Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Lagerhalle an eine bestehende Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1166/4 der Gemarkung Allershausen
3 Erneuerung Wasserleitung Bonhoeferstr./Im Glonnfeld
4 Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie durch den Regionalen Planungsverband München
5 Neuerlass der Stellplatzsatzung
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Lagerhalle an eine bestehende Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1166/4 der Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kammerfeld“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als GE-Gebiet (Gewerbegebiet) festgesetzt.

Es ist ein Lagerhallenanbau auf der nördlichen Grundstücksseite mit den Maßen 14,11 m x 8,99 m geplant. Die Ausführung erfolgt, wie bei der bestehenden Halle, mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 7,5° Grad.
Die Firsthöhe der Lagerhalle beträgt 7,21 m.

Die GRZ (0,6) und GFZ (1,2) des Bebauungsplanes „Kammerfeld“ werden mit 0,509 und 0,68 eingehalten.

Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein.

Zusätzlich werden hierzu 2 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Für die gesicherte Erschließung ist vor Baugenehmigung ein Entwässerungsplan bei der Gemeinde Allershausen einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Erneuerung Wasserleitung Bonhoeferstr./Im Glonnfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2024 auf Basis des vom Technischen Bauamt (TBA) vorgestellten Straßenunterhaltskonzeptes beschlossen, in 2024 die Planung für vorgestellte Maßnahmen anzustoßen.

Als eine der Maßnahmen für 2025 wurde die Erneuerung der Wasserleitung in der Bonhoeferstraße vorgeschlagen. Grund hierfür sind die Rohrbrüche in dieser Hauptversorgungsleitung der letzten Jahre mit den daraus resultierenden Folgen. Gleichzeitig sollen im Zuge dieser Maßnahme die Wasserleitungen auf dem Gelände des Wasserwerkes in der Ampertalstraße erneuert werden.

Für die beiden Maßnahmen hat das TBA einen Leistungsumgriff definiert. Dieser ist in den beigefügten Unterlagen beschrieben (WL_Glonnfeld - Planungsmaßnahme_Gegenstand.pdf; WL_Glonnfeld - Planungsmaßnahme_Übersicht.pdf). Die Unterlagen wurden vom TBA an vier Ingenieurbüros gesandt mit der Bitte um Ausarbeitung eines Angebotes für die Gesamtplanung und -begleitung, d.h. Leistungsphase 1-9. Das TBA hat von drei Ingenieurbüros entsprechende Angebote erhalten.

Die Angebote wurden vom TBA überprüft und ausgewertet. Die vorliegenden Angebote variieren zwischen einem Kostenansatz (brutto) in Höhe von ca. 230 Tsd bis 375 Tsd €. Als Entscheidungsparameter für die Auswertung wurden, wie bei der Honoraranfrage zur Erneuerung Schulstraße, die Ingenieurkosten pro Tsd € Kostenansatz herangezogen. Die Einzelaufstellungen der Angebote mit den zugrundeliegenden Ansätzen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Auf Grundlage der durchgeführten Angebotsauswertung hat sich das Angebot des Planungsbüro Wipfler als wirtschaftlichste Variante für die Gemeinde Allershausen herausgestellt. Das Angebot des Planungsbüros Wipfler beinhaltet einen Kostenansatz in Höhe von ca. 333,0 Tsd (brutto) für die Gesamtmaßnahme; allerdings ohne etwaige Kanalsanierung. Die Ingenieurkosten des Planungsbüro Wipfler für die Leistungsphase 1-9 liegen bei 34.120,21 € brutto bzw. 102,49 € pro Tsd € Kostenansatz.

Diskussionsverlauf

GR Held erkundigt sich danach, ob an anderen Stellen diese schadensanfälligen Leitungen verbaut sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen beauftragt das Planungsbüro Wipfler mit den Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung in der Bonhoeferstraße sowie auf dem Gelände des Wasserwerkes.
Die Ingenieurkosten für die Gesamtplanung, d.h. Leistungsphase 1-9, auf Basis des zugrundeliegenden Maßnahmenumfangs, liegen bei 34.120,21 € brutto.
Zu dem Honorarangebot vom 23.04.2024 ist ein entsprechender Ing.-Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie durch den Regionalen Planungsverband München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Die Gemeinde Allershausen erhält die Möglichkeit der Stellungnahme bis 31.05.2024.

Zentrale Unterlagen sind die Präsentation und die Karte A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung.
Die Vorabbeteiligung dient dazu den Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie weiter zu konkretisieren.

Stellungnahme der Gemeinde:

Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land plant die Errichtung von vier Windkraftanlagen im Schwarzholz. Davon sind nur drei der geplanten Standorte im vorgesehenen Vorranggebiet. Der vierte geplante Standort liegt in einem daran angrenzenden Vorranggebiet Bodenschätze.
Nach Ansicht der Kanzlei Kappelmann Rechtsanwälte – Stellungnahme nachfolgend in Auszügen – kann das Vorranggebiet Bodenschätze der Verwirklichung der Windenergienutzung aufgrund von Funktionslosigkeit nicht entgegengehalten werden.

Funktionslosigkeit regionalplanerischer Festsetzungen
Die Grundsätze einer möglichen Funktionslosigkeit wurden von der Rechtsprechung zunächst für bauplanungsrechtliche Festsetzungen herausgearbeitet. Diese sind aber auf regionalplanerische Festsetzungen wie Ziele der Raumordnung entsprechend anzuwenden.
Ein Ziel der Raumordnung ist daher als funktionslos zu werten, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die es sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung des Ziels auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient.
Die Funktionslosigkeit einer planerischen Festsetzung beruht folglich in tatsächlicher Hinsicht auf einer erkennbar dauerhaften Änderung der faktischen Umstände im Widerspruch zu den Planfestsetzungen; in normativer Hinsicht ist erforderlich, dass die Erkennbarkeit der Abweichung einen Grad erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung realistischer Weise nicht mehr erwarten lässt und deshalb einem in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt. Wann von einem solchen Grad der Erkennbarkeit die Rede sein könne, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung u.a. der Art der Festsetzung, des Maßes der Abweichung und der Irreversibilität der entstandenen tatsächlichen Verhältnisse.

Funktionslosigkeit des Vorranggebiet Kies Allershausen
Die Festsetzung des Vorranggebiets Kies Allershausen ist vorliegend durch tatsächliche Entwicklungen derart in ihrer Funktion gestört, dass realistischer Weise nicht davon auszugehen ist, dass die Festsetzung in absehbarer Zeit (weiter) verwirklicht werden. Dieser Umstand ist zudem offensichtlich. Eine Schutzwürdigkeit der Festsetzung ist mithin nicht mehr gegeben.

Kein sinnvoller Kiesabbau mehr möglich
Ein Kiesabbau ist im Vorranggebiet Kies Allershausen nicht mehr sinnvoll möglich.
Zuletzt erfolgte der Kiesabbau im Vorranggebiet Kies Allershausen durch die Firma Rohrdorfer Sand und Kies GmbH. Im Jahr 2011 wurde das Kieswerk stillgelegt und nur noch Kies in kleinen Mengen von dort abgefahren. Mittlerweile erfolgt weder durch die Firma Rohrdorfer noch durch Dritte weiterer Rohstoffabbau im Vorranggebiet Kies Allershausen.
Künftiger Kiesabbau ist realistischer Weise im Vorranggebiet Kies Allershausen auch nicht in absehbarer Zukunft zu erwarten. Gründe hierfür sind nach Ansicht der Firma Rohrdorfer die schlechte Verkehrsanbindung des Vorranggebiets Kies Allershausen, schwieriger Erweiterungsperfektiven aufgrund mangelnden Kooperationswillens von Grundstückeigentümern sowie die mangelhafte Rohkiesqualität. Insbesondere die Qualität des abbaubaren Kieses begründet den Schluss, dass ein Abbau des Kieses im Vorranggebiet Kies Allershausen für einen vernünftigen Unternehmer nicht attraktiv ist. Denn der Rohkies muss aufgrund der enthaltenen quellfähigen Tonminerale als „schwer aufbereitbar“ eingestuft werden. Darüber hinaus ist der Rohkies im Vorranggebiet Kies Allershausen sehr sandlastig. Aus diesen Gründen ist ein hoher Anteil an Waschwasser sowie Aufbereitungsaggregate mit hoher mechanischer Belastung für eine adäquate und normgerecht Produktion erforderlich.
Aufgrund des Zusammenspiels der genannten Gründe ist der Kiesabbau im Vorranggebiet Kies Allershausen für die Firma Rohrdorfer uninteressant. Da es sich bei den genannten Gründen um allgemeine Aspekte handelt, ist davon auszugehen, dass der Kiesabbau im Vorranggebiet Kies auch für andere Abbaubetriebe nicht mehr in Betracht kommt.

Gelbbauchunke
Weiter hat sich jedenfalls im südlichen Bereich des Vorranggebiets Kies Allershausen die Gelbbauchunke angesiedelt. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde umfasst das Vorkommen der Gelbbauchunke […] sicherlich die gesamte [bis dato ausgebeutete] Kiesgrube Unterkienberg und die Tiere gehen zur Überwinterung höchstwahrscheinlich in den angrenzenden Waldbereich […]. Daher sind die zur Kiesgrube angrenzenden Waldbereiche auf jeden Fall wichtig zum dauerhaften Erhalt der Art.
Daher ist höchstwahrscheinlich auch der Wald westlich und nördlich der ausgebeuteten Kiesgrube, sowie der Weg zwischen der bestehenden Zufahrt zum nördlicher gelegenen, noch nicht ausgebeuteten Vorkommen im Vorranggebiet Kies Allerhausen von der Gelbbauchunke betroffen.
Die Gelbbauchunke ist eine besonders bzw. streng geschützte Art im Sinne des § 44 BNatSchG. Es ist mithin u.a. verboten die Individuen dieser Art zu töten sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Gelbbauchunke aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Rahmen des Abbaus von Kies großflächig jedenfalls der Lebensraum der Gelbbauchunke zerstört würde, dürfte der Kiesabbau in weiten Teilen des Vorranggebiets Kies Allershausen nicht mehr umsetzbar sein.

Wasserversorgungsleitung
Durch das Vorranggebiet Kies Allershausen verläuft außerdem von Nordwesten nach Südosten quer durch das gesamte Gebiet die zentrale Wasserversorgungsleitung AZ DN 250 der Gemeinde Allershausen. Die Wasserversorgungsleitung ist 1966 mit einer Rohrdeckung von ca. 1,6 m Oberkante Rohr verlegt. Im Bereich der Wasserversorgungsleitung ist der Abbau von Kies ausgeschlossen, da diese aufgrund des verwendeten Materials (Asbestzement) keine Erdbewegungen im direkten Umfeld der Wasserleitung zulässt. Hierbei wäre nicht nur die Gefahr eines Schadens an der zentralen Wasserversorgungsleitung zu befürchten, sondern auch ein großflächiger Ausfall der Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Allershausen.

Ergebnis
Das Vorranggebiet Kies Allershausen ist derzeit nicht sinnvoll für den Kiesabbau nutzbar. Darüber hinaus stehen dem weiteren Kiesabbau in dem Gebiet sowohl tatsächliche als auch rechtliche Hindernisse entgegen. Der weitere Abbau von Kies im Vorranggebiet Kies Allershausen ist daher auf unabsehbare Zeit nicht zu erwarten. Vielmehr ist die Festsetzung funktionslos geworden und damit außer Kraft gesetzt.

Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde Allershausen die Streichung des Vorranggebietes Bodenschätze aus dem Regionalplan und zusätzlich die Ausweitung des Vorranggebietes für Windkraft auf diese Fläche als Teil der Suchflächenkulisse gemäß PA 19-09-2023.

Diskussionsverlauf

GR Colombo frägt, ob die Gelbbauchunke auch für die Windkraftanlagen problematisch werden können.
Die Windkraftanlage ist an anderer Stelle vorgesehen, als die Gelbbauchunke vorkommt.

GR Kortus wünscht einen Plan, aus dem die geplanten Windkraftanlagen hervorgehen.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen beantragt die Streichung des Vorranggebietes Bodenschätze aus dem Regionalplan und zusätzlich die Ausweitung des Vorranggebietes für Windkraft auf diese Fläche als Teil der Suchflächenkulisse gemäß PA 19-09-2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Neuerlass der Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Die derzeit gültige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2017 hat sich über die Jahre als gute Grundlage erwiesen. Es gab kaum Probleme oder Schwierigkeiten in der Anwendung. Dennoch sind einige Anpassungen nötig, insbesondere ist eine Regelung für geförderten Mietwohnungsbau aufzunehmen.

Die Verwaltung hat den beigefügten Satzungsentwurf auf Grundlage der gültigen Stellplatzsatzung erarbeitet. Die Abstimmung mit den Fraktionssprechern fand im Vorfeld der Gemeinderatssitzung statt. Die dabei aufgekommenen Fragen wurden mit Stellungnahmen im Vorfeld der Sitzung versandt. Bis zur Ladung bzw. zur Sitzung wurden keine Anmerkungen hervorgebracht.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl wünscht gefangene Stellplätze in § 3 Nr. 6 in Form von hintereinander liegenden Stellplätzen in einer Garage als Stellplätze anzuerkennen.
Solche Garagen verursachen bei den Nutzern teils erhebliche Rangierarbeiten mit den Fahrzeugen. Bei vermieteten Objekten ist mit entsprechenden Problemen zu rechnen.

Weiter wünscht er die Aufnahme von PV-Anlagen in § 3 Nr. 8 für Flachdächer.
PV-Anlagen sind bereits jetzt auf Flachdächern möglich. Bei Aufnahme wird daraus eine Verpflichtung. Eine Pflicht ist nicht zielführend, da je nach Situierung nicht alle Stellplätze für PV-Anlagen geeignet sind.

In § 5 wünscht GR Lerchl eine Ablösemöglichkeit für Stellplätze. Damit hätte die Gemeinde seiner Meinung nach ein Druckmittel gegen die Zweckentfremdung von Garagen.
Eine damit verbundene Bereitstellung von Parkmöglichkeiten kann die Gemeinde nicht leisten. Dies würde die Parksituation im öffentlichen Raum weiter verschärfen. Die Ablösemöglichkeit greift nur für neue Bauvorhaben und ist kein rückwirkendes Druckmittel.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen (Stellplatzsatzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Fronleichnamsprozession am 30.05.2024
  • Rückmeldungen zum Stockschützenturnier
  • Wasserbüffelschau am 04.06.2024 um 14 Uhr in Tünzhausen
  • Zuwendungsbescheid zum TSF-W für die FFW Tünzhausen über 58.000 €.
    Eine neue Tragkraftspritze ist ebenfalls nötig. Zuwendung hierzu 7.000 €

Anfragen:
GRin Kellner-Zotz bedankt sich für die Errichtung der Bushäuschen.

Weiter teilt sie mit, dass die Schulleitung bereits ein sehr positives Fazit für die neue Busverbindung zur Realschule Gute Änger zieht.

Datenstand vom 03.09.2024 09:07 Uhr