Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Brückenbau Albert-Schweitzer-Straße
Vorstellung Planungsstand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Die Planungen und Untersuchungen zur Erneuerung der Glonnbrücke in der Albert-Schweitzer-Straße sind inzwischen weiter vorangeschritten.
Die Brückenplanerin vom Ingenieurbüro Dippold und Gerold, Frau Niggl, stellt in der Sitzung den aktuellen Stand der Planung und das weitere Vorgehen vor.
Vorgestellt wurden folgende Varianten:
Variante 1
Straßenbrücke mit 5 m Fahrbahnbreite + 1,8 m Geh-/Radweg; Kosten ca. 2.160.000 €
Eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern wäre möglich. Die genaue Förderhöhe wurde jedoch nicht zu erkennen gegeben. Maximal wäre eine Förderung von 50 % der förderfähigen Kosten (920.000 €) möglich. Dieser Förderbetrag erscheint jedoch unwahrscheinlich.
Variante 2
Straßenbrücke mit 4 m Fahrbahnbreite; Kosten ca. 1.490.000 €
Hierbei ist keine Förderung möglich.
Variante 3
Geh-/Radwegbrücke mit 2,5 m Breite; Kosten ca. 754.000 €
Hierbei ist keine Förderung möglich.
Alle drei Varianten beinhalten die Abbruchkosten der bestehenden Brücke in Höhe von ca. 250.000 €. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, welche Brückenvariante weiterverfolgt werden soll.
Diskussionsverlauf
Das Gremium diskutiert ausgiebig über die Kosten und Nutzen der einzelnen Varianten. Letztendlich überwiegt die Meinung, dass mit Blick auf Erneuerungsmaßnahmen an den Brücken über den Mühlbach oder die Glonn an der Reckmühle eine Straßenbrücke errichtet werden soll.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die förderfähige Variante 1 (Straßenbrücke mit 5 m Fahrbahnbreite + 1,8 m Geh-/Radweg) zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung
Somit ist Variante 1 abgelehnt
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, Variante 2 (Straßenbrücke mit 4 m Fahrbahnbreite) zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
3. Straßenzustandserfassung;
Vorstellung der Straßenbefahrung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Zusammen mit dem Bauhof wurde dieses Jahr die Kamerabefahrung zur Straßenzustandserfassung im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt.
Die Daten wurden anschließend durch das IB Heller in das System „OnKo3“ eingearbeitet und in homogenen Abschnitten nach Zustandsklassen bewertet.
Herr Čičković von der Heller Ingenieurgesellschaft mbH aus Darmstadt stellt das Ergebnis der Befahrung vor und erläutert den aktuellen Straßenzustand im Gemeindebereich.
Vorgestellt wurden die Herangehensweise, Durchführung und Auswertung sowie das Ergebnis samt digitaler Aufbereitung und Darstellung der Kamerabefahrungen.
Dabei werden die erfassten Straßen in den Bereichen erforderlicher Substanzerhalt und Befahrbarkeit beurteilt und in fünf Erhaltungsklassen eingeteilt.
Die Bewertung der Allershausener Straßen fällt überwiegend gut aus. Der rückständische Instandhaltungsbedarf wird in die Priorisierungsklassen 1 und 2 eingeteilt. Die notwendigen Maßnahmen belaufen sich nach einer ersten Berechnung auf ca. 4 Mio. €, um an allen Straßen die Erhaltungsklassen 1 oder 2 zu erreichen.
Aus dem Programm wird ein priorisierter Maßnahmenvorschlag exportiert und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.
zum Seitenanfang
4. Kindergarten St. Josef, Errichtung eines Anbaus; Vergabe Sanitär- und Heizungsbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die Sanitär- und Heizungsbauarbeiten im Kinderhaus Kirchstraße 15 wurden durch das Büro Glasmann geplant und beschränkt ausgeschrieben. In der ersten Ausschreibung wurde kein Angebot abgegeben. Die Ausschreibung wurde deshalb nochmal angepasst, die bereits erfolgten Leistungen für die Küche herausgenommen und die Zeiträume für die Ausführung und die Angebotsabgabe verlängert.
Die geänderte Ausschreibung wurde nochmals den sechs Firmen zugesandt, davon hat eine Firma ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
(Bruttobetrag bei 19% MwSt.)
1. Fa. Helmut Neufeld GmbH, Pfaffenhofen 29.591,00 €
Gegenüber der Kostenberechnung liegt die Angebotssumme um 881,89 € brutto bzw. ca. 3 % oberhalb. Die Firma Neufeld hat damit ein wirtschaftliches Angebot abgegeben.
Auf den Vergabevorschlag vom Ingenieurbüro Glasmann wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Neufeld GmbH zu beauftragen.
Beschluss
Die Fa. Helmut Neufeld GmbH, Pfaffenhofen, wird mit den Sanitär- und Heizungsbauarbeiten im Kindergarten St. Josef, Kinderhaus Kirchstraße 15, zum Preis von 29.591,00 € brutto entsprechend dem Angebot vom 08.09.2022 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vergabe der Architektenleistungen nach dem VgV Verfahren für einen kommunalen Wohnungsbau im Eggenberger Feld Süd
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Das Ergebnis des VgV Verfahrens hat eine Vergabeempfehlung an das Büro a2 Freising Architekten + Stadtplaner GbR ergeben. Das Büro hat mit 99,5 von möglichen 100 Punkten die beste Bewertung erzielt.
Das Honorarangebot des Büros a2 Freising Architekten + Stadtplaner GbR beträgt 1.010.803,03 € netto. Das Angebot beinhaltet 2% Nebenkosten und 5% Abschlag und endet auf 979.000,00 € netto. Es ist der Honorarzone III, Mindestsatz, zugeordnet.
Beschluss
Mit der Planung und Bauleitung für den kommunalen Wohnungsbau im Eggenberger Feld Süd wird das Büro a2 Freising Architekten + Stadtplaner GbR beauftragt. Die Vergütung der Leistungen für die Maßnahme ist den Leistungsphasen der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz) zuzuordnen. Es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Josef auf Übernahme der Kosten für die musikalische Früherziehung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.09.2022 beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Josef die Übernahme der Kosten für die musikalische Früherziehung für den Kindergarten St. Josef. Gefördert werden sollen rund 30 Kinder.
Die Kirchenstiftung beruft sich dabei auf die getroffene Regelung für den Gemeindekindergarten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die musikalische Früherziehung im Kindergarten St. Josef im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2022/23 mit dem Gemeindezuschuss von 21,00 € pro Kind monatlich zu fördern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten";
Beitritt der Gemeinde Allershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Im Juli 2021 wurde die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ von der Firma Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages gestartet. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Zuletzt erfuhr die StVO im November 2016 eine umfangreichere Änderung. Erst in diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit für 30 km/h vor Schulen und Kindergärten eröffnet.
Kernforderung:
„Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“
Forderungen:
- „Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.“
- „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“
- „Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
- „Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“
Die neue Bundesregierung hat sich gegenüber einer Änderung der StVO bereits offener gezeigt. Man erkennt in den letzten Jahren einen Wandel dahingehend, dass der bisherige oberste Grundsatz: „Der Verkehr muss fließen“ zu wackeln beginnt. Es lässt sich erkennen, dass in Zukunft der Schwerpunkt eher bei den schwächeren Verkehrsteilnehmern, also den Fußgängern liegen wird.
Der Beitritt zu dieser Initiative hat keine rechtlichen oder finanziellen Verbindlichkeiten zur Folge. Es geht darum, dem Bundesgesetzgeber zu zeigen, dass die Forderungen der Initiative Unterstützer haben. Derzeit haben sich 275 (Stand: 08.09.2022) Städte und Gemeinden der kommunalen Initiative angeschlossen.
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen unterstützt das Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Städte und Gemeinden innerorts einfacher selber Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen können.
- Die Gemeinde Allershausen wird daher der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
27.09.2022
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas frägt die Meinung im Gremium bezüglich Eisbahn und Weihnachtsbeleuchtung ab. Nach Diskussion über Stromeinsparmöglichkeiten, Freizeitangebote und Zeichen der Hoffnung für Kinder und Familien stimmte der Gemeinderat mit 16:2 ab, die Eisbahn im gewohnten Umfang anzubieten.
Die Weihnachtsbeleuchtung samt Christbäumen soll in der Zeit von 16 bis 22 Uhr eingeschaltet sein.
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Stand bei den Brandschutztüren im Feuerwehrhaus Leonhardsbuch und in der Schule.
Die bei der Begehung festgestellten Mängel wurden von der beauftragten Firma im Nachgang behoben.
GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass das Kinderhaus 10-jähriges Bestehen feiert. Sie regt dazu einen Fototermin an.
Bürgermeister Vaas verabschiedet Herrn Promberger und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
Datenstand vom 17.10.2022 12:49 Uhr