Datum: 07.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung auf der Fl.Nr. 26/4, Gemarkung Allershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
Beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Freisinger Straße“.
Es ist geplant auf der Fl.Nr. 26/4, Gemarkung Allershausen, eine Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung zu errichten.
Die Plakatwerbetafel hat die Maße 2,80 m x 3,80 m.
Der Aufstellungsstandort befindet sich direkt an der St 2084. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch der Standort der gemeindlichen Wahlwerbetafel die zu den jeweiligen Wahlen aufgestellt wird.
Des Weiteren ist anzumerken, dass Werbeanlagen außerhalb der Stätte der Leistung unzulässig sind. Siehe § 3 Abs. 1 Werbeanlagensatzung der Gemeinde Allershausen.
Die Verwaltung empfiehlt diese Errichtung nicht zu befürworten. Auch im Hinblick auf das Beschilderungskonzept Allershausen sowie die Schaffung von Folgeanträgen.
Der Grundstückseigentümer hat hierfür sein schriftliches Einverständnis erteilt.
Nähere Infos bzgl. Standort, Ausführung und Gestaltung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Stromlieferungen für Kommunale Liegenschaften;
Übertragung der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
Beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Bei der abgeschlossenen Bündelausschreibung 2023-2025 in der Belieferung mit Ökostrom mit Neuanlagenquote erhielt die Gemeinde Allershausen nur ein Ergebnis für das Los Straßenbeleuchtung. Für die restlichen Abnahmestellen wurde eine eigene Ausschreibung als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für den Lieferzeitraum „nur 2023“ mit Ökostrom durchgeführt und abgeschlossen.
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2024 bis 2026 an. Die Abstimmung seitens der KUBUS GmbH mit dem Bayerischen Gemeindetag ist abgeschlossen. Nachdem im Dezember und im Januar Markterkundungen durchgeführt wurden, steht nun die Entscheidung seitens des Bayerischen Gemeindetags fest. Die Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2024 wird für eine Laufzeit von 3 Jahren im Festpreismodell durchgeführt. Die genaue Terminkette, sprich Start der Verfahren sowie Durchführung der Auktionen wird mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt.
Um der Gemeinde Allershausen die Möglichkeit zu geben, wieder in den anderen Turnus zu wechseln und an die abgeschlossene Strombündelausschreibung 2023-2025 anzuschließen, kann der Lieferzeitraum einheitlich früher, nämlich bereits zum 31.12.2025, enden. Auftraggeber mit dieser kürzeren Laufzeit von 2 Jahren werden in gesonderten Losen ausgeschrieben. Somit wäre dann für alle Abnahmestellen eine einheitliche Ausschreibung für die folgenden Lieferjahre 2026 bis z.B. 2028 möglich.
Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung liegt der KUBUS GmbH der unbefristete Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen vor.
Die Gemeinde Allershausen ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom (mit oder ohne Neuanlagenquote). Aufgrund der Erfahrung der letzten Ausschreibung, bei der keine Angebote für Ökostrom mit Neuanlagenquote eingegangen sind, wird eine Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote befürwortet.
Die Kosten für die Gemeinde Allershausen berechnen sich wie folgt: Grundpreis anteilig 300,00 € (für Verwaltungsgemeinschaften insgesamt 900,00 €), 1 leistungsgemessene Abnahmestelle zu 174,90 €, ca. 50 Abnahmestellen zu je 10,60 €, somit insgesamt netto ca. 1.079,10 €.
Diskussionsverlauf
Unter anderem sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder Nina Huber und Raith für die Beschaffung von Ökostrom aus.
Herr Held plädierte mit Hinweis auf eine sparsame Haushaltsführung für die Beschaffung von Normalstrom wie bisher.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen nimmt an der durch die KUBUS GmbH in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag durchzuführenden Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie teil. Der Lieferzeitraum soll 2 Jahre von 2024 bis 2025 betragen. Die Stromlieferung soll als Ökostrom ohne Neuanlagenquote erfolgen. Es ist anzustreben, dass die Gemeinde Paunzhausen auch an der Ausschreibung teilnimmt und die Abwicklung durch die Verwaltungsgemeinschaft Allershausen erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Neubau Kinderhaus Amperspatzen
Vergabe der Elektrotechnischen Ausrüstung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde die elektrotechnische Ausrüstung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro HPE auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)
1. Fa. Elektro Romantschak 344.000,00 €
2. Fa. 366.394,53 €
3. Fa. 435.777,86 €
4. Fa. 468.325,34 €
5. Fa. 501.378,19 €
Die Fa. Elektro Romantschak aus Kranzberg geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.
Das Büro HPE schlägt vor, der Fa. Elektro Romantschak den Auftrag zur Ausführung der elektrotechnischen Ausrüstung zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 344.000,00 € brutto zu erteilen.
Die Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 479.406,98 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 28,24 % darunter.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird über die bisherigen Erfahrungen mit der Fa. Elektro Romantschak bei anderen Projekten diskutiert. Vorliegend kann das Angebot nicht ausgeschlossen werden. Durch das Büro HPE muss daher eine ständige Kontrolle der Ausführung erfolgen. Mängel, Verzögerungen, etc. sind zu dokumentieren. Im Zweifel soll mit der Fa. Elektro Romantschak bis vor Gericht gestritten werden, dadurch könnte bei künftigen Vergaben ein Ausschluss erfolgen.
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der elektrotechnischen Ausrüstung zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Elektro Romantschak aus Kranzberg zum Preis von 344.000,00 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
5. Antrag des Imkervereins auf einmaligen Zuschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.12.2022 (Zuschussantrag 2) beantragt der Imkerverein einen einmaligen Zuschuss über 2.000,- Euro für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit einer Toilette und der Verschalung des Treppenabgangs am Hochbehälter.
Diskussionsverlauf
Das Gremium diskutiert über die beiden eingereichten Zuschussanträge und insbesondere über die darin enthaltenen Materialien/Gegenstände. Letztendlich soll den vorgelegten Anträgen nicht zugestimmt werden, sondern die bereits genehmigten 600 € weiterhin gelten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Anträgen des Imkervereins auf Bezuschussung nicht zu. Die bereits genehmigten 600 € für eine Mobiltoilette haben weiterhin Bestand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
07.02.2023
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Hinweis auf die Schöffenwahl
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St 2054 auf Höhe Aiterbach auf 70 km/h
Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes an der Eggenberger Straße
Statistik der kommunalen Verkehrsüberwachung 2022
Das Gremium bittet um eine Aufstellung der Vorjahre zum Vergleich samt Einnahmen und Ausgaben sowie der jeweiligen Kontrollstunden.
Dafür wird eine Arbeitsgruppe mit GRin Gründel, GR Lerchl, GR Mück, BM Vaas und Fr. Müller eingerichtet.
Anfragen:
GR Mück weist auf die Bedarfsanalyse zu Carsharing durch den Beirat Verkehr und Gewerbe hin.
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich Expressbus und Haltestellen.
Die Finanzierungsfrage der Linie ist noch nicht geklärt, zu Haltestellen gibt es keine neuen Informationen.
GR Lerchl weist weiter auf die Pendla App hin.
GR Huber wünscht die Kontaktaufnahme mit der Fa. Boos, um die abgestellten Busse an den Glonnterrassen zu entfernen.
GRin Kellner-Zotz spricht ihren Dank für die Eisbahn aus.
Weiter erkundigt sie sich nach den Terminen für die Bürgerversammlungen.
Diese sind für Ende März vorgesehen.
GR Lerchl frägt nach dem Sachstand zu den Schulbussen nach Gute Änger.
Der MVV ist noch in der Prüfungsphase dazu.
Datenstand vom 03.03.2023 12:23 Uhr