Datum: 02.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 2527/2 und 2528/3 der Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Isolierte Befreiung zur Aufständerung der Solarthermieanlage auf der Fl.Nr. 1290/126, Gemarkung Allershausen
4 Aufhebung des Bebauungsplanes "Westbergstraße - Aiterbach"
5 Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2021
6 Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2021
7 Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz für Tageseinrichtungen; Weitergabe der Bundesmittel für Kinder unter drei Jahren in den Kinderkrippen
8 Finanzierung einer Vorkindergarten-Gruppe in der Kinderkrippe Fridoline
9 Verlängerung Zweckvereinbarung Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising
10 Antrag des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Installation von einer zusätzlichen Tisch-Sitzgruppe an den Glonn-Terrassen
11 Antrag des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Installation von Mülleimern und Pizza-Karton-Mülleimern an den Glonn-Terrassen und am Volksfestplatz
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 2527/2 und 2528/3 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, auf den Fl.Nrn 2527/2 und 2528/3 der Gemarkung Allershausen ein Zweifamilienwohnhaus mit den Maßen 12,98 m x 6,80 m zu errichten.
Errichtet wird EG und OG mit Satteldachausführung und einer Dachneigung von 18° Grad.
Die Firsthöhe beträgt 6,98 m.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird nicht eingehalten.
Durch den Antragsteller wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen beantragt. Anstatt vier Stellplätzen sollen nur drei errichtet werden.

Dieser Befreiungsantrag wird wie folgt begründet:
Um den vierten Stellplatz herzustellen, müsste das Gelände wegen der Steilheit des Hangs tief abgegraben werden. Darüber hinaus wäre der Versiegelungsanteil am Gesamtgrundstück hoch.

Anmerkung der Verwaltung.
Dem Hauptbaukörper kann grundsätzlich zugestimmt werden. Jedoch ist die Planung so anzupassen, dass auf dem Grundstück vier Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen befahrbar hergestellt und nachgewiesen werden.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Auf die Nähe zur Kirche wird hingewiesen.

Nähere Infos zur Ausführung und Planung des Bauvorhabens können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Planung ist so anzupassen, dass auf dem Baugrundstück vier Stellplätze errichtet und nachgewiesen werden. Dazu muss ein neuer Plansatz eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Aufständerung der Solarthermieanlage auf der Fl.Nr. 1290/126, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd 1. Änderung“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet festgesetzt.

Mit Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird die Befreiung von folgender Festsetzung beantragt:

Solaranlagen auf Dächern sind im Neigungswinkel der Dachhaut als gleichmäßige rechteckige 
Flächen zu errichten.

Beantragt wird: Aufständerung der Solarthermieanlage mit einer Neigung von 33° Grad.

Begründet wird das Vorhaben durch den Antragsteller wie folgt:
Laut Installateur werden die Solarthermieanlagen am besten aufgeständert aufgestellt, da so die optimale Ausnutzung der Sonnenenergie gegeben ist. Sollten wir die Paneele sowie im Bebauungsplan geregelt auf die Dachhaut montieren, müssen wir mit einem Leistungsverlust von ca. 50 % rechnen.
Zudem kommt bei unserer jetzigen Dachneigung von 10° Grad die Verschmutzung durch Staub und Blüten etc. hinzu. Im Winter bleibt des Weiteren der Schnee bei dieser Dachneigung länger liegen. Dadurch entsteht für uns ein Leistungsverlust.

Die Baumaßnahme wurde bereits ohne Genehmigung umgesetzt. 
Zuständig für die Erteilung dieser Genehmigung (Befreiung) ist die Gemeinde Allershausen, da es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 BayBO handelt. 
Vgl. Art. 63 Abs. 3 BayBO.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Anmerkung der Verwaltung:
Im gesamten Baugebiet „Eggenberger Feld Süd 1. Änderung“ wurde bisher keine Befreiungen bzgl. der Aufständerung von Solarpaneelen erteilt.
Alle anderen Grundstückseigentümer, die bisher gebaut haben, bzw. gerade bauen, haben sich an diese Vorschrift gehalten.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium sieht es als problematisch an, eigenmächtig geschaffenen Tatsachen nachträglich zuzustimmen. GR Lerchl führt weiter an, dass die Behauptung zum Leistungsverlust falsch ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt. Die Solarthermieanlage ist entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes anzupassen und abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufhebung des Bebauungsplanes "Westbergstraße - Aiterbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.03.2023 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplanes „Westbergstraße – Aiterbach“ beschlossen. Für die Aufhebung von Bebauungsplänen gelten die gleichen Grundsätze wir für die Aufstellung.

Die ausgearbeitete Aufhebungssatzung samt Anlagen ist nun vom Gemeinderat zu billigen.

Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom 02.05.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Am 24.10.2022 haben die Rechnungsprüfer Held, Lerchl, Raith und Zandt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vorgenommen. Zu den in der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung samt Anlagen und der aus dem Nachprüfungsgespräch festgestellten Unstimmigkeiten und Beanstandungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Anregungen und Umsetzungen werden wie genannt übernommen. Die Prüfungsfeststellungen könnten somit als erledigt angesehen werden und die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung erfolgen.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung 2021 wie folgt festgestellt:


Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamtergebnis
EUR
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen

13.712.354,30 EUR

10.386.067,31 EUR

24.098.421,61 EUR
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben

13.712.354,30 EUR

10.386.067,31 EUR

24.098.421,61 EUR



Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)

-------------------


Kassen-Einnahmereste

492.960,92

EUR

Haushaltseinnahmereste

-----------------

EUR
Kassen-Ausgabereste

   ./. 203,52

EUR

Haushaltsausgabereste

-----------------

EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö Beschliessend 6

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GO wird für die Jahresrechnung 2021 die Entlastung ausgesprochen.

Bürgermeister Vaas war nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Den Vorsitz führte Zweiter Bürgermeister Mück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz für Tageseinrichtungen; Weitergabe der Bundesmittel für Kinder unter drei Jahren in den Kinderkrippen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 12.12.2017 wurde festgelegt, dass die U3-Fördermittel des Bundes teilweise an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. weitergeleitet werden. Dabei wurde für die einzelnen Einrichtungen unterschieden.

Für die Einrichtung in der Kesselbodenstr. 8b wurden 100% der Fördermittel, für die Einrichtungen in der Kirchstr. 15 und der Kirchstr. 2 wurden jeweils 50% der Fördermittel weitergeleitet.

Aufgrund der Neustrukturierung verfügt das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. seit dem Jahr 2023 über nur noch eine einheitliche Betriebsnummer seitens des Landratsamtes Freising. Somit kann hier bei der Förderung zwischen den einzelnen Einrichtungen nicht mehr unterschieden werden.

Eine Berechnung über die letzten sieben Jahre ergibt, dass insgesamt betrachtet durchschnittlich 62,73 % der Fördermittel weitergeleitet wurden. Es wird daher vorgeschlagen, künftig aufgerundet 63 % der U3-Fördermittel des Bundes an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. weiterzuleiten. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

Beschluss

Aufgrund der Neustrukturierung des Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. mit nur einer Betriebsnummer erfolgt die Weiterleitung der Betriebskostenförderung des Bundes für Plätze für Kinder unter drei Jahren wie folgt:

1.        Für die Betriebsnummer der drei Krippen werden ab dem Jahr 2023 die U3-Fördermittel des Bundes zu 63 % weitergereicht.

2.        Mit dieser Regelung entfallen in allen drei Einrichtungen weitere Regelungen zu einem Defizitausgleich.

3.        Mit der Weiterleitung der für die Gemeinde bestimmten U3-Fördermittel zum quantitativen und qualitativen Ausbau wird die Aufgabe des qualitativen Ausbaus an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. übertragen. Es ist ein Nachweis über die Verwendung der weitergeleiteten Fördermittel für den qualitativen Ausbau zu führen und der Gemeinde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Finanzierung einer Vorkindergarten-Gruppe in der Kinderkrippe Fridoline

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2023/24 übersteigen die freiwerdenden Plätze in den Kitas Spatzennest, St. Josef und Pusteblume. Um möglichst vielen Kindern einen Platz anbieten zu können, hat sich die Kinderkrippe Fridoline bereit erklärt, eine Vorkindergarten-Gruppe einzurichten.

Die Vorkindergarten-Gruppe ist für ein Jahr angedacht, um die Lage bis zur Eröffnung der Amperspatzen im Eggenberger Feld Süd zu entzerren. Nach derzeitigem Stand sollen sechs Kinder in der Vorkindergarten-Gruppe betreut werden. Aufgrund des höheren Alters der Kinder in der Vorkindergarten-Gruppe fällt der staatliche Betreuungszuschuss geringer aus. Die Differenz von ca. 7.100 Euro je Kind im Jahr – insgesamt voraussichtlich ca. 42.600 Euro – müsste die Gemeinde übernehmen.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz dankt der Krippe Fridoline für das Engagement.

GR Held erkundigt sich nach den Kriterien für die Vergabe dieser Plätze.
Die Vergabe richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem sog. Elternwillen, ob ein Verbleib in der Krippe erfolgen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen stimmt der Übernahme des Differenzbetrages für die Vorkindergarten-Gruppe in der Kinderkrippe Fridoline in Höhe von voraussichtlich ca. 42.600 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Verlängerung Zweckvereinbarung Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit haben sich die Gemeinden Allershausen, Eching, Kirchdorf a. d. Amper, Hallbergmoos und Kranzberg mit dem Landkreis Freising durch Abschluss einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen, um den Breitbandausbau in den jeweiligen Gemeindegebieten interkommunal umzusetzen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2022 wurde der Erste Bürgermeister dazu ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.

Da das Förderprogramm zum 17.10.2022 eingestellt wurde, ist eine Teilnahme am Förderprogramm nicht mehr möglich. Die Gemeinden müssen aus diesem Grund abwarten, bis ein neues Förderprogramm erscheint, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter voranzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat möchte den Breitbandausbau im Gemeindegebiet Allershausen weiter voranbringen und spricht sich daher für die Aufrechterhaltung der kommunalen Zusammenarbeit zum Ausbau der digitalen Infrastruktur aus. Dazu ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antrag des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Installation von einer zusätzlichen Tisch-Sitzgruppe an den Glonn-Terrassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.02.2023 beantragt der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Installation einer zusätzlichen Tisch-Sitzgruppe an den Glonn-Terrassen.

Begründet wird der Antrag damit, dass die einzige vorhandene Tisch-Sitzgruppe in den Frühjahr-/Sommermonaten ständig belegt und dabei die einzige Sitzgelegenheit mit Tisch im Schatten ist.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl regt an, die Tisch-Sitzgruppe zu stiften, wie es in der Vergangenheit üblich war.
Im weiteren Diskussionsverlauf ergeben sich Befürchtungen hinsichtlich Vandalismus und die Frage, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für die Errichtung einer Tisch-Sitzgruppe einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Antrag des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Installation von Mülleimern und Pizza-Karton-Mülleimern an den Glonn-Terrassen und am Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.02.2023 beantragt der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Installation von Abfalleimern an den Glonn-Terrassen und zusätzlich mindestens zwei Pizza-Abfalleimern an den Glonn-Terrassen und im Bereich des Volksfestplatzes.

Begründet wird der Antrag mit zu wenig vorhandenen Mülleimern in o.g. Bereichen, verbunden mit den unterschiedlichen Formaten der Pizzaschachteln und der vorhandenen Mülleimer.

Ohne Abstimmung.

Diskussionsverlauf

Auch hier stellt sich die Frage der zu erwartenden Kosten. GR Huber und GR Lerchl regen an, einen örtlichen Schreiner bzw. Schlosser mit der Anfertigung von Pizza-Karton-Mülleimern zu beauftragen.
GR Zandt appelliert, dass die Straßen und Plätze von den Nutzern sauber gehalten werden.

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.05.2023 ö 12

Sachverhalt

Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Sachstand der PV-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften.
Das Büro HPE wird die Studie demnächst im Gemeinderat vorstellen.

GR Glück teilt mit, dass der Leuchtkörper an der Fußgängerampel Ampertalstraße, Ecke Mühlbachstraße defekt ist/sich im Wind dreht.

GR Schuhbauer bittet darum, auf das staatliche Bauamt wegen der fehlenden Wasserrückhaltung entlang der Staatsstraße durch das Wasserschutzgebiet zuzugehen.
Eine Planung dazu besteht schon länger, die Umsetzung ist jedoch noch nicht erfolgt.

GR Huber erfrägt den Sachstand zum Expressbus.
Offenbar ist die weitere Planung auf Eis gelegt, da es Probleme mit der Förderung gibt.
GR Lerchl möchte das Thema bei den Stimmkreisabgeordneten vorbringen.

Datenstand vom 26.05.2023 10:17 Uhr