Datum: 09.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.07.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer temporären (Nutzungsdauer max. 3 Jahre) Gemeinschaftsarbeiterunterkunft mit 10 Schlafplätzen und einer Gemeinschaftsküche auf der Fl.Nr. 137/3, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.07.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Es ist geplant auf dem Baugrundstück in Containerbauweise eine Gemeinschaftsarbeiterunterkunft mit 10 Schlafplätzen und einer Gemeinschaftsküche für die Nutzungsdauer von max. 3 Jahren zu errichten.
Die Maße hierfür betragen 14,71 m x 6,05 m. Die einzelnen Zimmer haben jeweils eine Größe von 13,43 m² und die Gemeinschaftsküche 28,20 m².
Die Ausführung erfolgt mit Flachdach und einer Wandhöhe von 6,20 m.
Errichtet werden soll EG + OG.
Für das eingereichte Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Diese sind samt Begründung den Unterlagen beigefügt.
Für die Befreiungen hinsichtlich GRZ, Wandhöhe, Außenwandgestaltung, Höhenlage und Dachform/Dachneigung, könnte grundsätzlich das Einvernehmen erteilt werden. Diese wären vertretbar und wurden zum Teil auch schon im Bebauungsplan „Ampertalstraße“ erteilt.
Für die Reduzierung des Stellplatzbedarfes von 12 nachzuweisenden Stellplätzen laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen auf 10 Stellplätze sollte keine Abweichung erteilt werden. Die geforderten 12 Stellplätze sind nachzuweisen und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Hierbei wird sich die berechnete GRZ, im Vergleich zur im Antrag angegebenen GRZ, weiter erhöhen.
Die Verwaltung sieht des Weiteren die Grundstückszufahrt als sehr problematisch und kritisch an, da sich diese im unmittelbaren Kreuzungsbereich von Grassingerstraße und Ampertalstraße (Staatsstraße) befindet. Der Abstand der Grundstückseinfahrt zur Staatsstraße beträgt
ca. 7,00 m – 8,00 m. Evtl. könnte hier die Grundstückszufahrt über die Staatsstraße erfolgen. Dies müsste mit dem Staatlichen Bauamt, Landratsamt Freising und Polizei Freising abgeklärt werden.
Um die gesicherte Erschließung für Wasser und Kanal vollständig prüfen zu können, ist den Unterlagen ein entsprechender Entwässerungsplan beizufügen. Dieser ist den Antragsunterlagen nicht beigefügt gewesen.
Das Baugrundstück befindet sich außerdem im „HQextrem Überschwemmungsgebiet“.
Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, in wie fern dieser Bereich betroffen ist.
Im Verfahren bittet die Gemeinde Allershausen die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere größere Bäume.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Gemeinde hat hierzu von einigen Betroffenen Grundstücksnachbarn im Vorfeld schon ein Veto mit erheblichen Bedenken erhalten. Dieser Widerspruch ist den Unterlagen beigefügt.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
GR Mück hat große Bedenken, wenn von der erst kürzlich überarbeiteten Stellplatzsatzung abgewichen wird.
GR Moser befürchtet durch die Baumaßnahme eine Verschlimmerung der Parksituation in der Grassingerstraße.
Laut GR Held ist die bisherige Praxis zur Bebauung in den Überschwemmungsgebieten zu überdenken, ggf. sollten auch die Bebauungspläne geändert werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt. Die aus unserer Sicht problematische Grundstückszufahrt ist mit dem Landratsamt Freising und der Polizei Freising abzuklären. Den beantragten Befreiungen wird bis zur Klärung der Grundstückszufahrt nicht zugestimmt. Der beantragen Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird nicht zugestimmt. Die Gemeinde bittet darum, den Widerspruch der Grundstücksnachbarn im Genehmigungsverfahren im Detail zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Neuaufstellung Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept ILEK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.07.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Bereits seit 2006 arbeiten im Rahmen des Kulturraum Ampertal die mittlerweile 12 Kommunen auf freiwilliger Basis interkommunal zusammen. Grundlage dafür ist ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK), gefördert durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern.
Rechtlich geregelt wurde die freiwillige Zusammenarbeit der ILE-Gemeinden Allershausen, Attenkirchen, Fahrenzhausen, Haag a. d. Amper, Hohenkammer, Kirchdorf a. d. Amper, Kranzberg, Langenbach, Paunzhausen, Wolfersdorf, Zolling und der Stadt Freising mit der Gründung des eingetragenen Vereins „Kulturraum Ampertal“.
Die Gemeinden stehen vor Herausforderungen, aber auch Potenzialen, wie unter anderem dem demographischen Wandel, Innenentwicklung, Digitalisierung, Energiewende, Unterwanderung der Demokratie. Sie möchten diesen auch weiterhin durch die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung eines ILEKs begegnen und gemeinsame Synergien und Chancen nutzen.
2018 erfolgte die Ergänzung des ILEKs anhand der Ausarbeitung einer Projektliste mit rund 40 Projektideen. Im Jahr 2019 erfolgte die Vereinsgründung und die Einstellung einer Umsetzungsbegleitung. Arbeitsschwerpunkte der ILE bilden seit jeher die Handlungsfelder Mobilität und Siedlungsentwicklung. Ein weiterer Aspekt der ILE und Tätigkeitsfeld der ILE-Umsetzungsbegleitung stellt die Vernetzung mit den lokalen Regionalinitiativen und der Aufbau und Pflege der interkommunalen Zusammenarbeit der Mitgliedskommunen dar.
Zur Überprüfung und Optimierung der laufenden Prozesse und Projekte wurde im Jahr 2021 eine Abschlussevaluierung (siehe Prozessablauf gemäß ILE-Handlungsleitfaden 2022) unter Leitung der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten e.V. (SDL) durchgeführt. Kernaussage der Evaluierung lautet, dass alle zwölf Kommunen die ILE-Arbeit fortführen wollen und eine Neuaufstellung des ILEKs begrüßen.
Das aktualisierte ILEK soll als Orientierung und Entscheidungshilfe für die Politik und Verwaltung dienen. Im Sinne eines Fahrplans sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, die von der ILE zukünftig umgesetzt werden.
Planungszweck ist somit die Erarbeitung eines „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes“ (ILEK) für die nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE Kulturraum Ampertal. Das Konzept soll auf der Grundlage eines querschnittsorientierten und auf Bürgerbeteiligung beruhenden Entwicklungsprozesses erarbeitet werden. Für die ILE Kulturraum Ampertal sollen strategische, übergeordnete Ziele sowie konkrete Maßnahmen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung der Gemeinden und der Gesamtregion entwickelt werden.
Vorgehensweise und Kosten
Der Kulturraum Ampertal e.V. stellt den Förderantrag für die Planer-Kosten und regelt die Abrechnung. Das ILEK wird voraussichtlich vom ALE mit 75% und einem max. Betrag von 70.000 € der Bruttosumme gefördert. Es wurde bereits eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Beauftragt der Verein das Büro Planwerk inklusive der optionalen Positionen, beträgt das Honorar laut Angebot vom 11.06.2024 brutto 80.093,90 €. Bei den Eventualpositionen handelt es sich um zwei digitale Verfahren, mit denen die Bevölkerung und politische Mandatsträger aktiviert werden.
Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen Die Einwohnerzahl der Stadt Freising wird gleichgesetzt mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30.06 2023.
Angebot Büro Planwerk
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Netto
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56.305,80 €
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Optionale Arbeitsschritte
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11.000,00 €
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Summe netto
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67.305,80 €
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19% Ust.
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12.788,10 €
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Summe brutto
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80.093,90 €
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75% Förderung Amt für Ländliche Entwicklung
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60.070,43 €
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Umzulegender Betrag
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20.023,48 €
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EW- Umlegung
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0,43 €
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Allershausen
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6165
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2.632,48 €
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Attenkirchen
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2750
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1.174,26 €
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Fahrenzhausen
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5155
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2.201,20 €
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Freising
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6165
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2.632,48 €
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Haag
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2999
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1.280,58 €
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Hohenkammer
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2752
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1.175,11 €
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Kirchdorf
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3271
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1.396,73 €
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Kranzberg
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4241
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1.810,92 €
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Langenbach
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4192
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1.790,00 €
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Paunzhausen
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1589
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678,51 €
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Wolfersdorf
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2559
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1.092,70 €
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Zolling
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5055
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2.158,50 €
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46893
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20.023,48 €
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Diskussionsverlauf
GR Held spricht das Hochwasser von Anfang Juni an und dass vorbeugende Schutzmaßnahmen für künftige Ereignisse getroffen werden müssen. Dies soll in Kooperation mit Fachleuten und Organisationen - auch unter Einbindung der ILE - erfolgen. Der Hochwasserschutz sollte ein wichtiges und unabdingbares Handlungsfeld der ILE mit oberster Priorität werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt, sich an der gemeinsamen Neuaufstellung des ILEKs - gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung - zu beteiligen. Der Hochwasserschutz soll mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Punkt 4 des Dringlichkeitsantrags von GRin Kellner-Zotz & GRin Schlegel zur Organisation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.07.2024
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Entsprechend der Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung wird Punkt 4 des Dringlichkeitsantrages aus dem nichtöffentlichen Teil nun im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Mit Schreiben vom 27.06.2024 stellen die Gemeinderatsmitglieder Kellner-Zotz und Schlegel folgenden Antrag:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass eine Angleichung der Gebühren kritisch gesehen wird, da sich die Betreuung in der Altersmischung von der in einer Krippe unterscheidet.
Für GRin Kellner-Zotz und GR Held war die Gebührendifferenz bei der Abstimmung nicht bewusst und daher soll eine nochmalige Beschlussfassung erfolgen.
Letztendlich soll über den Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Bis dahin soll eine Gegenüberstellung der Gebühren erfolgen.
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5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.07.2024
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Stand heute wurden über 141.000 Euro bei „Allershausen packt an“ gespendet.
Am 18.07.2024 wird die Aufteilung der Spenden erfolgen. Dafür melden sich GR Colombo, GR Held, GR Lerchl und GR Raith.
Nochmaliger Überblick über die Schäden an den gemeindlichen Gebäuden und zukunftsorientierte Aufbaumaßnahmen.
Das Spatzennest ist derzeit in die Ampertalhalle ausgelagert.
Der Fachunterricht an der Schule muss auch ausgelagert werden. Dazu ist eine Busbeförderung der Schüler notwendig.
Die Mittagsbetreuung ist in die Schulturnhalle umgezogen, da auch in deren Räumen eine Bodenöffnung erfolgt.
Die Firma WISAG wird im Rahmen ihres WISAG Tages die Glonnterrassen wiederherstellen.
Anfragen:
GR Held regt eine Taskforce zum Hochwasserschutz an, die an Besprechungen und Planungen zu Schutzmaßnahmen beteiligt ist.
GR Raith regt die Digitalisierung der Akten sowie eine Ing.-technische Untersuchung des Flutausmaßes an.
GR Colombo schlägt vor, Informationen bei hochwassererfahrenen Kommunen einzuholen, insbesondere zum Umgang mit Baumaßnahmen.
GR Schuhbauer teilt mit, dass der Amperdamm ab der Kläranlage geschwächt war, da in letzter Zeit fast keine Unterhaltsmaßnahmen durch das WWA erfolgt sind.
GR Zandt teilt mit, dass die Einnahmen vom Dorffest in Unterkienberg an „Allershausen packt an“ gespendet werden.
Zudem frägt er an, ob es Vorgaben z.B. zu druckdichten Fenstern und dafür evtl. ein Förderprogramm durch die Gemeinde gibt.
GR Groszek teilt mit, dass es Probleme mit dem Schulbus gibt. Dieser kommt mittags oft zu spät um die Schüler abzuholen.
GRin Kellner-Zotz erkundigt sich nach der Eröffnung der Amperspatzen.
Die Eröffnung ist laut Bauzeitenplan Anfang Oktober.
Weiter frägt sie, wie die Betreuung ab September sichergestellt ist.
Dazu werden mehrere Möglichkeiten geprüft, welche am geeignetsten ist.
GR Lerchl teilt mit, dass die Grundsteuererklärungen vom Finanzamt ungeprüft und teilweise fehlerhaft an die Gemeinde weitergeleitet werden.
GR Schuhbauer frägt an, warum durch die Fa. Dibag noch keine PV-Anlage auf ihrem Gebäude errichtet wurde.
Datenstand vom 30.07.2024 09:34 Uhr