Datum: 21.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Errichtung von vier Windenergieanlagen auf den Flurnummern 1609, 2019 und 2031 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG stellte einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG für das oben genannte Vorhaben.
Im Zuge des Vorbescheids soll unter anderem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in Bezug aus
Art. 82 BayBO überprüft werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines Obergeschosszimmers durch Errichtung eines Anbaus mit einer Gaube auf der Fl.Nr. 540/68 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Weiherwiesen“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Mit Antrag auf Baugenehmigung wird ein Anbau im OG/DG des bereits bestehenden Einfamilienwohnhauses beantragt.
Die Maße des Anbaus betragen 3,91 m x 3,00 m.
Errichtet werden soll dieser im OG/DG des Hauses. Das OG/DG wird hierdurch um ein Zimmer vergrößert. Durch die Vergrößerung ändert sich hierbei auch die Wandhöhe, da hier als Dachform ein Pultdach mit 8 Grad Dachneigung errichtet wird. Hierbei handelt es sich aber nur um einen Teilbereich des Daches.
Hintergrund dieser Wohnraumerweiterung um ein Zimmer ist, dass die Bewohnerin im OG aufgrund Ihrer Schwerbehinderung seit kurzem auf einen größeren Elektrorollstuhl angewiesen ist, weshalb eine Wohnraumerweiterung für die weitere Bewohnbarkeit dringend notwendig wird, um die Barrierefreiheit weiterhin gewährleisten zu können.
Für das Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Die jeweiligen Befreiungen inkl. Begründung sind den Unterlagen beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften kann diesem Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nähere Infos bzgl. Lage/Form des beantragten Baukörpers sowie der notwendigen Befreiungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Vollgeschoss, Dachform, Dachneigung und Wandhöhe für den Anbau wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 2360/4 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach. Bauplanungsrechtlich richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.
Es ist geplant auf der Fl.Nr. 2360/4 der Gemarkung Allershausen ein Einfamilienwohnhaus mit den Maßen 7,50 m x 11,00 m sowie einen Carport mit den Maßen 6,00 m x 5,70 m zu errichten.
Die Ausführung erfolgt in E+1 mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 22° Grad. Der Carport erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° Grad.
Im Jahre 2020 gab es für dieses Baugrundstück bereits einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses.
Dieser Antrag wurde im Jahre 2022 zurückgenommen. Durch den damaligen GR-Beschluss vom 29.09.2020 sollte der beantragte Baukörper um ca. 3,00 m weiter nach Süden verschoben werden da der Grenzbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach überschritten wurde.
In diesem aktuellen Antrag wurde der Baukörper um ca. 1,50 m im Vergleich zum damaligen Antrag weiter nach Süden verschoben.
Grundsätzlich ist diesem Bauvorhaben nichts hinzuzufügen, die aktuell gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollte hier jedoch eingehalten werden. Eine genaue Überprüfung soll hierzu durch das Landratsamt Freising erfolgen.
Für das Bauvorhaben ist noch ein Entwässerungsplan und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nähere Infos zum Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach ist einzuhalten. Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan ist vorzulegen und mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses und Abriss sowie Ersatzbau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1728/2 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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Beschliessend
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Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.
Das aktuell bestehende Haus soll im Zuge eines Neubaus abgerissen werden. Die Maße des Neubaus betragen 11,50 m x 8,50 m.
Die Ausführung erfolgt in E+1 mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18,5° - 21,5° Grad. Die Firsthöhe wird angegeben mit 7,36 m.
Die aktuell bestehende Doppelgarage wird im Zuge der Baumaßnahme abgerissen und neu errichtet. Die Maße betragen 7,33 m x 7,39 m. Die Doppelgarage erhält zudem ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° Grad.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Aufgrund der Positionierung des Gebäudes sind die Abstandsflächen durch das Landratsamt Freising zu prüfen. Hier wird in der Eingabeplanung ein Abstand von 3,93 m zwischen den beiden Gebäuden (Bestandswohnhaus und Neubau) angegeben.
Unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, kann diesem Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.
Nähere Infos zum Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Resolution Tempo 30
Lebenswerte Städte in der MIA-Region
durch angemessene innerörtliche Geschwindigkeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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6 |
Sachverhalt
Die Bürgermeister der MIA-Region appellieren an die Landesregierung und Genehmigungsbehörden
- die derzeit möglichen gesetzlichen Spielräume zur Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung auf Tempo 30 entlang von Hauptverkehrsstraßen stärker zu nutzen,
vermehrt Verkehrsversuche zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu genehmigen,
Veränderungen im Straßenverkehrsgesetz auf Bundesebene zu unterstützten, die den Kommunen es erlauben, nach eigenem Ermessen Tempo 30 einführen zu können - auf der Basis der Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Leichtigkeit des Verkehrs aller Verkehrsträger.
Begründung:
Die Städte und Gemeinden der MIA-Region stehen verkehrspolitisch vor großen Herausforderungen. Neben den Verkehren in der MIA-Region belasten die überörtlichen Verkehre, insbesondere im Zulauf der Metropolregion München, die Verkehrsnetze. Die Belastung der Bevölkerung durch die Verkehre ist insbesondere im Bereich der Hauptstraßen nicht hinnehmbar.
Die negativen Auswirkungen des Verkehrs – Lärm- und Schadstoffbelastungen, Unfallgefahren und Flächenverbrauch – sind in den besiedelten Bereichen am stärksten zu spüren. Seit langem ist bekannt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen erhebliche positive Auswirkungen haben:
- Die Straßen werden sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
- Die Straßen werden leiser und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich angenehmer und gesünder.
- Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden.
- Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
Die Regelungen zur Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierten Bereichen (Verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, …) eröffnen mehr Möglichkeiten als noch vor 10 oder 20 Jahren, sind aber in den Anwendungsmöglichkeiten viel zu restriktiv und auf Hauptstraßen nicht anwendbar.
Das in der Straßenverkehrsgesetzgebung genannte Ziel der „Leichtigkeit des Verkehrs“ muss auf alle Verkehre Anwendung finden, nicht nur auf den motorisierten Individualverkehr. Auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des ÖPNV haben hierauf einen Anspruch.
Wir unterstützen daher die Forderungen des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Umfang, Ort und Höhe von Geschwindigkeiten in den Städten flexibel und ortsbezogen anzuordnen. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit – in der Regel Tempo 30 – muss überall durch Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und trägt zu mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bei.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die erforderlichen Anpassungen im Straßenverkehrsrecht über seine Möglichkeiten im Bundesrat unverzüglich anzustoßen und umzusetzen. Über die Verkehrssicherheit hinaus müssen auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen werden.
Wir fordern zudem vom Landkreis und seinen Genehmigungsbehörden neben der notwendigen Überzeugungsarbeit in den Gremien des Landes auch deutlich mehr Offenheit bei der Umsetzung von Verkehrsversuchen und temporären Verkehrsanordnungen.
Diskussionsverlauf
GRin Kellner-Zotz weist auf die bisher nicht umsetzbaren Versuche in der Ampertalstraße auf Höhe der Schule oder am Spielplatz in Tünzhausen Tempo 30 festzusetzen hin.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen unterstützt das Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Städte und Gemeinden innerorts einfacher selbst Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen können.
Die Gemeinde Allershausen schließt sich daher der MIA-Resolution Tempo 30 an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Information zum Glasfaserausbau
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas stellt den Sachstandstand zum Breitbandausbau im Rahmen der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Freising vor. Branchendialog und Markterkundung wurden bereits durchgeführt. Die Telekom wird im Ortskern einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchführen.
Die vom eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erfassten Bereiche, insbesondere die Ortsteile, werden im Rahmen der Zweckvereinbarung ausgebaut. Anfang 2024 soll das Auswahlverfahren dazu beginnen.
Dabei ist mit Kosten in Höhe von 4.960.500 Euro zu rechnen. Die Bundesförderung beträgt 50 %, die des Freistaats Bayern 40 % Dadurch verbleibt ein Anteil von 10 % bei der Gemeinde.
Ohne Abstimmung
Diskussionsverlauf
GR Lerchl erkundigt sich, wie dabei mit den von der Gemeinde verbauten Leerrohren umgegangen wird.
Nach erfolgter Ausschreibung wird die Nutzung der Leerrohre mit dem erfolgreichen Bieter abgeklärt.
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8. Vorstellung Beleuchtung Grüne Au/Mühlbachweg
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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Sachverhalt
Dem Gemeinderat wurde ein Konzept des Bauamtes für eine Gehwegbeleuchtung mittels Solarleuchten an Uhlandstraße und Am Mühlbach vorgelegt. Darin enthalten sind die möglichen Standorte (10 – 12) sowie die Kostenschätzung dazu (ca. 58.000 € nur für die Leuchten).
Ohne Abstimmung
Diskussionsverlauf
Das Gremium sieht in der Maßnahme positive Aspekte hinsichtlich eines erhöhten Sicherheitsgefühls. Angeregt wird eine Ausweitung zur Autobahnunterführung und zur Uhlandstraße. Zu viel Beleuchtung soll dabei vermieden werden.
Das Konzept samt Kostenschätzung soll entsprechend der Anregungen überarbeitet und in die Haushaltsplanung für 2024 aufgenommen werden.
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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.11.2023
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Nutzerzahlen und -infos zur Gemeinde App
Christbaumversteigerung in Tünzhausen am Samstag um 19:30 Uhr
Anfragen:
GR Glück moniert eine fehlende Suchfunktion in der Gemeinde App.
GR Lerchl bittet um eine zeitnahe Informationsveranstaltung zum Ausbau der FS6 in Leonhardsbuch.
Eine Informationsveranstaltung seitens Gemeinde, Landkreis und Planer ist angedacht, sobald belastbare Informationen vorliegen und veröffentlicht werden können.
Weiter spricht er den vermeintlichen Stillstand beim Kommunalen Wohnungsbau an.
Der Architekt hat die Planung angepasst, ein AK-Termin findet dieses Jahr noch statt.
GRin Kellner-Zotz regt an, auch am Ampersteg Solarbeleuchtung anzubringen.
Sie teilt mit, dass aus dem AK Kinderbetreuung ein Aufruf sich als Schulweghelfer zu melden kommt. Bürgermeister Vaas teilt dazu mit, dass bereits ein neuer Schulweghelfer gefunden wurde.
Weiter teilt sie mit, dass in Tünzhausen ein Kind aus einem Lieferwagen aus angesprochen wurde. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet. Es gilt Aufmerksam diesbezüglich zu sein.
GR Schuhbauer wünscht, dass alle Gemeinderatsmitglieder über anstehende AK-Sitzungen informiert werden.
GR Glück erinnert an die Anbringung der Straßenschilder im Baugebiet Eggenberger Feld Süd.
GR Held erkundigt sich, ob sich der Verdacht auf den Sprayer erhärtet hat.
Die Gemeinde hat keine Informationen diesbezüglich erhalten. Eine Nachfrage bei der Polizei wird erfolgen.
Datenstand vom 18.12.2023 09:12 Uhr