Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.11.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Betriebsleiterwohnhaus und zur Errichtung einer Hackschnitzelanlage, einer Garage und Stellplätzen auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.11.2022
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet (MD-Gebiet) dargestellt. Die planungsrechtliche Beurteilung dieses Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.
Das bestehende Stallgebäude wird in ein Betriebsleiterwohnhaus umgebaut. Zusätzlich wird an dieses Gebäude eine Doppelgarage angebaut.
Die Firsthöhe des Gebäudes beträgt 7,64 m. Es wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° Grad errichtet.
Laut Antragsteller soll die Zufahrt weiterhin aus der Ortschaft erfolgen. Dies wird benötigt, da alle Anschlüsse (Strom, Wasser, Kanal, Telefon) sowie die Ver- und Entsorgung (Müll, Post, Rettung) aus dieser Richtung kommen.
In der Bauphase wird hauptsächlich über den Feldweg (Zufahrt aus Süden) gefahren (vor allem die großen Fahrzeuge), da die Durchfahrt vom Nachbarhof für diese zu schmal ist. Die angesprochene Zufahrt betrifft die Flurnummern 127 und 134 der Gemarkung Aiterbach und ist im Grundbesitz der Gemeinde Allershausen.
Für die bauliche Änderung (Hackschnitzelanlage) in dem bereits bestehenden Gebäude auf der Nord-/ Ostseite des Grundstückes ist eine Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer der Fl.Nr. 114, Gemarkung Aiterbach, notwendig. Diese liegt den eingereichten Antragsunterlagen bei.
Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein.
Die Nachbarunterschriften sind bis auf die Zustimmung des Eigentümers der Flurnummern 87 und 113 der Gemarkung Aiterbach vollständig.
Das Schreiben des Rechtsanwalts des Nachbarn wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben. Darin wird die Gemeinde aufgefordert, das Einvernehmen zu verweigern. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt sprechen bauplanungsrechtlich keine Gründe gegen die Verweigerung des Einvernehmens. Andere Belange werden durch das Landratsamt geprüft.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Holzbau/Fenster/Dach Arbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.11.2022
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Holzbau/Fenster/Dach Arbeiten im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)
1. Fa. Schiller, Kirchberg im Wald 2.269.892,45 €
2. Fa. 2.284.102,54 €
3. Fa. 2.580.993,49 €
4. Fa. 2.825.624,42 €
…
Die Fa. Schiller aus Kirchberg im Wald geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.
Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Schiller den Auftrag zur Ausführung der Holzbau/Fenster/Dach Arbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 2.269.892,45 € brutto zu erteilen.
Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 2.118.113,36 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 7,17 % bzw. um 151.779,09 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 2.244.494,70 € brutto. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma Schiller ortsübliche Preise verwendet hat.
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Holzbau/Fenster/Dach Arbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Schiller aus Kirchberg im Wald zum Preis von 2.269.892,45 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Stromliefervertrag für 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.11.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Bündelausschreibungsrunde Strom für den Lieferzeitraum 2023 bis 2025 ist abgeschlossen. Für das von der Gemeinde Allershausen beauftragte Los „Bayern Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber“ war lediglich für den Bereich Straßenbeleuchtung eine Bieterbeteiligung gegeben. Für alle anderen Bereiche (Standard, Heizstrom und Leistungsmessung) hat sich kein Bieter an der Auktion beteiligt.
Da die aktuellen Lieferverträge zum 31.12.2022 auslaufen, muss sich nun die Gemeinde Allershausen eigenständig um einen Liefervertrag bemühen. Für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 wird die Fa. KUBUS, die das jetzige Verfahren durchgeführt hat, eine neue Bündelausschreibung anbieten, an der die Gemeinde Allershausen dann teilnehmen kann. Zumindest für das Jahr 2023 ist aber ein eigenständiger Liefervertrag abzuschließen.
Der Bayerische Gemeindetag hält aufgrund der Dringlichkeit ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für denkbar. Die Dringlichkeit wird dadurch begründet, dass die Durchführung eines mit Fristen geprägten Beschaffungsvorgangs in der aktuellen Marktsituation (rasante, unklare Entwicklung) nicht zielführend wäre und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist.
Für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb werden mehrere Angebote eingeholt. Es wird vorgeschlagen, diese Angebote als „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ und für einen Lieferzeitraum für das Jahr 2023 einzuholen. Als Vergleich kann in jedem Fall das Ergebnis des Arbeitspreises für die Straßenbeleuchtung herangezogen werden.
Aufgrund der zu erwartenden kurzen Gültigkeit der Angebote zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wird der Bürgermeister ermächtigt, das günstigste Angebot anzunehmen. Über den Arbeitspreis wird der Gemeinderat anschließend informiert.
Diskussionsverlauf
GR Kortus regt an, auch Normalstrom abzufragen.
Beschluss
Für die Belieferung mit Strom in den Bereichen Standard, Heizstrom und Leistungsmessung für das Jahr 2023 werden für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mehrere Angebote für „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ alternativ Normalstrom eingeholt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das günstigste Angebot anzunehmen. Über den Arbeitspreis wird der Gemeinderat anschließend informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.11.2022
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ö
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Die Antwort von Bayernwerk zur weiteren Dimmung der Straßenbeleuchtung
Sachstand zur Anfrage von GR Raith bezüglich Blackout
Vergabe des Auftrags für die Beschilderung des Parkkonzepts im nördlichen Bereich von Allershausen über 32.973,71 Euro an die Fa. Traud Verkehrstechnik.
Antwort des Landratsamtes zur Schülerbeförderung zur Realschule Gute Änger
Anfragen:
GR Kortus erinnert an die lockeren Bordsteine vor der Zufahrt Garbe und zwei unkrautbewucherte Pflanzinseln in der Kesselbodenstraße.
GR Bail erkundigt sich zu den ausgegrabenen Pflanzinseln in der Mühlenstraße.
Die Bäume hatten einen Pilzbefall und mussten entfernt werden. Die Nachpflanzungen erfolgen noch.
Weiter erkundigt er sich nach der Ausstellung von Handwerkerausweisen, da Handwerker verwarnt wurden.
Bürgermeister Vaas sagt zu, dass auf Antrag entsprechende Handwerkerausweise ausgestellt werden sollen.
GRin Kellner-Zotz erinnert an die Buswartehäuschen und Fahrradständer in Tünzhausen.
GR Glück regt an, ein 50’er-Schild an der Stelle des gestohlenen Ortsschildes anzubringen, solange kein neues Ortsschild vorhanden ist.
GRin Schlegel teilt mit, dass im Blumenweg ein Kran auf der Straße steht.
Hierzu wurde eine Sondernutzung erteilt.
Weiter teilt sie mit, dass im RIS nicht bei allen Gemeinderäten (neue) Fotos hinterlegt sind.
Sämtliche eingereichten Fotos wurden hinterlegt. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder dürfen ihre Fotos jederzeit einreichen.
Datenstand vom 29.11.2022 09:36 Uhr