Datum: 01.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2022
2 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung von Gewerbeflächen zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbegebiet A 9 Süd)
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet A 9 Süd"
4 Antrag auf Neubau einer Wohnraumerweiterung, Terrassenüberdachung und Garageneinhausung auf der Fl.Nr. 1418/79, Gemarkung Allershausen
5 Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"- Erste Änderung; Vergabe der Ingenieurleistungen
6 Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"- Erste Änderung; Vergabe Straßen-, Wasser- und Kanalarbeiten
7 Änderung der Geschäftsordnung
8 Neuerlass der Kindertagesstättenordnung
9 Antrag des Beirates Energie und Umwelt zu Errichtung von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung von Gewerbeflächen zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbegebiet A 9 Süd)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Die neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen ist an die Gemeinde herangetreten und hat ihre Bebauungsabsichten vorgestellt. Sie beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Übernahme der entstehenden Kosten werden zugesagt und sollen in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Somit ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Held fordert Augenmaß beim Flächenverbrauch und regt an, weitere Gewerbeflächen für einheimische Betriebe im Zuge des Änderungsverfahrens auszuweisen.
GR Bail gibt Nachfolgelasten im Bereich der Infrastruktur wie Kläranlage, Kindergarten und Schule zu bedenken.
GR Kortus erkundigt sich nach den Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde im Planungsverfahren, beispielsweise einer Höhenbegrenzung der Gebäude auf 10 Meter.
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt. Damit ist sichergestellt, dass die Wünsche und Ziele der Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und einer Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen zur Ausweisung von Gewerbebauflächen.

Mit der Ausarbeitung des Planes wird in Abstimmung mit der Antragstellerin beauftragt:
Büro für städtebauliche Planung & Beratung Eckhard Bökenbrink, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet A 9 Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Die neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen ist an die Gemeinde herangetreten und hat ihre Bebauungsabsichten vorgestellt. Sie beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Übernahme der entstehenden Kosten werden zugesagt und sollen in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Somit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes, notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl erkundigt sich, was mit dem Grundstück 2053/4 passiert und regt es als Grünfläche zur Abrundung an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet " Gewerbegebiet A 9 Süd".

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Osten:         durch die Bundesautobahn A 9
im Westen:         durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 1223 bzw. die östlichen Grenzen der Fl.Nrn. 2053/4, 2057/1 und 2059/1 der Gemarkung Allershausen
im Norden:         durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 1239 (Kreisstraße FS 6)
im Süden:         durch die nördliche Grenze der Grundstück Fl.Nrn. 2053/4 und 2060 der Gemarkung Allershausen

Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und eine Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Gewerbegebiet -GE- festzusetzen (Lageplan rot umrandet).

Mit der Ausarbeitung des Planes wird in Abstimmung mit der Antragstellerin beauftragt:
Büro für städtebauliche Planung & Beratung Eckhard Bökenbrink, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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4. Antrag auf Neubau einer Wohnraumerweiterung, Terrassenüberdachung und Garageneinhausung auf der Fl.Nr. 1418/79, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kohlstattfeld" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Es ist geplant an das bestehende Wohnhaus einen Anbau mit den Maßen 4,00 m x 7,62 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt 5,58 m.
Im Süden soll eine Terrassenüberdachung errichtet werden. Diese Überdachung überschreitet das Baufenster um ca. 3,00 m und hat die Maße: 8,34 m x 3,00 m.

Der Wunsch des Bauherrn ist die allgemeine Vergrößerung der Wohnfläche. Es bleibt bei einer Wohneinheit. Das vorhandene Reihenendhaus hat eine Breite von 5,00 m. Diese beengte Bauweise soll vor allem im Erdgeschoss nach Süden und Osten erweitert werden. Im Obergeschoss soll die Erweiterung nach Osten erfolgen.

Da es sich nicht um eine zusätzliche Wohneinheit handelt, sind die geforderten zwei Stellplätze bereits auf dem Grundstück vorhanden und auch nachgewiesen.

Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

GR Held kündigt wegen dem obsoleten Bebauungsplan und den vielfachen und teils gravierenden Abweichungen davon einen Antrag zur Überarbeitung der Bebauungspläne an.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass eine Aufhebung mancher Pläne statt einer Überarbeitung geeigneter wäre.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung vom fehlenden Baufenster wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"- Erste Änderung; Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Vom IB Dippold und Gerold wurde ein entsprechendes Angebot für die Sparten Straßenbau, Schmutzwasserkanal und Wasserleitungsbau eingeholt. Die Leistungen werden nach HOAI, Zone II Basissatz angeboten.
Die Leistungsphasen 1-4 entfallen, da die Grundlagen durch die Tätigkeit des Büros bei der ersten Erschließung bereits vorhanden sind.
Für die Leistungsphasen 5-9 (Bauausführung) werden Gesamtkosten von 22.739,72 € brutto angeboten. Der Berechnung liegt eine grobe Kostenschätzung vom 15.12.2021 mit Baukosten von 198.073,00 € zugrunde.

Es wird vorgeschlagen, das IB Dippold und Gerold mit der Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung) zu beauftragen.

Beschluss

Mit der Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung) für die 1. Änderung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird das Ing.-Büro Dippold und Gerold, Beratende Ingenieure, Germering, beauftragt. Die Planungsleistungen werden nach Honorarzone II unten HOAI entsprechend dem Angebot vom 21.12.2021 vergütet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"- Erste Änderung; Vergabe Straßen-, Wasser- und Kanalarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Ausführung der Bauarbeiten (Straße, Wasser, Entwässerung) für die 1. Änderung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wurde beschränkt ausgeschrieben. Zehn Firmen haben hierzu die Angebotsanfrage erhalten.

Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.01.2022.

Angebotsübersicht (geprüfte Angebotssummen brutto):

1. Richard Schulz GmbH, Neuburg/Donau           230.100,54 €
2. xxxxx                                                                 238.206,22 €
3. xxxxx                                                                 269.456,33 €
7. Teuerstnehmender Bieter                                 386.110,59 €


Die Kostenberechnung für die Straßen-, Wasser- und Kanalbauarbeiten für die 1. Änderung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" liegt bei ca. 235.000,00 €. Das Angebot der Fa. Richard Schulz liegt um ca. 2 % darunter.

IB Dippold und Gerold hat das Preisgefüge im Angebot der Fa. Richard Schulz überprüft und schlägt vor, der Fa. Richard Schulz GmbH aus Neuburg/Donau den Auftrag zu erteilen. Auf den vorliegenden Vergabevorschlag vom 27.01.2022 des IB Dippold und Gerold wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

GR Zandt frägt, ob es zu Problemen bei der Gewährleistung kommen kann, wenn nun eine andere Firma als bei der ursprünglichen Erschließung tätig wird.
GR Glück regt einen Lastplattenversuch an.

Beschluss

Mit der Ausführung der Straßen-, Wasser- und Kanalbauarbeiten für die 1. Änderung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird die Firma Richard Schulz GmbH aus Neuburg / Donau, beauftragt. Die Auftragssumme laut Angebot vom 26.01.2022 beträgt 230.100,54 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Künftig soll auf das Papier-Deckblatt der Einladung zusätzlich zur elektronischen Einladung per E-Mail verzichtet werden. Dafür ist die Änderung von § 25 der Geschäftsordnung zur Form und Frist der Einladung zu ändern.

Bisherige Fassung
Neue Fassung

§ 25
Form und Frist für die Einladung

(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschluss-vorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


§ 25
Form und Frist für die Einladung

(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.




(2) Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.


(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt.






(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


Diskussionsverlauf

GR Zandt merkt an, dass Absatz 2 der Neufassung durch die Gemeinde nicht nachprüfbar ist.
Dabei handelt es sich um den Text der Mustersatzung. Es wird beim Gemeindetag dazu rückgefragt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des § 25 der "Geschäftsordnung für den Gemeinderat Allershausen" zu.
Die Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Kindertagesstättenordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Vor dem Anmeldeverfahren für das kommende Kindergartenjahr ist eine Anpassung der Kindertagesstättenordnung an einigen Punkten notwendig. Auf die beigefügte Gegenüberstellung wird verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Kindertagesstättenordnung. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.02.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Antrag des Beirates Energie und Umwelt zu Errichtung von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Beirat Energie und Umwelt beantragt mit beigefügtem Antrag vom 20.01.2022 über die Errichtung von Dachflächen-Solaranlagen auf gemeindlichen Liegenschaften – sofern geeignet – zu diskutieren und zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas schlägt vor, zu prüfen, welche Dachflächen geeignet sind. Anschließend wäre zu diskutieren, ob die Errichtung gewollt ist, auch wenn keine Rentabilität in Aussicht steht.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, alle gemeindlichen Liegenschaften zu prüfen, ob sie für die Errichtung von Dachflächen-Solaranlagen geeignet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Förderprogramm für Sirenen im Katastrophenschutz
Reckmühle und Laimbach werden als Standorte für neue Sirenen vorgeschlagen.
  • Zur Mail von GR Huber zur Werbeanlage beim Edeka
Der Sachverhalt wird an das Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet.
  • Vom 11. – 13.03.2022 findet der Evaluierungs- und Zukunftsworkshop der ILE Ampertal statt.

Datenstand vom 14.03.2022 09:17 Uhr