Datum: 31.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gründung eines Kommunalunternehmens

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1. Gründung eines Kommunalunternehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sondersitzung des Gemeinderates Allershausen 31.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Die von RA Hilge auf Basis der jeweiligen Muster entworfene Unternehmenssatzung sowie die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat wurden mit der Ladung mitgeschickt.

RA Hilge und Herr Rüger haben die aus dem Gemeinderat aufgekommenen Fragen beantwortet.

Diskussionsverlauf

GRin Gründl merkt an, dass in § 2 Abs. 1 Buchst. a) der Ankauf von Grundstücken nicht mit aufgeführt ist.
Die Absätze 1 und 2 des § 2 sind im Zusammenhang zu sehen. Das KU ist berechtigt, alle dem Unternehmenszweck dienenden Maßnahmen vorzunehmen.

GR Lerchl erkundigt sich, ob es sich beim Auskunftsrecht in § 4 Abs. 5 um ein Individual- oder ein Kollektivrecht handelt.
Es handelt sich um ein Kollektivrecht zugunsten des gesamten Verwaltungsrates.

Weiter merkt er an, dass die Berechtigungen des Vorstandes in § 6 Abs. 3 die Beträge in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters nach Geschäftsordnung übersteigen.
Bei den Beträgen handelt es sich um Erfahrungswerte von anderen KU. Ein gewisser Handlungsspielraum ist nötig, damit das KU die gewünschten Effekte erzielen kann.

GR Zandt erkundigt sich nach der Anzahl der Verwaltungsratssitzungen.
Während Bauphasen wird sicherlich eine höhere Sitzungszahl notwendig sein. Die Satzung gibt die Mindestanzahl von 2 Sitzungen pro Jahr vor.

GR Held regt an, § 4 Abs. 2 der GeschO dahingehend zu ändern, dass von der Zustimmung sämtlicher Mitglieder auf eine 3/4- oder einfache Mehrheit verringert wird um handlungsfähig zu bleiben.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass sämtlichen Verwaltungsratsmitgliedern die Möglichkeit der Anhörung gegeben wird. Da diese Regelung aus dem Muster kommt empfiehlt RA Hilge die Beibehaltung.

Weiter thematisiert GR Held den Ausschlag der Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit in § 8 Abs. 2 der GeschO. Er empfiehlt die Anwendung der Regelungen aus dem Kommunalrecht, dass Beschlüsse bei Stimmengleichheit abgelehnt sind.
Laut RA Hilge entspricht auch diese Formulierung dem Muster. Dabei dient die Wirtschaft als Vorbild, wobei die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund steht.
Über die Anregung, die Regelungen aus dem Kommunalrecht auch für das KU anzuwenden wird abgestimmt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Regelung bei Stimmengleichheit in § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Vorstand entsprechend dem Vorschlag von GR Held.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Allershausen Anstalt des öffentlichen Rechts in der vorliegenden Form. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Unternehmenssatzung ist der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Freising unverzüglich anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Unternehmenssatzung wird nach dem Vorliegen der Stellungnahme der Rechtsaufsicht ortsüblich bekannt gemacht, spätestens in der zweiten Dezemberhälfte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2024 12:16 Uhr