Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021
2 Brücke Oberallershausen: Vorstellung des Planungsstandes
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flurnummer 591/53, Gemarkung Allershausen
4 Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen
5 Antrag von GR Held auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte
6 Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2022
7 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Freising Süd und einer Sondervereinbarung mit dem Grundstückseigentümer für den Wasseranschluss des Kieswerkes auf der Flurnummer 949 und 951/2, Gemarkung Kranzberg
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Mück nahm an der Abstimmung nicht teil.

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2. Brücke Oberallershausen: Vorstellung des Planungsstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Frau Niggl und Herr Schütte vom Ing.-Büro Dippold + Gerold stellen den aktuellen Planungsstand in der Sitzung vor.

Es wurden drei Varianten betrachtet:
  • Eine Straßenbrücke mit 4 m Fahrbahn- und 1,5 m Gehwegbreite, ca. 1,5 Mio Euro
  • Eine Rad-/Fußwegbrücke mit 2,5 m Breite, ca. 685.000 Euro
  • Eine Rad-/Fußwegbrücke mit 4 m Breite, ca. 812.000 Euro

Eine Förderung (voraussichtlicher Fördersatz ca. 50 % der förderfähigen Kosten) ist lediglich bei der Straßenbrücke möglich. Bei allen Varianten ist der Abbruch der bisherigen Brücke (Kosten ca. 140.000 Euro) sowie ein Wasserrechtsverfahren mit zweidimensionaler Abflussberechnung nötig.
Der weitere Ablauf ist maßgeblich von der gewählten Variante abhängig.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird über die vorgestellten Varianten, deren Kosten sowie die Auswirkungen auf den Verkehr (Ausweichstrecke), diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für Variante 1 (Straßenbrücke) aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flurnummer 591/53, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö Beratend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag, der in der Sitzung am 09.11.2021 behandelt wurde, ist vom Bauherrn zurückgenommen worden.

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Amperfeld II" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Das neu geplante Bauvorhaben hat die Maße: 13,24 m x 10,99 m und soll in der Bauweise: E+1 errichtet werden.
Hierzu ist eine Wandhöhe mit 6,00 m beantragt. Bei einer Dachneigung von 17° und der beantragten Bauweise ergibt sich eine Firsthöhe von 7,67 m.
Für diese Parzelle gibt es folgende Festsetzungen:
- Einzelhaus
- Wandhöhe 3,80 m mit Bauweise E+D
- Ausnahmsweise Wandhöhe 6,00 m mit Bauweise E+1 bei Pultdächern
Im Baugebiet "Amperfeld II" wurden bisher schon Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe, die zu einer maximalen Firsthöhe von 7,82 m geführt haben, und zur Dachneigung erteilt. 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den beantragten Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und Dachneigung werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Zurzeit üben in der Gemeinde Allershausen nur zwei Bürger das Ehrenamt des Feldgeschworenen aus. Vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising wurde Herr Sebastian Peters als weiterer Feldgeschworener vorgeschlagen.

Da nur noch weniger als drei Feldgeschworene vorhanden sind, bestellt der Gemeinderat die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO (geheime Wahl). Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit.

Herr Peters erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 4 Feldgeschworenenordnung i.V.m. Nr. 16 der Feldgeschworenenbekanntmachung. Die Wahl erfolgt schriftlich mit Stimmzettel.

Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

JA  20  :  0  NEIN

Herr Peters wurde damit zum Feldgeschworenen gewählt.

Nach erfolgter Wahl ist der neu bestellte Feldgeschworene durch den Ersten Bürgermeister gemäß Art. 13 Abs. 2 AbmG zu vereidigen und auf seine Pflichten hinzuweisen.

Ohne Abstimmung

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5. Antrag von GR Held auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö 5

Sachverhalt

GR Held beantragt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte (Sitzungsgeld) von derzeit 40,00 Euro auf 60,00 Euro pro Sitzung ab Anfang 2022. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung.

Im gemeindlichen Haushalt würde sich die Erhöhung mit voraussichtlich 8.000 € pro Jahr niederschlagen.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss dabei entsprechend geändert werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium tauscht seine Ansichten zur Notwendigkeit einer Erhöhung aus und diskutiert über einen möglichen neuen Betrag der Aufwandsentschädigung. Bürgermeister Vaas bringt den Vorschlag, statt einer Erhöhung die Tätigkeit in den Arbeitskreisen mit einem Sitzungsgeld zu würdigen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Sitzungsgelder von 40,00 Euro auf 60,00 Euro ab 01.01.2022.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Sitzungsgelder von 40,00 Euro auf 50,00 Euro ab 01.01.2022.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung in die beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einzuarbeiten. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung von Sitzungsgeldern in Höhe von 50,00 Euro ab 01.01.2022 auch für Arbeitskreise.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung in die beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einzuarbeiten. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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6. Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Nach dem Mietvertrag vom 09.02.2018 ist ab 01.01.2021 eine Neufestsetzung der Entschädigung für die Überlassung der Schulgebäude möglich. Eine Erhöhung kann vertragsgemäß in Höhe des Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern erfolgen.

Zuletzt wurde angedacht, aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden die Miete neu zu berechnen. Da sich jedoch der Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern seit 2017 deutlich erhöht hat, erscheint die bisherige Vorgehensweise der Mietanpassung dem Umstand der Sanierungsmaßnahmen durchaus gerecht zu werden. Der Baukostenindex stieg von dem zuletzt verwendeten Jahresdurchschnittswert 2016 in Höhe von 102,1 (Basis 2015=100) auf nunmehr 129,2 (Stand August 2021) und damit um 26,54 %.

Unter Zugrundelegung dieses Prozentsatzes erhöht sich die Miete für die Schulgebäude einschließlich Schulsportanlage ab 01.01.2022 von 385.864,02 € auf 488.272,33 € und damit um 102.408,31 €. Dies entspricht einem m²-Preis von rund 7,20 € pro m² Hauptnutzfläche und 5,60 € pro m² Nebennutzfläche.

Eine Festschreibung soll wieder für 5 Jahre erfolgen. Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Den Mitgliedern des Gemeinderats liegt eine Aufstellung zur Mieterhöhung vor, aus der hervorgeht, wie sich diese auf die Umlage der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes auswirkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2022 entsprechend der Regelung im Mietvertrag vom 09.02.2018 in Höhe der Steigerung des Baukostenindex in Bayern (26,54 %). Die jährliche Miete erhöht sich somit um 102.408,31 € von 385.864,02 € auf nunmehr 488.272,33 €. Diese Miethöhe wird auf die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben (bis 31.12.2026). Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Freising Süd und einer Sondervereinbarung mit dem Grundstückseigentümer für den Wasseranschluss des Kieswerkes auf der Flurnummer 949 und 951/2, Gemarkung Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö Beratend 7

Sachverhalt

Die Firma Rohrdorfer Transportbeton Freising-Erding GmbH ist mit dem Antrag der Wasserversorgung des Kieswerkes auf den Flurnummern 949 und 951/2, Gemarkung Kranzberg auf uns zugekommen. Der größte Teil des Kieswerkes befindet sich auf Gemeindegebiet Kranzberg. Eine Wasserversorgung vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd wurde abgelehnt, da die letzte Versorgung im Bereich des Wertstoffhofes Kranzberg vorhanden ist und die Versorgung darüber sowohl technisch schwierig als auch kostenintensiver wäre als von unserer Seite. Es ist eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd für die Versorgung auf deren Gebiet abzuschließen. Diese Zweckvereinbarung ist rechtsaufsichtlich zu genehmigen. Zusätzlich ist mit dem Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung zur Wasserversorgung abzuschließen. Die Kosten für den Anschluss inkl. Wasserzählerschacht sind vom Grundstückseigentümer bzw. Pächter zu übernehmen. Ein Entwurf der Zweckvereinbarung und Sondervereinbarung befindet sich in der Anlage.

Beschluss

Dem Antrag zur Versorgung des Kieswerkes mit Wasser ist zuzustimmen. Eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd ist abzuschließen. Mit dem Grundstückseigentümer ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird den ruhenden Verkehr bis 17.12. und dann wieder ab 10.01. kontrollieren.
  • Am 14.12. erfolgt in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr eine Bauwerksprüfung der Amperbrücke mit einseitiger Sperrung.

Anfragen:
GRin Gründl teilt mit, dass es bei den Impfterminen für Senioren zu Verzögerungen kommt. Es besteht die Ausweichmöglichkeit auf die Stadthalle in Mainburg ohne Termin.

GR Schuhbauer teilt mit, dass durch einen Poolbau südlich des Bolzplatzes in der Glonntalstraße das Pflaster am Fußweg zwischen der Schulstraße und Glonntalstraße ausgefahren wurde. Er bittet um Wiederherstellung durch den Bauherrn bzw. Bauunternehmer.

GR Lerchl bittet um Wiederaufgreifen des Arbeitskreises zur Mobilität der ILE.

Datenstand vom 23.12.2021 08:43 Uhr