Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. DIBAG Neubau Lager-, Logistik- und Montagehalle mit Büro (Mezzanine) Gewerbegebiet A9 Süd
Tektur zur Halle Nord BA I
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“.
Der Bauantrag ist die Tektur zur Halle Nord BA I. Der östliche Abschnitt der Halle wird von der anliegenden Firma genutzt. Der westliche Abschnitt der Halle wird von einer Firma zur Lagerung und Kommissionierung von Waren genutzt. Die Betriebsbeschreibungen befinden sich in der Anlage.
Die Maße für die Lager- und Montagehalle mit Büro betragen 139,12 m x 133,12 m. Die Gebäude-höhe beträgt laut Eingabeplanung OK Attica ca. 14,60 m.
Das Flachdach wird begrünt und mit Photovoltaik ausgestattet. Gegenüber dem Erstantrag hat sich die Gebäudegröße und -höhe nicht verändert. Hier ist die Detailplanung eingearbeitet und Kleinigkeiten haben sich in der Aufteilung geändert. Die Unterlagen zum Brandschutz und zur Entwässerung werden nachgereicht.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“ werden eingehalten.
Zusätzlich werden für den ersten Bauabschnitt 163 Stellplätze, davon 4 Stellplätze für Menschen mit Behinderung, errichtet.
Diskussionsverlauf
GRin Kellner-Zotz äußert die Vermutung, dass mit dem Tekturantrag eine Nutzung, die der Gemeinderat nicht möchte, untergeschoben wird.
GR Klose und Bail ergänzen, dass Logistikfirmen ausgeschlossen sind sowie eine dreijährige Befristung besprochen war.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungaplan Gewerbegebiet A9 Süd werden nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
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3. Neubau Kinderhaus Amperspatzen
Vergabe der Stromanschlussarbeiten an Bayernwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Von der Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, liegt das Angebot für die Anschlussarbeiten des Stromanschlusses für das Kinderhaus Amperspatzen, Jobsterstraße 32 vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 26.720,83 €. Die Anschlussarbeiten sollen noch im November 2023 ausgeführt werden und passieren in enger Abstimmung mit den übrigen bauausführenden Firmen. Die Kabelzuführung erfolgt über die Trafostation in der Adalharstraße.
Die Arbeiten wurden vorab an Bayernwerk beauftragt, um die Ausführung noch im Jahr 2023 zu garantieren.
Beschluss
Der Auftrag für den Netzanschluss des Kinderhauses „Amperspatzen“ in Höhe von 26.720,83 € brutto wird an die Fa. Bayernwerk, Pfaffenhofen vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Wasserrechtliche Genehmigung zur Oberflächenentwässerung im Ortsteil Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge der Planungen für das Baugebiet „Wasenlohe-Aiterbach“ wurde durch das Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht und Wasserwirtschaft sowie dem Wasserwirtschaftsamt München eingewandt, dass kein gültiges Wasserrecht für die bestehende Oberflächenentwässerung des Ortsteils in den Atterbach vorliegt. Die vorgesehene Oberflächenentwässerung des Baugebiets in den Atterbach kann ohne gültiges, angepasstes Wasserrecht nicht erfolgen.
Das ursprüngliche Wasserrechtsverfahren hat sich nicht nur auf Aiterbach, sondern auch auf die Ortsteile Eggenberg, Laimbach, Oberkienberg und Tünzhausen bezogen. Verschiedene problematische Konstellationen in den Ortsteilen haben das gesamte Verfahren verzögert, so dass es noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, Aiterbach aus dem Gesamtverfahren herauszulösen und die Genehmigungsunterlagen durch die WipflerPLAN Planungsgesellschaft erstellen zu lassen. Da WipflerPLAN die Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet übertragen wurde, sind die Gegebenheiten teilweise bereits bekannt und Synergien zu erwarten.
Das Angebot beläuft sich pauschal für die vier vorhandenen Einleitstellen inklusive 5 % Nebenkosten auf einen Bruttopreis von 16.993,20 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis der Oberflächenentwässerung für Aiterbach aus dem Gesamtverfahren herauszulösen. Mit der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für das wasserrechtliche Verfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser im Ortsteil Aiterbach wird die WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH aus Pfaffenhofen zu einem Bruttopreis von 16.993,20 Euro beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet "Wasenlohe-Aiterbach"
Hinweis auf TOP 4 vom 17.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge der bisherigen Planungen und Abstimmungen hat sich ergeben, dass verschiedene Ausgangspunkte anzupassen sind.
Von ursprünglich 4 Bauparzellen mit Größen zwischen je ca. 700 – 800 qm wurde auf 3 Doppelhäuser auf 6 Bauparzellen mit Größen zwischen 420 – 535 qm umgeplant . Die Anpassung ist auch Ausfluss aus den gewonnenen Erfahrungen bei der Veräußerung der Baugrundstücke im Eggenberger Feld Süd.
Das Gebiet sollte ursprünglich als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden. Da jedoch eine reine Wohnbebauung erfolgt, soll nun ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Zum besseren Verständnis soll der Bebauungsplan „Wasenlohe-Aiterbach“ statt ursprünglich vorgesehen „Aiterbach Nordwest“ heißen.
Ursprünglich wurde beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13 b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daher muss die Bauleitplanung nun ins Regelverfahren nach § 30 BauGB übergeleitet werden.
Da das ursprünglich vorgesehene Büro Wankner und Fischer keine Bauleitplanungen dieser Art mehr erarbeitet, wurde in Abstimmung mit dem Antragsteller das Büro Freiraum aus Freising beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2019 ist insofern neu zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i. S. des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Wasenlohe-Aiterbach“.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und eine Teilfläche von ca. 4.000 qm des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach, umfasst.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Wasenlohe-Aiterbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
In der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan „Wasenlohe-Aiterbach“ wurde bereits auf die nötigen Anpassungen im Zuge der bisherigen Planungen und Abstimmung eingegangen.
In diesem Zusammenhang ist auch der Aufstellungsbeschluss für die damit verbundene Änderung (Nr. 13) des Flächennutzungsplanes anzupassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für eine Teilfläche von ca. 4.000 qm im östlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach. Die betreffende Teilfläche von ca. 4.000 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach, ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) darzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.10.2023
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Zuwendung aus dem ILE Regionalbudget für die Leseecke in der Bücherei über 3.240 €.
Zuwendung aus dem ESB Klimafonds für das Quartierskonzept über 3.625 €.
Das Bauamt erfasst derzeit die Straßenschäden für die Ausbesserungen im nächsten Jahr.
Erinnerung an die Rückmeldungen zur Eröffnung des neuen Penny.
Vernissage am 12.10. um 19:00 Uhr im Rathaus.
Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich nach dem Sachstand zum Ausbau der FS 6 in Leonharsbuch.
Für 2024 sind die Arbeiten für Kanal und Wasser eingeplant. 2025 erfolgt die Erneuerung der Straße.
Weiter fragt er , wie es beim Kommunalen Wohnungsbau weitergeht.
Derzeit erfolgt vom Architekten die Planung der Stellplätze.
GR Kortus regt im Zuge der Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Eggenberger Feld Süd an, die Straßen in der Umgebung wie Jobster- und Mozartstr. abzufräsen und neu zu asphaltieren.
GR Held mahnt die Kalkulation der Wasser- und Kanalgebühren an.
Datenstand vom 13.11.2023 11:29 Uhr