Datum: 21.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021
2 Vorstellung der Planung für die Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd
3 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage an ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf der Fl.Nr. 90 der Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau an das bestehende Elternhaus auf der Fl.Nr. 57/3 der Gemarkung Tünzhausen
5 Antrag auf Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Dachanhebung und Dachgeschossausbau auf der Fl.Nr. 1166/3 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 51 vom 27.04.2021
6 Formlose Bauvoranfrage für einen Interimspenny auf dem Grundstück Fl.Nr. 1220, Gemarkung Allershausen
7 Kommunaler Wohnungsbau: Beschlussfassung über die Anzahl der zu errichtenden Gebäude
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Jordan, GRin Kellner-Zotz und GR Schuhbauer nahmen an der Abstimmung nicht teil.

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2. Vorstellung der Planung für die Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Herr Goldbrunner und Herr Dantele von der ArGe Goldbrunner / Dantele stellen den Planungsstand zur Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd vor.

Die Planung befindet sich noch in der Vorplanungsphase. In einer Kostenschätzung wurden voraussichtliche Gesamtkosten von 6 – 6,5 Mio € ohne PV-Anlage und Tiefgarage ermittelt
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, welche der vorgestellten Varianten ausgeführt werden soll.
Variante 1 ohne Tiefgarage
Variante 2 mit 15 Tiefgaragenstellplätzen (ca. 600.000 € zusätzlich)
Variante 3 mit 24 Tiefgaragenstellplätzen (ca. 900.000 € zusätzlich)

Beide standen anschließend für Fragen des Gremiums zur Verfügung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Ausführung von Variante 1 ohne Tiefgarage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Ausführung von Variante 2 mit 15 Tiefgaragenstellplätzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Ausführung von Variante 3 mit 24 Tiefgaragenstellplätzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage an ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf der Fl.Nr. 90 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Münchener Straße" und ist als MI-Gebiet ausgewiesen.
Auf dem Grundstück der Fl.Nr. 90, Gemarkung Allershausen, befindet sich derzeit ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit angeschlossenem eingeschossigem Werkstattgebäude. Das rückwärtige Werkstattgebäude soll abgerissen und durch ein Wohngebäude ersetzt werden.
Für den Neubau ist eine Tiefgarage zur Herstellung ausreichender Stellplätze notwendig.

Mit Antrag auf Vorbescheid sollen hierzu zwei Varianten für einen möglichen Anbau abgeklärt werden.
Bezugsgröße für die Berechnung der Grundfläche und GRZ ist die amtliche Fläche von 1.198 m².
Die Festgesetzte GRZ laut Bebauungsplan beträgt 0,55.

Die Tiefgaragengröße bei beiden Varianten beträgt 25,80 m x 16,50 m.

Variante 1:
Das Wohngebäude hat eine Grundfläche von 380 m² in L-Form. Die Länge beträgt 25,80 m und entspricht der Länge des Bestands. Die Breite beträgt 11,80 m und ist schmaler als der Bestand. Das Gebäude knickt nach Osten ab mit den Maßen 12,05 m x 6,20 m. Die Wandhöhe beträgt an der Traufseite 6,30 m entsprechend der Bebauungsplan-Festsetzung. Dachform und Dachneigung werden gemäß Bebauungsplan eingehalten.
Die überbaubare Grundstücksfläche wurde mit der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche von 1.128 m² berechnet. Hierbei würde es zu einer GRZ Überschreitung von 0,08 kommen.

Variante 2:
Das Wohngebäude hat eine Grundfläche von 435 m². Die Länge beträgt 25,80 m x 16,50 m.
Die Wandhöhe beträgt auch in dieser Variante 6,30 m und entspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dachform und Dachneigung werden auch hier eingehalten.
Die überbaubare Grundstücksfläche wurde mit der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche von 1.128 m² berechnet. Hierbei würde es zu einer GRZ Überschreitung von 0,13 kommen.

Für beide Varianten ist eine Abstandsflächenübernahme bzw. Abweichung notwendig. Dies ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Somit ergibt sich bei der Errichtung von 8 Wohneinheiten ein Stellplatzbedarf von 18 Stellplätzen. Einer Abweichung hierzu wird nicht zugestimmt.

Nachdem sich das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Glonn befindet, ist hierzu die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes notwendig.

Für diesen eingereichten Antrag auf Vorbescheid wird von einer Nachbarbeteiligung abgesehen.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl bittet um Prüfung der Rechtmäßigkeit der bestehenden Parkplätze, da sich diese teilweise über das Nachbargrundstück erstrecken und teilweise ein Wegerecht darüber verläuft.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu Variante 1 wird hergestellt. Der Befreiung zur Baufensterüberschreitung wird zugestimmt. Einer GRZ Überschreitung wird nicht zugestimmt. Hierzu ist eine neue GRZ Berechnung mit der amtlichen Fläche von 1.198 m² nachzureichen. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen. Die Genehmigungsfähigkeit im Überschwemmungsgebiet "Glonn" ist durch das Wasserwirtschaftsamt zu prüfen. Die Rechtmäßigkeit der Bestandsstellplätze ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau an das bestehende Elternhaus auf der Fl.Nr. 57/3 der Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als "landwirtschaftliche Fläche" dargestellt.
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Laut Abs. 3 liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Planes widerspricht.

Das beantragte Bauvorhaben mit den Maßen 8,00 m x 10,00 m widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und liegt zum größten Teil im Landschaftsschutzgebiet.

Für eine gesicherte Erschließung (Wasser und Kanal) wäre mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.

Eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet ist durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium befürwortet den Bauantrag als maßvolle Nachverdichtung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Eine mögliche Bebauung im Landschaftsschutzgebiet ist durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Dachanhebung und Dachgeschossausbau auf der Fl.Nr. 1166/3 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 51 vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 27.04.2021 wurde mit positivem Beschluss das Einvernehmen für den eingereichten Vorbescheid erteilt. Hierzu war eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre notwendig.

Durch die nun eingereichten Unterlagen auf Baugenehmigung sind im Vergleich zum genehmigten Vorbescheid geringfügige Abweichungen vorhanden.

Die Firsthöhe ändert sich von 9,40 m auf 9,70 m. Zusätzlich wird eine weitere Dachgaube mit errichtet. Die neue Dachneigung beträgt 40° (vorher 35°).

Die Wohnfläche ist mit der Baumaßnahme immer noch in untergeordnetem Verhältnis zur gewerblichen Nutzung vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre wird erteilt. Vom Bebauungsplan "Kammerfeld" werden keine Ausnahmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Formlose Bauvoranfrage für einen Interimspenny auf dem Grundstück Fl.Nr. 1220, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Auf der Blumenwiese zwischen ehem. Penny-Markt und Aral-Tankstelle soll temporär für voraussichtlich 2 Jahre ein Zelt errichtet werden. Es handelt sich dabei um ein fertiges Verkaufskonzept, welches 800 qm Verkaufsfläche und 200 qm sonstige Fläche beinhaltet.

Da sich der Neubau des Penny verzögert, wird der Interimsbau zur Standortsicherung beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des Interimspenny gemäß der formlosen Bauvoranfrage vom 21.12.2021 in Aussicht zu stellen.
Der erforderliche Bauantrag wird auf dem Verwaltungsweg dem Landratsamt Freising vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Kommunaler Wohnungsbau: Beschlussfassung über die Anzahl der zu errichtenden Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Allershausen möchte mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm auf dem Grundstück Fl.Nr. 1290/64, Gemarkung Allershausen, im Eggenberger Feld Süd Wohnraum schaffen. Das Grundstück ist 4.685 qm groß und kann entsprechend der 1. Änderung des Bebauungsplanes Eggenberger Feld Süd mit drei Einzelhäusern bebaut werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gesamte Grundstück Fl.Nr. 1290/64 der Gemarkung Allershausen mit den zulässigen drei Einzelhäusern zu bebauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Die Gemeinde hat drei Anzeigen wegen Vandalismus (Schranke Jobsterstraße, Schulhof und Bücherzelle) gestellt.
  • Die Verkehrsschau vom 13.12. wurde auf nächstes Jahr verschoben.
  • Dank für die gute Zusammenarbeit.

Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Stand der Vereinbarungen zur Großraumzulage.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass diese an die Einrichtungen versandt wurden.

GR Groszek überreicht ein Präsent der JUH als Zeichen des Dankes für die gute Zusammenarbeit.

GR Glück teilt mit, dass die Straßenbeleuchtung im Eggenberger Feld sehr spärlich leuchtet.

Datenstand vom 25.01.2022 08:12 Uhr