Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Moosstraße im Ortsteil Unterkienberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 05.02.2024 beantragen die Eigentümer der Teilfläche aus Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen, den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung Ihres Bauvorhabens zu schaffen.
Die Fläche ist aktuell im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Mit der Einbeziehungssatzung soll die geplante Fläche von ca. 850 m² als WA-Gebiet festgesetzt werden.
Beide Antragsteller planen auf dieser Fläche jeweils eine Doppelhaushälfte zu errichten.
Die geplante Zufahrt soll über die Moosstraße erfolgen. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ein notariell gesichertes Geh- und Fahrtrecht auf der Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen. Alle anderen Dienstbarkeiten wie Wasser, Kanal, etc. wurden auch notariell über die Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen, gesichert. Die offizielle Vermessung der Fläche steht noch aus.
Im Verfahren und in Absprache mit dem Landratsamt Freising sind in der Satzung unbedingt folgende Punkte festzusetzen: Baugrenzen, Zahl der Wohneinheiten, Vollgeschosse, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung.
Diskussionsverlauf
GR Mück erkundigt sich, ob Gespräche mit den Eigentümern hinsichtlich eines größeren Baugebietes geführt wurden.
Es wurden Gespräche dahingehend geführt, aber ein größeres Gebiet ist durch die Eigentümer nicht gewünscht.
GR Lerchl frägt nach der Zufahrt bei einer evtl. späteren Gebietsentwicklung.
Die Zufahrt wäre über Am Moosbolt möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Einbeziehungssatzung (Bauleitplanung) für die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1724/7 der Gemarkung Allershausen zu. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von den Antragstellern zu tragen. Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung erfolgt in Absprache mit den Antragstellern durch die Gemeinde Allershausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bebauungsplan "Buchstraße"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich am 12.09.2023 mit dem Antrag auf Bauleitplanung befasst und beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nr. 2771/2 und 2771/3 der Gemarkung Allershausen (nördlich der Buchstraße in Leonhardsbuch) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Antragsteller haben eine Vereinbarung zur Kostenübernahme unterzeichnet. In Abstimmung mit ihnen wurde das Planungsbüro Wacker für die Bauleitplanung ausgewählt.
Nun muss noch der offizielle Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren gefasst werden.
Diskussionsverlauf
GR Huber möchte, dass die Zufahrt zu den Grundstücken im Norden erfolgt.
Dafür müsste der Geltungsbereich erweitert werden. Außerdem sind die dafür nötigen Flächen in fremdem Eigentum und im Landschaftsschutzgebiet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Buchstraße“.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Westen
|
Durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 2771/2
|
Im Osten
|
Durch die östliche Grenze der Fl.Nr. 2771/3
|
Im Süden
|
Durch die Buchstraße (Fl.Nr. 2479)
|
Im Norden
|
Durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 2771
|
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 10.10.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 13. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes "Wasenlohe Aiterbach" neu gefasst.
Durch das Büro Freiraum wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Nach der Vorstellung des Planentwurfs steht als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.02.2024.
Durch die Verwaltung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bebauungsplan "Wasenlohe Aiterbach"
Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 10.10.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wasenlohe Aiterbach" neu gefasst.
Durch das Büro Freiraum wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.
Nach der Vorstellung des Planentwurfs steht als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wasenlohe Aiterbach“ in der Fassung vom 28.02.2024.
Durch die Verwaltung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag des TSV Allershausen zur Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beratend
|
6 |
Sachverhalt
Der TSV Allershausen beantragt nach den Sportförderrichtlinien – Abschnitt G insgesamt Fördermittel in Höhe von 45.713,10 € im Haushalt 2024 vorzusehen.
Diskussionsverlauf
GR Held zitiert den Satz „Die Kosten für die Errichtung der Padel Courts trägt der TSV Allershausen 1927 e.V.“ aus TOP 2 der Sitzung vom 28.03.2023 und sieht sich arglistig getäuscht.
Bürgermeister Vaas entgegnet, dass der beantragte Zuschuss konform zu den gemeindlichen Sportförderrichtlinien ist.
Nach intensiver Diskussion zur Bauart, Finanzierung und dem bisherigen Verfahrensablauf sowie zur Überarbeitung der Sportförderrichtlinien wird die Beschlussfassung zurückgestellt. Der Verfahrensablauf, insbesondere das Thema Kostentragung, ist aufzuklären.
Der Ansatz bleibt im Haushalt enthalten, eine evtl. Auszahlung der Finanzmittel erfolgt je nach endgültiger Entscheidung vorerst nicht.
zum Seitenanfang
7. Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beschliessend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Beratung über den Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beschliessend
|
7.1 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 in der Sitzung am 26.02.2024 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.
Die endgültige Steuerkraft 2024 je Einwohner der Gemeinde Allershausen liegt bei 1.428,55 € und ist gegenüber dem Jahr 2023 um 1,1 % gestiegen. Im Landkreis Freising ist Allershausen in der Rangzahl wie im Vorjahr an 9. Stelle.
Die Gewerbesteuer ist mit 3,9 Mio. € unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses des Vorjahres um 200.000,00 € höher wie im Vorjahr angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist steigend und wird sich voraussichtlich auf 4.937.000,00 € belaufen (plus 361.800,00 €). Aufgrund des erhöhten Grundbetrags und der erhöhten Einwohnerzahl erhält die Gemeinde Allershausen trotz der weiterhin hohen Steuerkraft in 2024 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 101.192 €.
Die Kreisumlage wird sich bei einem um 1,5 Prozentpunkte erhöhten Hebesatz von 51,4 v.H. auf 4.482.010,00 € erhöhen.
Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 558.790,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2023 lag bei 1.823.930,22 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 6.571.380,00 € entnommen werden. Für eine mögliche Inanspruchnahme eines zuteilungsreifen Bausparvertrages mit den Bauspardarlehen ist eine Kreditaufnahme von 2.000.000,00 € eingeplant.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer etwas über den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 27.156.770,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2023 ein Plus von rund 3,5 % (+ 909.940,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 809.120,00 € über dem Ansatz 2023 und beträgt 14.890.750,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr Einnahmen und Ausgaben von 12.266.020,00 € geplant - Vorjahr: 12.165.200,00 € (+ 100.820,00 €).
Diskussionsverlauf
GR Lerchl beantragt im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 810 den Ansatz für PV-Anlagen von 200.000 € auf 600.000 € zu erhöhen.
Beschluss
Der Gemeinderat erhöht den Ansatz für PV-Anlagen bei Haushaltsstelle 810.94000 im Vermögenshaushalt von 200.000 € auf 600.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
zum Seitenanfang
7.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beschliessend
|
7.2 |
Sachverhalt
Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14.890.750,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.266.020,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2023-2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
Beschliessend
|
7.3 |
Sachverhalt
Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 zur Beschlussfassung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
05.03.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt, dass die Bürgerversammlungen für 21.03. und 22.03.2024 vorgesehen sind, es jedoch am 22.03.2024 zu einer Terminkollision kommt.
Nach Diskussion wird nur eine Bürgerversammlung am 21.03.2024 stattfinden.
Datenstand vom 25.03.2024 09:39 Uhr