Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024
2 Vorstellung der Bereichsplanung für den Friedhof Allershausen
3 Solarbeleuchtung Am Mühlbach-Grüne Au - Uhlandstraße
4 Erneuerung Schulstraße - Ingenieurangebote
5 Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerk Rolltor Tiefgarage
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GR Groszek

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2. Vorstellung der Bereichsplanung für den Friedhof Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Herr Petzold stellt die Weiher GmbH vor. Er führt durch die sich wandelnde Bestattungskultur. Mittlerweile werden 80 % Urnen- und nur mehr 20 % Erdbestattung durchgeführt. Die Fa. Weiher GmbH bietet ein Urnengrabsystem an, das mit Edelstahlhülsen im Erdreich verbaut ist. Oberirdisch ist nur eine Abdeckplatte zu sehen und diese wird um die Bäume gruppiert. Es gibt auch die Möglichkeit dies in einer Wiese zu gestalten. Auf dem Deckel der Edelstahlhülse gibt es verschiedene Symbole und am Rand ist eine individuelle Namensbeschriftung möglich. Die Symbolik ist mit Baum oder Wiese empfohlen. Der Deckel wird zur Ansicht dem Gremium gezeigt und das System wird erklärt. Es gibt die Edelstahlhülsen mit Platz von zwei oder auch vier Urnen. Die Urnen, die in die Hülsen kommen sind vollständig biologisch abbaubar und nach der Ruhefrist bleiben keine Reste in der Hülse, wenn die Bodenbeschaffenheit stimmt. 
Herr Ritz hat eine Überplanung der Fläche auf dem Friedhof angedacht, bei der die vorhandenen Bäume aufgrund der Flachwurzeln eher nicht zu empfehlen sind. Eine zusätzliche Gestaltung mit drei Bäumen und jeweils 12 Urnenhülsen darunter wird vorgestellt. Zusätzlich sind hier noch an der Blühwiese Wiesenurnen möglich. Es wären auch Bäume mit gestalteter Unterpflanzung möglich.

Anfragen aus dem GR
GRin Gründel: Ist es möglich, um die 12 geplanten Urnen nochmals Urnen zu reihen? Lt. Aussage von der Fa. Weiher ist das aufgrund der Problematik, dass dann über die Urnen gelaufen wird, eher nicht zu empfehlen. 

GR Glück: Werden die gesetzten Edelstahlhülsen von künftigen Wurzeln verdrückt? Lt. Aussage von Herrn Petzold gab es bisher keine Probleme und es ist sehr unwahrscheinlich.

GR Colombo: Gibt es ein Platzproblem am Friedhof? Nein wohl eher nicht.

GR Zandt: Ablage von Gegenständen wie Kerzen, Blumen usw. müsste für ihn entsprechend geregelt werden. Wird in der entsprechenden Satzung festgelegt.

GR Kortus: Wie lange gibt es das System? Lt. Herrn Petzold ist das System seit 9 Jahren auf dem Markt. Es wurden bisher 10.000 Stück verbaut. 
Welche Menge an Urnengräber gibt es in der bestehenden Wand? 3 x 18 Stück – Wand wurde nur 1 x erweitert.

GRin Kellner-Zotz: Müssen es 12 Stück um einen Baum sein oder könnte man auch mit der halben Anzahl starten? Man könnte auch mit weniger starten.
Die Akzeptanz der Baumurnen ist sehr viel mehr nachgefragt als die Urnenwand. Dies kommt lt. Herrn Petzold sehr auf die Bewerbung der Gemeinde und des Bestatters an. Die Preise sind im Vergleich mit der Urnenwand günstiger.

GR Huber: Kosten – Pro Urnengrab etwa 1.000 € Kosten. Sinnvoll wäre aber den Preis an die Urnennischen anzupassen.

Erster Bürgermeister Vaas schlägt dem Gemeinderat vor, die Zahlen zu den aktuellen Erd- und Urnenbestattungen aufzubereiten und die Entscheidung im GR erst nach etwas Zeitabstand zu treffen.

ohne Beschlussfassung 

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3. Solarbeleuchtung Am Mühlbach-Grüne Au - Uhlandstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 3

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 21.11.2023 wurde dem Gemeinderat ein Konzept zur Solarbeleuchtung des Gehweges Am Mühlbach und Grüne Au auf Grundlage eines vorliegenden Angebotes durch das Technische Bauamt vorgestellt. Dem Technischen Bauamt wurde aufgetragen, das vorgelegte Konzept hinsichtlich einer Ausweitung bis zur Autobahnunterführung zu überarbeiten.

Im Februar 2024 wurde seitens des TBA mit einem weiteren Anbieter eine Ortsbegehung mitsamt Besprechung zu diesem Sachverhalt durchgeführt. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde die Realisierung einer Solarbeleuchtung auf der gesamten Strecke, d.h. Am Mühlbach, Grüne Au und Uhlandstraße, seitens des Anbieters als machbar dargestellt. Für die Machbarkeit wirkt sich der stetig steigende Wirkungsgrad der Solarmodule, beim angebotenen Fabrikat ca. 23%, positiv aus. Der Abstand zwischen den Leuchtenstandorten wird für den Normalfall mit ca. 35-40 m angegeben.

Zweckdienlich und vorteilhaft wäre es trotz allem, die Solarleuchten weitest- und bestmöglich aus den Beschattungsbereichen herauszunehmen. Allerdings gilt es hierzu zwei Faktoren zu beachten:
  1. Abstand von Leuchtenstandorten
  2. Landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen

zu 1)        In Bereichen mit Baumbestand müssten Abstände zwischen Leuchtenstandorten variabel sein um eine Aufstellung der Leuchten, insbesondere um unmittelbare Baumstammbereiche, mit daraus resultierender Beschattung, zu vermeiden. Unmittelbare Baumstandorte wären wegen etwaiger Wurzelproblematiken zu vermeiden.
zu 2)        Im unmittelbaren Grenzbereich zwischen vorhandenen Gehweg und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Breite meist ca. 50 bis 100 cm), sollte von einer Aufstellung von Leuchten abgesehen werden, um einer Behinderung der Bewirtschaftung und ggfs. einer Beschädigung der Beleuchtung vorzubeugen

Aufgrund der Gegebenheiten hat das Technische Bauamt ein Ausbaukonzept ausgearbeitet, das zwei Abschnitte beinhaltet (vgl.  Anlage: Am_Mühlbach_Übersichtsplan - Solarbeleuchtung 20240308.pdf). Der erste Abschnitt sieht die Verbindung zwischen Gehweg Am Mühlbach (mit Seniorenwohnheim) bis an die Glonnbrücke bei Oberallershausen vor. Hier ist im Bereich der jetzigen Glonnbrücke beidseitig bereits jeweils eine Solarleuchte vorhanden. Der zweite Abschnitt umfasst den Bereich ab Uhlandstraße bis Grüne Au und würde letztlich einen Ringschluss für die Beleuchtung bedeuten. Selbstverständlich ist dieses Ausbaukonzept aber nur ein Vorschlag, der jederzeit abgeändert werden kann.

Ergänzend zum vorgelegten Ausbaukonzept wurde seitens des TBA eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der beiden vorliegenden Kostenangebote von Anbieter A und B beigefügt (vgl. Anlage: Am_Mühlbach_KS - Solarbeleuchtung 20240308.pdf). Beispielbilder der Leuchten von Anbieter A und B sind ebenfalls beigefügt (vgl. Anlage: A - Typ 1460.jpg, A - Typ 1462.jpg; B - Praxisbeispiel 1.jpg; B - Praxisbeispiel 2.jpg)

Aus Sicht des TBA erscheint eine Solarbeleuchtung auf Grundlage des Angebotes des Anbieters B durchaus interessant, insbesondere, da umfangreiche Tiefbauarbeiten entfallen.

Im Gremium gibt es eine positive Stimmung gegenüber der gesamten Lösung. Es soll geprüft werden, ob die Lampenstandorte reduziert werden können, vor allem entlang des Mühlbaches. Auch die technische Funktion Solar soll aufgrund des Bewuchses garantiert sein. Hier soll auch explizit nur der Weg und nicht die angrenzenden Grundstücke beleuchtet werden. Eine Festlegung der Art, Dauer und Lichtregelung soll möglich sein. Die Beleuchtung unter der Autobahn soll wieder in Stand gesetzt werden. Diese ist wohl seit längerem defekt.

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen beauftragt das TBA auf Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung einen Vergabevorschlag für die Errichtung einer Solarbeleuchtung für den Bereich gesamten Bereich zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erneuerung Schulstraße - Ingenieurangebote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2024 auf Basis des vom Technischen Bauamt vorgestellten Straßenunterhaltskonzeptes beschlossen Planung für Folgemaßnahmen in 2024 anzustoßen.

Als eine der Folgemaßnahme für 2025 wurde seitens des TBA die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Schulstraße samt Zufahrtsbereiche zur Schule und incl. Erneuerung der Wasserleitung und ggfs. der Abwasserleitungen vorgeschlagen.

Für die Maßnahme hat das Technische Bauamt einen Leistungsumgriff definiert. Dieser ist den beigefügten Unterlagen beschrieben (Schulstraße - Planungsmaßnahme_Umgriff.pdf.; Schulstraße - Planungsmaßnahme_Gegenstand.pdf) 

Für die Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Schulstraße samt Wasserleitung wurden vom TBA vier Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsaufforderung umfasst die Gesamtplanung, d.h. Leistungsphase 1-9 für die auszuführende Leistung. Das TBA hat von allen vier Ingenieurbüro entsprechende Angebote erhalten.

Die Einzelaufstellung der Angebote mit den zugrundeliegenden Ansätzen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.

Entsprechend der vorliegenden Angebote ist für die Gesamtmaßnahme mit einem Kostenansatz (brutto) in Höhe von ca. 900 Tsd bis 1,05 Mio zu rechnen.

Gemäß der erstellen Angebotsauswertung und -gegenüberstellung durch das TBA ist Anbieter D mit Ingenieurkosten von € 101,69 pro Tsd € Kostenansatz als wirtschaftlichster Anbieter anzunehmen.

Anfrage 
Kellner-Zotz spricht die Problematik des Elterntaxi an und fragt, ob das in der Planung berücksichtigt werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen beauftragt das Technische Bauamt zur Erstellung einer Beschlussvorlage für die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Instandsetzung bzw. Erneuerung der Schulstraße im vorgestellten Maßnahmenumfang und auf Basis des vorliegenden Angebotsvergleiches. Es ist zu prüfen, ob der Weg zwischen neuem Pausenhof und Turnhalle befestigt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neubau Kinderhaus Amperspatzen; Vergabe des Gewerk Rolltor Tiefgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ auf dem Grundstück Jobsterstraße 32 in Allershausen wurde das Rolltor der Tiefgarage in der freihändigen Vergabe per Angebotsabgabe ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben und 2 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Dantele auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergibt sich folgender Preisspiegel:
(geprüfte Angebotssummen brutto)

1. Fa. RIWA Tore und Türen GmbH, Allershausen        17.094,16 €
2. Fa.        19.186,86 €

Die Fa. RIWA aus Allershausen geht aus der Angebotsabgabe als günstigster Bieter hervor.

Das Büro Dantele schlägt vor, der RIWA den Auftrag zur Ausführung des Gewerks Rolltor Tiefgarage zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ in Höhe von 17.094,16 € brutto zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 17.850,00 €, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot knapp unter der ursprünglichen Kostenschätzung und im wirtschaftlichen Bereich.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung des Gewerks Rolltor Tiefgarage zum Neubau Kinderhaus „Amperspatzen“ wird an die RIWA Tore und Türen GmbH, Allershausen zum Preis von 17.094,16 brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas teilt mit, dass die Haltung von drei Wasserbüffeln, Mutterkühen mit Kälbchen ab Mai 2024 auf dem gemeindlichen Grundstück in Tünzhausen, das an die Heinz Sielmann Stiftung vergeben wurde, geplant ist. Prof. Zahner wird hierzu eine Info vor Ort machen. Ab Oktober 2024 wird die Haltung wieder beendet sein.

GR Huber bittet die Presse in Zukunft die Namen der GR Mitglieder und die Zahlen in richtiger Form wieder zu geben. 

Datenstand vom 16.04.2024 10:27 Uhr