Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten in das bestehende Wohnhaus sowie Anbau einer Außentreppe auf der Fl.Nr. 32, Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 2-Familienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf der Fl.Nr. 2057/3, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 93 vom 29.09.2020
4 Kindergarten St. Josef, Errichtung eines Anbaus Vorstellung der Planung
5 Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising; Zustimmung zur Zweckvereinbarung Breitbandausbau
6 Erlass einer Marktsatzung für die Allershausener Markttage
7 Neuerlass der Frei- und Grünanlagensatzung
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten in das bestehende Wohnhaus sowie Anbau einer Außentreppe auf der Fl.Nr. 32, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Münchner Straße" und ist als MD-Gebiet ausgewiesen.

Es wird beantragt, am bestehenden Wohnhaus das Dachgeschoss auszubauen. Zusätzlich soll hier eine Außentreppe mit den Maßen 2,37 m x 4,50 m errichtet werden. Für die Außentreppe ist im Bebauungsplan "Münchner Straße" kein Baufenster vorhanden.

Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich Baufenster wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 2-Familienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf der Fl.Nr. 2057/3, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 93 vom 29.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Eggenberg und liegt im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung. Die Satzung lässt innerhalb ihres Geltungsbereiches Bauvorhaben zu, die zu Wohnzwecken errichtet werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung des geplanten Bauvorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Die Grundfläche des Hauptbaukörpers beträgt wie im Vorbescheid 10,99 m x 7,99 m.

Im Vergleich zum bereits genehmigten Vorbescheid ergeben sich folgende Abweichungen:

Genehmigt mit Vorbescheid
Abweichung zum Vorbescheid


Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Doppelgarage
Doppelgarage + 2 Stellplätze
GRZ Vorbescheid 0,153
0,17 GRZ neu
GFZ Vorbescheid 0,306
0,33 GFZ neu
Firsthöhe 6,84 m
7,05 m Firsthöhe neu

Planungsrechtlich fügt sich das beantragte Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Grenzabstand zur FS6 ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen (Anbauverbotszone).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Es ist eine Sondervereinbarung für die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen. Des Weiteren ist eine entsprechende Dienstbarkeit für das Geh- und Fahrtrecht, sowie Leitungsrechte vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Kindergarten St. Josef, Errichtung eines Anbaus Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Die beschlossene Erweiterung und der Umbau des Kindergartens St. Josef im Kinderhaus am Ampergrund wurde vom Büro Eichenseher geplant und mit den Beteiligten abgestimmt. Nachfolgend soll die Planung dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Der Anbau wurde im Süden des bestehenden Kinderhauses geplant und wird einen neuen Personalraum sowie einen Wasch- und Wickelraum unterbringen. Der ursprüngliche Personalraum im Norden des Gebäudes soll für die erforderliche Küchenerweiterung genutzt werden.

Der Eingriff in den Garten der Kinderkrippe wird durch eine Verschiebung des vorhandenen Zaunes Richtung Osten wieder ausgeglichen. Zudem sollen im Bereich des Krippengartens zusätzliche Aufbewahrungsmöglichkeiten für Fahrzeuge und Spielgeräte entstehen.

Die Planung wird in der Sitzung detailliert vorgestellt. Auf die beigefügten Pläne und Erläuterungen wird verwiesen. Der Anbau soll aus Holzfertigteilen errichtet werden um die Bauzeit und damit verbundene Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Als Ausführungszeit ist, abhängig von der aktuellen Marktlage, der Zeitraum von Mitte bis Ende 2022 geplant.

Gesamtkosten für den Umbau liegen aktuell noch nicht vor, für den Anbau werden vom Büro Eichenseher ca. 220.000,00 € brutto angenommen. Kosten für die benötigte Küchenerweiterung inklusive Sanitär-, Elektro- und Fliesenarbeiten liegen aktuell noch nicht vor.

Das Büro Eichenseher schlägt vor, die Maßnahme in Form einer Funktionalausschreibung umzusetzen. Es wäre bei konventioneller Ausschreibung sehr aufwändig, die relativ kleine Maßnahme, mit vielen Einzelgewerken, zu koordinieren.
Eichenseher bietet die Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung auf Stundenbasis an, da sich der Aufwand aufgrund der geplanten Ausschreibungsart in Grenzen hält.

Beschluss

Der Planung wird wie vorgestellt zugestimmt.
Das Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen, wird mit der Planung und Bauleitung für die Erweiterung und den Umbau des Kindergartens St. Josef auf Stundenbasis beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising; Zustimmung zur Zweckvereinbarung Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Für die Unterzeichnung der Zweckvereinbarung Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.

Stand jetzt verbleiben von den ursprünglich beteiligten Gemeinden neben der Gemeinde Allershausen die Gemeinden Kranzberg, Kirchdorf, Hallbergmoos und Eching übrig. Die Gemeinde Langenbach und der Markt Au haben angekündigt, hier nicht mehr beizutreten. In der Gemeinde Langenbach erfolgt wohl ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch einen Anbieter, welcher darauf zurückzuführen ist, dass dort bisher weder Glasfaserleitungen noch Kabel Deutschland vorhanden sind, was einen eigenwirtschaftlichen Ausbau lohnenswert macht.

Der Entwurf der Zweckvereinbarung wurde in kleineren Punkten überarbeitet und klargestellt (z.B. ist Förderempfänger der Landkreis, Austrittsmöglichkeit). Die nun vorliegende Form soll zur Zustimmung gebracht werden.

Anfang April soll die Zweckvereinbarung von allen teilnehmenden Gemeinden unterschrieben werden, damit dann zügig der Förderantrag gestellt werden kann. Ab Unterschrift der Zweckvereinbarung bis zum Zuschlag für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur muss mit ca. 1,5 bis 2 Jahren gerechnet werden.

In der Phase der Markterkundung sollten alle Gebiete mit aufgenommen werden, die noch offen sind und für die es keine festen Ausbauzusagen gibt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Pläne mehrmals konkretisiert und die Kosten angepasst. Wenn es zwischenzeitlich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch einen Anbieter gibt, kann man Gebiete im Laufe des Projektes wieder rausnehmen. Es ist für Gemeinden auch möglich, nach der Markterkundung den Vertrag wieder zu kündigen, falls sich ein Anbieter findet, der das gesamte Gemeindegebiet eigenwirtschaftlich ausbaut.

Eine Aussage darüber, ob eine Einteilung in Lose sinnvoll ist, kann erst nach Auswertung der Markterkundung getroffen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen beteiligt sich beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im Landkreis Freising am gemeinsamen Vorgehen unter Koordinierung des Landratsamtes Freising. Der „Zweckvereinbarung Breitbandausbau im Landkreis Freising“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Marktsatzung für die Allershausener Markttage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Für die Allershausener Markttage auf dem Volksfestplatz ist eine Rechtsgrundlage in Form einer Marktsatzung erforderlich. Von der Verwaltung wurde die beigefügte Satzung anhand einer Mustersatzung ausgearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Allershausener Markttage der Gemeinde Allershausen (Wochenmarkt-Satzung). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Frei- und Grünanlagensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Allershausener Markttage auf dem Volksfestplatz sind als Veranstaltung in der Frei- und Grünanlagensatzung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden kleinere Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen. Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Frei- und Grünanlagen (Frei- und Grünanlagensatzung). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Für die ILE sollen themenbezogene Referenten für die Themen Soziale Infrastruktur, Mobilität und Radwege, Energie sowie Öko-Modellregion aus dem Gemeinderat benannt werden.
  • Für die Instandsetzung und teilweise Verlegung des Atterbachs wurde das günstigste Angebot bei der Submission außen vor gelassen. Nach Abstimmung mit der Vergabestelle erhält den Auftrag nun die Firma Ziegltrum Landschaftsbau aus Seysdorf für 31.051,56 €.
  • Die Firma Steidel (Straßenreinigung) erhebt für den März einen Energiekosten-Zuschlag von 18,74 € pro Stunde.

Anfragen:
GR Kortus erkundigt sich nach dem Sachstand der Straßenzustandserfassung.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Befahrung durch den Bauhof fast abgeschlossen ist.

GRin Kellner-Zotz erkundigt sich, wie es mit dem Thema ISEK weitergeht.
Mit Herrn Grubwinkler hat ein Termin zur Abstimmung und Ortsbesichtigung stattgefunden. Für Mai ist eine weitergehende Abstimmung mit dem Gemeinderat angedacht.

GR Lerchl frägt zur Beschulung ukrainischer Kinder an.
Nach jetzigem Stand sind 15 ukrainische Kinder in Allershausen. Die Schule und der Schulverband wären Startbereit. Die Anstellungsmodalitäten der ukrainischen Lehrerin werden noch vom Schulamt und dem Kultusministerium geklärt. Evtl. können die älteren Kinder auch in die weiterführenden Schulen in Freising gehen.

GR Raith teilt mit, dass am 27.03.2022 um 14 Uhr eine Führung am Paunzhausener Windrad stattfindet.

GR Mück teilt mit, dass die Klimakonferenz des Landkreises am 20. und 21.05.2022 stattfindet. Die Ergebnisse sollen am 23.06.2022 präsentiert werden.

GR Held lobt die erfolgten Baumpflegearbeiten in der Gemeinde und bittet darum, an die Flussmeisterstelle zur Pflege der Gewässerbereiche heranzutreten.

Weiter erkundigt sich GR Held, ob zur Baustelle am Kieswerk Pläne vorgelegt wurden und ob die Baustelle auch auf Allershausener Flur ist.
Der Gemeinde liegen keine Pläne vor. Die Baumaßnahme erfolgt nur auf Kranzberger Flur.

Datenstand vom 19.04.2022 07:58 Uhr