Datum: 13.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022
2 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 96 vom 27.07.2021
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf der Fl.Nr. 2767/3 der Gemarkung Allershausen
4 2. Änderung des Bebaungsplanes "Kohlstattfeld II"
4.1 Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Behandlung der Stellungnahmen
4.2 Satzungsbeschluss
5 Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Spezialtiefbauarbeiten
6 Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Erdbauarbeiten
7 Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Baumeisterarbeiten
8 Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe Aufzugsbau
9 Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Straßenbau Nachträge und Schlusszahlung Fa. Schelle
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 96 vom 27.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.07.2021 hat die Gemeinde Allershausen dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Als maßgebliche Begründung wurde angegeben, dass keine weitere Bebauung im Außenbereich zugelassen werden soll.

Zwischenzeitlich wurde hierzu eine entsprechende Prüfung durch das Landratsamt Freising durchgeführt.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Nähere Infos sowie Begründung durch die Fachstellen im Landratsamt Freising (Wasserrecht und Wasserwirtschaft sowie Bauverwaltung) können den nachstehenden Anhängen entnommen werden.
Daraus folgernd bestünde ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.

Das Landratsamt Freising bittet daher, die Bausache nochmals zu behandeln und die Verweigerung des Einvernehmens zu überdenken.

Diskussionsverlauf

GR Raith regt in diesem Zusammenhang eine Starkregenkartierung an.

GR Lerchl, Moser und Zandt haben weiterhin Bedenken gegen das Bauvorhaben und sehen die dagegen vorgebrachten Argumente als nicht ausreichend gewürdigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf der Fl.Nr. 2767/3 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).

Es ist geplant, auf dem Grundstück einen Anbau mit den Maßen 5,60 m x 9,60 m zu errichtet. Die Ausführung erfolgt mit EG und DG und erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 42°. Es gibt hier keinen direkten Zugang zum bereits bestehenden Wohnhaus.
Laut BauNVO betragen die GRZ und GFZ für ein Dorfgebiet (MD-Gebiet) 0,6 und 1,2.
Die Werte werden mit 0,37 GRZ und 0,54 GFZ eingehalten.

Der Brandschutz ist vom Landratsamt Freising zu prüfen.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen und entsprechend befahrbar herzustellen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die zwei zusätzlichen Stellplätze sind entsprechend den eingereichten Unterlagen herzustellen. Brandschutzauflagen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung des Bebaungsplanes "Kohlstattfeld II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 13.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kohlstattfeld II“ zu ändern. Den von der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Nandstadt erstellten Änderungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 31.05.2022 gebilligt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kohlstattfeld II" mit Begründung hat vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Von der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Deutsche Telekom Technik GmbH, München
  • Landratsamt Freising, Abgrabung
  • Landratsamt Freising, Bauleitplanung
  • Landratsamt Freising, Wasserrecht
  • Landratsamt Freising, Ortsplanung
  • Landratsamt Freising, Kreisarchäologie
  • Landratsamt Freising, Immissionsschutz
  • Landratsamt Freising, Naturschutz
  • Landratsamt Freising, Tiefbau
  • Landratsamt Freising, Straßenverkehr
  • Landratsamt Freising, Kreisbrandrat
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Freising

B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:

  • IHK München und Oberbayern, Email vom 11.07.2022
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 14.07.2022
  • Vodafone GmbH, Email vom 06.07.2022
  • Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten, mit Schreiben vom 12.07.2022

C)
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:

  1. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Schreiben vom 27.06.2022
  2. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Betriebsstelle Pfaffenhofen/Abensberg, Email vom 14.06.2022
  3. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, mit Schreiben vom 14.06.2022

Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden nachfolgend der Abwägung unterzogen.

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4.1. Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Behandlung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Schreiben vom 27.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beein-trächtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungs-einrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je-derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Re-paraturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Be-pflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeig-nete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. 
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen beste-henden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-tal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH – Kundencenter Pfaffenhofen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen das Planvorhaben keine grundsätzlichen Einwände bestehen, wenn dadurch die Sicherheit und der Betrieb der bestehenden Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Insofern sind die Leitungsführungen durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Die der Stellungnahme beigefügten Sicherheitshinweise und das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Email vom 14.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Im o.g. Bereich sind Erdgasleitungen der Energienetze Bayern Gmbh & Co. KG vorhanden.
Bei Bautätigkeiten oder sonstige Veränderungen ist das beigefügten Merkblatt (Schutzanweisung) ist zu beachten.
Zur Information erhalten Sie als Anhang einen Übersichtsplan.
Dieser Plan kann sich jederzeit ändern und ersetzt keine Gasleitungseinweisungen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co KG.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Planungsbereich Erdgasleitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG befinden.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Insofern sind die Leitungsführungen durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Die der Stellungnahme beigefügten Informationen und der Übersichtsplan werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 14.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Infektionsschutzgesetz §§ 37/38 und 41. Alle zu errichtenden Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die zentrale Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Die bestehenden Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld II“ eingegangenen Stellungnahmen und erhebt die Vorschläge der Wacker Planungsgesellschaft zur Behandlung der Stellungnahmen zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden die Stellungnahmen gemäß der Vorlage der Wacker Planungsgesellschaft abgewogen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB die von der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt gefertigte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld II“ in der Fassung vom 13.09.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Spezialtiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Spezialtiefbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 2 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Gebrüder Wöhrl, Schrobenhausen               25.568,34 €
2. Fa.                                                                       40.715,85 €

Die Fa. Gebrüder Wöhrl aus Schrobenhausen geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Gebrüder Wöhrl den Auftrag zur Ausführung der Spezialtiefbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 25.568,34 € brutto zu erteilen.

Die Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 33.730,55 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 24% bzw. um 8.162,21 € darunter.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Spezialtiefbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus Schrobenhausen zum Preis von 25.568,34 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Erdbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Erdbauarbeiten im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(4 Bestbieter, geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Kreppold, Odelzhausen                                136.442,31 €
2. Fa.                                                                       159.270,79 €
3. Fa.                                                                       188.786,12 €
4. Fa.                                                                       199.241,66 €

Die Fa. Kreppold aus Odelzhausen geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Kreppold den Auftrag zur Ausführung der Erdarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 136.442,31 € brutto zu erteilen.

Die Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 209.610,17 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um ca. 35 % bzw. um 73.167,86 € darunter.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl regt an, den Aushub soweit möglich vor Ort zu lagern und an Interessierte abzugeben um Transporte zu vermeiden.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Erdarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Konrad Kreppold GmbH aus Odelzhausen zum Preis von 136.442,31 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe der Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Baumeisterarbeiten im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurden 9 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. HTR Vogtlandbau, Oelsnitz                          1.153.895,80 €
2. Fa.                                                                       1.193.032,00 €
3. Fa.                                                                       1.195.685,54 €
4. Fa.                                                                       1.228.985,79 €

Die Fa. HTR Vogtlandbau aus Oelsnitz geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. HTR den Auftrag zur Ausführung der Baumeisterarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 1.153.895,80 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 1.005.070,63 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 15 % bzw. um 148.825,17 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 1.163.823,57 € brutto. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma HTR ortsübliche Preise verwendet hat.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Baumeisterarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. HTR Vogtlandbau GmbH aus Oelsnitz zum Preis von 1.153.895,80 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Neubau Kinderhaus Amperspatzen Vergabe Aufzugsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 8

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde der Aufzugsbau öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro HPE auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. TK Aufzüge GmbH, Neuhausen a.d.F.         48.254,50 €
2. Fa.                                                                       96.330,50 €
3. Fa.                                                                     132.604,96 €

Die Fa. TK Aufzüge GmbH (Thyssen Krupp) aus Neuhausen a.d.F. geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro HPE schlägt vor, der Fa. TK Aufzüge den Auftrag zur Ausführung der Aufzugsbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 48.254,50 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 53.860,59 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 10 % bzw. um 5.606,09 € darunter.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der der Aufzugsbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. TK Aufzüge GmbH aus Neuhausen a.d.F. zum Preis von 48.254,50 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Straßenbau Nachträge und Schlusszahlung Fa. Schelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Straßenbaumaßnahme in der Kesselboden- und Mühlenstraße der Firma Schelle wurde mit der Abnahme am 22.09.2020 abgeschlossen.
Die geprüfte Schlussrechnung liegt der Gemeinde seit 18.8.2022 vor, um diese nun abschließend behandeln zu können, müssen vorher noch die Beauftragungen der restlichen gestellten Nachträge beschlossen werden.

Nachträge:
Im Laufe des Baugeschehens wurden Leistungen erforderlich, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Diese Leistungen hat die Firma Schelle in Form von Nachträgen angeboten.

Zusätzlich wurde von der Firma Schelle im Laufe der Baumaßnahme Behinderung angemeldet, da die Firma bei der Ausführung der vertraglichen Leistung behindert wurde.
Die Behinderungsanzeige der Firma Schelle sowie ein Antwortschreiben vom IB Schönenberg liegen den Sitzungsunterlagen bei.
Aufgrund der Erschwernisse durch ständigen Verkehr im Baustellenbereich, entgegen der Richtungsfahrbahn kommenden LKW und den sehr begrenzten Zeitfenstern der Firmen um die Einfahrten zu erneuern, wurde bei der Firma Schelle ein deutlicher Mehraufwand erforderlich.

Die Nachträge 01 bis 04 wurden bereits in der Sitzung vom 15.09.2020 in TOP 5.1 behandelt.

Im Folgenden soll nun die Beauftragung der weiteren Nachträge behandelt werden.

NA05 (35.423,26 € brutto geprüft): Zusätzliche Leistungen
Schadstoffuntersuchung, Hausanschlussschacht, bestehende Schachtabdeckungen und Ausgleichsringe entsorgen, Granit-Kleinsteinflächen pflastern, Fugen und Nähte vergießen, Fußgängerbrücke herstellen, Schieber- und Hydrantengestänge ausbauen, Bauzaun, provisorische Überfahrten für LKW herstellen, Bordsteine auch an kurzen Längen abrunden, geänderte Markierungsarbeiten.
Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.

NA06 (23.894,86 € brutto geprüft): Bodenhülsen für Schilder, Lagerplatz für belastetes Material, Übernahme der restlichen Speedpiperohre zur Glasfaserverlegung
Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.

NA07 (125.482,54 € brutto geprüft): Behinderung und Mehraufwand aufgrund gestörtem Bauablauf
Durch ständigen Lieferverkehr der Gewerbebetreibe wurde die Fa. Schelle in seiner Ausführung der Leistung in zwei Bereichen der Baumaßnahme behindert.

In Pos. 997.0001 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle ein Anrecht auf Gewinnausgleich aufgrund gekündigter Titel gemäß VOB B DIN 1961 8 aufgrund gekündigtem Titel Landschaftsbau mit 10.600,98 € netto.

In Pos. 998.0001 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle einen Mehraufwand von 40.532,87 € netto, weil die Einfahrten in die Gewerbegrundstücke nicht in einem Zuge nacheinander hergestellt werden konnten, weil die Gewerbebetriebe fast durchgehend die Einfahrten benötigten. Es mussten Arbeiten in mehrere kleine Teilabschnitte unterteilt werden und diese Arbeiten in Abstimmung mit den Anliegern oft erst nach 18:00 Uhr oder am Wochenende erfolgen. Hier entstand der Firma Schelle immer wieder Mehraufwand für das Herrichten und Durchführen der Kleinmaßnahmen bzw. Mehraufwendungen bei der Ausführung der Leistung aufgrund von Kleinflächen. Auch der mehrmalige Antransport von Asphaltkolonnen ist hierbei berücksichtigt.

In Pos. 998.0002 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle einen Mehraufwand von 204.606,53 € netto, weil der Bauablauf häufig durch Lieferverkehr zu den Gewerbetreibenden behindert wurde. Es wurde zwar auf Lieferverkehr im LV hingewiesen, jedoch konnte der tatsächlich sehr hohe Behinderungsgrad durch die Firma Schelle nicht in der Kalkulationsphase erwartet werden.
Es standen sehr oft mehrere LKW am Morgen in der Einbahnstraßenregelung und die Firma musste mit ihren Geräten warten bis die Gewerbetreibenden Ihre Tore öffneten um die Laster zu entladen. Oft musste auch ein Gerät der Baufirma seitlich ran fahren, um mehrere LKWs vorbei zu lassen oder bis ein LKW in die Einfahrt der anliegenden Firma rangiert war. Durch diesen Umstand wurde der gesamte Bauablauf gestört und die ganze Baukolonne ausgebremst.
Um diesen Umstand abschaffen zu können, hätte die Baumaßnahme unter einer Vollsperrung ablaufen müssen bei der die Gewerbetreibenden mehrere Monate Ausfall gehabt hätten. Diesen Weg wollte die Gemeinde aber aus Rücksicht auf die Allershausener Gewerbetreibenden nicht beschreiten.

Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.

Prüfung:
Die Nachträge wurden von IB-Schönenberg und dem Bauamt geprüft und in der geforderten Höhe abgelehnt.
Dem Grunde nach stimmten zwar die Projektbeteiligten einer Behinderung zu, jedoch nicht in der berechneten Höhe. In zwei Verhandlungsrunden wurden nun eine Lösung ausgearbeitet, die den Aufwand auf ein nachvollziehbares Maß reduziert.
Die Forderung von Fa Schelle von 255.740,38 € netto konnte somit entschärft und auf eine Summe von 108.174,60 € netto verhandelt werden.
Das Bauamt und das Büro Schönenberg schlägt vor, die geprüften Summen, im Sinne eines Vergleichs, zu beauftragen.
Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen sind erfahrungsgemäß deutlich höher als die nun im Raum stehenden Summen.

Vorstellung der Schlussrechnungssumme:
Werden nun die Leistungen der gesamten geprüften Nachträge mit in die Schlussrechnung einkalkuliert, kommt eine Gesamtrechnungssumme von 2.239.188,77 € brutto (= Auftragssumme plus ca. 7%) heraus.
Hinzu kommen noch Kosten für den an die Firma Ziegltrum vergebenen Titel Landschaftsbau mit 53.060,84 € brutto.

Die Gesamtmaßnahme endet also mit Gesamtkosten von 2.292.249,61 € brutto.

Die Kostenberechnung der Maßnahme belief sich auf 2.516.850,00 € (damals noch ohne Bushaltestelle in der Mühlenstraße). Die Maßnahme liegt somit um 224.600,39 € (ca. 9%) unterhalb der Kostenberechnung.

Alles in allem handelt es sich um eine gelungene Baumaßnahme, die jedoch einige Hürden nehmen musste um nun endlich erfolgreich abgeschlossen werden zu können.

Diskussionsverlauf

GR Moser frägt, ob bereits bekannte Schäden behoben wurden.
Dies ist noch nicht geschehen sondern wird vor Ablauf der Gewährleistung durchgeführt.

Beschluss

Die Nachträge NA05 bis NA07 bei der Erneuerung der Kesselboden- und Mühlenstraße wird an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen, zum Gesamtpreis von 184.800,66 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Die Beweissicherung im Rahmen des Kita-Baus wurde an das Ing.-Büro Eiter zu 8.758,40 € vergeben
  • Die Grundstückseinmessung wurde an das Ing.-Büro Schönenberg zu 4.800,58 € vergeben.
  • Die Rohrnetzberechnung zur Wasserversorgung wurde an die Trenz & Mederer Ingenieurgesellschaft zu 26.254,97 € vergeben.
  • Die Verkehrszählung zur Ortsumgehung hat eine Abnahme der Verkehrsmenge von 10 – 15 % ergeben. Im Oktober wird eine weitere Zählung durchgeführt.
  • Die Pusteblume kann weiterhin durch die Schulküche mit Essen beliefert werden. Der Schulverband wird den Status eines Kleinunternehmers erhalten. Dies ist aber nur möglich, da das Spatzennest eigenständig kocht.
  • Beim Stockschützenturnier wurde der 4. Platz erreicht.
  • Der Rüstwagen für die Feuerwehr Allershausen wurde geliefert. Die Einweihung soll Anfang November mit dem ELW 1 erfolgen.

Anfragen:
GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass eine direkte Busverbindung zur Realschule Gute Änger vom Landkreis zurückgestellt wurde. Sie bittet darum, das Thema im Kreis der ILE anzusprechen.
GR Lerchl antwortet, dass dies bereits im Mobilitätskreis angesprochen wurde und befürwortet wird.

Weiter teilt GRin Kellner-Zotz mit, dass sich niemand als Schulweghelfer gemeldet hat.

Außerdem frägt sie an, wie der Sachstand zu Buswartehäuschen und Radlständer in Tünzhausen ist.
Von den angefragten Firmen ist bisher keine Reaktion gekommen.

GR Huber frägt an, wann der Radweg zwischen Allershausen und Aiterbach ausgebessert wird.
Auch hier konnte keine Firma gefunden werden. Es ist angedacht, ein Maßnahmenbündel mit mehreren Maßnahmen zu erstellen.

GR Lerchl erkundigt sich, ob die Preise der gemeindlichen Stromverträge gestiegen sind.
Die Stromverträge sind bis 2025 abgeschlossen. Bisher sind keine Erhöhungsschreiben bei der Gemeinde eingegangen.

Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand des PV-Ausbaus auf den gemeindlichen Liegenschaften.
Bei Bayernwerk konnten die höchstmöglichen Anschlussleistungen in Erfahrung gebracht werden. Als nächstes stehen die Beantragung der Anschlüsse und die Ausschreibung der Maßnahmen mit dem Büro HPE an.

GR Raith frägt nach den gemeindlichen Energiesparmethoden.
Es wurden verschiedene Maßnahmen ausgearbeitet wie z.B. Temperaturen nach EnSikuMaV, Abschalten der Außenbeleuchtung an Ampertalhalle und Kriegerdenkmal, Ausschalten der Pflanzenbeleuchtung, nicht benutzter elektr. Geräte, Stoßlüften, Home-Office-Angebote, etc.
Die Straßenbeleuchtung ist bereits niedrig eingestellt und kann nicht weiter gedimmt werden. Im Rathaus ist kein Warmwasser vorhanden.
Bürgermeister Vaas bittet das Gremium, sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken bezüglich Eisbahn und Weihnachtsbeleuchtung zu machen.

Datenstand vom 05.10.2022 16:06 Uhr