Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
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|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Nach § 1 Nr. 2 des Vertrages über die Mietanpassung für die Verwaltungsgebäude vom 10.02.2017 ist zum 01.01.2022 eine erneute Mietanpassung entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern möglich. Der Baukostenindex hat sich im maßgebenden Zeitraum August 2016 bis August 2021 von 102,4 auf 129,2 (Basis 2015=100) erhöht. Die Miete könnte danach um 26,2 % erhöht werden.
Macht man von dieser Möglichkeit der Mietanpassung Gebrauch, erhöht sich der m²-Preis für die Hauptnutzflächen von 9,85 € auf 12,40 € und für die Nebennutzflächen von 4,90 € auf 6,20 €.
Damit ergibt sich folgende Berechnung der neuen Miete:
Rathaus
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HNF
m²
|
NNF
m²
|
Miete HNF
x 12,40 €
|
Miete NNF
x 6,20 €
|
Mtl. Miete
bisher €
|
Mtl. Miete
neu €
|
Miet-Erhöhung
mtl./jährlich
|
Allershausen
|
389,66
|
215,70
|
4.831,78
|
1.337,34
|
4.895,08
|
6.169,12
|
1.274,04 €/
15.288,48 €
|
Paunzhausen
|
59,28
|
42,72
|
735,07
|
264,86
|
793,24
|
999,93
|
206,69 €/
2.480,28 €
|
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen entsprechend § 3 Abs. 2 des Vertrages vom 07.02.2002 um 26,2 % ab 01.01.2022. Danach beträgt die Miete für das Rathaus in Allershausen mtl. 6.169,12 €. Dieser Mietzins kann frühestens zum 01.01.2027 erneut entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern angepasst werden.
Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 2002 bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd, Fachplanervergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Als Grundlage wurde allen Bietern am 20.10.2021 eine Vorstudie mit Kostenrahmen zugesandt, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten.
Die dort dargestellten Kosten dienen nur dazu von den Fachplanern eine konkrete Kostenaussage und Berechnungsmethode zu erhalten. Die tatsächlichen Kosten bzw. die Höhe der Angebote orientieren sich an den jeweiligen Kostenberechnungen im Zuge des Projektverlaufs.
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3.1. Fachplanung Statik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
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|
3.1 |
Sachverhalt
Die Fachplanung Statik zum Neubau der KiTa im Eggenberger Feld Süd wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 zur Angebotsabgabe eingeladenen Ing.-Büros haben 2 ein Angebot abgegeben.
Angebotsübersicht (brutto) ohne besondere Leistungen:
1. Günstigstes Angebot 121.378,79 €
2. Merz Kley Partner 128.461,94 €
Die ArGe Goldbrunner Dantele schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an das Ing.-Büro Merz Kley Partner zu vergeben. Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen.
Beschluss
Der Auftrag für die Fachplanung Statik zum Neubau einer Kita im Eggenberger Feld Süd wird an das Büro Merz Kley assoziierte GmbH, Keplerstraße 7, 74072 Heilbronn vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 21.10.2021 nach § 52 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz mit 100 % vom Leistungsbild ohne besondere Leistungen und 3 % Nebenkosten. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3.2. Fachplanung HLS
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
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|
3.2 |
Sachverhalt
Die Fachplanung HLS zum Neubau der KiTa im Eggenberger Feld Süd wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 zur Angebotsabgabe eingeladenen Ing.-Büros haben 2 ein Angebot abgegeben.
Angebotsübersicht (brutto):
1. HPE Planung 80.475,67 €
2. Teuerstes Angebot 103.064,49 €
Beide Büros bieten bei einer Doppelbeauftragung HLS und Elektro einen Nachlass von 10 % an. Der Nachlass ist in der Angebotsübersicht bereits berücksichtigt.
Die ArGe Goldbrunner Dantele schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an das Ing.-Büro HPE zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Fachplanung HLS zum Neubau einer KiTa im Eggenberger Feld Süd wird an das Büro HPE Hofmann Planung und Entwicklung GmbH, Bahnzaunerweg 3, 84381 Johanniskirchen vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 29.10.2021 nach § 56 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 97 % vom Leistungsbild und 3 % Nebenkosten. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3.3. Fachplanung Elektro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
Die Fachplanung Elektro zum Neubau der KiTa im Eggenberger Feld Süd wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 zur Angebotsabgabe eingeladenen Ing.-Büros haben 3 ein Angebot abgegeben.
Angebotsübersicht (brutto):
1. HPE Planung 72.429,22 €
2. 72.429,22 €
3. Teuerstes Angebot 74.765,95 €
Das Büro HPE sowie das preisgleiche Büro bieten bei einer Doppelbeauftragung HLS und Elektro einen Nachlass von 10 % an. Der Nachlass ist in den Aufstellungen bereits berücksichtigt.
Die ArGe Goldbrunner Dantele schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an das Ing.-Büro HPE zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Fachplanung Elektor zum Neubau einer KiTa im Eggenberger Feld Süd wird an das Büro HPE Hofmann Planung und Entwicklung GmbH, Bahnzaunerweg 3, 84381 Johanniskirchen vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 29.10.2021 nach § 56 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 97 % vom Leistungsbild und 3 % Nebenkosten. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3.4. Fachplanung Landschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Die Fachplanung Landschaft zum Neubau der KiTa im Eggenberger Feld Süd wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den 4 zur Angebotsabgabe eingeladenen Ing.-Büros haben 4 ein Angebot abgegeben.
Angebotsübersicht (brutto):
1. Einödshofer 82.538,15 €
2. 93.649,05 €
3. 102.664,23 €
4. Teuerstes Angebot 103.950,88 €
Die ArGe Goldbrunner Dantele schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an das Ing.-Büro Einödshofer zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Fachplanung Landschaft zum Neubau einer KiTa im Eggenberger Feld Süd wird an das Büro Einödshofer Landschaftsarchitekt Stadtplaner, Marienstraße 7, 85298 Scheyern vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 29.10.2021 nach § 40 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz mit 100 % vom Leistungsbild und 2 % Nebenkosten. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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3.5. Fachplanung Bauphysik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
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3.5 |
Sachverhalt
Die Fachplanung Bauphysik zum Neubau der KiTa im Eggenberger Feld Süd wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den 4 zur Angebotsabgabe eingeladenen Ing.-Büros haben 2 ein Angebot abgegeben.
Angebotsübersicht (brutto):
1. HB Bauphysik 24.272,08 €
2. Teuerstes Angebot 29.988,00 €
Die ArGe Goldbrunner Dantele schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an das Ing.-Büro HB Bauphysik zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Fachplanung Bauphysik zum Neubau einer KiTa im Eggenberger Feld Süd wird an das Ing.-Büro für Bauphysik Horstmann + Berger, Rosenstraße 53, 72213 Altensteig vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 27.10.2021 nach HOAI Anlage 1 Abschnitt 1.2 mit 5 % Nebenkosten. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage;
Auftragserweiterung Erneuerung Spülluftgebläse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
Beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Im Zuge der laufenden Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung wurden zusätzliche Anlagenteile festgestellt, die nun mit erneuert werden sollen.
1.
Erneuerung Steuerungsschrank Leitsystem (Mehrkosten ca. 7.000,00 € brutto)
Ausgeschrieben sind der Umbau des bestehenden Steuerungsschrankes und die Montage der neuen Leitstelle im bestehenden Schrank.
Bei der detaillierten Bestandsaufname durch die Elektrofirma beab wurde nun festgestellt, dass die Dokumentation des Steuerschrankes im Wasserhaus nicht der tatsächlichen Verlegung entspricht. Es wurde über die Jahre mehrmals nachgerüstet. Mehrkosten von ca. 14.000,00 € netto für die Erfassung der tatsächlichen Verdrahtung vor Ort, die Demontagen nicht mehr benötigter Komponenten und Erstellung einer Dokumentation, die den Istzustand wiedergibt wären jetzt die Folge.
Die Firma beab hat deshalb vorgeschlagen, einen neuen Schrank zu bauen der bereits für den geplanten Einsatz vorkonfiguriert ist.
Vorteile sind:
- Kostensicherheit da Arbeitsaufwand klar abgeschätzt werden kann
Neue Klemmstellen und Kabel im Bereich des Schaltschrankes
Schnellere Umrüstung des Schrankes und damit kürzere Ausfallzeit des Wasserhauses
Saubere Dokumentation möglich
Spätere Umbauten und Erweiterungen problemlos möglich
Die Kosten hierfür werden mit ca. 21.000,00 € netto geschätzt. Damit entstehen Mehrkosten im Vergleich zur ausgeschriebenen Variante von ca. 7.000,00 € netto.
2.
Erneuerung Spülluftgebläse (Mehrkosten ca. 24.000 € netto)
Im Zuge des Umbaus wurde vom WZV Paunzhausen folgende Maßnahme angeregt:
- Erneuerung des Spülluftgebläses gegen ein modernes mit Schalldämmhaube, für FU-Regelung geeignet (FU bauseits bei E-Technik)
- Rückbau der Spülluft-Abblaseeinheiten (mindestens elektrotechnische bzw. programmtechnische Außerbetriebnahme), da die Volumenströme künftig dann durch Drehzahlregelung eingestellt werden
- Ersatz der bestehenden Durchflussmessgeräte (Schwebekörper, ohne elektrische Auswertung) der Oxidationsluftkompressoren gegen neue moderne ifm-Druckluftzähler (24 V DC, 4…20 mA)
Im Gewerk Verfahrenstechnik bei Firma WILO EMU fielen dadurch Mehrkosten von rd. 15.000,00 € netto an. Das sich dadurch ergebende zusätzliche Honorar für die Leistungsphasen 5-8 bewegt sich in der Größenordnung von 1.000,00 € netto.
Sollten diese Maßnahmen bei WILO EMU als Nachtragsleistung beauftragt werden, fallen dadurch auch beim Gewerk Elektrotechnik zusätzliche Leistungen (FU, Verkabelung, Programmierung, Ingenieurhonorar etc.) an.
Die Kosten hierfür werden auf ca. 8.000,00 € netto geschätzt.
Damit entstehen Mehrkosten im Vergleich zur Ausschreibung von ca. 24.000,00 € netto.
(Hinweis: Für Wasserversorgung ist die Gemeinde Vorsteuerabzugsberechtigt)
Bürgermeister Vaas, die Verwaltung und die Ingenieurbüros shp und HPE schlagen vor, die zusätzlichen Leistungen im Zuge des Umbaus des Wasserhauses mit umsetzten zu lassen.
Aus Gründen zeitlicher Zwänge im Bauablauf ist es erforderlich, dass Bürgermeister Vaas den Auftrag umgehend erteilt sobald die Angebote vorliegen.
Hinweis: Für Wasserversorgung ist die Gemeinde vorsteuerabzugsberechtigt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas erläutert nochmals mit eigenen Worten die beiden geplanten Maßnahmen.
Beschluss
Für die Erneuerung des Steuerungsschrankes und des Spülluftgebläses sollen Nachtragsangebote der ausführenden Firmen eingeholt werden.
Erster Bürgermeister Vaas wird dazu ermächtigt, die Aufträge für die genannten zusätzlichen Leistungen im genannten Kostenrahmen zu beauftragen, sobald die geprüften Nachtragsangebote vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 24.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ zu ändern. Den vom Planungsverband München erstellten geänderten Plansentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 21.09.2021 gebilligt. Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd“ mit Begründung hat vom 04.10.2021 bis einschließlich 03.11.2021 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Von der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.
A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:
- Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Straßenverkehr, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Abgrabung, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Kreisbrandrat, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Immissionsschutz, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Ortsplanung, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Wasserrecht, Schreiben vom 03.11.2021
Landratsamt Freising, Tiefbau, Schreiben vom 03.11.2021
B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen:
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 27.10.2021
- Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten, Schreiben vom 12.10.2021
- Landratsamt Freising, SG 43 Bauleitplanung, Schreiben vom 30.09.2021
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 04.10.2021
- Landratsamt Freising, Bauamt, Schreiben vom 03.11.2021
Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden nachfolgend der Abwägung unterzogen.
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5.1. Stellungnahme Autobahn GmbH
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
5.1 |
Sachverhalt
Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 27.10.2021
Der Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ hat nach der 1. Änderung des Bebauungsplanes weiterhin einen Abstand von ca. 125 m zur BAB A9 und liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m - Bauverbotszone bzw. 100 m - Baubeschränkungszone).
Die Belange im Sinne des Fernstraßengesetzes sind somit nicht betroffen und deshalb ist unsererseits keine Zustimmung erforderlich.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber den Mitarbeitern der Autobahn GmbH.
Beschluss
Die Zustimmung der Autobahn GmbH des Bundes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis ist weiterhin im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.2. Stellungnahme LRA Altlasten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
5.2 |
Sachverhalt
Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten, Schreiben vom 12.10.2021
Neben der bereits abgegebenen Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplan, die weiterhin ihre Gültigkeit bewahren wird folgender Hinweis zum Flächenverbrauch gegeben:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets 1,48 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitionsvertrag S. 30). Aktuell liegt noch immer ein täglicher Flächenverbrauch von 11 ha pro Tag vor.
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet Allershausen (2656 Hektar) heruntergerechnet ergäbe sich ein jährlicher Flächenverbrauch von 0,69 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden. Schon durch die Ausweisung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd - 1. Änderung" wird der Richtwert von 0,69 ha um mehr als 100 % überschritten.
Positiv anzurechnen ist die Vorgabe, dass private Verkehrsflächen, Garagenzufahrten und Stellplätze wasserdurchlässig zu errichten sind.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung des Baugebiets „Eggenberger Feld Süd“ wurde mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, festgestellt im Jahr 2019, vorbereitet. In Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde eine großflächige Neuausweisung von Bauflächen vermieden. Da größtenteils bisher als Gewerbegebiet dargestellte Flächen in Wohnbauflächen geändert wurden, wurde die zusätzliche Ausweisung von Bauflächen begrenzt.
Das Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ stellt die größte bauliche Entwicklungsmaßnahme im Gemeindegebiet Allershausen der letzten Jahre dar, die Verwirklichung der Bebauung wird sich auf mehrere Jahre erstrecken. Es ist daher davon auszugehen, dass im Durchschnitt die Richtwerte der jährlichen Flächenversiegelung im Gemeindegebiet eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.3. Stellungnahme LRA Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
5.3 |
Sachverhalt
Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Schreiben vom 30.09.2021
In der Begründung sind die Gründe für eine erneute Auslegung darzulegen (unter 2).
Beschluss
Es besteht keine planungsrechtliche Pflicht für die Darlegung der Gründe für eine erneute Auslegung in der textlichen Begründung des Bebauungsplans. Im Verfahren wurden die Änderungen nachvollziehbar markiert. Die Fassung der Satzung, die nach Abschluss des Verfahrens bekannt gemacht wird, beinhaltet alle Abwägungsergebnisse, eine Erforderlichkeit der Darlegung des Verfahrensprozesses in der Begründung wird nicht erkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.4. Stellungnahme LRA Gesundheitsamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
|
|
5.4 |
Sachverhalt
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 04.10.2021
Alle neu zu erstellenden Gebäude sollen an das öffentliche Kanalnetz sowie an die zentrale Trinkwasserleitung angeschlossen werden.
Beschluss
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der Erschließungsplanung, die begleitend zum Bebauungsplan erstellt wurde, wurden entsprechende Hausanschlüsse berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.5. Stellungnahme LRA Bauamt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
|
|
5.5 |
Sachverhalt
Landratsamt Freising, Bauamt, Schreiben vom 03.11.2021
Wir bitten Sie um Vorlage eines Protokolls über die beschlussmäßige Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Einwände der Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir Sie, für unsere digitale Plansammlung im Geo-Portal uns eine komplette Planfassung der bekannt gemachten Fassung sowie ggf. die zusammenfassende Erklärung als Digitalfassung – möglichst im pdf-Format (300 dpi) und mit den entsprechenden Unterschriften zu überlassen.
Sollten die Unterlagen in digitaler Form ohne Unterschriften übermittelt werden, benötigen wir jedoch einen Zusatz, dass die digitale Fassung mit dem Original übereinstimmt.
Die Papierform der in Kraft getretenen Planfassung (4-fach) und ggf. die zusammenfassende Erklärung (1-fach) benötigen wir weiterhin.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Protokolle und Planfassungen werden dem Landratsamt Freising nach Abschluss des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Eggenberger Feld Süd zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.6. Stellungnahme Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
|
5.6 |
Sachverhalt
In den Parzellen 65, 66 und 67 ist jeweils eine Grundfläche von 810 qm für 10 geplante Häuser in Hausgruppen festgesetzt. Die Einteilung der Häuser ist bereits durch geplante Grundstücksgrenzen dargestellt. Es soll durch eine redaktionelle Anpassung der Planzeichnung klar gestellt werden, dass sich die Grundfläche der Parzellen jeweils zu gleichen Teilen auf die einzelnen dargestellten geplanten Grundstücke der Reihenhäuser bezieht.
In der textlichen Begründung soll klargestellt werden, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen auch Terrassenüberdachungen umfasst.
Beschluss
Die Planzeichnung wird redaktionell angepasst, um klarzustellen, dass je Haus in Hausgruppe eine Grundfläche von maximal 81 qm zulässig ist. Die insgesamt je Parzelle festgesetzte maximale Grundfläche wird dadurch nicht geändert. Des Weiteren wird in der textlichen Begründung klargestellt, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen auch Terrassenüberdachungen umfasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.7. Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.11.2021
|
ö
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5.7 |
Sachverhalt
Die in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen sind in den beigefügten Entwurf und die Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd“ bereits eingearbeitet. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB die vom Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 80335 München gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ in der Fassung vom 23.11.2021 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.11.2021
|
ö
|
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6 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz verleiht den „Grünen Engel“ und den „Grünen Juniorengel“. Vorschläge hierfür können ans Rathaus gemeldet werden.
- Laut dem Kreisbrandrat könnte die Frau, die beim Brand im Penny-Supermarkt nochmal ins Gebäude gegangen ist und die Kunden und Mitarbeiter gewarnt hat, für eine Rettungsmedaille vorgeschlagen werden. Der Gemeinderat pflichtet diesem bei.
GRin Kellner-Zotz regt an, die Bürgerversammlung Online stattfinden zu lassen. Bürgermeister Vaas antwortet, dass heuer die Bürgerversammlung auf der Homepage erscheint und im Frühjahr 2022 eine Bürgerversammlung in Präsenz stattfinden wird, die dann auch das Jahr 2021 beinhaltet.
GR Kortus erkundigt sich nach der Anzahl der neuen Hausanschlüsse für die Reihenhausbebauung im Baugebiet Eggenberger Feld Süd. Für die 4-er Blöcke ist ein Anschluss, für die 6er-Blöcke 2 Anschlüsse geplant.
GR Huber möchte wissen, ob die Brücke in Oberallershausen nun abgerissen wird. Hier wird Herr Schütte in der nächsten Gemeinderatssitzung kommen und die Thematik erläutern.
Datenstand vom 16.12.2021 12:27 Uhr