Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2022
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen, einer Kinderkrippengruppe und Tiefgarage auf der Fl.Nr. 1290/29, Gemarkung Allershausen
3 Haushalt 2022
3.1 Beratung über den Haushalt 2022
3.2 Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022
3.3 Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2021-2025
4 Ertüchtigung der Kläranlage; Auftragsvergabe zur Erneuerung von zwei Wirbeljetpumpen im Regenüberlaufbecken
5 Instandsetzung und teilweise Verlegung des Atterbaches; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
6 Antrag des Beirates Energie und Umwelt zum Verbot der Neuanlage von Schottergärten
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Lachner und GR Moser nahmen nicht an der Abstimmung teil.

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen, einer Kinderkrippengruppe und Tiefgarage auf der Fl.Nr. 1290/29, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Bei dem beantragten Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen, einer Kinderkrippengruppe und einer Tiefgarage handelt es sich um ein gemeindliches Bauvorhaben.

Mit dem eingereichten Entwurf wird mit Dachform und Proportionen dem wesentlichen Gestaltungswillen des BPlans entsprochen. Mit den beiden ineinander übergehenden Satteldachformen passt das Kinderhaus städtebaulich in das Gebiet und nimmt spielerischen Bezug zu der vorherrschenden Satteldachbauform.

Der BPlan scheint in vielen Belangen den Notwendigkeiten eines Kinderhauses nicht gerecht zu werden. Im Folgenden werden die Abweichungen zum BPlan aufgelistet:

1.
Im WA 3 wird eine Grundfläche von 600 qm für das Kinderhausgrundstück vorgegeben. Im EG wird der Wert mit 588 qm ohne Berücksichtigung der Auskragungen im OG, Balkonen und Außentreppen eingehalten. Die Auskragungen im OG werden als "Giebel" nach BPlan 3.4 interpretiert und der überdachte Balkon als Balkon nach BPlan 3.4 interpretiert.

Nach BPlan 3.4. darf die höchstzulässige Grundfläche im WA 3 um 25% überschritten werden. Inklusive aller Giebel (17 qm), Balkone (87qm) , Terrassen (104 qm), Zufahrten (274 qm), Nebengebäuden (137 qm), Außentreppen (34 qm) wird eine Grundfläche inkl. Gebäude von 1.391 qm erreicht, was eine Überschreitung von ca. 137 % darstellt (ohne Berücksichtigung des Vorplatzes mit Zuwegungen).

Nach 5.8 sind Nebenanlagen in WA 3 außerhalb der Baugrenze mit einer Grundfläche von 20 qm zulässig. Der Entwurf hat Nebengebäude und eine Außentreppe außerhalb der Baugrenze mit einer Grundfläche von ca. 126 qm.

2.
Die zulässige Wandhöhe nach BPlan 3.7 mit vorgebenden 6,50 m wird überschritten. Die Wandhöhe gemessen von Oberkante fertiger Fußboden Erdgeschoss zum Schnittpunkt der traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut beträgt 6,55 m. Der Rohfußboden liegt weitere 18 cm tiefer zu OKFFB was die Wandhöhe mit 6,73 m definiert.

3.
Nach Definition sind auf dem Grundstück nur Einzelhäuser möglich. Das Gebäude besteht aus zwei ineinander übergehende Sattelhausgrundtypen welches als Einzelhaus betrachtet wird. Den Vorgaben nach BPlan 6.10 nach einem Grundrissverhältnis von 5:4 kann ein Kinderhaus üblicherweise nicht entsprechen.

4.
Die Außentreppe im Nordosten überschreitet die Baugrenze um 0,5 m im Norden. Nach BPlan 4.7 dürfen Balkone die Baugrenze um 1,50 m und Terrassen die Baugrenze um 3,0 m überschreiten.

5.
Der Patio im UG sowie ein Spielhügel entsprechen nicht den Vorgaben unter BPlan 6.14 (Abgrabungen / Aufschüttungen bis max. 0,3 m zulässig).

Diskussionsverlauf

Herr Dantele und Herr Goldbrunner stellten die Planung samt Zeitplan und Kostenberechnung vor.
Herr Pickl erläuterte die Elektro- und HSE-Planung
Anschließend standen sie für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 3
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3.1. Beratung über den Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 in der Sitzung am 21.02.2022 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.

Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Die endgültige Steuerkraft 2022 je Einwohner liegt bei 1.373,33 € und ist gegenüber dem Jahr 2021 um 3,5 % gestiegen. Im Landkreis Freising ist Allershausen in der Rangzahl, wie im Vorjahr, an siebter Stelle.

Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 838.200,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2021 lag bei 2.211.383,80 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 2.445.400,00 € entnommen werden.

Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer leicht unter den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 20.500.240,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2021 ein Minus von rund 1 % (- 224.380,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 802.620,00 € über dem Ansatz 2021 und beträgt 13.400.640,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr niedrigere Einnahmen und Ausgaben von 7.099.600,00 € geplant - Vorjahr: 8.126.600,00 € (- 1.027.000,00 €).

Diskussionsverlauf

GR Lerchl stellt den Antrag, den Ansatz bei Haushaltsstelle 810.94000 von 200.000,- € auf 600.000,- € zu erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhöht den Ansatz bei Haushaltsstelle 810.94000 auf 600.000,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.

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3.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 3.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2022. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.400.640,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.099.600,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2021-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 3.3

Sachverhalt

Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Ertüchtigung der Kläranlage; Auftragsvergabe zur Erneuerung von zwei Wirbeljetpumpen im Regenüberlaufbecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beratend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Elektrosanierung des Regenüberlaufbeckens wurde vom Elektriker festgestellt, dass die beiden vorhandenen, ca. 33 Jahre alten Wirbeljetpumpen, defekt sind und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.

Die Fa. Sedlmeier Umwelttechnik hat die Pumpen bei verschiedenen Herstellern angefragt und bietet den Austausch der Pumpen an.

Die angebotene Pumpe der Sorte Amajet der Firma KSB liegt preislich am besten, da der noch funktionstüchtige vorhandene Beckenreiniger weiter verwendet werden kann.
Die Alternative von Caprari liegt preislich zwar gleichauf, jedoch ist bei dieser Pumpe noch ein neuer Beckenreiniger zum Preis von ca. 3.000,- € pro Pumpe erforderlich.

Das günstigste Angebot liegt damit bei 15.477,14 € inkl. MwSt.

Das Bauamt schlägt vor, der Fa. Sedlmeier den Auftrag zur Erneuerung der Wirbeljetpumpen im RÜB der Entwässerungsanlage Allershausen zum Gesamtpreis von 15.477,14 € brutto zu erteilen.

Beschluss

Der Auftrag zur Erneuerung der Wirbeljetpumpen im RÜB, der Entwässerungsanlage Allershausen, soll an die Firma Sedlmeier Umwelttechnik GmbH aus Wang zum Gesamtpreis von 15.477,14 € brutto vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Instandsetzung und teilweise Verlegung des Atterbaches; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Am Atterbach müssen dringend Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel ist die Verlegung in einem Teilabschnitt von ca. 55 m. Außerdem ist die Anlage eines Uferstreifens auf einer Fläche von ca. 1.005 m² vorgesehen.

Die bereits 2019 vorgestellte „Verlegung und Sanierung des Atterbachs“ in Aiterbach wurde im September 2021 durch das Landratsamt genehmigt.
Nun konnten die erforderlichen Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben werden.

Zur Instandsetzung und teilweise Verlegung des Atterbaches im Norden von Aiterbach wurden die Landschaftsbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von den sieben eingeladenen Firmen haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge:
(Bruttobeträge inkl. MwSt.)

1. Fa. Gaissmaier Landschaftsbau GmbH & Co KG   36.793,37 €
2. Teuerstnehmende Firma                                        43.892,44 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Gaissmaier Landschaftsbau GmbH & Co KG, Freising abgegeben. Auf den Vergabevorschlag vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Dipl. Ing. Angelika Ruhland wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Gaissmaier zu beauftragen.

Gegenüber der Kostenberechnung (31.776,57 € brutto) liegt die Angebotssumme um ca. 5.000 € bzw. 14 % darüber. Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen ist davon auszugehen, dass hier marktübliche Preise kalkuliert wurden.

Beschluss

Die Fa. Gaissmaier Landschaftsbau GmbH & Co KG, Freising, wird mit den Landschafts-bauarbeiten zur Instandsetzung und teilweisen Verlegung des Atterbaches im Norden von Aiterbach zum Preis von 36.793,37 € brutto entsprechend dem Angebot vom 23.02.2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag des Beirates Energie und Umwelt zum Verbot der Neuanlage von Schottergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Beirat Energie und Umwelt beantragt mit Antrag vom 26.01.2022 ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten im gesamten Gemeindegebiet.
Ein Entwurf für eine entsprechende Satzung wurde beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas plädiert dafür, Regelungen zu Schottergärten in künftige Bebauungspläne aufzunehmen, wie dies bereits beim Eggenberger Feld Süd geschehen ist.
GR Held weist darauf hin, dass die gemeindlichen Pflanzinseln wie Steingärten ausgeführt sind.
GR Raith spricht die Versiegelung und die mit Schottergärten verbundene Reduzierung der Artenvielfalt an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung zum Verbot der Neuanlage von Schottergärten in der Gemeinde Allershausen zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • In die neue Bürgerinformation kommt zu den Gemeinderäten nur Name, Fraktion, Emailadresse und die Gremienzugehörigkeit.
  • Einladung zur Vernissage am 10.03.2022 um 19:00 Uhr im Rathaus.
  • Ab dem 14.03.2022 findet die Aktion saubere Landschaft statt.
  • In der zweiten Märzhälfte findet die Verkehrszählung zur Ortsumfahrung statt.
  • Laut Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes sind die Parkregelungen im südlichen Allershausen nicht zu beanstanden.
  • Der für April angesetzte Gerichtstermin zum Hochbehälter fällt wegen Richterwechsel aus.

Anfragen:
GR Mück erkundigt sich zum Sachstand des Klimakonzepts.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass das Landratsamt mit der Uni in Kontakt steht.

GR Raith teilt mit, dass ein Bürger die Anbringung von Nistkästen auf gemeindlichen Flächen (z.B. Spielplätze, Grünanlagen) anregt und unterstützen würde.

GR Lerchl erkundigt sich zum Zustand des Radweg nach Hohenkammer.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass ein Telefonat mit dem Bürgermeister von Hohenkammer stattgefunden hat. Der Zustand wird in Augenschein genommen, der Unterhalt erfolgt über die Landwirte.

Weiter teilt GR Lerchl mit, dass die Entwässerungsrinnen am Kirchberg gesäubert gehören.

Datenstand vom 28.03.2022 09:28 Uhr