Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.07.2023
2 Neubau Kinderhaus Amperspatzen Zaunhöhe - isolierte Abweichung vom Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd"
3 Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in drei Lagerhallen auf den Fl.Nrn. 65, 1323 und 1343 der Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer Gewerbehalle auf der Fl.Nr. 1809 der Gemarkung Allershausen
5 Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung Süd, Lager- Logistik- Montagehalle mit Büro (Mezzanine) auf der Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen
6 Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus mit Neubau einer Tiefgarage auf der Flurnummer 561/5, Gemarkung Allershausen
7 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerk Heizung/Sanitär
8 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der PV Anlage
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau Kinderhaus Amperspatzen Zaunhöhe - isolierte Abweichung vom Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd". Dieser sieht nach A 11.1 eine Zaunhöhe von 1,20 m vor. Für die erhöhten Anforderungen eines Kindergartens ist eine Zaunhöhe von 1,40 m zwingend erforderlich. Der Kindergarten Spatzennest in der Kienberger Straße hat eine Zaunhöhe von 1,40 m und die Empfehlung der Leitung und auch des Arbeitskreises ist, die isolierte Abweichung vom Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ zu erteilen.

Östlich des Gebäudes wird ein senkrechter Holzlattenzaun hergestellt. Um den Garten wird ein Stahlgitterzaun umgesetzt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der isolierten Abweichung vom Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ für die Zaunhöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in drei Lagerhallen auf den Fl.Nrn. 65, 1323 und 1343 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Oberallershausen. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet (Dorfgebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Es wird beantragt, die bestehende landwirtschaftliche Halle mit den Maßen 53,27 m x 12,78 m in drei Lagerhallen umzunutzen.
Ein Abschnitt für die Lagerung von Elektrotechnik, ein Abschnitt für die Lagerung von Baumaschinen und Baugeräten und der dritte Abschnitt für die Lagerung von PKW (Oldtimer).

Zusätzlich wird auf der Westseite (außerhalb der Halle) ein WC errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer Gewerbehalle auf der Fl.Nr. 1809 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Angefragt wird der Bau einer Gewerbehalle mit den Maßen 20,00 m x 40,00 m.

Im Zuge dieses Vorbescheides sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Ist das geplante Gebäude in Lage und Größe wie dargestellt planungsrechtlich zulässig?
  • Sind für die Baumaßnahme die geplanten Traufhöhen sowie die Firsthöhe wie im Plan dargestellt zulässig?
  • Ist eine GRZ von 0,16 zulässig?
  • Ist eine GFZ I von 0,31 zulässig?
  • Bestehen Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes?
  • Bestehen Auflagen hinsichtlich des Schallschutzes?
  • Ist für das geplante Gebäude eine Mischnutzung (z.B. Gewerbe u. Wohnen) zulässig?

Grundsätzlich sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Beurteilt wird dieses Bauvorhaben als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung werden öffentliche Belange beeinträchtigt (Flächennutzungsplan).
Somit kann dem beantragten Vorbescheid bauplanungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung Süd, Lager- Logistik- Montagehalle mit Büro (Mezzanine) auf der Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt.

Mit Einreichung dieser Bauunterlagen erfolgt der Bauabschnitt 2.

Das Flachdach wird, wie im Bauabschnitt 1, begrünt und mit Photovoltaik ausgestattet.

Lage, Form und Größe des Baukörpers können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Für den Bauabschnitt II werden 105 Stellplätze geschaffen. Davon 2 Stellplätze für Menschen mit Behinderung.

Diskussionsverlauf

GR Bail und GRin Kellner-Zotz sehen im Bauantrag für eine Logistikhalle einen Bruch der Absprache, da Logistikbetriebe ausgeschlossen sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus mit Neubau einer Tiefgarage auf der Flurnummer 561/5, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Amperfeld“. Dieser ist aus 1970 und sieht kein weiteres Baufenster auf dem Grundstück vor. Die vorhandenen Garagen sollen abgebrochen werden und stattdessen soll ein an das vorhandene Gebäude angebautes Mehrfamilienhaus mit Außenmaßen von 10,85 m bzw. 9,85 m x 16,52 m entstehen. Die Stellflächen sollen zum Teil in einer Tiefgarage im südlichen Bereich des Grundstücks nachgewiesen werden. Die übrigen Stellflächen werden im nördlichen Bereich oberirdisch nachgewiesen.

Die Festsetzungen Baufenster, Firstrichtung und Flächen für Garagen werden durch das Bauvorhaben nicht eingehalten.

Die Begründung vom Planer rührt daher, dass das Bauvorhaben sich in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und sowohl die Abstandsflächen und brandschutzrelevante Belange eingehalten werden.

Das Grundstück hat nach dem Plan aus 1968 vier Wohneinheiten und im Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Wohneinheiten. Im Rahmen der Genehmigung sollen die bestehenden Wohneinheiten nachgenehmigt werden. Für die beiden Wohneinheiten im Dachgeschoss sollen jeweils zwei Stellflächen nachgewiesen werden.

Für die 4 Wohneinheiten im Bestand sind 4 Stellflächen nachzuweisen. Für die 2 Wohnungen im Dachgeschoss müssen 4 Stellflächen nachgewiesen werden. Für die neu geplanten 5 Wohneinheiten sind 10 Stellflächen zu errichten. Zusätzlich sind 3 Stellflächen für Besucher nachzuweisen. Insgesamt sind mindestens 21 Stellflächen nachzuweisen. Nach der vorgelegten Planung werden insgesamt 25 Stellflächen hergestellt.

Diskussionsverlauf

GR Glück erkundigt sich, ob für die beiden nachzugenehmigenden Wohneinheiten Herstellungsbeiträge nacherhoben werden.

GR Held bittet um Prüfung, in welchen Fällen der Bestandsschutz bei Stellplätzen erlischt und die aktuellen Stellplatzregelungen Anwendung finden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Befreiungen vom Bebauungsplan „Amperfeld“ für Baufenster, Flächen für Garagen und Firstrichtung werden erteilt. Von der Stellplatzsatzung wird keine Abweichung erteilt. Für die vier Wohneinheiten gilt Bestandsschutz, dafür ist jeweils nur ein Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerk Heizung/Sanitär

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde das Gewerk Heizung, Sanitär im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro HPE auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Kellner Haustechnik        451.243,51 €
2. …        476.305,13 €
3. …        565.911,72 €
4. …        624.036,58 €

Von der Fa. HPE wird eine Vergabe der Leistung empfohlen, da sich die Angebote im Rahmen der üblichen Marktsituation befinden. Die Angebotssumme liegt 3,79 % über der Kostenberechnung, in Höhe von 434.757,34 €. Gegenüber der Kostenberechnung wurde zur zusätzlichen Möglichkeit der Kühlfunktion eine andere Wärmepumpe ausgeschrieben. Der AK Kinderhaus Amperspatzen empfiehlt die Vergabe des Gewerks Heizung, Sanitär.

Nach Rücksprache mit Herrn Dantele liegt die Kostensteigerung für das Gesamtprojekt bei 4 %. Die fortgeschriebene Prognose liegt allerdings bei insgesamt 6 %!

Die Fa. Kellner Haustechnik aus Moosburg geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Diskussionsverlauf

GR Held teilt mit, dass die fortgeschriebene Kostenprognose nun bei einer 6%igen Kostensteigerung liegt. Daher bittet er um Prüfung, ob bei den aus seiner Sicht hohen Kosten für die Außenanlagen Einsparungsmöglichkeiten bestehen.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung des Gewerkes Heizung, Sanitär zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Kellner Haustechnik zum Preis von 451.243,51 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der PV Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde das Gewerk PV-Anlage im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurde 1 Angebot abgegeben. Das Angebot wurde vom Büro HPE auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Sunline-Solarstrom GmbH        117.348,99 €

Von der Fa. HPE wird eine Vergabe der Leistung empfohlen, da es sonst zeitlichen Verzug geben wird. Die Angebotssumme liegt 16 % über der Kostenberechnung und ist auf die unkalkulierbaren Umstände, die unsichere Baugewerbe-Marktsituation, sowie schwankende Materialpreise zurückzuführen. Herr Höpfl spricht trotzdem die Empfehlung zur Vergabe aus. Der AK Neubau Kinderhaus Amperspatzen empfiehlt ebenfalls die Vergabe der Arbeiten.

Die Fa. Sunline-Solarstrom GmbH aus Fürth geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Diskussionsverlauf

GR Bail, Held und Huber wünschen sich mehr Informationen (Leistung, Amortisationsdauer) zur besseren Vorbereitung.
GR Held und Lerchl erkundigen sich weiter nach der gesicherten Einspeisemöglichkeit.
GR Lerchl und Schuhbauer weisen darauf hin, dass der KW Peak Preis von 2.933,72 € weit über den derzeitigen Marktpreis von 1.000 – 1.500 € liegt.
GR Mück stellt im weiteren Diskussionsverlauf den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte und Abstimmung.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung des Gewerkes PV-Anlage zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Sunline-Solarstrom GmbH zum Preis von 117.348,99 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Der Zuschussbescheid zum Quartierskonzept Reckmühle der KfW ist eingegangen.
  • Antrag zur Kostenübernahme der musikalischen Früherziehung im Pfarrkindergarten.
Das Gremium gibt einstimmig die Zustimmung zur Bezuschussung, solange es die finanzielle Situation der Gemeinde zulässt.
  • Es sind Gerüchte im Umlauf, dass in der neuen Kita im Eggenberger Feld Süd (Amperspatzen) kein neuer Kindergartenplatz geschaffen würde.
Dies ist eindeutig falsch! Neben dem Umzug von zwei Gruppen aus dem Spatzennest werden drei Gruppen mit für bis zu 75 Plätzen für Kindergartenkinder neu geschaffen. Kinder im Alter über 3 Jahren haben dabei Vorrang vor Kindern unter 3 Jahren.

Anfragen:
GR Held frägt sich nach dem Sachstand zum Regenrückhalt in Laimbach.
Die Wasserrechtsverfahren für die Ortsteile sind generell problematisch. Für Laimbach ist seitens des Wasserwirtschaftsamtes noch immer keine Zustimmung erfolgt.

GR Schuhbauer erkundigt sich nach der erteilten Ausnahme, zum Abstellen von Bussen auf dem Parkplatz in Leonhardsbuch.
Die Ausnahme wurde erteilt, Busse wurden jedoch noch keine auf dem Parkplatz gesehen.

GR Bail spricht die Errichtung von Trinkwasserbrunnen an.
In Abstimmung mit dem Wasserzweckverband wird ein geeigneter Standort ermittelt.

GR Huber teilt mit, dass die Umfahrung der Brückenbaustelle in Aiterbach, insbesondere über den Fuß- und Radweg, chaotisch ist.
Das Staatliche Bauamt wird Schranken aufstellen, um die Befahrung des Geh- und Radwegs zu unterbinden.
GR Berchtold ergänzt, dass bereits Schäden am Radweg auftreten.

GRin Schlegel frägt an, ob die in der Sebastian-Mutschelle-Str. geschaffenen Parkplätze öffentlich sind.
Ja sind sie. Die Probleme mit dem Anwohner sind bekannt und werden vom Ordnungsamt verfolgt.

GR Lerchl teilt mit, dass die Sitzbänke an der Jobsterlinde beschmiert sind.
Dies ist bekannt und bereits Anzeige erstattet.

Datenstand vom 16.08.2023 09:39 Uhr