Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen auf der Fl.Nr. 598/5 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Seestraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Im Zuge eines Antrags auf Vorbescheid soll das Grundstück neu überplant und entsprechend bebaut werden.
Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße: 6,00 m x 11,00 m und das geplante Doppelhaus hat die Maße von jeweils 6,00 m x 11,00 m. Die geplante Wandhöhe für beide Baukörper
beträgt 6,20 m. Die jeweilige Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung
von 35° Grad (E+1+D).
Für das Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Die jeweiligen Befreiungen inkl. Begründung sind den Unterlagen beigefügt.
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Seestraße werden beantragt:
Festsetzung
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Befreiung
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Wohneinheiten max. 2
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3 Wohneinheiten
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GRZ 0,30
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GRZ 0,516
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Baufenster
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Kein Baufenster vorhanden / nicht ausreichend
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Dachneigung 32°
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Dachneigung 34°
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Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Des Weiteren ist anzumerken, dass es hierzu in der umliegenden Bebauung bereits Bezugsfälle zu den beantragten Befreiungen gibt.
Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen müssen 6 Stellplätze befahrbar hergestellt werden. Diese sind in den Unterlagen entsprechend gekennzeichnet und nachgewiesen.
Im Genehmigungsverfahren ist ein Entwässerungsplan den Antragsunterlagen beizufügen.
Auf den Abschluss einer Sondervereinbarung mit der Gemeinde Allershausen wird hierzu ausdrücklich hingewiesen. Hierzu ist rechtzeitig mit der Gemeinde Allershausen Kontakt aufzunehmen.
Nähere Infos bzgl. Lage/Form des beantragten Baukörpers sowie der notwendigen Befreiungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Herr Mück bittet darauf zu achten, dass die Stellplätze tatsächlich auf dem Grundstück befahrbar hergestellt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, GRZ, Wohneinheiten und Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Antrag der BEG auf Beschlussfassung über eine Zielabweichung zur Raumordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.12.2023 beantragt das Planungsbüro Beermann im Auftrag der Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land die Beschlussfassung über eine Zielabweichung zur Raumordnung.
Die BEG plant im Schwarzholz einen Windpark mit 4 Windenergieanlagen. Eine der Windenergieanlagen liegt im nördlichen Bereich eines Vorranggebietes für Kiesabbau. Das Vorranggebiet Kiesabbau steht derzeit anderen Nutzungen entgegen.
Dieses genehmigungsrechtliche Hindernis kann durch ein Zielabweichungsverfahren überwunden
werden. Da weder die BEG noch das Planungsbüro antragsbefugt sind, müsste der Antrag bei positiver Beschlussfassung durch die Gemeinde gestellt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas ergänzt, dass im südlichen Bereich das Biotop „Gelbbauchunken“ entstanden ist, was einen Kiesabbau im nördlichen Bereich verhindert. Dies wurde durch Anfragen bei Abbaufirmen bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Zielabweichung bei der Höheren Landesplanungsbehörde für den betroffenen Bereich des Vorranggebietes für Kiesabbau im Bereich des Windparks im Schwarzholz zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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4. Konzeptstudie Freianlagen für den Friedhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 12.09.2023 wurde über zusätzliche Urnenwände und Baumbestattungen auf dem Friedhof diskutiert. Die Kontaktaufnahme zum am Friedhof Thalhausen tätigen Planungsbüro ist erfolgt.
Das Büro NRT aus Marzling bietet eine Konzeptstudie für die Freianlagen am Friedhof für geschätzt 9.633,65 € inkl. 5 % Nebenkosten an. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Diskussionsverlauf
Herr Held frägt nach, ob sich damit dann eine neue Aussegnungshalle erledigt hätte. Bürgermeister Vaas berichtet, dass die Kirche Pläne für eine neue Aussegnungshalle verfolgt, an der sich die Gemeinde beteiligen könnte.
Herr Kortus sieht die Kosten für eine Studie als zu hoch an. Da in den nächsten Tagen sowieso ein Termin mit einem Friedhofsplaner stattfindet, wird der Tagesordnungspunkt auf Vorschlag von Bürgermeister Vaas vorerst zurückgestellt.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Ausstattung des Rathauses mit neuer Schließtechnik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Am 27.06.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Schulgebäude mit neuer Schließtechnik auszustatten. Das Rathaus, und später weitere Gebäude, sollen ebenfalls mit elektronischen Schließzylindern ausgestattet werden.
Um ein einheitliches System zu haben und eine Funkvernetzung zur Verwaltung der Schließanlagen zu ermöglichen, wurde für das Rathaus das gleiche System wie in der Schule vorgesehen.
Der Auftrag soll an die Fa. Huber Schließtechnik, die in bei der Schule der günstigste Anbieter war, zum Preis von 44.483,03 € vergeben werden.
Diskussionsverlauf
Herr Huber meint, dass sich ein vorheriges Gesamtkonzept für alle Einrichtungen kostensenkend ausgewirkt hätte. Bürgermeister Vaas erkennt durch eine einzelne Beauftragung für die jeweilige gemeindliche Einrichtung keinen finanziellen Nachteil.
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Schließtechnik am Rathaus wird an die Fa. Huber Schließtechnik zum Preis von 44.483,03 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Antrag des Schützenvereins Diana Allershausen und des TSV Allershausen auf Übernahme von Material- und Gerätekosten zum Bau einer seniorengerechten Aufgangsrampe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.10.2023 – zusätzlich begründet mit Schreiben vom 20.11.2023 – beantragen der Schützenverein Diana Allershausen und der TSV Allershausen die Übernahme von Material- und Gerätekosten in Höhe von 1.992,27 € brutto für den Bau einer Aufgangsrampe zum Schützenheim bzw. Biergarten der Sportgaststätte.
Diskussionsverlauf
Herr Held regt an, dass die Vereine für diese der Inklusion dienenden Maßnahme einen Antrag auf Fördermittel aus dem ILE-Regionalbudget stellen.
Herr Colombo ist für die Anwendung der Sportförderrichtlinie mit einem Fördersatz von 10 % der Kosten.
Beschluss
Der Gemeinderat fordert die Antragsteller auf, bei der ILE Ampertal heuer noch einen Förderantrag aus dem Regionalbudget 2024 zu stellen. Sollte dieser nicht genehmigt werden, erfolgt eine Förderung auf Basis der Sportförderrichtlinien mit 10 % der nachgewiesenen Baukosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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12.12.2023
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Ergebnis der KUBUS-Bündelausschreibung für die Strompreise für 2024 bis 2025
Der Straßenausbau der FS 6 in Leonhardsbuch wird 2024 nicht durchgeführt. Grund sind die sowohl bei der Gemeinde Allershausen als auch beim Landkreis Freising abgelaufenen wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung von Oberflächenwasser.
Herr Mück weist auf die weiterhin bestehenden Probleme bei der Straßenbeleuchtung hin.
Herr Lerchl erkundigt sich, ob die Taubenpopulation im Baugebiet Eggenberger Feld Süd ein Problem für den neuen Kindergarten darstellen wird. Dies dürfte aufgrund der baulichen Gegebenheiten bzw. Schutzmaßnahmen nicht der Fall sein.
Herr Huber bemängelt erneut die an den Haltestellen abgestellten Busse. Hier wird der MVV nochmals angeschrieben und auf die daraus resultierenden Probleme hingewiesen.
Herr Kortus möchte wissen, ob für das nächste Jahr Maßnahmen aus dem vorhandenen Straßenkonzept umgesetzt werden. Dies ist der Fall, so Bürgermeister Vaas. Herr Portz vom technischen Bauamt und er sprechen die konkreten Maßnahmen ab.
Auf Nachfrage von Herrn Kortus zur defekten Medientechnik im Sitzungssaal berichtet Bürgermeister Vaas von einem Angebot für eine neue Medientechnik, da die defekte Anlage über 25 Jahre alt ist. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden hierfür Mittel eingeplant.
In diesem Zusammenhang wird eine Stimmungsabfrage durchgeführt, ob im gleichen Zug auch die Beleuchtung im Sitzungssaal modernisiert werden soll. Im Gremium wird mit 17:2 befürwortet, hierfür Angebote einzuholen.
Frau Kellner-Zotz mobilisiert die politisch Verantwortlichen, sich für die Verlängerung der Verstärkerbusse einzusetzen über welche im Januar entschieden wird. In den kommenden Wochen sollen ihrer Kenntnis nach aktuelle Zählungen der Fahrgäste erfolgen.
Herr Held erinnert an die Beauftragung eines Fachbüros zur Durchführung der Gebührenkalkulation.
Datenstand vom 19.01.2024 11:17 Uhr