Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2022
3 Vorstellung eines Nahwärmekonzeptes im Ortsteil Reckmühle
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 19/3 der Gemarkung Aiterbach
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage auf der Fl.Nr. 2659/4 der Gemarkung Allershausen. (WEST)
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage auf der Fl.Nr. 2659/4 der Gemarkung Allershausen. (OST)
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf der Fl.Nr. 2249/4 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 103 vom 07.09.2021
8 Kindergarten St. Josef, Errichtung eines Anbaus Vorstellung und Vergabe Zimmererarbeiten, GU
9 Antrag auf Nutzungsänderung eines PKW Parkplatzes zu einem Parkplatz für Busse auf der Fl.Nr. 2662/7 und 2652/1 der Gemarkung Allershausen
10 Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit dem Landkreis Freising
11 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Flurnummern 91 und 93 der Gemarkung Aiterbach - Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 17.05.2022 und TOP 3 vom 22.11.2022
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 1

Beschluss

Aufgrund des Antrages des Ersten Bürgermeisters Vaas wird folgender weiterer Punkt in die Tagesordnung unter Nr. 11 aufgenommen:

"Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Flurnummern 91 und 93 der Gemarkung Aiterbach - Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 17.05.2022 und TOP 3 vom 22.11.2022"

Der bisherige Punkt "Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes" wird Nr. 12.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vorstellung eines Nahwärmekonzeptes im Ortsteil Reckmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Herr Münnich von der Fa. DME Consult GmbH stellt die mögliche Umsetzung eines Quartierskonzeptes in Allershausen im Ortsteil Reckmühle vor.

In seinem Vortrag erläutert er die kommunalen Ziele, die Projektziele und die Definition eines Quartiers. Anhand der Darstellung eines Quartiers „Reckmühle“ verdeutlicht er auch anhand des Beispiels aus Wartenberg die Erweiterungspotenziale.

Zu Beginn wäre eine Untersuchung der Ist-Situation erforderlich. Für die Erstellung des Konzeptes würden Kosten in Höhe von 48.000,00 € anfallen, welche zu 75 % (= 36.000,00 €) förderfähig sind. Die Erstellung eines Förderantrages erfolgt ohne Berechnung. Drittmittel, z.B. von den Grundstücksbesitzern, sind bis 15 % (= 7.200,00 €) möglich. Eine Umsetzung ist erfahrungsgemäß 9 bis 12 Monate nach Zuwendungsbescheid möglich, so dass ggf. eine Inbetriebnahme Ende 2025 möglich sein könnte.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Colombo möchte wissen, ob dann bereits individuelle Möglichkeiten ermittelt werden. Dies geschieht erst in der anschließenden Energieberatung, so Herr Münnich.

Auf die Frage nach der Energiequelle nennt Herr Münnich einen Energiemix aus Sonne und Hackschnitzel als wahrscheinlich.

Als Beteiligungsquote verweist er auf Erfahrungen u.a. aus Wartenberg, wo sie bei rund 50 % liegt. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich unabhängig davon, wenn der Energiepreis wettbewerbsfähig ist. Als Betreiber könnten die Stadtwerke Pfaffenhofen auftreten.

Auf die Frage von Gemeinderat Held zur Vorfinanzierung verdeutlicht Herr Münnich, dass vorerst nur der gemeindliche Anteil für die Untersuchung und Erstellung des Konzepts von maximal 12.000,00 € anfallen. Aus seiner Sicht sei es jedoch sinnvoll, wenn die Gemeinde anschließend auch das Verteilungsnetz errichtet und vom Betreiber Durchleitungsgebühren erhält.

Bürgermeister Vaas bedankt sich für die Vorstellung. Eine Beratung mit Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird dann im Januar oder Februar erfolgen.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 19/3 der Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Westbergstraße Aiterbach“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet festgesetzt.

Der Baukörper ist geplant mit den Maßen: 14,03 m x 10,53 m. Errichtet wird Keller, EG und OG. Bei Ausführung mit Walmdach und einer Dachneigung von 15°.

Folgende Befreiungen des Bebauungsplans werden beantragt bzw. sind notwendig:

Festsetzung
Befreiung


Baufeld / Baufenster
Baufenster wird nach Norden verschoben
Wandhöhe 3,70 m
Wandhöhe ca. 6,18 m
GRZ von 0,25
GRZ von 0,48
Dachneigung 40° – 43°
Dachneigung 15°
Dachform Satteldach
Walmdach
Dachüberstand Traufe von 40 cm
Dachüberstand 60 cm

Die erforderlichen Befreiungen begründet der Antragsteller wie folgt:
Durch die Größe des Grundstückes und die geplante Bebauung weißt das Bauvorhaben eine GRZ von 0,48 auf. Dies entspricht in etwa der Versiegelung der umliegenden Grundstücke. Da das Baufeld weiter nach Norden verschoben wird, ist dadurch die freigebliebene Grünfläche im Süden nun sinnvoll nutzbar.
Zum Schutz der Witterung und aus gestalterischen Gründen wurde ein größerer Dachüberstand von 60 cm geplant.
Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die Umgebung ein und widerspricht nicht den Grundzügen des Bebauungsplans.
Die geplante Wandhöhe von ca. 6,18 m und die geringere Dachneigung von 15° ermöglicht eine bessere Flächennutzung im OG. Ebenfalls wird dadurch die Firsthöhe im Vergleich zu den Vorhaben des Bebauungsplans um ca. 50 cm verringert. Die Dachform Walmdach reduziert das Volumen des Daches zusätzlich.

Aus Sicht der Verwaltung gibt das Grundstück mit einer Größe von 900 m² eine solche Bebauung her. Sie bleibt sogar unter der möglichen Baufensterausschöpfung. In diesem Bebauungsplan ist es das letzte verbleibende Grundstück mit einem freien Baufenster. 

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umliegende Bebauung ein.

Nachbarrechtliche Interessen bleiben gewahrt. Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind alle vollständig und wurden erteilt. 

Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Nähere Infos zur Planung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe, GRZ, Dachneigung, Dachform und Dachüberstand wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage auf der Fl.Nr. 2659/4 der Gemarkung Allershausen. (WEST)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. (Außenbereich im Innenbereich)

Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 6,04 m x 10,64 m. 
Errichtet wird UG, EG, OG und DG. Die Ausführung erfolgt mit Satteldach und einer Dachneigung von 38°.

Auf der Westseite des Grundstücks wird eine Grenzgarage errichtet. Der zweite Stellplatz wird neben der Garage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.

Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage auf der Fl.Nr. 2659/4 der Gemarkung Allershausen. (OST)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. (Außenbereich im Innenbereich)

Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 6,04 m x 10,64 m. 
Errichtet wird UG, EG, OG und DG. Die Ausführung erfolgt mit Satteldach und einer Dachneigung von 38°.
Auf der Südseite wird zusätzlich ein Balkon errichtet.

Auf der Ostseite des Grundstücks wird eine Grenzgarage errichtet. Der zweite Stellplatz wird neben der Garage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.

Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf der Fl.Nr. 2249/4 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 103 vom 07.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach. Bauplanungsrechtliche richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Mit dem bereits genehmigten Vorbescheid vom 05.10.2021 wurde der Errichtung eines Doppelhauses zugestimmt.

Die Maße der beantragten Doppelhaushälfte betragen 6,48 m² x 11,20 m. Es wird Keller, EG und DG bei einer Ausführung mit Satteldach und einer Dachneigung von 42° errichtet.
Auf der Südseite wird zusätzlich eine Dachgaube errichtet.

Nähere Infos sind den beigefügten Antragsunterlagen zu entnehmen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Abstandsflächen werden auf dem eigenen Baugrundstück nachgewiesen.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung nachgewiesen (2 Stück).

Mit der Gemeinde ist eine Sondervereinbarung für den Wasser- und Kanalanschluss abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Kindergarten St. Josef, Errichtung eines Anbaus Vorstellung und Vergabe Zimmererarbeiten, GU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Zimmererarbeiten, GU im Kinderhaus Kirchstraße 15 wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 10 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Zum Eröffnungstermin haben wir kein Angebot für die Leistung erhalten. Die Fa. Schiller hat am 30.11.2022 ein Angebot in Höhe von 182.516,96 € abgegeben.

Das Angebot umfasst sämtliche Leistungen (ausgenommen Spenglerarbeiten) im Bereich Zimmererarbeiten, Generalunternehmen, die für den Anbau erforderlich sind.

Fa. Schiller hat die Maßnahme mit insgesamt 182.516,96 € brutto angeboten.

Telefonische Rückfragen bei einigen anderen Firmen haben ergeben, dass diese nicht bereit waren ein Angebot abzugeben.

Aufgrund der Rückfragen beim Planungsbüro Eichenseher hat die Fa. Schiller gute Referenzen und deshalb schlägt das Bauamt vor, den Auftrag an die Firma Schiller zu erteilen.

Die angebotenen Preise wurden vom Planungsbüro geprüft und derzeit als ortsüblich eingeschätzt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas erläutert, dass es sich hierbei um die ausführende Firma im neuen Kindergarten handelt. In diesem Zusammenhang wird eventuell die Bauüberwachung durch das Büro Dantele erfolgen.

Beschluss

Der Auftrag in Höhe von 182.516,96 € für die Zimmererarbeiten, GU im Kindergarten St. Josef im Kinderhaus Kirchstraße 15 wird an die Fa. Schiller aus Kirchberg i. W. vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Nutzungsänderung eines PKW Parkplatzes zu einem Parkplatz für Busse auf der Fl.Nr. 2662/7 und 2652/1 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Antrag vom 28.11.2022 stellt der Eigentümer der Flurnummern 2662/7 und 2652/1 der Gemarkung Allershausen einen Antrag auf Nutzungsänderung des PKW-Parkplatzes zu einem Parkplatz für Busse.

Für diesen Bereich gibt es einen Bebauungsplan, der rein die Nutzung von PKWs zulässt.
Aktuell wird dieser PKW-Parkplatz nicht benutzt.

Die entsprechende Begründung liegt den übersendeten Antragsunterlagen bei. 

Das Landratsamt Freising steht einer befristeten Befreiung von 5 Jahren positiv gegenüber. Vorrausetzung hierbei, dass alle angrenzenden Grundstückseigentümer dem Befreiungsantrag zustimmen. 
Für eine spätere weitere Verlängerung der Nutzung ist jedoch der Bebauungsplan „Leonhardsbuch Südlicher Ortsrand“ entsprechend zu ändern.

Die Immissionsschutzwerte sind zu beachten.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Groszek bemängelt die Vorgehensweise. Aus seiner Sicht liegt hier ein Einwand aus der Nachbarschaft vor, auch wenn es sich um keinen baurechtlichen Nachbarn handelt.

Gemeinderätin Kellner-Zotz versteht die Notwendigkeit, würde aber eine deutlich kürzere Befristung von einem halben Jahr bis maximal einem Jahr begrüßen.

Gemeinderat Lerchl verweist auf die Genehmigung als PKW-Parkplatz und erinnert an das Zustandekommen des Bebauungsplanes. Für einen Bus-Parkplatz gäbe es bessere Flächen in Gewerbegebieten. Ein Dorfgebiet sei hier nicht ideal. Gemeinderat Schuhbauer pflichtet dem bei. In der Vergangenheit gab es einige Flächen im Gewerbegebiet zu erwerben.

Gemeinderat Zandt schlägt vor, die Anzahl auf die im Plan eingezeichneten 10 Stellplätze zu beschränken und diese auf den südlichen Grundstücksteil zu verlegen.

Gemeinderat Held wünscht bei der notwendigen immissionsrechtlichen Prüfung durch das Landratsamt klare rechtliche Aussagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Nutzungsänderung von einem PKW-Parkplatz zu einem Parkplatz für Busse wird befristet für ein 1 Jahr erteilt und gilt für maximal 10 Busse, die nur den südlichen Teil des Grundstückes nutzen dürfen. Sollte nach Ablauf des einen Jahres eine Verlängerung gewünscht sein, ist rechtzeitig eine Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Nutzung des Parkplatzes für LKW´s (sowie deren Anhänger) bleibt weiterhin ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung des Immissionsschutzes erfolgt durch das Landratsamt Freising. Auf die gemäß Bebauungsplan beschränkte Nutzungszeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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10. Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit dem Landkreis Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 10

Sachverhalt

Der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreises Freising, Herr Robert Kremer, ist auch für die Gemeinde Allershausen zuständig und hat einen Entwurf für die Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten vorgelegt. Die bestehende Zweckvereinbarung, die die beteiligten Kommunen mit dem Landkreis Freising im Jahr 2017 abgeschlossen haben, muss wegen der folgenden drei Aspekte angepasst werden:

  • Anpassung des Aufgabenkatalogs des Datenschutzbeauftragten an den aktuellen Rechtsstand nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
  • neues Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) ab dem 01.01.2023,
  • Aufnahme des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe in die Zweckvereinbarung.

Zu Punkt 1:
Die Zweckvereinbarung hat bisher noch den Rechtsstand des Jahres 2017 und soll nun an die seit Mai 2018 geltende DSGVO und an das korrespondierende neue bayerische Datenschutzrecht angepasst werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bleiben gleich, allein die Festschreibung in der Zweckvereinbarung soll aktualisiert werden. Hierzu wurden die Art. 37 bis 39 DSGVO, die Regelungen zum Datenschutzbeauftragten enthalten, in die Zweckvereinbarung eingearbeitet.

Zu Punkt 2:
Durch die Einführung des § 2b UStG wird sich ab dem 01.01.2023 die Beurteilung der Umsatzsteuerbarkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ändern. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten wurde bisher als eine nicht-umsatzsteuerbare Personalgestellung zwischen zwei Kommunen (Landkreis und jeweilige Gemeinde) behandelt. Nach neuem Recht handelt es sich bei der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten um eine Leistung, die dem Wettbewerb unterliegt, weil sie auch von privaten Anbietern wahrgenommen werden könnte. Der Landkreis Freising, der den Datenschutzbeauftragten für die Kommunen stellt, wird zum Unternehmer und muss ab der Gültigkeit der neuen Rechtslage Umsatzsteuer auf den Kostenersatz, den die Gemeinden zu zahlen haben, aufschlagen. Möglicherweise tritt die neue Rechtslage nicht schon zum 01.01.2023, sondern erst zum 01.01.2025 in Kraft. Die Entscheidung des Bundes darüber wird demnächst getroffen werden. In § 5 der Zweckvereinbarung wurde die Umsatzsteuerthematik zukunftssicher aufgenommen.

Zu Punkt 3:
Der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe soll zum 01.01.2023 in die Zweckvereinbarung aufgenommen werden. Der Zweckverband soll mit einem Bevölkerungsäquivalent von 500 Einwohnern an den Kosten beteiligt werden, um den Anteil der Einwohner auszugleichen, die nicht in Verwaltungseinheiten der Unterzeichner dieser Zweckvereinbarung wohnen. Hieraus sind keine wesentlichen Änderungen des Nettobetrags, den die Gemeinde in Form der anteiligen jährlichen Kostenerstattung an den Landkreis für die Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten zu zahlen hat, zu erwarten.

Die geänderte Zweckvereinbarung wurde von der Kommunalaufsicht bereits geprüft und soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die neue Zweckvereinbarung ist gegenüber der Kommunalaufsicht und der Regierung von Oberbayern anzeige-, aber nicht zustimmungspflichtig. Der Gemeinderat muss über die Änderung der Vereinbarung entscheiden.

Im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Allershausen 5.087,46 EUR für das Abrechnungsjahr 2021 zu zahlen, was dem Niveau der Vorjahre entspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Zweckvereinbarung in der Fassung vom 30. November 2022 zur Kenntnis und stimmt der Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Flurnummern 91 und 93 der Gemarkung Aiterbach - Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 17.05.2022 und TOP 3 vom 22.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 11

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist zum Teil dem Innenbereich sowie einem kleinen Teil dem Außenbereich zuzuordnen. Aus Sicht der Verwaltung fällt eine Beurteilung des Bauvorhabens unter § 34 BauGB.

Laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen ist die Fl.Nr. 91 als Dorfgebiet (MD-Gebiet) und die Fl.Nr. 93 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. 

Im Zuge des ersten Antrags auf Vorbescheid wurde durch den Bauherrn angefragt, ob eine Wohnanlage aus Sicht der Gemeinde bauordnungs- und planungsrechtlich umsetzbar ist. 

Nachdem in der GR-Sitzung vom 17.05.2022 der Antrag aufgrund einer zu großen Bebauung auf der Fl.Nr. 93, Gemarkung Aiterbach zurückgestellt wurde, wird mit diesem Antrag auf Vorbescheid eine überarbeitete Planung nochmals bei der Gemeinde eingereicht. 

Die neue Planung beinhaltet den Bau von drei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus.
Das Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten soll in den Grundmaßen 16,00 m x 12,00 m mit der Bauweise E+1+D und die drei Doppelhäuser mit den Grundmaßen 14,00 m x 11,00 m und der Bauweise E+1+D errichtet werden.  

Hierzu werden sechs Doppelgaragen und 14 offene Stellplätze errichtet. 
Zwei Doppelgaragen befinden sich hierbei auf der Fl.Nr. 93 der Gemarkung Aiterbach. 

Bei einer positiven Zustimmung ist eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen. 

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grund nachgewiesen.

Eine Ortsbesichtigung hat stattgefunden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Held möchte wissen, welche Kosten der Entwässerung für die Gemeinde anfallen werden. Die Gemeinde, so Bürgermeister Vaas, wird das Rückhaltebecken errichten müssen, für das der Bauwerber den erforderlichen Grund zur Verfügung stellen will. Für die Verlegung von Rohren durch dessen Privatgrund, für welche die Gemeinde ebenfalls aufkommen muss, ist eine Grunddienstbarkeit einzutragen. Er betont, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um die Grundstücksentwässerung, sondern um den Abfluss aus dem angrenzenden Hang handelt.

Gemeinderat Lerchl will keiner Bebauung im Außenbereich zustimmen, auch wenn es sich hier nur um Garagen handelt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Für die Fortschreibung des IKEK wird durch die ILE ein Vitalitätscheck beauftragt, welcher dann zu 75 % gefördert wird.
  • Herr Gründel hat festgestellt, dass die Drehorgel, die die Gemeinde vom ehemaligen Rektor Franke erhalten hatte, defekt ist. Eine Reparatur würde wohl zwischen 700 € und 1.300 € kosten. Er würde sich darum kümmern. Das Gremium stimmt einer Reparatur einstimmig zu.
  • Für die Belieferung mit Strom für das Jahr 2023 erhielten die Stadtwerke Freising den Zuschlag mit einem Arbeitspreis von rund 48 Ct/kWh (Ökostrom). Bei der mangels Angeboten nicht erfolgreichen Vergabe durch KUBUS wäre der Preis rund 20 Ct/kWh höher gelegen.

Gemeinderat Raith erinnert an seinen Antrag auf Vorbereitung für einen Stromausfall. Dieser wurde behandelt, so Bürgermeister Vaas. Analysen haben stattgefunden und eine Lenkungsgruppe wird eingerichtet.

Herr Held wünscht sich von den Initiatoren des Quartierskonzeptes „Reckmühle“ eine zur Verfügungstellung der doch anscheinend zahlreich vorhandenen Informationen.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung bedankt sich Bürgermeister Vaas für die hervorragende und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat.

Datenstand vom 20.01.2023 10:53 Uhr