Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023
2 Ertüchtigung der Kläranlage Nachtragsbeauftragung elektrotechnische Ausrüstung
3 Erstellung eines PV-Anlagen Konzeptes
4 Haushalt 2023
4.1 Beratung über den Haushalt 2023
4.2 Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023
4.3 Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2022-2026
5 GVS Unterkienberg-Allershausen; Teilinstandsetzung im Stabilsierungsverfahren
6 OD Leonhardsbuch - Auswertung der RW- und SW-Kanal-Befahrung
7 Verlegung von Mittelspannungsleitung durch Bayernwerk AG und Bau von zwei Trafostationen
8 Verlegung einer Mittelspannungsleitung durch Bayernwerk AG von Trafostation Laimbach zur Trafostation Huber östlich Schroßlach
9 Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit Bayernwerk
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Ertüchtigung der Kläranlage Nachtragsbeauftragung elektrotechnische Ausrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen wurde die elektrotechnische Ausrüstung an Fa. Klaus Enzinger Elektrotechnik aus Pittenhart vergeben.

Im Zuge der Ausführungen haben sich Nachträge für verschiedene Leistungen ergeben.
Herr Stadlthanner vom Ing.-Büro HPE hat die Nachträge mit folgenden Begründungen aufgelistet. Herr Hofmann vom Ing.-Büro HPE erläutert die Nachträge in der Sitzung.

Nachtrag 1
Durch das vermehrte Auftreten von Störungen nach der Ausschreibung wird nun auf Wunsch der Gemeinde die Aufschaltung der Fällmittelstation erneuert.

Nachtrag 2
Pos 1 MIP: Bei dem im Nachtrag angebotenen MIP (Sicherheitsserver) handelt es sich um herstellerspezifisches Gerät des Leitsystemlieferanten Schraml. Dieser MIP wurde in der Ausschreibung nicht mit aufgenommen, um hier dem Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung nach VOB gerecht zu werden. Im Rahmen der Ausführung wurde dann gemeinsam beschlossen, den MIP bei Fa. Enzinger anzufragen, um die volle Ausfallsicherheit des angebotenen Schraml Leitsystems nutzen zu können. Der MIP wurde in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Pos 2 Überspannungsschutzableiter: Die Überspannungsschutzableiter werden technisch benötigt und wurden jedoch nicht mit ausgeschrieben.

Nachtrag 3
Im Bestand ist die Kläranlage mit 160 A abgesichert. Da derzeit keine Änderungen am grundsätzlichen Verfahren stattfinden, ist auch mit keiner Steigerung der Leistungsaufnahme zu rechnen. Um jedoch sicher zu stellen, dass in der Schaltanlage bei steigender Belastung der Kläranlage oder Erweiterungen der Kläranlage keine hohen Umrüstkosten der Schaltanlage entstehen, wurde sich dafür entschieden, statt dem geplanten Schienensystem und Leistungsschalter mit 250 A, mit 400 A zu verbauen.

Nachtrag 4
Im Gemeindegebiet Allershausen sind bei einigen Pumpstationen Edelstahlschränke verbaut. Diese sind in einem guten Zustand und daher wurde beschlossen, dass diese, wenn möglich, weiterverwendet werden. Die Schränke sahen augenscheinlich alle Baugleich aus, daher wurden die übermittelten Maße des Betriebspersonal für alle Schränke übernommen. Bei der Montage wurde nun festgestellt, dass 3 Außenschränke um 3cm kleiner sind. Somit ist der Platz für die benötigten Innenschränke nicht ausreichend. Durch den Umfang der Schaltanlage kann auch keine kleinere Größe der Innenschaltschränke verwendet werden. Es ist nötig, bei diesen 3 Schränken auch den äußeren Schaltschrank mitzutauschen. Das Angebot enthält daher die hierfür nötigen Außenschränke.

Nachtrag 5
Pos. 1: In der Ausschreibung wurde für die Gebläsestation ein Schrank 200x1500x400mm (Pos 01.03.7. und 01.03.8) abgefragt. Es wäre jedoch ein Schrank mit den Maßen von ca. 2000x1500x400 mm nötig gewesen. Der Nachtrag beinhaltet den tatsächlich nötigen Schrank. Die Positionen 01.03.7. und 01.03.8. entfallen dafür.
Pos. 2: Auf ein Kühlgerät wird verzichtet, da nicht von einer ständigen Vollauslastung der Gebläse ausgegangen wird. Sollten die Temperaturen im Schrank trotzdem zu hochsteigen, kann eine Klimatisierung immer noch nachgerüstet werden.

Nachtrag 6
Pos. 1+2: Zuleitungskabel: Die Bayernwerk-Zuleitung konnte nicht wie geplant zum neuen Mess- und Wandlerschrank von Bayernwerk verlagert werden, da sich im Erdreich nicht eingetragene Rohre befanden, an denen man die neuen Rohre nicht vorbeilegen konnte. Der Hausanschluss wurde daher versetzt. Durch die Versetzung werden die angebotenen Kabel zur Anbindung der Schaltanlage nötig. Die restlichen zusätzlich benötigten Materialien waren im LV enthalten, mehrten sich jedoch.
Pos. 3: Kabel NYY 5x95mm²: Diese belief sich auf 22.220,28 € brutto. Hier wurde in der Ausführung statt den geplanten Einzeladern ein fünfadriges Kabel verzogen. Die Umsetzung wäre ebenfalls mit den geplanten Einzeladern möglich gewesen. Die Änderung wurde auch nicht vorher angekündigt. Daher wurde sich mit der Firma Enzinger geeinigt, dass sie das Kabel belassen darf, jedoch nur die Kosten für die geplanten Einzeladern bezahlt bekommt. Dementsprechend wurde diese Position nicht freigegeben.
Pos. 4: Edelstahl-Installationskanäle: In der Planung wurden überall Kabelwannen und Steigleitern eingeplant. An einzelnen Stellen konnten diese durch die örtlichen Gegebenheiten nicht verwendet werden, daher sind die Kanäle nötig.

Nachtrag 7
Pos. 1 Hauptsicherungsautomaten: Es wurde beim RÜB Kindergarten vor Ort festgestellt, dass der bestehende HSA (Hauptsicherungsautomat), der belassen werden sollte, defekt war und daher getauscht werden musste.
Pos. 2 Buskoppler/Interfacemodul: Diese Position war für 1 € angeboten, jedoch nur ein Stück im Angebot. Dieser Preis von 1 € ergab sich, da die Firma Enzinger einen Buskoppler noch auf Lager liegen hatte und diesen weiterverwenden wollte. Da jedoch statt 1 Stück jetzt 3 Stück nötig waren, werden die 2 zusätzlich nötigen entsprechend zu seinem Einkaufspreis angeboten. Siehe hierzu auch Aufklärungen zum Angebot.

Nachtrag 8
Pos. 1 Prozessleitsystem Lizenz Zeitsteuertabelle: Hier wurden im Zuge der Umsetzung von der Firma Sedlmeier Umwelttechnik GmbH zwei zusätzliche Funktionen gewünscht, die für den Betrieb der Anlage wichtig sind. Diese Funktionen können nur mit der hier angebotenen Lizenz umgesetzt werden.
Pos. 2, 3 Konduktive 3-Stab-Sonde inkl. Auswerteelektronik in Ex-Schutz: In der Planung wurde keine 3-Stab-Sonde für Ex-Bereiche berücksichtigt. Daher wurde diese im Nachtragsangebot angeboten.
Pos. 4 Leitungsschutzschalter B80A: Dieser war in der Ausschreibung nicht enthalten.
Pos. 5 Regelmodul FU: Im Bestand der Schlammentwässerungsanlage ist ein Frequenzumrichter verbaut, der weiterverwendet wird. In der Planung wurde dieser geprüft und als verwendbar befunden. Dies ist er auch grundsätzlich, jedoch wurde erst im Nachhinein erkennbar, dass für diesen ein zusätzliches Regelmodul nötig ist.
Pos. 6 Begehbare Kabelrinne: Für die Gebläseanbindung an der Belebung wurden Leerrohre bis zu den Gebläsen eingeplant. Diese waren in der Planung von der HPE GmbH nur bis zur Vorplanung enthalten. Ab diesen Zeitpunkt wurden diese von der Bautechnik beplant. In der Ausführung stellte sich dann heraus, dass durch die Baufirma die Kabel nicht bis zu den Gebläsen herangelegt werden können, da eine Betonplatte im Weg ist. Bei Verlegung durch die Betonplatte wären erhebliche Mehrkosten entstanden. Um diese Mehrkosten zu vermeiden, soll hier eine begehbare Kabelwanne verlegt werden. Diese ist um ein Vielfaches günstiger als die Betonarbeiten.

Nachtrag 9
In der Planung wurde beschlossen, dass die Begleitheizung im Rechengebäude beim Gewerk HLS mit ausgeschrieben wird, um somit keine Schnittstelle zwischen Elektrofirma und HLS-Firma zu bekommen. Diese wurde dann für einen Preis von 1.139,70 € brutto je Meter angeboten, dies würde einen Preis von 17.095,48 € brutto, für die 15 benötigten Meter, ergeben. Da dies nicht marktüblich ist, wurde mit der Firma vereinbart, dass die Position nicht mit beauftragt wird. In Abstimmung mit der Firma Neufeld Heizung und Sanitär soll die Heizung nun von der EMSR-Technik Firma geliefert werden. Diese ist in diesem Nachtragsangebot Nr. 9 für 4.189,97 € enthalten. Hiermit konnten der Gemeinde die Mehrkosten von 12.905,51 € brutto erspart werden.

Nachtrag 10
Da zum Zeitpunkt der Planung die Laufzeit der Gebläse noch nicht bekannt war, wurde beschlossen, den Gebläse-Schaltschrank ohne Klimagerät zu bauen und dieses nur nachzurüsten, wenn die konventionelle Wärmeableitung nicht mehr ausreichend ist. Nach mehrwöchigem Betrieb konnte bereits, trotz der noch geringen Außentemperaturen, eine stark erhöhte Temperatur festgestellt werden. Daher wird das Klimagerät benötigt.

Nachtrag 12
Die Regelung des Abflusses Regenüberlauf Kriegerdenkmal war ursprünglich mit einer Kanalmaus geplant und ausgeschrieben. Eine Kanalmaus kann im Normalbetrieb im Kanal verschmutzen und muss daher regelmäßig gereinigt werden. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung aus messtechnischer Sicht keine andere Lösung möglich war, die vom WWA geforderte Regelung umzusetzen, wurde diese Lösung in Abstimmung mit der Gemeinde trotzdem eingeplant. Um den erhöhten Reinigungsaufwand zu verhindern, wurde daher im Zuge der Umsetzung von Seiten Dippold und Gerold nochmal eine verfahrenstechnische alternative Regelung entwickelt. Die Mehraufwände, die hierdurch in der Programmierung entstehen, sind in diesem Nachtrag enthalten.

Das Büro HPE hat die Arbeiten begleitet und die Nachträge Gesamt in Höhe von 62.660,07 € brutto sind gerechtfertigt.

Diskussionsverlauf

Herr Hofmann beantwortet die Fragen aus dem Gremium zu o.a. Nachträgen und zur „Kostenhaftung“. Daraufhin bieter er an, auf 10.000,00 € des Planerhonorars, die durch die Nachträge entstehen, zu verzichten.

Beschluss

Der Auftrag für die Nachträge der elektrotechnischen Ausrüstung zur Sanierung der Kläranlage Allershausen wird in Höhe von 62.660,07 € brutto freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erstellung eines PV-Anlagen Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Im letzten Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, auf allen gemeindlichen Gebäuden – soweit geeignet – Dachflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten. Dabei wurde bereits auf die preisliche Situation sowie die Verfügbarkeit von Material und Mitarbeitern bei den Firmen hingewiesen.

Das Büro HPE bietet an, auf der vorhandenen Voruntersuchung aufbauend, ein PV-Anlagen Konzept zu erstellen. Darin enthalten sind folgende Leistungen:
  • Sichtung und Beurteilung des bisher vorliegenden PV-Konzeptes
  • Ermittlung der Installationspotenziale und technische Stromeinbindung
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit
  • Antragstellung der ausgewählten PV-Standorte zur Netzverträglichkeit bei Energieversorger
  • Bestandsbesichtigung der Gebäude inkl. Netzanschluss, Zählervorrichtungen, Installationsmöglichkeiten (falls notwendig und gewünscht)

Die Erstellung des PV-Anlagen Konzepts wird nach Aufwand, mit einer Obergrenze von 10.000,- € netto, angeboten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas ergänzt, dass bei diesem Konzept auch das Thema „Blackout“ mitberücksichtigt wird.

Das Gremium befürwortet die Konzepterstellung, weist aber auf die Dringlichkeit der Maßnahmenumsetzung hin.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Büro HPE, Bahnzaunerweg 3b, 84381 Johanniskirchen mit der Erstellung eines PV-Anlagen Konzeptes für die gemeindlichen Liegenschaften gemäß Angebot vom 09.02.2023 nach Aufwand mit einer Obergrenze von 10.000,- € netto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Beratung über den Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 in der Sitzung am 13.02.2023 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.

Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Die endgültige Steuerkraft 2023 je Einwohner liegt bei 1.412,98 € und ist gegenüber dem Jahr 2022 um 2,9 % gestiegen. Im Landkreis Freising ist Allershausen in der Rangzahl an neunter Stelle (Vorjahr sieben).

Die Gewerbesteuer ist mit 3,7 Mio. € unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses des Vorjahres um 200.000,00 € höher wie im Vorjahr angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist steigend und wird sich voraussichtlich auf 4.575.200,00 € belaufen (plus 240.800,00 €). Aufgrund der weiterhin hohen Steuerkraft erhält die Gemeinde Allershausen in 2023 erneut keine Schlüsselzuweisungen.

Die Kreisumlage wird sich bei einem um 2 Prozentpunkte erhöhten Hebesatz von 49,9 v.H. auf 4.199.530,00 € erhöhen.

Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 486.740,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2022 lag bei 1.772.078,11 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 6.406.860,00 € entnommen werden. Für eine mögliche Inanspruchnahme der vorhandenen Bausparverträge mit den Bauspardarlehen ist eine Kreditaufnahme von 2.000.000,00 € eingeplant.

Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer über den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 26.246.830,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2022 ein Plus von rund 28 % (+ 5.746.590,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 680.990,00 € über dem Ansatz 2022 und beträgt 14.081.630,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr Einnahmen und Ausgaben von 12.165.200,00 € geplant - Vorjahr: 7.099.600,00 € (+ 5.065.600,00 €).

- ohne Abstimmung -

Diskussionsverlauf

GR Held mahnt aufgrund des Defizites bei der Entwässerung eine zeitnahe Gebührenkalkulation an.

zum Seitenanfang

4.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 4.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14.081.630,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.165.200,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2022-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 4.3

Sachverhalt

Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. GVS Unterkienberg-Allershausen; Teilinstandsetzung im Stabilsierungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 11.10.2022 wurde vom Ing.-Büro Schönenberg der Planungsstand zur Ortsverbindungsstraße Aiterbach – Unterkienberg (Baulänge ca. 2,2 Kilometer) vorgestellt. Hintergrund der beauftragten Planung war das Ziel, eine Ausbauoption für die Ortsverbindungsstraße zu finden um diese Straße in einen befahrbaren Zustand zu bringen.

Vom IB wurden dazu drei Ausbauvarianten vorgestellt, die mit Kosten von 3,1 bis 4,5 Mio. Euro angesetzt wurden, d.h. Kosten von Euro 1.400,0 bis 2.050,0 pro laufenden Meter Straße. Nicht inbegriffen sind in diesen Kosten etwaige zusätzliche Aufwendungen für Spartenumlegungen und Grunderwerb.

Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung des IB hat das Bauamt nach Ausbaualternativen Ausschau gehalten, die es erlauben, die Straße mit einem geringeren finanziellen Mittelaufwand in einen befahrbaren Zustand zu bringen.

In der heutigen Sitzung wird durch Herrn Portz ein Stabilisierungsverfahren für die Straßeninstandsetzung vorgestellt. Es ist angedacht, dieses Stabilisierungsverfahren in einem Teilabschnitt der GVS umzusetzen. Einem Teilabschnitt, in dem die Instandsetzung bzw. Erneuerung aus Sicht der Gemeinde am zweckdienlichsten ist.

Auf Grundlage der Verfahrensvorstellung samt Kostenschätzung soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

Das technische Bauamt schlägt vor, das Stabilisierungsverfahren (System Panmax) mit zusätzlichem Aufbringen einer Asphalttragdeckschicht umzusetzen. Zusätzlich sollen ggfs. die Fahrbahnbankette an die neue Fahrbahnhöhe angepasst werden. Die Bankette werden dabei mit stabilisiert.

Es ist geplant, die erforderlichen Zuarbeiten durch den Bauhof ausführen zu lassen.

Diskussionsverlauf

GR Glück weist im Zusammenhang von möglichen höheren Straßenbelägen auf die Autobahnquerung hin.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Instandsetzung der GVS Unterkienberg-Aiterbach in einem Teilabschnitt von ca. 600,0 m im Stabilisierungsverfahren (System Panmax) nach vorhergehender Prüfung der freien Vergabe. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. Euro 180.000,00.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. OD Leonhardsbuch - Auswertung der RW- und SW-Kanal-Befahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beratend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Erneuerung der Ortsdurchfahrt Leonhardsbuch werden im Vorfeld die Kanalbefahrungen aus dem Jahr 2020 hinsichtlich etwaigen Erneuerungsbedarf seitens IB Schönenberg ausgewertet. Dazu hat das IB Schönenberg einen entsprechenden Auftrag seitens der Gemeinde Allershausen erhalten.

Der bestehende RW-Kanal in Leonhardsbuch dient zum einen der Grundstücksentwässerung (Gemeinde) und zum anderen der Straßenentwässerung (Landkreis), d.h. die Baulast für den RW-Kanal liegt bei der Gemeinde als auch beim Landkreis. Demzufolge ergeben sich für den RW-Kanal nutzungsrechtliche Fragestellungen, die bei der Kostenverteilung eines etwaigen Erneuerungs- bzw. Sanierungsbedarfes zu berücksichtigen sind. 

Die Kanalbefahrung des RW-Kanals wurde daher auch parallel dem LRA Freising, SG Tiefbau, zur Verfügung gestellt. Eine erste Überprüfung seitens des Landkreises lässt darauf schließen, dass der bestehende RW-Kanal in Teilen vor dem Straßenausbau bzw. im Zuge des Straßenausbaues in offener Bauweise komplett erneuert und in anderen Teilen wohl in geschlossener Bauweise saniert werden muss. 

Für den Teilbereich Buchstraße bis Ortsende Leonhardsbuch (Fahrtrichtung Allershausen) hat der Landkreis bereits darauf aufmerksam gemacht, dass er die Gemeinde Allershausen in der Baulast sieht, da dieser Bereich im Wesentlichen die Oberflächenentwässerung des sich westlich anschließenden Grabens sicherstellt. Hierzu verweist der Landkreis u.a. auf eine Anfrage der Gemeinde Allershausen aus dem Jahre 2006, der eine Verrohrung DN 1500 ab Einlauf bis Ortsende zum Inhalt hatte.

Nach Vorlage der ingenieurtechnischen Auswertung erfolgt eine weitergehende Information mit Vorstellung des Erneuerungs- bzw. Sanierungsbedarfes.

Herr Portz ergänzt, dass sowohl der Kanal als auch die Hausanschlüsse nicht in bestem Zustand sind. Dadurch ist eine Kompletterneuerung wahrscheinlicher als eine Inlinersanierung.

Die notwendigen Maßnahmen im Entwässerungsbereich sowie der Wasserversorgung könnten sich auf den angedachten Zeitplan auswirken.

- ohne Abstimmung - 

zum Seitenanfang

7. Verlegung von Mittelspannungsleitung durch Bayernwerk AG und Bau von zwei Trafostationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beratend 7

Sachverhalt

Der Planer der Bayernwerk AG hat bei der Gemeinde die Zustimmung auf unterirdische Verlegung einer Mittelspannungsleitung beantragt. Die Trasse verläuft von der Jobsterstraße nach Eggenberg. Ergänzend sind hierzu aufgrund grundstückstechnischer Rahmenbedingungen zwei Trafostationen zu errichten (TS Jobsterstraße, Trafostation Eggenberger Feld)

Die Planung der Trassenführung wurde mit der Sitzungseinladung verteilt.

Seitens der Gemeinde wurde dem Trassenverlauf auf Basis der zugesandten Trassenpläne grundsätzlich zugestimmt, da auch einige Gemeindegrundstücke betroffen sind.

Für den Standort der Trafostationen sind zwei Gemeindegrundstück vorgesehen. Hierzu wurden bereits nach Ortsbegehung und Abstimmung zwischen Gemeinde und Bayernwerk AG entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.

Herr Portz ergänzt, dass die Bayernwerk AG eine neue Trassenführung eingereicht hat.

- ohne Abstimmung -

zum Seitenanfang

8. Verlegung einer Mittelspannungsleitung durch Bayernwerk AG von Trafostation Laimbach zur Trafostation Huber östlich Schroßlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö Beratend 8

Sachverhalt

Der Planer der Bayernwerk AG hat bei der Gemeinde die Zustimmung auf die unterirdische Verlegung einer Mittelspannungsleitung beantragt. Die Trasse verläuft von der Trafostation TS404717 Laimbach über Schroßlach zur Trafostation TS403201 Huber nordöstlich von Schroßlach und dient dem Ringschluss der MS-Leitung.

Die Planung der Trassenführung wurde mit der Sitzungseinladung verteilt.

Seitens der Gemeinde wurde dem Trassenverlauf auf Basis der zugesandten Trassenpläne grundsätzlich zugestimmt, da auch einige Gemeindegrundstücke betroffen sind.

Für den Standort der Trafostation ist ein Gemeindegrundstück in Schroßlach vorgesehen. Hierzu wurde bereits zwischen Gemeinde und Bayernwerk AG eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Situierung der Trafostation wurde mit der Gemeinde und dem unmittelbaren Anlieger abgestimmt. Aufgrund mehrerer Nachfragen aus der Bürgerschaft wird die Situierung der Trafostation seitens Bayernwerk AG jedoch nochmals einer Betrachtung unterzogen.

Herr Portz ergänzt, dass seitens Bayernwerk AG ein etwas versetzter Standort für die Trafostation gewählt wird.

- ohne Abstimmung -

zum Seitenanfang

9. Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit Bayernwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Bisher war die Straßenbeleuchtungsvereinbarung an den Konzessionsvertrag gekoppelt. Mittlerweile sind beide Verträge separat abzuschließen. Der Konzessionsvertrag wurde bereits im Jahr 2021 verlängert.

Bayernwerk hat die Gemeinde nun informiert, dass die Straßenbeleuchtungsvereinbarung zum 20.01.2023 ausgelaufen ist und der zukünftige Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung vertraglich geregelt werden muss.

Der vorgelegte Vertragsentwurf entspricht dem aktuellen Rechtsstand und basiert auf dem bisher vereinbarten Komplettpaket, dessen Leistungen auch im neuen Vertrag im gleichen Umfang vorhanden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages - Komplettpaket LED - mit der Fa. Bayernwerk.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Lachner nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.02.2023 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Aufgrund des Rücktritts des 2. Kommandanten findet am 31.03.2023 die Neuwahl bei der Feuerwehr Tünzhausen statt.
  • Sperrung der FS 6 ab 06.03. einseitig mit Ampelregelung und ab 24.03. bis 16.04.2023 voll.
  • Antrag der SPD-Fraktion auf Rechenschaft zur Beleuchtung in der Schule
Derzeit laufen die Updates und Einstellungen am Beleuchtungssystem. Beteiligt sind das Ing.-Büro, die Elektrofirma und die Herstellerfirma.
  • Die LED-Umrüstung in den gemeindlichen Gebäuden schreitet gut voran.
Auf den Einwand von GRin Schlegel, dass dabei Unordnung hinterlassen wurde, bittet Herr Portz um Mitteilung evtl. Probleme.
  • Weitergeleitete E-Mail von GR Raith bezüglich LSG-Entnahme bei Tünzhausen samt Klarstellung der Sachlage.

Anfragen:
GR Mück teilt mit, dass laut MVV eine Neugestaltung des Schulbusverkehrs zur Realschule Gute Änger zum Schuljahreswechsel vorgesehen sei.

GRin Kelner-Zotz regt an, dass der Gemeinderat Kegeln geht.

Datenstand vom 03.04.2023 08:22 Uhr