Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024
2 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Außenanlagen
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 2080/7 Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 16.01.2024
4 Antrag auf Errichtung einer Pergola, Rankgerüstes, Spielgeräteaufhängung im Bereich der Adalharstr. 3, Flurnummer 1290/27, Gemarkung Allershausen
5 Abwassersystem Allershausen - Ertüchtigung im Bereich RÜB1 Kindergarten
6 Straßenunterhaltsmaßnahmen 2024
7 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe der Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurden die Außenanlagen im offenen Verfahren (EU-weit) ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. Brunner & Dreke GbR, Train        669.804,73 €
2. Fa.        767.086,07 €
3. Fa.        771.270,63 €
4. Fa.        783.082,36 €

Die Fa. Brunner & Dreke GbR aus Train geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Der Landschaftsarchitekt Einödshofer schlägt vor, der Fa. Brunner & Dreke GbR den Auftrag zur Ausführung der Außenanlagen zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 669.804,73 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 660.556,27 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 1 % bzw. um 9.248,46 € darüber.
Im Rahmen der Detailplanung wurde das fertige Leistungsverzeichnis von Herrn Einödshofer mit Preisen versehen. Dabei wurden Kosten in Höhe von 746.553,52 € brutto ermittelt. Es lässt sich daraus schließen, dass die Firma Brunner & Dreke ortsübliche Preise verwendet hat.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl spricht erneut die Verwendung des übrigen Kieses für den Radweg an der FS 6 an.
GRin Gründel regt an, bei den Landschaftsgärtnern in der Region zu erfragen, ob diese Kies benötigen.

GR Held frägt Herrn Einödshofer, ob er ein Spielgerät für das Kinderhaus stiftet.
Herr Einödshofer antwortet, dass die Planer üblicherweise zur Eröffnung spenden und das auch diesmal angedacht ist.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Außenanlagen zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Brunner & Dreke GbR zum Preis von 669.804,73brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 2080/7 Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Nach dem in der letzten GR-Sitzung der Vorbescheids-Antrag zurückgestellt worden ist, wurde zwischenzeitlich hierzu mit dem LRA Freising Rücksprache gehalten. Für die Prüfung der Privilegierung teilt das LRA folgendes mit: Eine Privilegierung im baurechtlichen Sinne kann nicht einfach vorab geklärt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, das eine Verpachtung für andere Zwecke an Dritte, bei denen keine Privilegierung vorliegt, nicht nachvollzogen werden kann. Das LRA Freising rät der Gemeinde, das gemeindliche Einvernehmen dafür nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung einer Pergola, Rankgerüstes, Spielgeräteaufhängung im Bereich der Adalharstr. 3, Flurnummer 1290/27, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Baugebiet Eggenberger Feld Süd und wurde von der Baukontrolle des Landratsamtes vor Ort moniert. Die Bauherren haben die Pergola, Rankgerüst und Spielgeräteaufhängung bereits errichtet. Aufgrund der Einsehbarkeit vom Kinderhaus Amperspatzen wollen die Bauherren deren Grundstück vor Einblicken etwas schützen und beantragen die erforderlichen Befreiungen zum Bauvorhaben. Die Baugrenze im Süden wird durch die Konstruktion überschritten und fast bis zur Grundstücksgrenze im Süden erweitert. Die Konstruktion soll weiterhin ohne Dach bleiben. Konkret wird beantragt:
Treppenhauspodest für die Einliegerwohnung (2 m²)
Breite Umlaufkonstruktion 100 cm, nicht wie im Bauantrag 0,80 m
Lage und Größe Pergola, Rankhilfe, Spielgeräteaufhängung, insges. 27 m².

Für die Errichtung der beantragten Punkte sind die Befreiung von den Festsetzungen Baugrenze und Dachüberstand notwendig.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Befreiungen Treppenhauspodest für die Einliegerwohnung (2 m²), 
Breite Umlaufkonstruktion 100 cm und Lage und Größe von Pergola, Rankhilfe, Spielgeräteaufhängung mit insgesamt 27 m² zu. Eine Überdachung der Pergola darf nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. Abwassersystem Allershausen - Ertüchtigung im Bereich RÜB1 Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Für den jährlich abzugebenden Kanaljahresbericht wurde in 2023 das Abwassersystem der Gemeinde Allershausen mit seinen Entlastungsbauwerken einer intensiven Überprüfung unterzogen. Bei der Überprüfung hat sich herausgestellt, dass für den ordentlichen Betrieb des Abwassersystems samt Wartungen die technische Ausrüstung im Trennbauwerk des RÜB 1 als auch im Rücklaufbauwerk des RÜB 1 angepasst werden muss. Gleichzeitig sind zwingend bautechnische Sicherheitsmängel abzustellen um die sichere Begehung der Abwasserschächte gewährleisten zu können. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Lieferung und Montage eines Absperrschiebers DN 400 im Trennbauwerk des RÜB1 Kindergarten (Zulauf, ca. 5 m unter GOK) incl. vorheriger Schachtreinigung
  • Lieferung und Montage eines Absperrschiebers DN 300 im Rücklaufbauwerk (ca. 5 m unter GOK) des RÜB1 incl. vorheriger Schachtreinigung
  • Demontage vorhandener Armaturen im Rücklaufbauwerk (ca. 5 m unter GOK) des RÜB1 incl. vorheriger Schachtreinigung
  • Erneuerung der Steigeisen von mind. fünf Schachtbauwerken (Bereich RÜB1, Bereich Bauhof) hinsichtlich sicheren Einstiegs für Überprüfungs- und Wartungsmaßnahmen incl. vorheriger Schachtreinigung
  • Ertüchtigung von zwei Schachtbauwerken im Kindergartenbereich Kirchstr. 15
  • Ausführung der Leistungen im Abwassersystem unter Einhaltung der zwingend notwendigen sicherheitstechnischen Vorschriften

In Zusammenarbeit mit dem IB Dippold und Gerold hat das Technische Bauamt eine Ausschreibung erstellt und diese an acht ausgewählte Fachfirmen versendet, die das Spektrum des Leistungsinhaltes zur Instandhaltung abdecken könnten. Trotz Nachfragen haben letztlich nur zwei Firmen ein Angebot für die ausgeschriebenen Instandhaltungsleistungen abgegeben.

  1. Kuchler GmbH Tiefbau                        53.764,20
  2. Bieter 2                        99.404,96

Der Vergleich der beiden Angebote ergab eine ähnliche Preisbildung bei den Gewerken „Demontage“ und „Montagearbeiten“. Auffällig sind jedoch die sehr großen Unterschiede bei den Arbeiten „Reinigung im Vorlauf zur Sanierung“ und „Wasserhaltung“. Ob alle Positionen aus diesem Gewerk tatsächlich zur Ausführung kommen, ist derzeit nicht absehbar. Das Gewerk Baustelleneinrichtung ist bei der Firma Kuchler wieder günstiger.
Im Gesamtangebot ist die Firma Kuchler GmbH um 45.640,76 € deutlich günstiger als Bieter 2.

Mit dem IB Dippold & Gerold und der Fa. Kuchler wurde am 21.12.2023 eine unverbindliche Ortsbesichtigung vorgenommen um den Leistungsinhalt nochmals gemeinsam zu besprechen und etwaige Fragestellungen abzuklären.

Gemeinsam mit dem IB Dippold und Gerold schlägt das Technische Bauamt vor, der Kuchler GmbH Tiefbau den Auftrag zur Ertüchtigung des Abwassersystems zu erteilen.

Eine grobe Kostenschätzung für die Ertüchtigungsmaßnahme lag bei ca. 40.000,00 €, wobei sich die Kostenschätzung für die Ausführung von Instandhaltungsleistung als sehr schwierig gestaltet.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten zur Ertüchtigung der Abwasseranlage im Bereich RÜB1 wird an die Kuchler GmbH Tiefbau aus Moosburg zum Preis von 53.764,20 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Straßenunterhaltsmaßnahmen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö Beratend 6

Sachverhalt

In 2022 wurde die Kamerabefahrung zur Straßenzustandserfassung im gesamten Gemeindegebiet Allershausen durchgeführt. Am 27. September 2022 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der durchgeführten Straßenzustandserfassung präsentiert.
Die Bewertung der Straßen im Gemeindegebiet Allershausen wurde als durchgehend gut angegeben. Gleichzeitig wird ein rückständiger Instandhaltungsbedarf vorgestellt, der in die Priorisierungsklassen 1 und 2 aufgesplittet wird. Gemäß Protokoll der GR-Sitzung vom 27.09.2022 wurde ein priorisierter Maßnahmenvorschlag aus der Straßenzustandserfassung erstellt und dem GR zur Verfügung gestellt.

Konkrete Maßnahmen wurden aus der Straßenzustandserfassung bis dato noch nicht abgeleitet, sieht man von der Ertüchtigung in einem Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg-Aiterbach einmal ab.

In 2023 wurde nach dem personellen Wechsel im Technischen Bauamt die Straßenzustandserfassung 2022 als Informationsquelle genutzt um in Verbindung mit laufenden Erkenntnissen zu Schadensmeldungen, herangetragenen Informationen zur Ist-Situation, überörtlichen Planungen, Erkenntnissen zur leitungstechnischen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) ein weitergehendes Bild zum Straßenzustand und zu etwaigen Maßnahmen zu schaffen. Diese Vorgehensweise erscheint notwendig, da die Straßenzustandserfassung aus 2022 letztlich nur oberflächenbezogene Aspekte mit den Parametern „ÖPNV“ und „Hauptverkehrsstraße“ zur Priorisierung kombiniert werden. Anderweitige kommunale Funktionsebenen, die zur Ableitung des Handlungsbedarfes bzw. der Erneuerungswürdigkeit in den gemeindlichen Straßen zwingend zu berücksichtigen sind, werden außer Acht gelassen. (vgl. Anlage „20240130 Straßenzustand – Vorgehensweise“).

Für den Gemeinderat wurde nunmehr die Bestandssituation als Grundlage zur Beratung, Diskussion, Priorisierung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise aufbereitet ohne für sich in Anspruch zu nehmen, dass diese tatsächlich vollständig ist (sh. Anlage: 20240130 Straßenzustand - Aufbereitung der Bestandssituation).

Basierend auf der Vorstellung des Sachverhaltes sollen konkrete Maßnahmen zum Straßenunterhalt in 2024 als auch zu Straßenerneuerungsmaßnahmen in 2024 und 2025 abgeleitet werden.

Herr Portz stellt ausführlich den Straßenzustandsbericht und mögliche Maßnahmen vor.

Ohne Abstimmung.

Diskussionsverlauf

Im Gremium überwiegt die Meinung, dieses Jahr Ausbesserungen vorzunehmen und zugleich die Planungen für größere Maßnahmen im Folgejahr zu beginnen.

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7. Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Aus dem im Jahr 2019 erstellten Feuerwehrbedarfsplan ist u.a. die ausreichende Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren mit entsprechenden Fahrzeugen hervorgegangen. Darüber hinaus wurden mit den Feuerwehren Gespräche hinsichtlich der Spezialisierung auf einzelne Einsatzszenarien geführt.

Nunmehr steht zur Diskussion, für die Feuerwehr Tünzhausen ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) als Ersatz für das bestehende Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) aus dem Jahr 2000 zu beschaffen. Mit den Gemeinden Wang und Au könnte eine gemeinsame Beschaffung erfolgen. Dabei ist mit Kosten in Höhe von ca. 250.000 € sowie einem Zuschuss von ca. 53.000 € zu rechnen.

Die Feuerwehr Allershausen möchte das bestehende Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) aus dem Jahr 1999 durch ein neues TLF 3000 oder TLF 4000 ersetzen. Dabei ist mit Kosten von ca. 500.000 € sowie einem Zuschuss von ca. 100.000 bzw. 157.000 € zu rechnen.

Diskussionsverlauf

GR Held spricht die Feuerwehren Aiterbach und Leonhardsbuch an, die im Zuge der Gleichbehandlung dann auch ein neues Fahrzeug haben möchten.
GR Bail und Lerchl hinterfragen angesichts der hohen Kosten die Beschaffungen auf ihre Dringlichkeit.
GR Berchtold teilt mit, dass die Reihenfolge der Beschaffungen abgestimmt ist und künftig mit höheren Kosten gerechnet werden muss.
GR Moser gibt zu bedenken, dass es nicht rein um die Fahrzeuge geht, sondern die erweiterten Einsatzgebiete (Eggenberger Feld Süd, Gewerbegebiet) berücksichtigt werden müssen. Zudem weist er auf die langen Lieferzeiten der Fahrzeuge hin.
Bürgermeister Vaas merkt an, dass Schadensereignisse simultan eintreten können. Die Spezialisierung der Ortsteilfeuerwehren ist abgesprochen, damit diese in der Einsatzplanung berücksichtigt werden.

Beschluss 1

Zur Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges Wasser für die Feuerwehr Tünzhausen mit den Gemeinden Wang und Au sind für 2024 entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 bzw. 4000 für die Feuerwehr Allershausen sind für 2024 entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt, dass die Gemeinde 2024 eine Schlüsselzuweisung von 101.000 € erhält.

GR Mück spricht die defekte Straßenbeleuchtung an.
Bayernwerk hat mittlerweile die fehlenden Masten aufgestellt. Die defekten Leuchten sind wieder funktionsfähig.

GR Bail erkundigt sich zur Gehwegsperrung in der Seestraße.
Die Grundstückseigentümerin wurde angeschrieben und zum Baumschnitt sowie Entfernung der Absperrung aufgefordert.

GR Held bittet darum, dass sich der Rektor der Schule im Gemeinderat vorstellt und insbesondere seine Überlegungen zum Ganztagesanspruch mitteilt.
Im Schulverband wurde der Ganztagesanspruch bereits behandelt und ein Arbeitskreis dazu geschaffen. Im März gibt es im Landratsamt eine Informationsveranstaltung, anschließend ist eine Sitzung des Arbeitskreises vorgesehen.

Datenstand vom 29.02.2024 09:16 Uhr