigt sich nach dem Sachstand des „runden Hauses“ in Laimbach.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass derzeit die Umplanung erfolgt.

GR Raith fragt an, ob es bereits eine Rückmeldung der Fachstellen zum befestigten Graben in Laimbach gibt.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dies nicht der Fall ist.

Datenstand vom 26.11.2021 12:23 Uhr