Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 132, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Hauptort Allershausen und ist im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" als MD-Gebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen.
Der geplante Neubau des Einfamilienhauses hat die Maße 12,42 m x 9,50 m und eine Wandhöhe von 5,04 m (Festgesetzt bei einer Bauweise von E+D ist eine Wandhöhe von 3,70 m).
Zusätzlich soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden (Festgesetzt laut Bebauungsplan sind 40° Dachneigung).
Für das Bauvorhaben ist kein Baufenster auf dem Grundstück vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hier um eine sinnvolle Nachverdichtung.
Die festgesetzten GRZ und GFZ-Werte werden weiterhin eingehalten.
Das Grundstück liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet. Ein entsprechender Retentionsausgleich sowie der geringe Abstand zum Mühlbach sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Für dieses Bauvorhaben sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen zwei Stellplätze nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen vom fehlenden Baufenster, Dachneigung und der Wandhöhe werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 132, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Hauptort Allershausen und ist im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" als MD-Gebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen.
Das bestehende Wohnhaus wird abgebrochen und durch diesen Neubau ersetzt. Dieser Neubau ist kleiner als der bisherige und befindet sich im Baufenster.
Der geplante Neubau des Wohnhauses hat die Maße 6,25 m x 9,20 m. Das bereits bestehende Satteldach des Gewerbegebäudes wird für den Neubau verlängert.
Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 41° errichtet (Festgesetzt laut Bebauungsplan ist bei einer Bauweise von E+1 eine Dachneigung von 30°).
Zusätzlich wird auf der Süd- und Nordseite eine Dachgaube errichtet. Hierzu ist eine Befreiung bzgl. Dachaufbauten nötig.
Die Festgesetzten GRZ und GFZ-Werte werden weiterhin eingehalten.
Das Grundstück liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet. Ein entsprechender Retentionsausgleich ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Für dieses Bauvorhaben sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Insgesamt sind somit 4 Stellplätze entsprechend nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachneigung und Dachaufbauten werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau Penny-Markt auf der Fl.Nr. 1220, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kammerfeld Süd" und ist als GE-Gebiet ausgewiesen.
Es handelt sich hierbei um den Ersatzneubau des am 24.09.2021 abgebrannten Penny Marktes.
Da es sich bei der Firma Penny-Markt GmbH hauptsächlich um den sogenannten Konzeptbau handelt, sind im Vergleich zu dem damals genehmigten Penny-Markt einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kammerfeld Süd" notwendig.
Folgende Festsetzungen sind berührt:
Festsetzung
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Befreiung
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Dachneigung 8 – 18 °
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3 ° (Flachdach wird vom Betreiber gefordert)
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Baugrenze
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Überschreitung der Baugrenze im Süden durch das Anlieferungsgebäude.
Systemrelevanter Grundriss des Betreibers muss umgesetzt werden (Länge/Breite des Verkaufsraumes wird durch die Regalierung bestimmt)
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Evtl. notwendige Ausgleichsflächen aufgrund der Überschreitung der Baugrenzen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
GR Zandt regt die Prüfung an, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachneigung werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Fl.Nr. 2659/5, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 102 vom 07.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen (Außenbereich im Innenbereich).
Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 8,00 m x 11,00 m. Es werden Keller, EG und DG errichtet. Bei der Dachform handelt es sich um ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30 °.
Auf der Westseite des Grundstücks wird zusätzlich eine Garage mit den Maßen 6,00 m x 6,00 m errichtet.
Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.
Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Mit der Gemeinde Allershausen ist eine Sondervereinbarung für die Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Namensgebung für die neue Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 13.04.2021 beschlossen, die neue Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd in eigener Trägerschaft zu führen.
Von der Kindergartenleitung, Frau Ellenbrock, wurden im Arbeitskreis Kita Neubau mehrere Namen vorgeschlagen. Der Arbeitskreis hat sich mit den Vorschlägen auseinander gesetzt und schlägt vor, die neue Kindertagesstätte „Amperspatzen“ zu nennen.
Der Name spiegelt zum einen die Lage mit der Nähe zur Amper, als auch die Verbundenheit mit dem Spatzennest wieder.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd „Amperspatzen“ zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.04.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Urkunde des BMUV zur LED-Sanierung
Summen der übernommenen Großraumzulagen der Einrichtungen
Einladung des Krieger- und Soldatenvereins zum Kriegerjahrtag am 24.04.2022 um 09:00 Uhr in der Kath. Kirche.
Am Karfreitag sendet der BR einen Bericht über Kalvarienberge, u.a. mit dem in Aiterbach.
Nach Ostern wird der Soccer 5 Platz in Tünzhausen aufgestellt.
Zum Thema Baurecht ist eine Sondersitzung angedacht, das Gremium spricht sich für einen Dienstag als Sitzungstag aus.
Für die Ukraine-Flüchtlinge ist ein Deutschkurs über die VHS möglich. Das Gremium spricht sich einstimmig für die hälftige Kostenübernahme aus. Die andere Hälfte trägt die VHS.
Die themenbezogenen ILE Referenten werden folgendermaßen besetzt:
ILE Beauftragter: GR Mück
Energie und Umwelt: GR Schuhbauer
Mobilität und Radwege: GR Lerchl
Öko-Modellregion: GR Raith
Soziale Infrastruktur: GRin Gründel
Anfragen:
GR Glück hinterfrägt die Zustimmung zur Umnutzung der Wohnung im Freistellerverfahren.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass diese vor 20 Jahren als Wohnung samt Stellplätzen gekauft wurde. Im Plan jedoch als Speicher ausgewiesen wurde. Dies ist im aktuellen Verkaufsfall aufgefallen.
GR Zandt verkündet, dass er den Fraktionsvorsitz von GR Glück übernommen hat.
GRin Schlegel teilt mit, dass der Spielplatz im Eggenberger Feld nun ein Stellplatz ist.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass das Spielgerät versetzt und an der Stelle zwei zusätzliche Stellplätze geschaffen wurden.
GR Lerchl erkundigt sich zur Beschulung der ukrainischen Kinder.
Die Bestellung der Lehrerin ist erfolgt. Nach Ostern soll der Unterricht erfolgen. Auch die Frage der Schülerbeförderung ist geklärt, offen ist jedoch zu welchen Zeiten der Unterricht erfolgen wird.
GR Huber erkundigt sich zum Sachstand der Brücke in Oberallershausen.
Mit der Sachbearbeiterin bei der Regierung hat ein Telefontermin stattgefunden. Ein Zeitungsartikel über die Diskussion im Gemeinderat hat bei ihr einen falschen Eindruck erzeugt.
Es hat sich herausgestellt, dass auch kleinere Varianten förderfähig sind. Vom Ing.-Büro werden diese nun ausgearbeitet.
GR Kortus frägt, wann die Retentionsflächen im Glonnfeldpark wieder verfüllt werden und wünscht mehr Informationen zur Baumpflanzung.
Die Retentionsfläche kann wieder verfüllt werden, sobald die Container am Spatzennest abgebaut sind. Die Baumpflanzung wurde vom Kreativen Kreis Allershausen durchgeführt. Am 16.04.2022 und 14 Uhr findet dazu ein Kirschblütenfest statt.
GR Bail teilt mit, dass in der Seestraße auf Höhe Seestr. 11 der Gully verstopft ist.
Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr