Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des Obergeschosses im Einfamilienhaus in eine psychotherapeutische Bestellpraxis auf der Fl.Nr. 117/12, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Es ist geplant, im bestehenden Einfamilienhaus das Obergeschoss zu einer psychotherapeutischen Bestellpraxis umzunutzen.
Der Hauptbaukörper verändert sich hierbei nicht.
Die Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Nähere Infos, auch im Hinblick auf die gewerblich geschaffene Nutzfläche, können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Um- bzw. Erweiterungsbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Änderung zu zwei Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 57/3, Gemarkung Tünzhausen
Hinweis auf GR-Beschluss TOP 4 der Sitzung vom 21.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Es ist geplant, einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit den Maßen 7,99 m x 9,99 m zu errichten. Die Ausführung im Vergleich zum bestehenden Gebäude bleibt gleich.
Der erste Antrag auf Vorbescheid im Jahre 2021 wurde seitens der Gemeinde befürwortet. Das einzige Problem war damals das Landschaftsschutzgebiet.
Zwischenzeitlich wurde für einen Teilbereich die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt und auch umgesetzt. Der beantragte Baukörper befindet sich somit nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet.
Zur Überprüfung der gesicherten Erschließung ist der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan vorzulegen. Erst nach Freigabe durch die Gemeinde und ggfls. Abschluss einer Sondervereinbarung für Wasser / Kanal ist die Erschließung gesichert.
Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist die Erschließung mit der Gemeinde Allershausen abzuklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung Süd, Lager- Logistik- Montagehalle mit Büro (Mezzanine) auf der Fl.Nr. 1253/1, Gemarkung Allershausen
Änderungsantrag (Tektur) zu einem beantragten / genehmigten Verfahren vom 28.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt.
Zu dem bereits genehmigten Bauantrag werden mit diesem Tekturantrag einige Planänderungen beantragt.
Nähere Infos zu den beantragten Änderungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen zu diesen beantragten Änderungen keine Bedenken.
Diskussionsverlauf
Dem Gremium fehlt ein Fuß- und Radweg in den Tekturplänen. Zudem wird eine Ausweitung des Schichtbetriebes und damit einhergehend höhere LKW-Bewegungen befürchtet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den beantragten Planänderungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
GRin Schlegel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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5. Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA4) auf den Flurnummern 1609 und 1607/5 der Gemarkung Allershausen
Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 21.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land e.G. stellte am 26.10.2023 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gem. § 9 BImSchG für vier Windenergieanlagen (WEA 1 bis 4). Im Zuge des Vorbescheids sollte unter anderem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in Bezug aus Art. 82 BayBO überprüft werden.
Hierzu wurde die Gemeinde Allershausen beteiligt und eine entsprechende Stellungnahme gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde abgegeben.
Nach Konflikten mit dem Vorranggebiet für Bodenschätze wurde der Standort für die WEA4 verschoben und der geänderte Antrag nun eingereicht.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRin Schlegel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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6. Errichtung einer Querungshilfe im Ortsbereich Leonhardsbuch im Rahmen der laufenden Planungen für den Vollausbau 2025 der Ortsdurchfahrt (FS6)
- Anhörung der Gemeinde Allershausen auf Grund eines Antrags der SPD-Fraktion Landkreis Freising -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die SPD-Fraktion hat über das LRA Freising einen Antrag mit der Bitte um Überprüfung der Querungssituation in der Ortsmitte von Leonhardsbuch im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrtstraße (FS6) gestellt. Im Anhörungsverfahren bittet das LRA Freising (Verkehrsbehörde) die Gemeinde Allershausen um Stellungnahme zu genanntem Antrag.
Im Vorfeld fand am 31.07.2024 bereits ein Ortstermin mit den zuständigen Fachbehörden statt. Infos zum Ortstermin sind dem beiliegenden Protokoll zu entnehmen.
Das LRA Freising hat der Gemeinde noch die Möglichkeit eingeräumt, genauere Eckdaten im Zuge einer mobilen Lichtsignalanlage zu erhalten. Kostenträger hierbei ist die Gemeinde.
Allgemein ist noch folgendes zu beachten:
- Für die Aufstellung einer Fußgängerdruckanlage sind in der Spitzenstunde mind. 50 Überquerungen notwendig. Um hier nochmal genauere Zahlen zu erhalten kann die Gemeinde eine provisorische Fußgängerdruckanlage für einen gewissen Zeitraum aufstellen. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei unter 50 Überquerungen in der Spitzenstunde die Kosten die Gemeinde Allershausen selber zu tragen hat.
Eine Mittelinsel ist aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht umsetzbar.
Ein Zebrastreifen ist ebenfalls erst bei mind. 50 Überquerungen in der Spitzenstunde möglich.
Nach der aktuellen geltenden StVO würde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bei Errichtung einer Fußgängerdruckanlage nicht mehr erforderlich sein, bzw. müsste über die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h neu entschieden werden.
Die Verwaltung teilt hier die Auffassung der Polizei, Tiefbauamt, LRA und rät von solchen Maßnahmen ab.
Angebote sind angefordert worden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass heute eine Besprechung vor Ort erfolgt ist. Dabei haben sich folgende Vorschläge ergeben:
- Vom Zweckverband Verkehrsüberwachung soll geprüft werden, ob Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Bushaltestellen möglich sind. Soweit nötig, ist mit dem Landratsamt die Vergrößerung des 30er-Bereiches abzustimmen.
Geschwindigkeitsmessgeräte sollen insbesondere für die dunkle Jahreszeit aufgestellt werden.
Nach dem Ausbau der FS6 sollen vom Landkreis „Achtung Kinder-Piktogramme“ in beiden Richtungen auf der Fahrbahn aufgebracht werden.
GRin Kellner-Zotz sieht die Ampel trotz des Vorschlags als zu bevorzugende Lösung zum Schutz der Kinder.
GR Colombo ist der Ansicht, dass der Tempo 30 Bereich erhalten bleiben und eine Ampel errichtet werden soll. Es soll geprüft werden, ob sich dies wirklich gegenseitig ausschließt.
GR Lerchl regt die Verlegung von Leerrohren im Zuge des Vollausbaus für eine evtl. spätere Installation einer Ampel an.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen beschließt:
1. Vom Zweckverband Verkehrsüberwachung soll geprüft werden, ob Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Bushaltestellen möglich sind. Soweit nötig, ist mit dem Landratsamt die Vergrößerung des 30er-Bereiches abzustimmen.
2. Im Bereich der Bushaltestellen werden Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt.
3. Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden durch die Gemeinde Leerrohre für eine evtl. spätere Installation einer Ampel verlegt.
4. Das Tiefbauamt des Landkreises soll, wie im Protokoll vom 31.07.2024 festgehalten, im Rahmen des Vollausbaus „Achtung Kinder-Piktogramme“ in beiden Richtungen auf die Fahrbahn aufbringen und die Beleuchtung verbessern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRin Schlegel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.09.2024
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Die Kosten für den Seniorennachmittag auf dem Volksfest sind mit ca. 10.000 € vergleichbar zum Vorjahr.
Die Firma Wisag hat am 30.08.2024 mit ca. 50 Personen die Glonnterrassen wieder hergerichtet.
Eine Anmeldung zum Hochwasser Check beim Wasserwirtschaftsamt ist erfolgt.
Der Beitritt zum Verein Hochwasser Kompetenz Centrum e.V. ist angedacht.
Die ILE hat sich für das Aktionsprogramm Schwammregionen in Bayern beworben.
GR Raith regt ein Sturzflutkonzept für die Ortsteile an. Dieses wird vom WWA gefördert.
GR Colombo erachtet es als notwendig, nicht nur den ILE-Bereich sondern die gesamte Glonn zu betrachten.
GR Zandt regt an, bei Straßenbaumaßnahmen die Straßenentwässerung größer zu dimensionieren.
Anfragen:
GR Held erkundigt sich nach dem Sachstand zum Hochwasserschutz in Laimbach.
Frau Ruhland ist beauftragt ein Konzept zu erstellen.
Weiter frägt er nach dem Stand zur Glonnbrücke.
Am 11.09.2024 findet ein Termin mit dem Ing.-Büro Dippold und Gerold und der KFB mit dem Kommunalunternehmen statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Zudem teilt GR Held mit, dass in der Autobahnunterführung der Sand ausgeräumt werden sollte.
GR Lerchl regt an, nach Starkregenereignissen die Gräben zu kontrollieren, da diese teilweise durch Kies verstopfen.
Weiter erkundigt er sich nach einem möglichen Zuschuss zur Glonnbrücke.
Die Zuschusssituation wird erneut geklärt.
Datenstand vom 24.10.2024 10:36 Uhr