Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Padel Courts auf der Fl.Nr. 496 der Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Teilabbruch des bestehenden Werkstatt-/ Silogebäudes auf der Fl.Nr. 35/7 der Gemarkung Tünzhausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 2771/3 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 31.05.2022
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1290/26 der Gemarkung Allershausen
6 Aufhebung / Änderung Bebauungsplan Aiterbach Westbergstraße
7 Erstellung eines Quartierskonzepts im Bereich Reckmühle
8 Beauftragung einer Kommunalapp
9 GVS Unterkienberg-Allershausen; Teilinstandsetzung im Stabilsierungsverfahren
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Padel Courts auf der Fl.Nr. 496 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Sportgelände am Amperknie“.

Es ist geplant, auf der Grünfläche neben dem Trainingsplatz zwei Padel Courts zu errichten. Der vorhandene Gerätecontainer wird hierbei versetzt.

Der Padel Court ist ein Spielfeld von zehn Metern Breite und 20 Metern Länge. Ein Netz in der Mitte des Feldes trennt die beiden Spielseiten. Der Platz ist an allen Seiten von drei bis vier Meter hohen Wänden umgeben, die wie beim Squash in den Ballwechsel einbezogen werden dürfen.

Der Standort hierzu befindet sich laut Bebauungsplan in der öffentlichen Grünfläche. Hierzu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Folgende Regelung ist hierzu festgesetzt:
Öffentliche Grünfläche, auf der sowohl die Anlage und Unterhaltung kurzgehaltenen Rasens, als auch Staudenbepflanzung und/oder bodendeckende Gehölzpflanzungen zulässig sind.

Nähere Informationen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Die Kosten für die Errichtung der Padel Courts trägt der TSV Allershausen 1927 e.V.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl frägt, ob die Flächen versiegelt werden. Dies ist laut GR Colombo nicht der Fall.
GR Held erkundigt sich, ob die Padel Courts in den Unterhaltszuschuss der Gemeinde an den TSV einfließen. Dies steht heute nicht zu Debatte, es geht lediglich um die baurechtliche Zulässigkeit.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Teilabbruch des bestehenden Werkstatt-/ Silogebäudes auf der Fl.Nr. 35/7 der Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, auf der nördlichen Seite des Grundstückes ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Das Bauvorhaben hat die Maße 7,00 m x 26,05 m und die direkt angebaute Garage hat die Maße 7,00 m x 6,95 m. Die Ausführung ist mit einem Flachdach (2 % Gefälle).

Aktuell befinden sich hier Silos und eine Werkstatt. Durch eine Aufstockung soll hier das genannte Einfamilienwohnhaus errichtet werden.

Das bestehende Zwischenbau-Dach zwischen Scheune (Bestand) und Neubau wird abgebrochen.
Nachdem es sich hier um eine Hanglage handelt, bleibt der Grundriss Keller bestehen. Im Bereich des EG (Bestand) wird das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen.

Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Zur Hochstatt“. Zusätzlich werden auf dem Grundstück zwei Stellplätze errichtet.

Bauordnungsrechtlich zu prüfen ist die Abstandsflächenthematik. Im südlichen Bereich des Bauvorhabens kommt es zu einer Überdeckung der Abstandsflächen des bereits bestehenden Gebäudes. Abgeholfen werden kann dem u.a. durch eine Abweichung, über die das Landratsamt Freising als Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit zu entscheiden hat. Ein begründeter Abweichungsantrag ist beigefügt.

Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik kann dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Nähere Infos zur Ausführung und Planung des Bauvorhabens können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 2771/3 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Mit Beschluss vom 31.05.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Gründe hierzu waren die Größe und Höhe des Gebäudes, Zufahrtsregelung sowie der schützenswerte Baumbestand auf dem Grundstück.

Zwischenzeitlich wurde das Bauvorhaben überarbeitet und erneut bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antragsteller bittet um eine vollständige bauplanungsrechtliche Beurteilung des eingereichten Bauvorhabens.

Angefragt wird die Bebaubarkeit des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus das 6 WE beinhaltet.
Die Maße des Gebäudes betragen 12,11 m x 15,86 m. Die Ausführung erfolgt in E+1+D und wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 35° geplant. Hierbei ergibt sich eine Firsthöhe von 10,35 m.
Im Vergleich zum Bezugsfall in unmittelbarer Nähe passt sich das Bauvorhaben an das bereits genehmigte Mehrfamilienhaus an und wird nicht größer als das bereits genehmigte und errichtete Gebäude.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind auf dem Baugrundstück 14 Stellplätze befahrbar herzustellen.
Errichtet werden soll hierzu eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen. Die restlichen 4 Stellplätze werden oberirdisch hergestellt. Das Dach der Tiefgarage wird begrünt.

Bzgl. des schützenwerten Baumbestandes teilt der/die Antragsteller/-in mit, dass nach jetzigem Stand laut Naturschutzbehörde die Bäume zu erhalten sind. Zusätzlich muss auf dem Grundstück im hinteren Bereich eine extensiv begrünte Fläche vorgesehen werden. 

Am 27.03.2023 teilte das Landratsamt Freising der Gemeinde Allershausen mit, dass die am 30.12.2022 geäußerte Rechtsansicht mittlerweile überholt ist.

Wie sich im Nachhinein anlässlich einer Ortseinsicht herausgestellt hat, weist der zur Bebauung vorgesehene Bereich nördlich der Buchstraße gewisse Besonderheiten in topografischer und naturschutzfachlicher Sicht (Baumbestand) auf. Diese verlangen nach Ansicht des Landratsamtes (Bauamt) nach zwingender Abwägung ein Bauleitplanverfahren.

Des Weiteren wird von der Unteren Naturschutzbehörde angeführt, dass sich auf diesem Grundstück ein nicht kartiertes Biotop befindet.

Weiter wurde dem/der Antragsteller/-in im März 2023 vom Landratsamt mitgeteilt, dass eine Bebauung generell nur über einen Bebauungsplan möglich sei.

Auch im Hinblick auf mögliche Überschwemmungen im unteren Bereich der Buchstraße aufgrund des Hanges, schlägt die Verwaltung vor, die einzelnen Punkte im Bauleitplanverfahren abzuwägen. Sofern dies vom Antragsteller/-in gewünscht ist.

Nähere Infos zur Bebauung sowie zu den Höhenangaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt. Durch den/die Antragsteller/-in ist ein Bauleitplanverfahren zu beantragten um die einzelnen Punkte entsprechend abzuwägen. Die hierbei entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller/-in zutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1290/26 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet festgesetzt.

Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage wurde im Neubaugebiet „Eggenberger Feld Süd“ bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO genehmigt, jedoch wurde mit dem Bau noch nicht begonnen. Nun wird durch den Bauherrn ein Antrag auf Baugenehmigung mit zwei Befreiungen bei der Gemeinde Allershausen eingereicht.

Hintergrund für die gewünschten Befreiungen ist die beigefügte Erklärung durch den Bauherrn.

Befreiung 1 (Dachüberstand)
Im Bebauungsplan ist ein Dachüberstand von 0,80 m zulässig.
Die gewünschte Befreiung für das Wohnhaus beträgt 2,02 m und für die Garage 1,30 m. 
Die Ausführung erfolgt jeweils auf der Südseite der beiden Baukörper.

Befreiung 2 (Baufenster)
Das Baufenster des Hauses wird durch die Terrassen- und Balkon-Seitenwände um jeweils 0,87 m überschritten. Der Antragsteller bezieht sich hierbei auf Punkt 4.7 des Bebauungsplanes.
Hier ist folgendes geregelt: „Die Baugrenzen dürfen durch Balkone und Zwerchgiebel um maximal 1,50 m und durch Terrassen um maximal 3,00 m überschritten werden“.
Es würde somit eine Giebelmauer jeweils links und rechts auf der Südseite des Gebäudes errichtet werden.

Eine Schematische Darstellung zur Verdeutlichung ist in der Erklärung der Bauherren beigefügt.

Anmerkung:
Im gesamten Plangebiet „Eggenberger Feld Süd“ wurden bis jetzt keine Befreiungen für Einfamilien-/ Doppelhäuser zugelassen.

Lage und Form des Baukörpers können der Akte bzw. den nachstehenden Auszügen entnommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Befreiung bzgl. Dachüberstand Aufgrund der beigefügten Begründung und Erläuterung vertretbar. Jedoch tendenziell ohne Giebelmauer links und rechts.

Ob die beantragten Befreiungen zu Folgeanträgen führen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genauer definiert werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz findet die Idee der Autarkie Interessant. Jedoch haben sich alle anderen Bauherren an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten. Insoweit wäre ein Kompromiss denkbar.

GR Lerchl hält eine autarke Versorgung auch im Rahmen des Bebauungsplanes für möglich.

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Befreiung Dachüberstand wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Befreiung Baufensterüberschreitung mit Giebelmauer wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

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6. Aufhebung / Änderung Bebauungsplan Aiterbach Westbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 13.12.2022 hat der Gemeinderat der beantragten Baugenehmigung für Fl.Nr. 19/3 der Gemarkung Aiterbach mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Landratsamt stimmt dem Bauvorhaben in dieser Form nicht zu. Die Befreiungen sind in Summe zu viel. Entweder ist eine Umplanung durch die Bauherren erforderlich, oder die Gemeinde ändert bzw. hebt den Bebauungsplan auf.

Die Fl.Nr. 19/3 ist das letzte unbebaute Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Westbergstraße. Auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich wurden bereits Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Firstrichtung und Dachaufbauten zugestimmt. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes sind Bauvorhaben im vormaligen Geltungsbereich als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Westbergstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Erstellung eines Quartierskonzepts im Bereich Reckmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung am 13.12.2022 wurde das Thema Quartierskonzept im Gemeinderat vorgestellt. Für die Erstellung eines Quartierskonzepts wurden drei Angebote eingeholt.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (brutto):
1. Fa. DME Consult GmbH                57.120,00 €
2. Fa. ………………………                65.450,00 €
3. Fa. ………………………                71.995,00 €

Es wird vorgeschlagen, die Fa. DME Consult GmbH aus Rosenheim mit der Erstellung eines Quartierskonzepts für die Reckmühle zu beauftragen.

Auf die Förderung im KfW-Programm 432 in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten wird hingewiesen. Die Abwicklung der Förderung ist im Angebot enthalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. DME Consult GmbH aus Rosenheim mit der Erstellung eines Quartierskonzepts für die Reckmühle zum Preis von 57.120,00 € brutto gemäß Angebot vom 20.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beauftragung einer Kommunalapp

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Von der Geschäftsleitung und der „Projektgruppe App“ wurden Apps verschiedener Kommunen angesehen. Teilweise nach dem Baukasten-Prinzip, teilweise individuelle Entwicklungen.

Die App der Firma Cosmema kommt den Vorstellungen der Projektgruppe am nächsten und ist preislich im unteren Rahmen verortet. Zudem gibt es im März 50 % Nachlass auf den einmaligen Anschaffungspreis.

Positiv hervorzuheben ist die Anbindung an externe Register oder Behörden sowie die Vernetzung mit z.B. Mobilitätsanbietern. Durch die Weiterleitung auf externe Informationsquellen sind die Daten stets aktuell und müssen nicht zusätzlich gepflegt werden.

Die angebotene Rundumbetreuung nimmt der Verwaltung die Inhalts-Pflege ab.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass die Nachfragen in anderen Kommunen durchweg positive Rückmeldungen ergeben haben. Die Möglichkeit, Informationen (per Push-Nachrichten) direkt aufs Smartphone zu erhalten, lassen z.B. auch für Veranstaltungen positive Effekte erwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Cosmema, Carl-Benz-Ring 4-6, 85080 Gaimersheim mit der Erstellung einer Kommunalapp zum Preis von einmalig 2.278,55 Euro samt monatlicher Rundumbetreuung zu 291,35 Euro je Monat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. GVS Unterkienberg-Allershausen; Teilinstandsetzung im Stabilsierungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Ausgangslage
Die Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg-Aiterbach verbindet auf einer Länge von ca. 2,1 Kilometer die Ortsteile Unterkienberg und Aiterbach. Die Gemeindeverbindungsstraße besitzt eine Straßenbreite (Asphaltbreite) von ca. 4,0 bis 4,2 m mit einer Mächtigkeit der Asphaltdecke von ca. 10-14 cm. Die Straße als auch das Bankett ist in einem Zustand, der eine Instandsetzung notwendig macht. Insbesondere randliche Abbrüche der Asphaltkante als auch das ausgefahrene Bankett sind Faktoren, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Die seitens der Gemeinde in Auftrag gegebene ingenieurtechnische Betrachtung kam zu dem Ergebnis, dass für die verkehrssichere Instandsetzung ein Vollausbau mit Kosten in Höhe von 3,1 bis 3,9 Mio Euro anzusetzen ist.

Aufgrund dieser Kostenschätzung in Verbindung mit dem Ansinnen, keine weiteren straßenbegleitenden bzw. ausbautechnischen Maßnahmen auszuführen als auch nur im aktuell gegebenen Straßenbestand tätig zu werden, hat die Gemeinde bautechnische Optionen gesucht, die eine kostengünstigere Instandsetzung ermöglicht mit der die Verkehrssicherheit für einen möglichst langen Zeitraum verbessert wird.

Markterkundung
Bei der Recherche zu bautechnischen Optionen bzw. alternativen Ausbauverfahren richtete sich der Fokus auf Stabilisierungsverfahren. Bei diesen Verfahren wird das im Bestand vorhandene Material (Asphalt, Schotter, Kies) in einer bestimmten Mächtigkeit unter Zugabe von Bindemittel aufbereitet (aufgefräst) und vor Ort bzw. in-situ wieder eingebaut und nachfolgend verdichtet.

Im Zuge der Recherche konnte ermittelt werden, dass es neben den bereits seit längerer Zeit bestehenden Stabilisierungsverfahren mittels hydraulischem Bindemittel (z.B. Fa. Stetter, Fa. Kutter u.a.m.) weiter entwickelte Verfahren gibt, die neben dem hydraulischen Bindemittel einen polymeren Stoff zugeben, der eine wesentliche höhere Verfestigung bzw. Verdichtung des aufbereiteten Materials nach sich zieht. Dieser polymere Stoff ist je nach Anbieter anderweitig zusammengesetzt.

Das kombinierte Stabilisierungsverfahren macht einen räumlich und zeitlich sehr begrenzten Eingriff in den Bestand der Gemeindeverbindungsstraße möglich und bietet aus Sicht der Gemeinde eine kostengünstige, nachhaltige als auch ressourcenschonende Instandsetzung im Bestand für einen langen Zeitraum. Aus diesen Gründen heraus (kostengünstig, nachhaltig, ressourcenschonend) erscheinen die beiden kombinierten Stabilisierungsverfahren prädestiniert für die Umsetzung dieser Straßenbaumaßnahme.

Die Marktrecherche erbrachte, dass es derzeit zwei Anbieter gibt, die ein kombiniertes Stabilisierungsverfahren anbieten. Beide Verfahren wurden in anderen Kommunen als auch bei privaten Vorhabensträgern bereits mit sehr positivem Ergebnis umgesetzt.

Angebotslegung
Beide Firmen wurden seitens des Bauamtes der Gemeinde Allershausen zu einer Angebotslegung für das von ihnen angebotene Stabilisierungsverfahren incl. nachgelagerter Aufbringung einer Asphalttragdeckschicht eingeladen. Beide Firmen haben den Teilabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße vor Ort mit dem Bauamt der Gemeinde Allershausen besichtigt und beide Firmen haben nachfolgend ein auf den Teilabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße abgestimmtes Angebot abgegeben.

Ergebnis
Das angebotene kombinierte Stabilisierungsverfahren der Panmax GmbH ist um ca. 14 % günstiger als das des zweiten Bieters. Von daher schlägt das Bauamt vor, die Panmax GmbH mit der Ausführung der Baumaßnahme für die Auftragssumme von 137.885,55 Euro zu beauftragen.

Ergänzung
Sonstige Aufwendungen, die für die Straßeninstandsetzung als auch die Ausführung des kombinierten Stabilisierungsverfahrens notwendig sind (Baugrunduntersuchungen, Bankettschälarbeiten, Bankettwiederherstellung, Schotterlieferung etc.) werden seitens der Gemeinde durchgeführt bzw. vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Panmax GmbH, Erhard-Stangl-Ring 12, 84435 Lengdorf, mit der Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg-Aiterbach im Stabilisierungsverfahren in einem Teilabschnitt von ca. 600 Metern zum Preis von 137.885,55 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas teilt mit:
  • Beauftragung einer Betriebsanweisung für die Kläranlage an die Fa. Sedlmeier zum Preis von 6.664,00 €.
  • Kostenprognose für den Kindergarten Amperspatzen
  • Forschungsprojekt Grassworks auf der gemeindlichen Ausgleichsfläche

Anfragen:
GR Held erkundigt sich nach den Ergebnissen der Verkehrszählung zur Ortsumfahrung.
Nach Ostern werden die Ergebnisse der Gemeinde vorgestellt.
Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand zur Brücke in Oberallershausen.
Für die Maßnahme ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan nötig. Dieser ist zeitaufwendig.
GR Held möchte weiter wissen, ob Bewerbungen für das Schöffen-Ehrenamt eingegangen sind.
Zum jetzigen Stand sind 10 Bewerbungen eingegangen.

Datenstand vom 21.04.2023 09:42 Uhr