Datum: 08.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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1 |
Diskussionsverlauf
GR Lerchl bittet um Ergänzung von TOP 8, dass er und GR Schuhbauer darauf hinweisen, dass der KW Peak Preis von 2.933,72 € weit über den derzeitigen Marktpreis von 1.000 – 1.500 € liegt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.07.2023 wird mit der von GR Lerchl vorgebrachten Ergänzung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Auftragserweiterung zum Gewerk Holzbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Holzbau/Fenster/Dach-Arbeiten in der Sitzung vom 08.11.2022 in Höhe von 2.269.892,45 € vergeben.
Der Auftrag soll um diverse Metallbauteile wie Außentreppen, Absturzsicherung der Balkone und Treppen mit Geländer erweitert werden, da die Ausführung durch die Holzbaufirma sinnvoll und effizient bzw. wirtschaftlich ausgeführt werden kann. Ursprünglich war angedacht, das Gewerk separat auszuschreiben. Die Kosten sind in der Kostenverfolgung beinhaltet und für das Gewerk Metallbau vorgesehen. Der Auftrag für das Gewerk Holzbau/Fenster/Dach soll deshalb um 49.266,82 € erweitert werden. Lt. Vergabestelle ist eine Auftragserweiterung in diesem Bereich nicht förderschädlich. Die Auftragssumme im Gesamten liegt dann bei 2.319.159,27 €.
In der letzten Sitzung des AK Amperspatzen wurde eine weitere Änderung angesprochen.
Die Absturzsicherung soll zur Erhöhung der Sicherheit auf den Balkonen auf 1,80 m erhöht werden. Eine Absturzsicherung wie sie bisher geplant war, mit 1,0 m, wird aus Sicht der Kindergartenleitung und des Arbeitskreises als nicht ausreichend erachtet.
Das Angebot der Fa. Schiller und die Kostenverfolgung beinhalten bisher nur die ursprüngliche Höhe. Der Mehraufwand dürfte lt. Herrn Dantele in etwa zusätzlich ca. 20.000 € betragen.
Beschluss
Die Auftragserweiterung in Höhe von 49.266,82 € wird hiermit erteilt. Die Gesamte Auftragssumme der Fa. Zimmerei-Holzbau Schiller GmbH & Co. KG, Kirchberg, beläuft sich dadurch auf 2.319.159,27 €. Die Vergabe der Absturzsicherung mit einer Höhe von 1,80 m für zusätzlich ca. 20.000 € wird ebenfalls beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 219/1 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kohlstattfeld III“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet festgesetzt.
Mit Antrag auf Vorbescheid wird die Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage angefragt.
Das Einfamilienhaus soll die Maße 10,99 m x 13,49 m erhalten.
Die Doppelgarage hat die Maße 7,00 m x 7,00 m.
Ausgeführt wird das Vorhaben in E+D bei einer Wandhöhe von 4,95 m. Es wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° Grad errichtet. Die Firsthöhe beträgt somit 7,34 m.
Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Nachfolgende Befreiungen sind notwendig und werden wie folgt durch den Antragsteller beantragt und entsprechend begründet:
Baufensterüberschreitung Wohnhaus:
Die moderne Architektur des Hauses mit PV-Anlage auf Ost- und Westseite soll eine optimale Energieausbeute erzielen.
Baufensterüberschreitung Garage:
Das vorgesehene Baufenster für die Garage ist mit 6,00 m x 3,00 m zu klein bemessen. Es soll eine Doppelgarage mit den Außenmaßen 7,00 m x 7,00 m errichtet werden.
Das ist laut Punkt 1.44 zulässig.
Drehung der Firstrichtung um ca. 90° Grad:
Die PV-Anlage auf Ost- und Westseite soll eine optimale Energieausbeute erzielen.
Dachneigung:
Das geplante Haus hat keinen Speicher im Spitzgeschoss. Das erreicht man mit einer geringen Dachneigung und einer größeren Wandhöhe. Festgesetzt 40° Grad, beantragt werden 25° Grad.
Überschreitung Wandhöhe:
Die Dachneigung wird reduziert, die Wandhöhe wird erhöht. Die Firsthöhe bleibt niedriger als die Wohngebäude der umliegenden Bebauung.
Festgesetzt max. 3,50 m, beantragt 4,95 m Wandhöhe.
Im nördlichen Bereich des Grundstückes ist aufgrund der Baukörperdrehung eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den Eigentümer der Fl.Nr. 219/2, Gemarkung Allershausen, notwendig. Diese ist entsprechend im Genehmigungsverfahren den Antragsunterlagen beizufügen.
Anmerkung:
Die Baufenstergröße für das Hauptgebäude bleibt eingehalten. Die notwendige Überschreitung des Baufensters ergibt sich aufgrund der Baukörperdrehung um 90° Grad.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Erschließungstechnisch ist das Grundstück erschlossen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den beantragten Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Drehung Firstrichtung, Dachneigung und Wandhöhe wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Vaas war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 9/5 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet (Dorfgebiet) festgesetzt.
Mit Antrag auf Baugenehmigung wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport beantragt.
Die Maße des Einfamilienhauses betragen 9,50 m x 11,00 m. Errichtet werden soll ein EG und OG bei einer Satteldachausführung mit 30° Grad Dachneigung.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Baugrenze notwendig. Diese wird durch die Antragsteller wie folgt begründet.
„Das Grundstück wurde nachträglich geteilt. Damit wir die Abstandsflächen einhalten und das Grundstück besser nutzen können, bitten wir, die Überschreitung der Baugrenze im Süden sowie im Westen zuzulassen.“
Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Befreiung zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Auf dem Baugrundstück werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen befahrbar hergestellt.
Aktuell ist das Baugrundstück nicht erschlossen. Eine gesicherte Erschließung hierzu kann aber hergestellt werden. Hierzu ist ein ordnungsgemäßer Entwässerungsplan vorzulegen.
Für die Zufahrt zum Baugrundstück ist eine Grunddienstbarkeit vorzulegen in der Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht entsprechend geregelt ist.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich Baugrenze gemäß Nr. 3.1 des Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ wird zugestimmt. Für die Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt Freising ist durch die Antragsteller die gesicherte Erschließung für Wasser-/Kanal- und Straße vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Elektroparks auf der Fl.Nr. 1220/8 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kammerfeld Süd“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als GE-Gebiet festgesetzt.
Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 1220/8, Gemarkung Allershausen, einen Elektroladepark zu errichten.
Errichtet werden zwei Trafo Container, jeweils mit den Maßen 4,20 m x 2,70 m.
Ein kleiner Shop mit WC-Container und den Maßen 5,93 m x 3,49 m.
Ein oberirdischer Lagertank sowie die entsprechenden Elektroladestationen.
Für das Bauvorhaben sind Abweichungen und Befreiungen notwendig.
Diese werden durch den Antragsteller wie folgt erklärt und begründet:
Überschreitung der Baugrenze Tankstellendach:
Geplant ist die Errichtung einer Überdachung für die Elektroladeplätze.
Es sind 8 Ladeplätze geplant. Die Anzahl ist notwendig, um die Gesamtanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Diese Ladeplätze müssen alle überdacht werden.
Die Breite der Ladeplätze ist vorgegeben. Das Tankstellendach hat eine Länge von insgesamt 31,64 m. Das Baufenster zwischen den beiden Bebauungsgrenzen beträgt 29,00 m.
Die Baugrenze wird in westlicher Richtung um 0,64 m und in östlicher Richtung um 2,40 m überschritten.
Durch die Aufstellung werden die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt und auch städtebauliche Belange dürften hier keine Rolle spielen.
Überschreitung der Baugrenze Trafogebäude:
Geplant ist die Errichtung von zwei Trafogebäuden. Diese sind notwendig, um die Energie für die Ladeplätze zur Verfügung zu stellen. Das Gesamtplanungskonzept hat ergeben, dass die Trafogebäude als technische Gebäude eher Richtung Straße (Osten) angeordnet werden müssen. Der östlich gelegene Trafo überschreitet die Baugrenze um 2,40 m. Das Gebäude hat eine Höhe von 2,13 m. Durch die Aufstellung werden die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt und auch städtebauliche Belange dürften hier keine Rolle spielen.
Überschreitung der GRZ:
Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine bestehende Automatentankstelle sowie um den Neubau einer Elektroladestation. Beide Maßnahmen erfordern eine große Menge an befestigten Flächen, da der Tankstellenverkehr viel Platz für Zufahrten und Abfahrten sowie Stellplätze benötigt. Planerisch ist es nicht möglich, eine GRZ von 0,6 umzusetzen und gleichzeitig die Tankstelle wirtschaftlich zu betreiben. Mit der Planung überschreiten wir die GRZ um 0,1. Die anfallenden Niederschlagswässer werden vorgereinigt und versickert.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nähere Infos sowie Lage und Form des Bauvorhabens können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Diskussionsverlauf
GR Held erkundigt sich, wie der Shop aussehen soll.
Es ist ein Aufenthaltsraum mit Verkaufsautomaten ohne Personaleinsatz vorgesehen.
GR Glück frägt, wer die Breite der Ladeplätze vorgibt, und ob diese überdacht sein müssen.
GR Kortus regt aufgrund der hohen Versiegelung die Begrünung des Tankstellendaches an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baugrenzen und GRZ wird zugestimmt. Die Begrünung des Tankstellendaches ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 131 der Gemarkung Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Das geplante Austragshaus hat die Maße 14,86 m x 7,74 m. Errichtet werden soll hierbei ein Erdgeschoss und Obergeschoss mit einer Flachdachausführung.
Die beantragte Doppelgarage wird direkt an das Austragshaus angebaut. Die Maße hierfür betragen 8,00 m x 7,74 m.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Grundstück für den geplanten Neubau nicht voll erschlossen.
Nach aktuellem Sachstand ist hier eine Sondervereinbarung für die gesicherte Wasser- und Kanalerschließung mit dem WZV Paunzhausen und der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Hierzu ist ein Entwässerungsplan nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung (EWS) in Abstimmung mit der Gemeinde den bereits eingereichten Bauantragsunterlagen hinzuzufügen bzw. einzureichen.
Des Weiteren ist anzumerken, dass sich das Vorhaben am Rand der Talaue des Gewässers Aiterbach befindet. Hierzu wurden die Hochwasserverhältnisse am Aiterbach entsprechend untersucht. (Berechnung der Untersuchung ist den Unterlagen beigefügt).
Verlorengehendes Überflutungsvolumen muss orts- und zeitnah und wirkungsgleich ausgeglichen werden (Retentionsmaßnahmen).
Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Entscheidung durch die Gemeinde Allershausen, kann die Entscheidung durch das Landratsamt Freising bauordnungsrechtlich in Hinblick auf die Größe des Austragshauses anders ausfallen, bzw. der Baukörper auch reduziert werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
GR Held teilt mit, dass seiner Meinung nach ein Flachdach nach wie vor nicht nach Aiterbach passt.
GR Gründl regt an, auch hier die Begrünung des Flachdaches zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Für eine gesicherte Wasser- und Kanalerschließung ist eine Sondervereinbarung mit dem WZV Paunzhausen und der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Der Hochwasserschutz und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen. Die Begrünung des Flachdaches ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Vorstellung des Konzeptes für PV-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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ö
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Sachverhalt
Herr Maier vom Büro HPE stellt das Konzept für PV-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften vor. Betrachtet werden 11 Gebäude hinsichtlich Stromverbrauch, Erzeugungs- und Einspeisekapazität, Kosten und Amortisationsdauer.
Überall besteht die Problematik, dass der Netzbetreiber keine Aussage trifft, welche Leistung tatsächlich errichtet und letztendlich ins Netz gespeist werden kann. Daher wird für jedes Gebäude eine 30 kw Anlage vorgesehen, da diese Abnahme zugesichert ist.
Seitens des Bundes gibt es ein neues Förderprogramm für Kommunen, das die Umsatzsteuer für PV-Anlagen übernimmt.
ohne Abstimmung
Diskussionsverlauf
GR Zandt merkt an, dass die Installation von Anlagen mit jeweils nur 30 kw und evtl. Nachrüstungen nicht zielführend ist. Darüber hinaus regt er die Prüfung von zusätzlichen Modulen im Umgriff des Wasserhauses an.
GR Held fehlen in der Berechnung der Amortisationszeit mögliche Finanzierungskosten. Von der Errichtung von Anlagen mit einer Amortisationszeit größer 18 Jahren sollte abgesehen werden und stattdessen lieber eine Beteiligung z.B. an Windkraftanlagen vorgenommen werden.
Darüber hinaus regt er eine Prioritätenliste bei den Gebäuden an.
GR Lerchl teilt mit, dass andere Firmen durchaus günstigere Angebote abgeben als zuletzt beim Kindergarten. Er wird sich mit Firmen in Verbindung setzen.
GR Bail bittet in diesem Zusammenhang um Überprüfung der Heizung im Feuerwehrhaus Tünzhausen, ob andere Betriebsmodi möglich sind.
GR Kortus regt an, zu prüfen wo Batteriespeicher sinnvoll sind und diese dann zu errichten.
Bürgermeister Vaas fasst das weitere Vorgehen zusammen: Überprüft werden die Heizung im Feuerwehrhaus Tünzhausen, in welchen Gebäuden Batteriespeicher sinnvoll sind und ob neben dem Wasserhaus weitere PV-Module möglich sind. Zuerst werden die Anlagen umgesetzt, bei denen eine Amortisation innerhalb von 15 Jahren gegeben ist.
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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.08.2023
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8 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
Beim Seniorennachmittag am Volksfest wurden im Vergleich zum letzten Jahr 71 Marken mehr eingelöst. Durch die Preissteigerungen fällt die Abrechnung aber um ca. 1.200 € höher aus.
Anfragen:
GR Held erkundigt sich nach dem Stand der Glonnbrücke.
Die Bodenuntersuchung ist erfolgt, die Planung ist in Abstimmung bei den beteiligten Behörden, ein Grundstückstausch ist vorgesehen.
Weiter frägt GR Held nach der Beleuchtung an der Grünen Au.
Die Beleuchtung wurde aus Kostengründen verworfen. Nun sollen Angebote für Solarleuchten eingeholt werden.
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Stand der Geschwindigkeitsmessgeräte in Eggenberg.
Demnächst findet ein Termin mit dem Landratsamt statt, wo nach dem Sachstand gefragt wird.
Weiter spricht GR Lerchl den Antrag bezüglich digitaler Zählerstandserfassung an.
Der Antrag ist bei der Verwaltung bereits in Prüfung und Bearbeitung.
Datenstand vom 14.09.2023 12:28 Uhr