Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 30, Gemarkung Aiterbach
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Werkstatt und Heizung auf der Fl.Nr. 2119 der Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 2186/2 und 2187 der Gemarkung Allershausen
5 Kindergarten Spatzennest - Brandwarnanlage
6 Kindergarten Kirchstr. 15 - Erweiterungsbau Nachtrag Aufkantung
7 Altes Rathaus - Erneuerung Heizungsanlage
8 Vitalitätscheck über die ILE Kulturraum Ampertal
9 Bestätigung des Stellv. Kommandanten der Feuerwehr Tünzhausen
10 Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Baugrunduntersuchung
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 30, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Geplant ist auf dem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Maßen 12,99 m x 9,49 m sowie einer Garage mit den Maßen 9,50 m x 9,49 m (Garage mit 3 Stellplätzen).
Errichtet wird EG und OG mit Satteldachausführung und einer Dachneigung von 15° Grad.
Die Wandhöhe beträgt 5,95 m und die Firsthöhe 7,22 m.

Zusätzlich wird auf der Nord-/West-Seite des Grundstückes eine landwirtschaftliche Halle mit den Maßen 6,99 m x 15,99 m errichtet. Die Gebäudehöhe beträgt 5,16 m.

Die aktuell bestehenden Gebäude auf dem Baugrundstück werden abgebrochen. Somit wird das Grundstück neu überplant.

Bauordnungsrechtlich zu prüfen sind die Abstandsflächen. Auf der Nord-/West-Seite des Grundstückes kann die Abstandsfläche von min. 3,00 m nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den eingereichten Bauantragsunterlagen bei.

Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik kann dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Für GR Groszek ist kein Grund für die Abstandsflächenübernahme ersichtlich.
GRin Gründl regt angesichts der großen Dachfläche die Errichtung einer PV-Anlage an.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Werkstatt und Heizung auf der Fl.Nr. 2119 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Schroßlach und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 2119 der Gemarkung Allershausen eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit Werkstatt und Heizung zu errichten.
Das Bauvorhaben hat die Maße 9,99 m x 21,99 m. Die Firsthöhe beträgt 8,40 m.
Es wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° Grad errichtet.
Das aktuell bestehende landwirtschaftliche Gebäude wird durch diesen Neubau ersetzt.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

GR Zandt regt angesichts der großen Dachfläche die Errichtung einer PV-Anlage an.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 2186/2 und 2187 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Schroßlach und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Im Zuge eines Antrags auf Vorbescheid wird angefragt, ob die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 2186/2 und 2187 der Gemarkung Allershausen bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Geplant ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage. Die Maße für das Wohnhaus betragen 9,00 m x 11,00 m und für die Doppelgarage 7,00 m x 5,00 m. Die Wohnfläche soll ca. 160 m² betragen. Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse und ein Keller, darüber ein ortsübliches Satteldach mit Ziegeleindeckung. Die Gesamtfläche der zukünftigen zum Wohnhaus gehörenden Fläche, inkl. z.B. Garagenzufahrt und Garten soll rund 1.000 m² betragen und eingezäunt werden. Das Haus soll im Norden der Fl.Nr. 2187 unter teilweiser Einbeziehung der Fl.Nr. 2186/2 im unmittelbaren Anschluss an die bisherige Ortsbebauung errichtet werden.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auf der bestehenden Hofstelle mit der Fl.Nr. 2119 der Gemarkung Allershausen für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage ausreichend Platz vorhanden ist und steht diesem Vorhaben eher kritisch gegenüber. Des Weiteren würde die Höhe der aktuell letzten bzw. von Allershausen kommend ersten Bebauung durch diesen Neubau überschritten werden.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl spricht sich für das geplante Bauvorhaben aus, da der vordere Grundstücksteil der Hofstelle mit Bäumen bewachsen ist.
GR Mück sieht Möglichkeiten auf der Hofstelle für die Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses. Es sollte vermieden werden, hier landwirtschaftliche Flächen für die Bebauung zu verlieren.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Kindergarten Spatzennest - Brandwarnanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023 hat der Gemeinderat Allershausen Gemeinderatsmitglied Lerchl mit der Ausarbeitung einer Ausschreibung für eine funkvernetzte Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 für den Kindergarten Spatzennest beauftragt.

Im Nachgang zu der Gemeinderatsitzung hat das Technische Bauamt in Zusammenarbeit mit Gemeinderatsmitglied Lerchl eine Ausschreibung für eine funkvernetzte Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 erstellt und nachfolgend sechs Firmen in einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Fünf Firmen haben bis zum 28. März ein Angebot für eine funkvernetzte Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 abgegeben. Die Angebote wurden vom Technischen Bauamt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (geprüfte Angebotssummen brutto):
1. Huber Schließtechnik:        22.595,90 Euro
2. Firma        28.019,74 Euro
3. Firma        29.373,75 Euro
4. Firma        31.954,69 Euro
5. Firma        59.418,37 Euro

Die Firma Huber Schließtechnik aus Freising geht aus der Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter hervor.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas dankt GR Lerchl für sein Engagement.
GR Lerchl trägt den Verfahrensablauf vor und regt das Herantreten in finanzieller Hinsicht an das seinerzeitige Ing.-Büro an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe für die Lieferung und Montage der Brandwarnanlage an die Firma Huber Schließtechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis in Höhe von Euro 22.595,90 (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Kindergarten Kirchstr. 15 - Erweiterungsbau Nachtrag Aufkantung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in 2022 die Leistungen (u.a. Erdarbeiten, Fundament, Heizung, Elektro, Zimmere) für den Erweiterungsbau des Kindergarten St. Joseph, Kirchstr. 15, vergeben.

Mittlerweile stellt sich heraus, dass die Schnittstellen zwischen den Gewerken und sich daraus ergebende Fragestellungen sowie Leistungen durch die Art der getätigten Vergabe nicht in vollem Umfang abgedeckt wurden.

Die Aufkantung des Fundamentes zur Erstellung des Erweiterungsbaus ist in Abweichung zu der vorliegenden Planung mit 50 cm statt 20 cm Höhe auszuführen. Dies bedingt zusätzliche Leistungen, u.a. eine Bewehrung als auch eine Verschalung. Die Firma RHB Bau hat für diese geänderte Leistung einen Nachtrag in Höhe von Euro 5.884,55 (brutto) eingereicht. Es ergeben sich damit Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe 3.099,95 (brutto).

Das technische Bauamt schlägt vor, die Firm RHB Bau mit der geänderten Leistung zur Aufkantung der Fundamentplatte zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtragsangebot der Firma RHB Bau vom 09.04.2023 in Höhe von Euro 5.884,55 (brutto) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Altes Rathaus - Erneuerung Heizungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Im Alten Rathaus geht die bestehende Heizungsanlage seit Jahresbeginn permanent auf Störung und fällt immer wieder aus. Die Nutzung der Räumlichkeiten (Bücherei, Jugendtreff, Musikschule, Mutter-Kind-Gruppe) ist dadurch stark beeinträchtigt. Mittlerweile geht die Heizungsanlage täglich auf Störung und wird daher jeden Tag durch das Bauamt bzw. den Bauhof neu eingeschaltet. Allerdings fällt die Heizungsanlage inzwischen auch während des Tages vermehrt aus und wird u.a. durch den Jugendtreff wieder eingeschaltet.

Eine Überprüfung der Heizungsanlage als auch des Gasanschlusses wurde durch das beauftragte Wartungsunternehmen bzw. die ESB Bayern bereits im Januar/Februar durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass an der bestehenden Heizungsanlage (160 kW) eine Reparatur nicht möglich ist, da entsprechende Ersatzteile für die Heizungsanlage nicht mehr hergestellt und geliefert werden.

Inzwischen wurden seitens des Bauamtes mehrere Fachfirmen zwecks Angebotserstellung zur Erneuerung der Heizungsanlage kontaktiert. Es zeichnet sich ab, dass neben der Erneuerung der Heizungsanlage auch die Instandsetzung der begleitenden Technik im Heizungsraum erforderlich wird.

Die Heizungsanlage im Alten Rathaus wird derzeit mit Gas betrieben und sollte aus Sicht des Technischen Bauamtes auch weiterhin aufgrund der gegebenen Örtlichkeiten und des bestehenden Heizverteilungssystems mit Gas betrieben werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert über die Art der Wärmeversorgung und dass dafür die künftige Nutzung des alten Rathauses samt Feuerwehrhaus feststehen sollte. Letztendlich einigt man sich aufgrund der dringlichen Lage auf die Erneuerung der Gasheizung. Langfristig wird die Betrachtung des Gebäudes durch einen Energieberater und eine Gebäudeisolierung angeregt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung der Gasheizungsanlage samt der begleitenden Heizungstechnik im Keller. Das Bauamt wird beauftragt, Angebote für die Erneuerung der Heizungsanlage einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Vitalitätscheck über die ILE Kulturraum Ampertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Vitalitätscheck 2.0 (VC) mit der integrierten Flächenmanagement-Datenbank (FMD) ist ein standardisiertes Instrument des Amtes für ländliche Entwicklung und dient der Bewertung der Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Kommune oder ländlichen Region. Er soll helfen, die Potentiale und Schwächen zu identifizieren und gezielt Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung zu planen und umzusetzen.

Er umfasst die Analyse verschiedener Indikatoren, die für die ländliche Entwicklung relevant sind, wie z.B. die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, Flächennutzung und Siedlungsstruktur, Bodenpolitik und Infrastruktur. Auch soziale und kulturelle Aspekte, so wie bürgerschaftliches Engagement werden berücksichtigt.
Schwächen und Potenziale der Gemeinde werden ermittelt, ein Paket aus umfangreichem und detailliertem Datenmaterial geschnürt und Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Entwicklung abgeleitet.

Zahlreiche Gründe sprechen für einen Vitalitätscheck:
  1. Erhaltung der Attraktivität der Gemeinde: Ein Vitalitätscheck ermöglicht es, die Attraktivität der Gemeinde langfristig zu erhalten und zu stärken. Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftsstruktur oder der Lebensqualität kann die Lebensqualität in der Gemeinde erhöht werden.
  2. Identifikation von Potenzialen und Risiken: Der Vitalitätscheck hilft dabei, Potenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren. So können beispielsweise Maßnahmen zur Anpassung an den demografischen Wandel ergriffen werden.
  3. Förderung der Zusammenarbeit: Die Ergebnisse des Vitalitätschecks unterstützen verschiedene Akteure und Partner in der Gemeinde bei der Zusammenarbeit. So können gemeinsam Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.

Insgesamt kann ein Vitalitätscheck somit dazu beitragen, die Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde anhand verschiedener Indikatoren zu messen und zu analysieren und die Gemeinde Allershausen langfristig als attraktive und lebenswerte Region zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Die Innenentwicklung zu forcieren - anstatt neuer Flächen auszuweisen - ist dabei ein Hauptaugenmerk. Lebendige Ortszentren, charakteristische Bausubstanz und damit die Eigenart und Identität der Gemeinde sollen erhalten und Flächen gespart werden. Das schont natürliche Ressourcen und sichert Freiräume, es reduziert für die Gemeinden und Bürger die Kosten für die Infrastruktur und verhindert den Verfall von Immobilienwerten. Dies schafft Lebensqualität für die Menschen, die im Dorf und in der Gemeinde leben.

Vorgehensweise und Kosten
Der Vitalitätscheck des Amtes für Ländliche Entwicklung Bayerns ist ein standardisiertes Verfahren. Er besteht aus verschiedenen Phasen:
  1. In der Datenerhebungsphase werden relevante Daten und Informationen zu verschiedenen Indikatoren mit der Flächenmanagement-Datenbank erhoben. Hierzu zählen z.B. statistische Daten zur Bevölkerungsstruktur, zur Wirtschaftsstruktur und Infrastruktur. Die Gemeinden ergänzen diese durch eigenes Datenmaterial.
  2. In der Datenanalysephase werden die erhobenen Daten ausgewertet und bewertet. Hierbei werden auch Zusammenhänge zwischen den einzelnen Indikatoren hergestellt, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
  3. Verständlich aufbereitetes Kartenmaterial, Berichtsblätter und anschauliche Unterlagen unterstützen bei der Erfassung und verdeutlichen Potentiale.
  4. In der Umsetzungsphase werden auf Basis der Handlungsempfehlungen nun kommunale Ziele für die (Innen-)Entwicklung und ein Strategieansatz formuliert.

Die Datenerhebung soll überwiegend durch Gemeindebeschäftigte erfolgen. Das beauftragte Planungsbüro leistet hierbei fachliche Unterstützung. Es hilft unter anderem bei der Erfassung, Zuordnung und Bewertung der Flächen(-kategorien), es bewertet und ordnet Prioritäten und Bedarfe ein und erarbeitet Planungshinweise unter Berücksichtigung der Innenentwicklungspotentiale mit Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger. Die Ergebnisse werden durch das Büro in Text und Karten dargestellt.
Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass die Gemeinde die Daten künftig eigenständig fortschreiben und weiterbearbeiten kann.

Die ILE Kulturraum Ampertal übernimmt die Ausschreibung der Planer-Leistungen und stellt die Schnittstelle zum Amt für ländliche Entwicklung dar. Sie stellt den Förderantrag für die Planer-Kosten und regelt die Abrechnung.
Eine Kostenaufteilung nach Einwohnerzahlen der teilnehmenden Gemeinden Allershausen, Langenbach, Kirchdorf, Kranzberg und Paunzhausen erscheint sinnvoll. Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30. September 2022.

Auf Grundlage der Kostenschätzung des Amtes für ländliche Entwicklung von 60.000 € und einer Förderung von 35.000 € ergibt sich damit voraussichtlich ein Umlegungsbetrag von 25.000 €, das entspricht gerundet 1,30 € pro Einwohner:

Gemeinde
Einwohner
Kostenschätzung
Allershausen
6.069
7.890 €
Kirchdorf
3.286
4.272 €
Kranzberg
4.234
5.504 €
Langenbach
4.086
5.312 €
Paunzhausen
1.600
2.080 €

19.275
ca. 25.000 €

Beschluss

Der Vitalitätscheck ist ein Instrument, das uns dabei helfen kann, die Stärken und Schwächen unserer Gemeinde zu identifizieren und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen.
Durch die Teilnahme am Vitalitätscheck über die ILE Kulturraum Ampertal können wir ein umfassendes Bild unserer Gemeinde und ihrer Entwicklungspotenziale erhalten. Dies kann uns helfen, unsere Ressourcen und Anstrengungen effektiver zu nutzen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.
Der Gemeinderat Allershausen beschließt, sich am Vitalitätscheck für Kommunen - gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung - zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bestätigung des Stellv. Kommandanten der Feuerwehr Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 9

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tünzhausen am 31.03.2023 fand die Neuwahl des Stellvertreters des Kommandanten statt.

Gewählt wurde als Stellvertretender Kommandant Maximilian Schmid.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Der Kreisbrandrat wurde über die Wahl informiert und um sein Einvernehmen gebeten.

Der Gewählte hat noch nicht alle erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die noch offenen Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres erfolgreich abzuschließen. Die Bestätigung erfolgt daher unter auflösender Bedingung.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen den in der Dienstversammlung am 31.03.2023 zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tünzhausen gewählten Herrn Maximilian Schmid.

Die Bestätigung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass der Gewählte innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge mit Erfolg besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Baugrunduntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 10

Sachverhalt

Aufgrund einer Bestandsaufnahme im Zuge eines Ortstermins mit den beteiligten Fachbehörden (WWA, Naturschutz), dem planenden IB Dippold & Gerold und der Gemeinde Allershausen am 16.03.2023 wurde vereinbart, die neu herzustellende Glonnbrücke in ihrer Lage um ca. 10-15 m nach Westen zu verschieben.

Die Verschiebung des Brückenstandortes macht einen geringeren Eingriff in das bestehende Ökosystem an der Glonn notwendig (insbesondere Habitatschutz). Gleichzeitig führt die Verschiebung des Brückenstandortes dazu, dass
  • die bestehende Glonnbrücke für den Zeitraum des Neubaus als Behelfsbrücke genutzt werden kann und somit keine Ersatzbrücke für den Zeitraum der Baumaßnahme notwendig wird
  • nur ein Teilabbruch der bestehenden Brückenwiderlager notwendig wird, d.h. bis zur Geländeoberfläche
  • die neue Brücke in ihrer Spannweite etwas geringer ausfallen dürfte

Demgegenüber ergeben sich jedoch auch ergänzende Leistungen, d.h.
  • auf der Nordseite der Glonnbrücke ist eine neue Zuwegung mit einhergehendem Grundstückskauf notwendig
  • eine zusätzliche Baugrunderkundung als auch eine Vermessung am nunmehr vorgesehenen Standort wird zwingend notwendig

Die Baugrunderkundung für den neuen Brückenstandort wurde zwischenzeitlich an das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft zum Preis von 10.412,50 (brutto) vergeben und wird im Mai 2023 ausgeführt. Das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft hat bereits die Baugrunderkundung für den ursprünglichen Brückenstandort durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Auftragsvergabe und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 11

Sachverhalt

Anfragen:
GR Groszek teilt mit, dass in Schrosslach alte Anhänger auf der Straße stehen und regt an, die kommunale Verkehrsüberwachung vorbei zu schicken.

GR Lerchl bittet darum, den Sachstand bezüglich einem Gastro-Mehrwegsystem bei der Ökomodellregion zu erfragen.

Datenstand vom 05.05.2023 08:50 Uhr