Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024
2 Kinderhaus Amperspatzen, Mehrkosten und Nachträge
3 Anpassung der Elternbeiträge für die gemeindlichen Kindertagesstätten
3.1 Anpassung der Elternbeiträge für Kindergartenkinder
3.2 Anpassung der Elternbeiträge für U3-Kinder
3.3 Festlegung der Zusatzkosten
3.4 Anpassung des Essensgeldes
4 GVS Allershausen - Instandsetzung
5 Feuerwehr Allershausen - Brandwarnanlage
6 Festlegung der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Europawahl am 09.06.2024
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Jordan hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

2. Kinderhaus Amperspatzen, Mehrkosten und Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beratend 2

Sachverhalt

Die Kostenberechnung für das Kinderhaus Amperspatzen wurde im Februar 2020 taxiert. Seitdem hat sich das gesamtwirtschaftliche Gefüge, u.a. durch den Ukrainekrieg stark verändert. Materialengpässe und Lieferschwierigkeiten sind da nur zwei von vielen Faktoren. Die daraus resultierenden Auswirkungen haben sich bei den Ausschreibungen zu den Leistungen für das Kinderhaus Amperspatzen bereits gezeigt. So lagen bei der Vergabe die Kosten teilweise bereits erheblich über den ursprünglichen Kostenberechnungen. Dazu kommen bereits genehmigte Nachträge zu den im Bau befindlichen Gewerken, die ebenfalls zu Kostensteigerungen führen.

Aktuell zeichnen sich folgende Mehrkosten infolge Massenmehrung, Auftragserweiterung und Nachtragsleistungen für die laufenden Bauarbeiten ab:
  • Gewerk Baumeister: Massenmehrung in Höhe von ca. 50.000 € (Schätzung)
  • Gewerk Holzbau: Erweiterung des Auftrages für Sonnenschutz mit Schienenführung aufgrund Verdunkelungswunsch der Schlafräume 3.771,27 € (Schätzung)
  • Gewerk Holzbau: Nachtrag wg. Umbau Lüftung 12.000 € (Schätzung)
  • Gewerk Trockenbau: Nachtrag wg. Umbau Lüftung 5.000 € (Schätzung)
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 1: Lüftungsgerät in der Küche und Dachdurchführung Minderung um 6.261,36 €
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 3: Verpressung Brandschutzklappen, wurde in der Ausschreibung vergessen 4.140,18 €
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 4: Änderung Lüftung Küche Promatkoffer 14.027,74 € (abzgl. geschätzter Minderung im Hauptauftrag 9.000 €)
  • Gewerk Heizung/Sanitär, Nachtrag 1: Wärmetauscher, Heiz-, Kühlfunktion 52.959,71 € (incl. Minderung aus Hauptauftrag)
  • Gewerk Heizung/Sanitär, Nachtrag 3: Bodenabläufe Küche, Armaturen, Duschabtrennung 19.508,50 €
  • Gewerk Elektro, Nachtrag 2: Wandlerschrank Änderung 2.579,79 €

Für das Gewerk Holzbau zeichnet sich allerdings auch eine Massenminderung in Höhe von 50.000 € ab. Dies wirkt sich im Ergebnis wieder positiv auf die Kosten aus. 

Für die Statik sind aufgrund der Baustellenkontrolle und Genehmigungsplanung zusätzliche Kosten in Höhe von 13.693,92 € entstanden, d.h. ca. 8,5 % Mehrkosten.

Infolge der Umplanung der Lüftung, die nunmehr direkt aus der Küche über das OG und das Dach geführt wird, entstehen beim Gewerk Schreinerarbeiten/Innenausbau Mehrkosten in geschätzter Höhe von ca. 20.000 €. Grund hierfür sind die aufwändigeren Arbeiten für das Personalzimmer als auch die zusätzliche Nutzung des Nebenraums, ergänzend zum Mehrzweckraum, als Spielraum.

Sicherheitsanforderungen bedingen beim Gewerk Schreinerarbeiten/Innenausbau Mehrkosten in Höhe von geschätzt 12.000 € für Sicherheitstüren zu den Galerien und in den Waschräumen.

Mit den schon vergebenen Gewerken, bereits vergebenen Nachträgen und den neuen Nachträgen liegt die Summe der Kosten für das Kinderhaus Amperspatzen derzeit bei 8.370.431,62 €, d.h. bei 8,5 % Mehrkosten gegenüber den in 2020 prognostizierten Kosten.

Diskussionsverlauf

Herr Maier vom Büro HPE sowie der Architekt Herr Dantele haben die Sachlage erläutert und die teils sehr kritischen Fragen aus dem Gremium beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den nachfolgend aufgeführten Mehrkosten zum Bau des Kinderhauses Amperspatzen zu.
  • Gewerk Baumeister: Massenmehrung in Höhe von ca. 50.000 € (Schätzung)
  • Gewerk Holzbau: Erweiterung des Auftrages für Sonnenschutz mit Schienenführung aufgrund Verdunkelungswunsch der Schlafräume 3.771,27 € (Schätzung)
  • Gewerk Holzbau: Nachtrag wg. Umbau Lüftung 12.000 € (Schätzung)
  • Gewerk Trockenbau: Nachtrag wg. Umbau Lüftung 5.000 € (Schätzung)

Der Gemeinderat stimmt den nachfolgend aufgeführten Nachträgen zum Bau des Kinderhauses Amperspatzen zu
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 1: Lüftungsgerät in der Küche und Dachdurchführung Minderung um 6.261,36 €
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 3: Verpressung Brandschutzklappen, wurde in der Ausschreibung vergessen 4.140,18 €
  • Gewerk Lüftung, Nachtrag 4: Änderung Lüftung Küche Promatkoffer 14.027,74 €
  • Gewerk Heizung/Sanitär, Nachtrag 1: Wärmetauscher, Heiz-, Kühlfunktion 52.971,71 €
  • Gewerk Heizung/Sanitär, Nachtrag 3: Bodenabläufe Küche, Armaturen, Duschabtrennung 19.508,50 €
  • Gewerk Elektro, Nachtrag 2: Wandlerschrank Änderung 2.579,79 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

3. Anpassung der Elternbeiträge für die gemeindlichen Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 19.07.2022 wurden die Kindergartengebühren letztmals entsprechend der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zum 01.09.2022 angepasst. Nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 51 vom 14.03.2000 sind die Elternbeiträge alle 2 Jahre anzupassen.

Die Tariferhöhung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst betrug in 2023 3.000 € als pauschaler steuerfreier Betrag. Zum 01.03.2024 erfolgt eine Erhöhung um monatlich 200,00 € zuzüglich 5,5 %, mindestens jedoch 340,00 €. Dies ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 380,00 € monatlich. Umgerechnet auf einen ganztägigen Betreuungsplatz errechnet sich eine Gebührenerhöhung von 22% (Berechnung in der Anlage). Der Betrag aus 2023 findet hier keine Berücksichtigung.

Im neuen Kindergarten Amperspatzen soll eine gemischte Gruppe entstehen, in der auch U3-Kinder aufgenommen werden. Für diese Kinder wird bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres ein erhöhter Beitrag berechnet. Im BayKiBiG werden diese Kinder mit dem Faktor 2,0 berücksichtigt (doppelter Betreuungsaufwand), so dass hier die zweifache Gebühr des Grundbetrages vorgeschlagen wird.

Das bisherige Spiel- und Getränkegeld soll in ein Spiel- und Brotzeitgeld umgewandelt werden. Ab dem neuen Betreuungsjahr erhalten die Kinder zusätzlich zu Getränken vormittags eine Brotzeit und nachmittags nochmals eine Kleinigkeit (z.B. Obst). Für das Spielgeld sollen monatlich wie bisher 6,00 € erhoben werden, für das Brotzeitgeld je nach Betreuungszeit monatlich 40,00 € bzw. 45,00 €.

Für U3-Kinder muss zusätzlich noch eine Hygienepauschale erhoben werden, in der bis auf die Windeln selber, die die Eltern zur Verfügung stellen, sämtliches Verbrauchsmaterial für das Wickeln enthalten ist. Hier wird je nach Betreuungszeit ein Betrag von monatlich 20,00 € bzw. 30,00 € errechnet.

Mit dem Elternbeirat wurde die Gebührenerhöhung im Vorfeld bereits besprochen und im Detail deren Zusammensetzung erläutert. 

Für das Essensgeld, das bisher bei 4,00 € pro Essen betrug, muss ebenfalls ein höherer Betrag verlangt werden. Aufgrund der enormen Kostensteigerungen bei den Lebensmitteln und dem erhöhten Personalbedarf würde sich ein Betrag von ca. 6,50 € je ausgegebener Mahlzeit errechnen. Eine deutliche Erhöhung auf 5,00 € pro Essen wird daher vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass der Elternbeirat ein Schreiben zur Gebührenhöhe verfasst hat und liest dies vor. Das Schreiben kam erst eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn per E-Mail und war zu Sitzungsbeginn nicht bekannt.

Daraufhin entstand eine Diskussion über die hohen Ansprüche an die Kinderbetreuung und Mittagsverpflegung, die Notwendigkeit bzw. Höhe der Positionen Brotzeitgeld und Hygienepauschale.

GR Raith und GR Zandt regen eine Aufstellung an, wie viel Geld die anderen Träger von der Gemeinde erhalten und wie viel die Gemeinde ein Betreuungsplatz in der jeweiligen Kita kostet.

Weiter wird angeregt, nach einem Jahr der Erhöhung ein Fazit, mit Vergleichswerten aus anderen Kommunen, zu ziehen.

zum Seitenanfang

3.1. Anpassung der Elternbeiträge für Kindergartenkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten nach dem Beschluss vom 14.03.2000 zum 01.09.2024 wie folgt anzupassen bzw. neu festzulegen. Für Kindergartenkinder werden folgende Gebühren, gewichtet nach Buchungszeit, festgelegt:

Kategorie
Grundgebühr bisher
Grundgebühr neu
bis 4 Stunden
101,50 €
124,00 €
4-5 Stunden
112,50 €
137,00 €
5-6 Stunden
123,50 €
151,00 €
6-7 Stunden
131,50 €
160,00 €
7-8 Stunden
142,50 €
174,00 €
8-9 Stunden
154,00 €
188,00 €
9-10 Stunden
164,00 €
200,00 €

Die Festsetzung erfolgt wie bisher für 11 Beitragsmonate (ohne August) und die 2/3-Regelung für Geschwisterkinder bleibt erhalten. Der staatliche Zuschuss von 1.200 €/Jahr (entspricht 109,10 € pro Beitragsmonat) wird letztendlich noch abgezogen.

Die Kindertagesstättenordnung bzw. -satzung ist entsprechend zu ändern und der Pfarrkindergarten über die neuen Elternbeiträge in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Anpassung der Elternbeiträge für U3-Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten nach dem Beschluss vom 14.03.2000 zum 01.09.2024 wie folgt festzulegen. Für U3-Kinder werden bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres folgende Gebühren, gewichtet nach Buchungszeit, festgelegt:

Kategorie
Grundgebühr
bis 4 Stunden
248 €
4-5 Stunden
274 €
5-6 Stunden
302 €
6-7 Stunden
320 €
7-8 Stunden
348 €
8-9 Stunden
376 €
9-10 Stunden
400 €

Die Festsetzung erfolgt für 11 Beitragsmonate (ohne August) und die 2/3-Regelung für Geschwisterkinder bleibt erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Festlegung der Zusatzkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Zusatzkosten für Spielgeld, Brotzeitgeld und Hygienepauschale für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten gewichtet nach der Buchungszeit zum 01.09.2024 wie folgt anzupassen bzw. neu festzulegen.

Kategorie
Spielgeld
Brotzeitgeld
Hygienepauschale
bis 4 Stunden
6 €
40 €
20 €
4-5 Stunden
6 €
40 €
20 €
5-6 Stunden
6 €
40 €
20 €
6-7 Stunden
6 €
45 €
30 €
7-8 Stunden
6 €
45 €
30 €
8-9 Stunden
6 €
45 €
30 €
9-10 Stunden
6 €
45 €
30 €

Die Festsetzung erfolgt wie bisher für 11 Beitragsmonate (ohne August).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

3.4. Anpassung des Essensgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3.4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Essensgeldes ab 01.09.2024 auf 5,00 € je Essen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. GVS Allershausen - Instandsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinde Allershausen besteht eine Vielzahl von Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen und örtlichen Wegen. Die Straßen und/oder Wege weisen 
  • eine unterschiedliche Ausbauart (befestigt, unbefestigt)
  • einen stark unterschiedlichen Straßenzustand
  • und eine stark unterschiedliche Beeinträchtigung auf
Aus Sicht des Bauamtes sind einige der Straßen/Wege zwingend instand zu setzen um 
  1. eine grundsätzliche Befahrung zu ermöglichen
  2. bzw. eine sichere Befahrung zu gewährleisten
  3. bzw. Gefährdungen zu vermeiden
Hierbei handelt es sich um folgende Straßen und Wege im Gemeindebereich
  1. GVS Tünzhausen-Aiterbach, unbefestigt (Mineralbeton); z.T. Gemeindebereich Kirchdorf
  2. GVS Tünzhausen-Nörting, unbefestigt (Mineralbeton); z.T. Gemeindebereich Kirchdorf
  3. GVS FS6-Laimbach, befestigt
  4. Verbindungsweg in Laimbach

Für die unbefestigten GVS Tünzhausen-Aiterbach (1.) und Tünzhausen-Nörting (2.) wird eine Wegesanierung vorgeschlagen, die das vorhandene Wegebaumaterial nutzt. Dabei wird die vorhandene Verschleißschicht aufgerissen, das Material im Nachgang gefräst, im weiteren als Dachprofil angelegt und abschließend für den Fahrverkehr wieder verdichtet. Im Vorfeld sind Bankettfräsarbeiten notwendig um ein seitliches Abfließen des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Ergänzend sind seitens des Bauhofes Hobelarbeiten vorgesehen um die GVS in der Breite zu reduzieren.
Anmerkung: Die Durchführung der Wegesanierung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Kirchdorf, da Teile der Wege auf der Gemarkung Kirchdorf liegen.

Für die GVS Laimbach (3.) sind auf einem Abschnitt von ca. 850 m Bankettfräsarbeiten vorgesehen um das notwendige Muldenabflussprofil wieder herzustellen. Seit der Erneuerung der GVS in 1985 ist die damals angelegte Mulde komplett durch abgetragene Bodenmaterialien der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verfüllt.

Für den Verbindungsweg in Laimbach (4.) ist vorgesehen die vorhandene Verschleißschicht aufzureißen, das Material im Nachgang zu fräsen, zusätzlich Mineralbeton aufzubringen, im weiteren als Dachprofil anzulegen und abschließend den Weg für den Fahrverkehr wieder zu verdichten.

Die Kosten für die Wegesanierung (ohne Kosten für Hobelarbeiten und Materiallieferung) betragen gemäß Angebot der Firma Hallertauer Wegesanierung ca. € 7.733,81 (brutto) für die Gemeinde Allershausen.

Diskussionsverlauf

GR Moser weist auf den bestehenden Vertrag mit den Landwirten zum Feld- und Waldwegunterhalt hin.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgesehenen Baumaßnahmen wie vorgeschlagen sowie der Vergabe an die Firma Hallertauer Wegesanierung zum Gesamtpreis von € 7.733,81 zu. Das Technische Bauamt wird beauftragt die Wegesanierung in Absprache mit dem Bauhof und der Gemeinde Kirchdorf baldmöglichst vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Feuerwehr Allershausen - Brandwarnanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Für den Kindergarten Spatzennest hat Gemeinderatsmitglied Lerchl in Zusammenarbeit mit dem Technischen Bauamt eine Ausschreibung für eine funkvernetzte Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 ausgearbeitet. Darauf basierend wurde die funkvernetzte Brandwarnanlage für den Kindergarten Spatzennest ausgeschrieben und im Nachgang durch den Bestbieter, Fa. Huber Schließtechnik, installiert.

Die Firma Huber Schließtechnik hat nach erfolgter Installation auf Rückfrage mitgeteilt, dass sie zu den Konditionen des ausgeführten Auftrages auch die Lieferung und Installation einer funkvernetzten Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 im Feuerwehrhaus Allershausen (Münchner Str. 12) vornehmen würde. Lediglich etwaige Preisanpassungen von Seiten des Herstellers für 2024 wären zu berücksichtigen.

Das Feuerwehrhaus Allershausen ist derzeit ohne Hausalarm- bzw. Brandwarnanlage ausgestattet. Allerdings sind im Feuerwehrhaus Fahrzeuge und Gerätschaften in erheblichem Wert untergebracht. Von daher erscheint eine funkvernetzte Brandwarnanlage als eine durchaus sinnvolle Investition.

Die Lieferung und Installation einer funkvernetzten Brandwarnanlage dürfte mit ähnlichen Kosten verbunden sein wie im Kindergarten Spatzennest, d.h. ca. € 20.000,00 brutto. Die technischen Voraussetzungen, z.B. Notwendigkeit Bus-Relaisstationen mit daraus resultierenden Kabelwegen etc., wären im Vorfeld jedoch zwingend hinsichtlich etwaiger Mehrkosten, zu prüfen (ggfs. mit Unterstützung durch GR Lerchl).

Im Zusammenhang mit der Installation ist die Aufrüstung der funkvernetzten Brandwarnanlage mit einem Wählgerät (GPRS-Port) angedacht um Alarmmeldungen an eine Notrufleitstelle weiter leiten zu können. Eine entsprechende Aufrüstung ist auch für den Kindergarten Spatzennest vorgesehen und für den Kindergarten Amperspatzen auch angedacht. Neben den Einmalkosten für die Lieferung und Installation der Wählgeräte (ca. € 2.000,00 brutto pro Stück) würden zukünftig laufende Kosten für die Nutzung eines entsprechenden Dienstes (Notrufleitstelle) auflaufen.

Diskussionsverlauf

GR Schuhbauer und GR Zandt hinterfragen die Installation angesichts des beabsichtigten Neubaus eines Feuerwehrhauses.
GR Groszek regt an zu prüfen, ob durch die Aufschaltung die Brandversicherung günstiger wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Lieferung und Installation einer funkvernetzten Brandwarnanlage im Feuerwehrhaus Allershausen unter der Voraussetzung, dass die technischen Voraussetzungen gegeben und keine zusätzlichen Leistungen erforderlich sind.
Die Aufschaltung der funkvernetzten Brandwarnanlagen auf eine Notrufleitstelle wird grundsätzlich seitens des Gemeinderates befürwortet. Entsprechende Angebote sind einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Festlegung der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Europawahl am 09.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Um die Wahl abwickeln zu können, werden wieder Wahlhelfer benötigt, die ein Erfrischungsgeld erhalten sollen.
Bei den letzten beiden Wahlen (Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkswahl) wurde jeweils eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30,- Euro gewährt. Im Anschluss an die Landtags- und Bezirkswahl wurde die Wahlhelferentschädigung von Teilen des Gemeinderates als nicht angemessen bezeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlhelfern für die Europawahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro zu gewähren.

Diskussionsverlauf

Da die Verpflegung der Wahlhelfer in der bestehenden Form beibehalten wird, regt GR Mück an, die 30,- Euro Erfrischungsgeld für die Europawahl beizubehalten. In der darauffolgenden Diskussion ergab sich - bei Beibehaltung der bisherigen Verpflegung der Wahlhelfer - folgende Erfrischungsgeld-Staffelung:

Europawahl
30,- Euro
Bundestagswahl
40,- Euro
Landtags- und Bezirkswahl
50,- Euro
Kommunalwahl
60,- Euro

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die Europawahl am 09.06.2024 eine Entschädigung von 50,- Euro pro Wahlhelfer zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt - bei Beibehaltung der bisherigen Verpflegung der Wahlhelfer - folgende Erfrischungsgeld-Staffelung:

Europawahl
30,- Euro
Bundestagswahl
40,- Euro
Landtags- und Bezirkswahl
50,- Euro
Kommunalwahl
60,- Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 7

Sachverhalt

GR Mück teilt mit, dass im Planungsausschuss des Landkreises eine Lösung für die Schulbusse zur Realschule Gute Änger ab Ostern gefunden werden konnte.

GR Held erkundigt sich nach dem Sachstand der Gebührenkalkulationen für Wasser und Kanal.
Die Vielzahl der angefragten Büros hat aus Kapazitätsgründen abgesagt. Mit zwei Büros finden derzeit weitergehende Abstimmungen statt.
Daraufhin wünscht GR Held in jeder kommenden Sitzung einen Sachstandsbericht.

Datenstand vom 13.03.2024 10:32 Uhr