Datum: 16.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023
2 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Lagers an ein Reiheneckhaus auf der Fl.Nr. 562/9 der Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 2080/7 der Gemarkung Allershausen
4 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Gewerk Baumeisterarbeiten Grundleitungen
5 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Fliesenarbeiten
6 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerks Bodenbelag
7 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerks Metallbau
8 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Malerarbeiten
9 Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Kostenschätzung
10 Wasserwerk Allershausen; Ingenieurvertrag Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro)
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Lagers an ein Reiheneckhaus auf der Fl.Nr. 562/9 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Amperfeld“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.

Im Zuge eines Antrags auf Vorbescheid wird angefragt, ob der Anbau eines Lagers an das bestehende Reiheneckhaus bauplanungsrechtlich möglich ist.

Der geplante Anbau hat die Maße 2,45 m x 10,53 m.
Errichtet wird Keller, EG und OG bei einer Pultdachausführung mit einer Dachneigung von 
12° Grad.

Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung vom Baufenster sowie vom Gebäudetyp II notwendig.
Diese werden durch den Antragsteller wie folgt begründet:
„Die Erweiterung an der Giebelseite ist die einzige Möglichkeit, die benötigte Lagerfläche für den Betrieb zu errichten. Die Erweiterung wird nur zur Lagerung des Equipments der Firma genutzt. Durch die Befreiung vom Gebäudetyp II kann der Anbau so kompakt wie möglich gehalten werden“.

Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Im Genehmigungsverfahren ist ein Entwässerungsplan vorzulegen.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Gebäudetyp II wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 2080/7 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 2080/7 der Gemarkung Allershausen eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle mit jeweils den Maßen 15,99 m x 6,99 m zu errichten. Es handelt sich somit um zwei Hallen.
Die Wandhöhe beträgt 2,80 m. Die Ausführung erfolgt mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 9° Grad.

Die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers liegt vor.
Der Antragsteller / Bauherr ist hier nicht Grundstückseigentümer.

Die Zufahrt ist gesichert.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Die Privilegierung ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium bestehen Bedenken hinsichtlich der Privilegierung der Maßnahme. Daher soll Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landratsamt Rücksprache hinsichtlich der Privilegierung zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Gewerk Baumeisterarbeiten Grundleitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.11.2023 wurde der Nachtrag für die Grundleitungen zum Gewerk Baumeisterarbeiten beauftragt. Hierbei wurde vom Gemeinderat angemerkt, dass noch aufzuklären ist, warum der Fettabscheider und vor allem die Hebeanlage im Außenbereich geplant wurden. Mit den an der Planung beauftragten Büros wurden einige Gespräche diesbezüglich geführt.

Im Rahmen der Vorplanung und Grundlagenermittlung (Leistungsphasen 1 und 2) für das Kinderhaus war die Abwasseranlage (KG 400) selbstverständlich Gegenstand der Diskussion. Schon im Rahmen dieser beiden Phasen und nachfolgend in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde sich darauf verständigt, die Schmutzwasserentwässerung des Kinderhauses als auch den für die Küche notwendigen Fettabscheider im Außenbereich zu bauen. Schon zu diesem Zeitpunkt war die Verlegung der Grundleitungen unterhalb der Fundamentplatte vorgesehen.

Gründe für diese Planung waren bzw. sind:
  • Sohle der erforderlichen Hebeanlage wird aufgrund des Tiefgeschosses in Verbindung mit den vorliegenden Angaben zu den Grundwasserschwankungsverhältnissen definitiv im Schwankungsbereich des Grundwassers liegen.
  • Vermeidung einer Bauwerksgründung des Kinderhauses im Schwankungsbereich des Grundwassers um unmittelbaren Kontakt des Baukörpers mit etwaig auftretendem Grundwasser zu verhindern (= Bauwerksgründung oberhalb des GW-Standes).
  • Verlegung der Grundleitungen unterhalb der Fundamentplatte und Positionierung der Hebeanlage als abgekoppeltes Bauwerk außerhalb des eigentlichen Gebäudes.
  • Betrachtung von Fettabscheider und Hebeanlage als ein System, d.h. beide Anlagen werden außerhalb des Gebäudes angelegt und die zwingend notwendige Zwischenverrohrung auf ein Mindestmaß reduziert.
  • Zugänglichkeit des Fettabscheiders vor allem im Hinblick auf die Wartung.
  • Zugänglichkeit des Hebeanlage vor allem im Hinblick auf die Wartung.

Herr Maier vom Ing.-Büro HPE hat den Sachverhalt in der Sitzung erläutert und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

GR Held bittet um Prüfung, wie sich das Büro HPE an den entstehenden Mehrkosten beteiligen kann, da es sich um ein Versäumnis bei der Planung handelt.
Herr Maier sagt zu, dies intern zu besprechen.

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5. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Fliesenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Fliesenarbeiten im beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Es wurden 11 Firmen angefragt und 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Kellner, Moosburg        88.792,62 €
2. Fa.        105.522,12 €
3. Fa.        108.007,97 €
4. Fa.        112.953,25 €

Die Fa. Kellner aus Moosburg geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Kellner den Auftrag zur Ausführung der Fliesenarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 88.792,62 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 81.021,15 €. Damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 9 % bzw. um 7.771,47 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 96.726,18 € brutto. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma Kellner ortsübliche Preise verwendet hat.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Fliesenarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Kellner zum Preis von 88.792,62brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerks Bodenbelag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Bodenbelagsarbeiten im beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Es wurden 8 Firmen angefragt und 3 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Brandl, Kelheim        98.420,02 €
2. Fa.        100.002,13 €
3. Fa.        124.328,82 €

Die Fa. Brandl aus Kelheim geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Brandl den Auftrag zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 98.420,02 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 82.206,39 €. Damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 19 % bzw. um 16.213,63 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 97.863,22 € brutto. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma Brandl ortsübliche Preise verwendet hat.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Brandl zum Preis von 98.420,02brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerks Metallbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Metallbauarbeiten im beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Es wurden 13 Firmen angefragt und 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. ES, Mauern        46.155,98 €
2. Fa.        47.554,78 €
3. Fa.        51.464,35 €
4. Fa.        62.026,37 €

Die Fa. ES aus Mauern geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. ES den Auftrag zur Ausführung der Metallbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 46.155,98 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 42.696,96 €. Damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 8 % bzw. um 3.459,02 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 42.566,30 € brutto. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma ES ortsübliche Preise verwendet hat.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Metallbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. ES zum Preis von 46.155,98brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Malerarbeiten im beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Es wurden 11 Firmen angefragt und 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Thumann, Au        34.470,73 €
2. Fa.        44.434,60 €
3. Fa.        45.223,57 €
4. Fa.        55.077,61 €

Die Fa. Thumann aus Au geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der Fa. Thumann den Auftrag zur Ausführung der Malerarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 34.470,73 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 45.541,07 €. Damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 24 % bzw. um 11.070,34 € darunter.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis vom Büro Dantele mit Preisen versehen. Das Büro kam dabei auf Kosten von 50.842,75 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Malerarbeiten zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Thumann zum Preis von 34.470,73brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Mit Datum vom 18.04.2023 wurde der Gemeinderat über die Vergabe der Baugrunduntersuchung für den neuen Standort der Glonnbrücke informiert. Die Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass das ursprünglich konzipierte Bauwerk grundsätzlich am neuen Standort erstellt werden kann.

Nach einer konkreten Hochwassermodellierung wurde seitens IB festgestellt, dass die Auswirkungen des Brückenbauwerks auf den Wasserspiegel des wasserwirtschaftlich anzusetzenden Hochwasserereignisses in der angedachten Bauweise einer Verbundfertigteilträger-Konstruktion (VFT) in erheblichem Maße negativ sind. Es würde sich mit einer VFT-Konstruktion eine Erhöhung des Wasserspiegels um ca. 1,2 m ergeben. Dies ist aufgrund der anliegenden bebauten Grundstücke nicht vertretbar. Die vorgesehene VFT-Konstruktion ist daher nicht umsetzbar.

Daher wurde für das Brückenbauwerk die Variante in Auslegung einer Trogkonstruktion überprüft. Bei dieser Brückenkonstruktion ergeben sich keine negativen Auswirkungen im Fall von Hochwasserereignissen. Das Erscheinungsbild der Trogkonstruktion entspricht in etwa der derzeitigen Brückenkonstruktion der Glonnbrücke. Die Kosten für eine VFT- bzw. Trogkonstruktion liegen auf ähnlichem Niveau.

Aufgrund vergleichbarer Baumaßnahmen in 2023 zeichnen sich jedoch erhebliche Kostensteigerungen für das angedachte Brückenbauwerk ab. Daher wurde das IB Dippold und Gerold im Oktober 2023 damit beauftragt, eine aktualisierte Kostenschätzung für das geplante Brückenbauwerk (Trogkonstruktion, Fahrverkehr) zu erstellen.

Kostenschätzung Trogkonstruktion Fahrverkehr
Mit Datum vom 05.12.2023 wurde vom IB die Kostenschätzung für ein Bauwerk als Trogkonstruktion vorgelegt. Die erstellte Kostenschätzung auf Basis von Submissionsergebnissen 2023 lassen eine Baukostensteigerung von ca. 40 % erwarten. Demzufolge würden sich die Gesamtkosten (brutto) für das Brückenbauwerk (Brückenbau Straßenbrücke, Straßenbau, Abbruch Bestandsbrücke) inkl. Nebenkosten von ca. € 1.500.000,00 auf € 2.100.000,00, d.h. um ca. € 600.000,00, erhöhen.

Parallel wurde das IB aufgefordert, Richtpreisangebote bzw. Kostenschätzungen für Erstellung eines Brückenbauwerkes als Rad-/Fußwegbrücke vorzulegen.

Kostenschätzung Rad-/Fußwegbrücke
Mit Datum vom 09.01.2024 wurden vom IB Kostenschätzungen für Ausführung einer Rad-/Fußwegbrücke in drei verschiedenen Materialvarianten, d.h. Aluminium, glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) und Stahl vorgelegt.
Aluminium                858.000,00        Beispiel in der Anlage enthalten
GFK                1.035.000,00
Stahl                1.110.000,00

Kostenunterschied und weitere Verfahrensweise
Auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenschätzungen ergibt sich ein Kostenunterschied von € 990.000,00 bis 1.242.000,00 zwischen der Ausführung als Brücke für den Fahrverkehr und der Ausführung als Rad-/Fußgängerbrücke.

Auf Basis der vorliegenden Kostenschätzungen und unter Zugrundelegung bzw. Bewertung/Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs ist nunmehr seitens des Gemeinderates zu entscheiden, wie in der Baumaßnahme weiter zu verfahren ist, d.h.
  • Abbruch der Bestandsbrücke und Neubau einer Brücke für den Fahrverkehr
  • Abbruch der Bestandsbrücke und Neubau einer Rad-/Fußgängerbrücke

Mögliche Fragestellungen für Bewertung/Beurteilung des Bedarfes der Glonnbrücke
  • Eine durchgehende Befahrung des Wirtschaftsweges für Fahrzeuge über 3,5 to zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Unterkienberg kann prinzipiell nur gewährleistet werden, wenn die Brücke über die Glonn als auch die Brücke über den Mühlbach entsprechend ertüchtigt werden.
  • Ist für die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zwischen Mühlbach und Glonn (ca. 4 Hektar) tatsächlich der Invest für eine befahrbare Brücke über die Glonn zweckdienlich?
  • Kann mit der Ertüchtigung die Schleppkurve für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Silomaisernte) in der Albert-Schweitzer-Straße tatsächlich gewährleistet werden?
  • Werden die landwirtschaftlichen Flächen nördlich des Mühlbaches über die Albert-Schweitzer-Straße erschlossen oder erfolgt deren Zufahrt über den Wirtschaftsweg aus Unterkienberg? Prinzipiell müsste Erschließung über Unterkienberg erfolgen, da die Brücke über den Mühlbach auf 3,5 to begrenzt ist.
  • Könnten die landwirtschaftlichen Flächen zwischen Mühlbach und Glonn ggfs. auch über den Wirtschaftsweg von Unterkienberg her erschlossen werden?
  • Könnte es sinnvoll erscheinen die Brücke über den Mühlbach für die Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu ertüchtigen (derzeit auf 3,5 to begrenzt) um Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Mühlbach und Glonn zu gewährleisten? Wenn ja, würde für Glonnquerung definitiv eine Rad-/Fußgängerbrücke ausreichen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird das Für und Wider der beiden Varianten Rad-/Fußgängerbrücke und Straßenbrücke sowie deren verkehrliche Auswirkungen diskutiert. Trotz der hohen Kosten bei beiden Varianten wird mehrheitlich die Rad-/Fußgängerbrücke favorisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Rad-/Fußwegbrücke in der Planung weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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10. Wasserwerk Allershausen; Ingenieurvertrag Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023 wurde der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wasserzweckverband Paunzhausen als technischem Betriebsführer und in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro HPE beauftragt, einen Vorschlag bzw. ein Konzept zur Ertüchtigung der Schaltanlagen des Hochbehälters Schroßlach und der Brunnen 1 und 2 zu erstellen.

Vom Ing.-Büro HPE wurde ein Ingenieurvertrag für die Maßnahme vorgelegt. Die Leistung gemäß HOAI in Honorarzone II zum Basissatz angeboten. Die voraussichtlichen Ingenieurkosten belaufen sich auf 32.083,88 € brutto bei geschätzten anrechenbaren Kosten in Höhe von 98.000 € netto.

Beschluss

Mit der Planung und Bauleitung für die Sanierung der technischen Ausrüstung der Wasserversorgung wird das Ing.-Büro HPE, Bahnzaunerweg 3b, Johanniskirchen, gemäß Angebot bzw. Vertragsentwurf vom 07.12.2023 beauftragt. Die Vergütung der Ing.-Leistungen für die Maßnahme ist der HOAI, Honorarzone II zum Basissatz zuzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 11

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Der Landkreis Freising hat zum Ausbau der digitalen Infrastruktur keinen Zuschlag erhalten.
  • Im nächsten Planungsausschuss des Landkreises soll die Behandlung der Thematik Schulbusse zur Realschule Gute Änger behandelt werden.
  • Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage des Landkreises wird die Kreisumlage für 2024 um 1,5 Prozentpunkte erhöht.
  • Die Postfiliale im kleinen Kaufhaus bleibt bestehen.
  • Erinnerung zum Eisstockschießen am 25.01.2024 auf der Eisbahn.

Anfragen:
GR Mück teilt mit, dass der Landkreis einen Sparhaushalt erstellt hat, aber die Ausgaben, besonders im sozialen Bereich, stark gestiegen sind.

GR Bail teilt mit, dass in der Seestraße am Völkl-Grundstück Bäume mit Schräglage in den Straßengrund hängen und eine Absperrung erfolgt ist.

GR Zandt spricht in diesem Zug die nicht funktionierende Straßenbeleuchtung an.
Die Meldungen wurden regelmäßig auf mehreren Wegen an Bayernwerk weitergeleitet.

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass am 03.02.2024 der Tag der offenen Tür in den Allershausener Kitas stattfindet. Im Anschluss daran findet ein Speeddating zur Personalgewinnung statt.

GR Held frägt nach der Prioritätenliste zur Straßensanierung.
Das Thema ist für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Weiter bittet er um Fortschreibung der Kostenmatrix beim Kommunalen Wohnungsbau noch vor den Haushaltsberatungen.

Datenstand vom 02.02.2024 10:17 Uhr