Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2021 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte (WEST) mit 2 WE, Garage, Carport und Stellplätzen auf der Fl.Nr. 598/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Seestraße" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren soll das Grundstück neu überplant und entsprechend bebaut werden.
Durch eine Grundstücksteilung im Verfahren ergeben sich für diese Doppelhaushälfte (WEST) folgende Maße: 7,99 m x 15,99 m. Die Wandhöhe beträgt 6,77 m und erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 34 °. Die Ausführung erfolgt in Keller, EG, OG, DG, Speicher.
Für diese Doppelhaushälfte sind 2 WE geplant. Die Grundstücksfläche beträgt 443 m².
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Seestraße werden beantragt:
Festsetzung
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Befreiung
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Vollgeschosse II
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Vollgeschosse III
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Wandhöhe 6,20 m
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Wandhöhe ca. 6,77 m
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Wohneinheiten max. 2 für diese Fl.Nr.
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2 WE je Fl.Nr. nach Teilung
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GRZ 0,30
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GRZ 0,53
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Dachneigung 32°
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Dachneigung 34°
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Nachdem das Grundstück mit der Flurnummer 598/2 der Gemarkung Allershausen geteilt wird, sind auf dem Baugrundstück laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen vier Stellplätze für die Doppelhaushälfte WEST herzustellen. Des Weiteren ist mit der Gemeinde Allershausen für die Wasser- und Kanalerschließung eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.
Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen und eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl äußert Bedenken bezüglich der großen Wohnfläche bei lediglich zwei Wohneinheiten und befürchtet eine spätere Erhöhung der Wohnungsanzahl ohne Anpassung der Stellplatzzahl.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dies eine Nutzungsänderung wäre und dann weitere Stellplätze notwendig sind.
GR Lerchl regt zudem eine Überprüfung durch das Landratsamt an, ob die Bauausführung der Planung entspricht.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Nachverdichtung aufgrund der umliegenden Bebauung und den bereits erteilten Befreiungen vertretbar. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Vollgeschosse Wandhöhe, Wohneinheiten, GRZ und Dachneigung werden erteilt. Mit der Gemeinde Allershausen ist eine Sondervereinbarung für Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte (OST) mit 2 WE, Garage, Carport und Stellplätzen auf der Fl.Nr. 598/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Seestraße" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren soll das Grundstück neu überplant und entsprechend bebaut werden.
Durch eine Grundstücksteilung im Verfahren ergeben sich für diese Doppelhaushälfte (OST) folgende Maße: 7,99 m x 15,99 m. Die Wandhöhe beträgt 6,77 m und erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 34 °. Die Ausführung erfolgt in Keller, EG, OG, DG, Speicher.
Für diese Doppelhaushälfte sind 2 WE geplant. Die Grundstücksfläche beträgt 422 m².
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Seestraße werden beantragt:
Festsetzung
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Befreiung
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Vollgeschosse II
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Vollgeschosse III
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Wandhöhe 6,20 m
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Wandhöhe ca. 6,77 m
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Wohneinheiten max. 2 für diese Fl.Nr.
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2 WE je Fl.Nr. nach Teilung
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GRZ 0,30
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GRZ 0,53
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Dachneigung 32°
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Dachneigung 34°
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Nachdem das Grundstück mit der Flurnummer 598/2 der Gemarkung Allershausen geteilt wird, sind auf dem Baugrundstück laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen vier Stellplätze für die Doppelhaushälfte OST herzustellen. Des Weiteren ist mit der Gemeinde Allershausen für die Wasser- und Kanalerschließung eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.
Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen und eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl äußert Bedenken bezüglich der großen Wohnfläche bei lediglich zwei Wohneinheiten und befürchtet eine spätere Erhöhung der Wohnungsanzahl ohne Anpassung der Stellplatzzahl.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dies eine Nutzungsänderung wäre und dann weitere Stellplätze notwendig sind.
GR Lerchl regt zudem eine Überprüfung durch das Landratsamt an, ob die Bauausführung der Planung entspricht.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Nachverdichtung aufgrund der umliegenden Bebauung und den bereits erteilten Befreiungen vertretbar. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Vollgeschosse Wandhöhe, Wohneinheiten, GRZ und Dachneigung werden erteilt. Mit der Gemeinde Allershausen ist eine Sondervereinbarung für Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Lagerhalle auf den Fl.Nrn. 2652 und 2652/6 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Leonhardsbuch Ziegelwerk" und ist als GE-Gebiet ausgewiesen.
Im Zuge der Erweiterung der bestehenden Halle auf der Fl.Nr. 2652, Gemarkung Allershausen, wird auf der Fl.Nr. 2652/6, Gemarkung Allershausen, das jetzt noch bestehende Gebäude abgerissen.
Die Erweiterung der Halle hat die Maße: 29,20 m x 24,00 m (EG + OG) und eine Gebäudehöhe von 6,97 m.
Nachdem sich die Erweiterung über zwei Flurnummern erstreckt, ist eine GRZ Überschreitung von 0,2 auf der Fl.Nr. 2652/6, Gemarkung Allershausen, notwendig.
Es werden 24 Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet.
Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich GRZ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Antrag auf informellen Vorbescheid für ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik bei Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt die Entwicklung eines Freiflächen Solarparks an der A 9 bei Aiterbach. Die Fläche wurde gewählt, da sie in hohem Maße den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen zur Erzeugung regenerativer Energie entspricht. Die landwirtschaftliche Bodennutzung soll weiterhin möglich sein. Eine Kommunal- bzw. Bürgerbeteiligung wäre möglich. Die Betreibergesellschaft soll ihren Sitz in Allershausen haben.
Mit dem Antrag auf informellen Vorbescheid sollen die folgenden Fragen abgeklärt werden:
- Ist die Lage des geplanten Freiflächen Solarparks (siehe beiliegenden Planentwurf) mit den kommunalen Zielsetzungen vereinbar?
Wenn die angefragte Fläche aus mehr als einer Teilfläche (Flurstück) besteht: Sind Teilflächen in der Planskizze enthalten, welche aus der Sicht der Ratsmitglieder aufgrund ästhetischer oder städtebaulicher Belange ungeeignet sind?
Ist eine Mehrheitsfähigkeit im Rat zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Sondergebiet PV Aiterbach an dem vorgeschlagenen Standort gegeben?
Das Planungsgebiet erstreckt sich über ca. 20 Teilflächen (Flurstücke) von 12 verschiedenen Eigentümern. Eine exakte Abgrenzung ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht möglich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass der Landkreis ein Solarkataster für geeignete Flächen im ganzen Landkreis erstellen möchte. Dem sollte nicht vorgegriffen werden.
Außerdem ist durch die anfragende Firma offenbar keine Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern erfolgt.
Nach Diskussion über die angefragte Fläche und das Vorgehen der Firma lässt Bürgermeister Vaas über die 3. Frage aus dem Vorbescheid abstimmen.
Beschluss
Ist eine Mehrheitsfähigkeit im Rat zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Sondergebiet PV Aiterbach an dem vorgeschlagenen Standort gegeben?
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18
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6. Neuerlass einer Werbeanlagensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Im beigefügten Entwurf wurde die bestehende Werbeanlagensatzung geringfügig angepasst. Die Aufzählung der benannten Werbeanlagen in § 1 Abs. 1 wurde um Ständer und Flaggen ergänzt.
Des Weiteren wurde die Aufzählung, welche Anlagen nicht als Werbeanlagen gelten, in § 1 Abs. 3 um Anlagen der Parteienwerbung und Anlagen für Volksbegehren/-entscheide gekürzt, jedoch um Schilder im Rahmen des gemeindlichen Beschilderungskonzeptes ergänzt.
Derzeit bestehende Werbeanlagen, die evtl. von der Satzungsänderung betroffen sind, genießen Bestandsschutz.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagensatzung). Die Satzung ist als Anlage zur Niederschrift beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.01.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- 2 von 3 angefragten Firmen haben bisher ein Angebot für ein ISEK abgegeben. Wenn alle Angebote vorliegen, erfolgt die Behandlung im Gemeinderat.
- Für die Kommunal App wurden verschiedene Apps angeschaut. Demnächst soll sich der Arbeitskreis dazu treffen.
Die Verbesserung der Beleuchtung um die Ampertalhalle wird derzeit vom Bauamt geprüft, welche Lampenköpfe sich eignen bzw. wo weitere Leuchten ergänzt werden können.
In Tünzhausen wurde die routinemäßige Kanalprüfung durch die Fa. KIS durchgeführt. Dabei wurde der Kanal gespült, was zu Gerüchen geführt haben könnte.
- Mit dem Betreiber der Klärschlammtrocknung wurde vereinbart, mehrmals im Jahr kleinere Mengen an Klärschlamm zu trocknen. Dadurch soll eine Geruchsentwicklung wie im letzten Sommer vermieden werden.
Anfragen:
GR Mück teilt mit, dass die Westtangente nun eine Woche geöffnet ist. Aus diesem Anlass wurde die Fahrzeugzählung der Geschwindigkeitsmessgeräte ausgewertet. Die Zahlen sind noch weit unter den Vor-Corona-Zahlen.
GR Zandt meldet drei defekte Straßenbeleuchtungen zwischen Aldi und Unterkienberg.
GR Moser erkundigt sich nach dem Stand zum neuen Feuerwehrhaus.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass Ende Januar eine Sitzung des Arbeitskreises stattfinden soll.
GR Lerchl frägt nach den Gründen für die Abholzung des Lärmschutzwalles an der Autobahn.
Dazu ist der Gemeinde nichts bekannt.
GR Held erkundigt sich nach dem Termin der Finanzausschusssitzung.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass dieser für Anfang Februar vorgesehen ist.
Weiter regt GR Held an, die Beleuchtung der grünen Au bis zur Autobahnunterführung zu erweitern.
GR Gründel regt den Austausch der Mülleimer an den Parkbuchten Richtung Tünzhausen und am Ampersteg an.
GR Moser entgegnet, dass es sich überwiegend um abgeladenen Hausmüll handelt. Der Bauhof leert die Mülleimer dort täglich. Größere Behältnisse ziehen in der Regel mehr Müll an und bringen keine Verbesserung der Problematik.
Datenstand vom 09.02.2022 10:13 Uhr