Datum: 18.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage auf der Fl.Nr. 2015 der Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
die SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co.KG stellte am 25.03.2024 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gem. § 9 BImSchG für das oben genannte Vorhaben.
Mit E-Mail vom 19.04.2024 (Bestandteil der Antragsunterlagen) wurde eine der Vorbescheidsfragen gestrichen und klargestellt, dass eine UVP-Vorprüfung nicht Gegenstand des Vorbescheids sein soll.
Im Zuge des Vorbescheids soll nun für das Vorhaben geklärt werden, dass
- es sich bei der WEA des geplanten Vorhabens um ein grundsätzlich privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB handelt,
dass das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Allershausen nicht widerspricht (§ 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB), soweit dies mit den vorliegenden Unterlagen verbeschieden werden kann,
dem Vorhaben die Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt nicht entgegenstehen und dass auch weitere militärische Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und dass
dem Vorhaben die Belange des Mobilfunks und Betreiber des Richtfunks nicht entgegenstehen.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Bürgermeister Vaas erklärt, dass die Abstimmungsabfrage rein nach Ordnungsrecht und nicht nach Baurecht geschieht. Die baurechtlichen Belange werden beim späteren Bauantrag behandelt. Außerdem erklärt er dem Gremium, dass es für eine negative Beschlussfassung keine gesetzliche Grundlage nach Ordnungsrecht gibt. Einige Gemeinderäte sind der Ansicht, dass 4 Windräder im entsprechenden Bereich genug sind.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
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3. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerk lose Möblierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Für den Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde die lose Möblierung ausgeschrieben. Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben; abgegeben wurden zwei Angebote. Die Angebote wurden vom Büro Goldbrunner auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)
1. Fa. Resch Möbelwerkstätten 57.412,79 €
2. Fa. 64.162,02 €
Die Fa. Resch aus Aigen-Schlägl geht aus der Angebotsabgabe als günstigster Bieter hervor.
Die ursprüngliche Kostenberechnung für die lose Möblierung lag bei 45.500 € und umfasste allein notwendiges loses Mobiliar. Für die Ausschreibung wurden jedoch ergänzend zum losen Mobiliar diverse Spielgeräte und Ausrüstungsgegenstände mit aufgenommen (Raumteiler, Stiefelhalter, Matratzen, Puppenmöbel, Spielküche etc.), die die Gemeinde zusätzlich für den Betrieb des Kindergartens anschaffen muss. Diese Ausrüstungsgegenstände sind auch nicht von den übrigen Gewerken des Kinderhauses abgedeckt.
Die Angebotssumme für das lose Mobilar allein liegt bei € 34.789,78 und damit ca. 24% bzw. € 10.710,30 unter der Kostenberechnung.
Für sonstige Ausrüstungsgegenstände (zusätzliche Ausstattung) ergeben sich Kosten in Höhe von € 22.623,01. Letztlich ergeben sich dank der günstigen Angebotssumme für das lose Mobiliar jedoch nur Mehrkosten in Höhe von € 11.912,71 für sonstige Ausrüstungsgegenstände.
Das Büro Goldbrunner schlägt vor, der Fa. Resch den Auftrag zur Ausführung des Gewerks lose Möblierung sowie sonstige Ausrüstungsgegenstände für den Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 57.412,79 € brutto zu erteilen.
GR Bianca Kellner-Zotz gibt grundsätzlich zu bedenken, dass das Konzept des Kinderhauses für eine Altersmischung noch nicht im Oktober 2024 starten sollte. Die Preise sollten auch für das notwendige Mobiliar aufgrund der Hochwasserschäden im Kindergarten Spatzennest genutzt werden. Sie möchte die Vergabe gerne nach hinten stellen, bis klar ist, ob und wie viel Mobiliar für den Kindergarten Spatzennest nötig ist.
Bürgermeister Vaas erklärt dahingehend, dass eine Vergabe der Möblierung die Lieferzeiten nach hinten verschieben würde und dann eine Lieferung bis Oktober nicht mehr wahrscheinlich ist.
Beschluss
Der Auftrag für die lose Möblierung zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die Fa. Resch Möbelwerkstätten, Aigen-Schlägl zum Preis von 57.412,79 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
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4. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Nachträge Metallbau, Holzbau und Absturzsicherung Treppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen stehen folgende Nachträge für den Metallbau, Holzbau und Absturzsicherung Treppe an:
Metallbau brutto Summe 2.814,62 €
Deckenhaken – war in der Kostenverfolgung beinhaltet - im Gewerk Schreiner Innenausbau. Soll jetzt aber vom Gewerk Metallbau übernommen werden.
Metallbau brutto Summe 3.712,80 €
Gitterrost als Abdeckung Lichtschacht Lüftung Tiefgarage
Holzbau – etwa 450 €
Fliegengitter Küche, wurde bisher nicht vorgesehen
Holzbau – noch nicht beziffert
Absturzsicherung Treppe innen, bisher war hier nur eine Absturzsicherung von 1 m vorgesehen. Das Empfinden des Personals erfordert eine höhere Absturzsicherung.
Beschluss
Die Nachträge für das Gewerk Metallbau in Höhe von 2.814,62 € und 3.712,80 € werden an die Fa. ES Metallbau vergeben. Der Nachtrag für das Gewerk Holzbau in Höhe von etwa 450 € wird hiermit an die Fa. Schiller Holzbau vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Erweiterung und Preisanpassung der Digitalschließanlage der Schule Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 27.06.2023 (TOP 5) wurde die Schließanlage für die Grund- und Mittelschule zu einem Preis von 59.319,68 € brutto vergeben.
In dem damaligen Angebot war die Schließanlage als Insellösung für die drei Schulgebäude angefragt worden.
Bei einigen Besprechungen mit dem Bauamt, dem Ordnungsamt, dem Hausmeister und der Schulleitung stellte sich heraus, dass die angedachte Variante nicht praktikabel bzw. zukunftsfähig ist.
Folgende Komponenten wurden erweitert oder neu aufgenommen:
109 Digitalzylinder mit Direktvernetzung 24.646,20 €
24 WaveNet Router 24.647,44 €
Software LSM Professional 17.453,44 €
inkl. Zeitzonensteuerung, Zutrittskontrolle, Protokollierung
Der Restbetrag von 5.595,13 € beruht auf einer Preisanpassung der Digitalkomponenten im Vergleich zum Angebot aus dem Jahr 2023. Somit ergibt sich eine Gesamtauftragssumme von 131.584,90 € brutto.
Im Vergleich zur Schließanlage im Rathaus sind die Kosten auf die Anzahl der benötigten Schließstellen nahezu identisch.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Digitalschließanlage der Schule Allershausen gemäß Angebot der Fa. Huber Schließtechnik aus Freising.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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18.06.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt die verschobene Einladung bei den Wasserbüffeln in Tünzhausen am 19.07.2024 um 14:00 Uhr vor Ort bekannt.
Außerdem schlägt er aufgrund des verheerenden Hochwassers und der damit verbundenen Schäden vor, dass die Maßnahme mit den Baumurnengräbern am gemeindlichen Friedhof nach 2025 verschoben wird. Das Gremium ist damit einverstanden.
GR Jordan gibt bekannt, dass das Glonnfest aufgrund des Hochwassers abgesagt wurde. Als Ersatz wird ein Benefizkonzert am gleichen Termin am 06. Juli 2024 ab 17:00 Uhr stattfinden. Die Einnahmen gehen zugunsten des Spendenkontos der Gemeinde Allershausen.
GR Bail schlägt vor, aufgrund der Hochwasserereignisse 3 x auf die Sitzungsgelder aus dem Gemeinderat zu verzichten und dies aufs Spendenkonto zu geben.
Abstimmungsergebnis 18:0
GR Colombo merkt an, dass das Stauchwiesenkonzert auch auf Spendenbasis stattfindet.
Bürgermeister Vaas gibt bekannt, dass auch die Freunde aus Allershausen in Niedersachsen eine großzügige Spende gemacht haben.
Schriftführerin Moosreiner gibt einen Überblick über die entstandenen Schäden an den gemeindlichen Liegenschaften. Betroffen sind:
- Kinderhaus am Mühlbach, etwas Wasser, Trocknung nötig, Küchen und Mobiliar muss von der Wand
neues Rathaus, Kellergeschoss 1,50 m Wasser, Trocknung läuft, Elektronische Schäden, Heizung, Aufzug
altes Rathaus mit Feuerwehrhaus, Kellergeschoss komplett unter Wasser, EG Zugang Bücherei, Musikschule, EKP, min. 1 m unter Wasser. Estrich und Bodenbelag komplett geschädigt, Elektronik komplett zerstört, Heizung defekt
Kindergarten Spatzennest, Kellergeschoss komplett unter Wasser, Erdgeschoss etwa 40 cm im Wasser, Kellergeschoss komplett beschädigt, Trocknung läuft, Elektronik komplett zerstört, Trockenbauwand Keller und EG Küche muss entfernt werden, Bodenbelag und Podest im Mehrzweckraum Keller muss erneuert werden, Küche muss von der Wand gebaut werden, Einbauschränke und Möblierung defekt.
Grund- und Mittelschule, Kellergeschoss 2,50 m unter Wasser, Trocknung nötig, Elektronik komplett zerstört, Heizung defekt, 2 Computerräume defekt, 2 Werkräume defekt, Lehrküche Totalschaden, Fettabscheider und Ableitung Schulküche für Mittagsversorgung defekt, mehrfach Estrich mit Bodenisolierung nass, Bodenbeläge müssen in vielen Teilen erneuert werden, Kellergeschoss Totalschaden.
GR Lerchl merkt an, dass bei der MIA Veranstaltung die Expressbuslinie nach Garching als landesbedeutliche Buslinie erwähnt wurde.
GR Kortus fragt, wer die durch das Hochwasser neu entstandenen Inseln im Bereich der aufgeweiteten Glonn entfernt.
GR Lerchl fragt nach der neuen Grundsteuer. Bürgermeister Vaas bittet ihn dahingehend mit Kämmerer Bosch Kontakt aufzunehmen.
Datenstand vom 23.07.2024 12:07 Uhr