Datum: 08.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle mit Hackschnitzelheizung auf der Fl.Nr. 1809, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Im Zuge eines Vorbescheidsantrages wird der Bau einer landwirtschaftlichen Halle mit Hackschnitzelheizung beantragt. Die Maße hierzu betragen 34,24 m x 16,00 m. Zusätzlich soll ein Dachüberstand in Richtung Osten von 7,98 m erfolgen.
Die Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 15° Grad bei einer Firsthöhe von 11,16 m.
Im EG ist die Heizung sowie die Hackschnitzellagerung hierzu.
Das komplette OG soll als Lager genutzt werden.
Folgende Fragen werden im Vorbescheids Antrag gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude bauplanungsrechtlich ein.
- Sind für die Baumaßnahme die geplanten Traufhöhen sowie die Firsthöhe wie im Plan dargestellt zulässig?
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich Traufhöhen sowie Firsthöhe.
Auflagen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Auflagen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Grundsätzlich sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses Vorhaben in die umliegende Bebauung ein.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Im Gremium herrscht Skepsis zum Lager im Obergeschoss. Es soll eine strenge Prüfung der Privilegierung erfolgen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses (1 WE) mit Garage und PKW-Stellplatz auf der Fl.Nr. 1415/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kohlstattfeld 1 / 1. Änderung". Festgesetzt ist dieser Bereich als WA-Gebiet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2007 ein Vorbescheid genehmigt wurde. Dieser wurde die letzten Jahre immer wieder verlängert. Nachdem im Jahre 2023 die letzte Verlängerung ausgelaufen ist, wird der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses erneut gestellt.
Der damalige Vorbescheid wurde genehmigt für ein Wohnhaus in offener Bauweise in E+D mit den Maßen 10,00 m x 13,00 m und einer Dachneigung von 27° Grad bei Satteldachausführung.
Im neuen Antrag wird die Errichtung eines Wohnhauses mit den Maßen: 12,40 m x 9,00 m beantragt. Es soll wie damals ein Satteldach mit einer Dachneigung von 27° Grad errichtet werden. Die Bauweise soll dieses Mal in E+1+D erfolgen.
Hierzu sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich des Baufensters (für Wohnhaus und Garage) und der Wandhöhe (6,50 m beantragt, 6,00 m festgesetzt) erforderlich.
Weitere konkrete Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:
- Ist die Errichtung eines Wohnhauses (1 WE) mit Garage und PKW-Stellplatz bauplanungsrechtlich (inkl. nötige Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan) genehmigungsfähig?
Ist die geplante Höhenentwicklung lt. der Querschnittszeichnung genehmigungsfähig?
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. Den gestellten Fragen kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Diskussionsverlauf
GR Zandt vermutet eine weitere Wohneinheit, da mit Doppelgarage und Stellplatz mehr Stellplätze als notwendig nachgewiesen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Wandhöhe wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Rathaus Allershausen - Ertüchtigung Aufzug
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Infolge des Hochwassers im Juni 2024 und der damit einhergehenden Flutung des Kellers im Rathaus wurden die elektrotechnische Steuerung und der Fahrstuhlkorb der Aufzuganlage durch das Wasser in Mitleidenschaft gezogen. Für die Aufzuganlage im Rathaus ergeben sich zwei Alternativen:
- Modernisierung der hydraulischen Aufzugsanlage
Erneuerung der Aufzugsanlage
Modernisierung
Für die Modernisierung der ca. 30 Jahre alten Aufzugsanlage liegt ein Angebot von der Fa. TK Aufzüge vor und beinhaltet grob folgende Leistungen:
- neue Aufzugsteuerung in Mikroprozessortechnologie
- neue Bedien- u. Anzeigeelemente an den Schachtzugängen und im Fahrkorb
- Erneuerung des Hydraulikaggregates
- Umrüstung Kabinentüranrieb
- Anlagenverkabelung
- Austausch Verschleißteile
- etc.
Die Kosten für eine Modernisierung belaufen sich auf ca. 68 Tsd Euro (brutto). Die Lieferzeit beträgt ca. 16 Wochen; die Montagezeit beträgt ca. 3 Wochen. Ein großer Nachteil der Modernisierung ist, dass die Aufzugsteuerung und das Hydraulikaggregat der Aufzuganlage weiterhin im Keller verbleiben.
Erneuerung
Für die Erneuerung des Aufzuges liegen zwei Angebote vor. Beide Firmen waren vor Ort und haben sich die Anlage in ihren Details als Grundlage für ein Angebot angeschaut. Beide Angebote beinhalten einen Seilaufzug mit Antriebseinheit im Schachtkopf und umfassen die Demontage, Ausbau und Entsorgung der Altanlage. Ergänzend wurde bei beiden Firmen ein Wartungsvertrag über eine Laufzeit von fünf Jahren angefragt.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel: Aufzug Wartung/Jahr Notruf/Jahr
- TK Aufzüge 89.095,30 1.531,53 464,10
- Bieter 106.207,50 1.047,20 357,00
Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Betrachtung 10 Jahre incl. Wartung und Notruf):
- TK Aufzüge 109.051,60
- Bieter 120.249,50
Im Nachgang dazu sind neue Angebote zu reduzierten Konditionen bei der Gemeinde eingegangen (Betrachtung 10 Jahre incl. Wartung und Notruf):
- TK Aufzüge 106.231,30
- Bieter 110.351,48
Das Technische Bauamt schlägt vor, den Aufzug im Rathaus zu erneuern und den Auftrag an die Firma TK Aufzüge; NL München zu vergeben.
Beschluss 1
Art der Instandsetzung
Der Gemeinderat beschließt den Aufzug im Rathaus Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6, zu erneuern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Auftragsvergabe Erneuerung
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Aufzugsanlage incl. Wartung und Notruf für 10 Jahre an die Firma TK Aufzüge München, Niederlassung München, zum Preis von 106.231,30 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Studie Flutungswege Außenbereiche LS Schule und Kiga Spatzennest
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Hochwasser vom Juni 2024 mit den Flutungen diverser Liegenschaften der Gemeinde Allershausen hat zu erheblichen nachgelagerten Schäden in und an den Gebäuden geführt. Im Hinblick auf den Schutz der Liegenschaften bei etwaigen zukünftigen Hochwasserereignissen ist es aus Sicht der Gemeinde von grundlegender Bedeutung, die Flutungswege zu kennen.
Zielstellung der Studie ist eine Fließweganalyse bei Hochwasser mit Ermittlung von Senken anhand des Digitalen Geländemodells der Bayerischen Landesvermessung (DGM1) sowie die Entwicklung bzw. das Aufzeigen optionaler vorbeugender landschaftsbautechnischer und/oder hochbautechnischer Maßnahmen außerhalb der Liegenschaften bei zukünftigen Hochwasserereignissen.
Zur Erstellung einer Studie wurden die Liegenschaften Kindergarten Spatzennest als auch Schule ausgewählt, da diese Liegenschaften im Bereich zwischen Glonn und Mühlbach in extremem Maße betroffen sind. Grundlage der Anfrage ist eine Ausarbeitung des Technischen Bauamtes, die der GR-Vorlage beigefügt ist.
Für die Ausarbeitung einer Studie (Leistungsphasen 1-3) wurde das Planungsbüro Wipfler kontaktiert. Der Kontakt mit PB Wipfler ist erfolgt, da PB Wipfler bereits mit dem Planungsauftrag zur Erneuerung der Schulstraße beauftragt wurde. Die Erneuerung der Schulstraße, die auch den Haupteingangsbereich der Schule umschließt, kann nach Dafürhalten des Technischen Bauamtes nicht ohne etwaige hochwasserschutztechnische Maßnahme im Bereich der Schule betrachtet werden.
Die Kosten für die Studie belaufen sich auf Euro 5.800 (brutto) zzgl. etwaiger Kosten für besondere Leistungen.
Das Technische Bauamt schlägt vor, das Planungsbüro Wipfler mit der Ausarbeitung der Studie zur „Überflutung Außenbereiche der Liegenschaften Schule und Kindergarten Spatzennest“ zu beauftragen.
Diskussionsverlauf
GR Held hinterfragt die Maßnahme angesichts der über die ILE vorgesehenen Projekte zum Hochwasserschutz. Aus seiner Sicht dürfen Schutzmaßnahmen nicht zu Lasten anderer gehen.
GR Bail regt an, alle gemeindlichen Liegenschaften zu betrachten.
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass ein Projektzuschlag für die ILE nicht gesichert ist. Im November erfolgt der Hochwassercheck mit dem Wasserwirtschaftsamt. Ein Sturzflutkonzept bei Starkregenereignissen soll ebenfalls durchgeführt werden. Jeden Montag um 13 Uhr findet in der Schule der Baustellen Jour Fixe statt. Interessierte können sich gerne ein Bild der dortigen Baumaßnahmen machen.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen beauftragt das Planungsbüro Wipfler mit den Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Studie „Überflutung Außenbereiche der Liegenschaften Schule und Kindergarten Spatzennest“. Die Ingenieurkosten für die Planung, d.h. Leistungsphase 1-3, auf Basis des zugrundeliegenden Maßnahmenumfangs, liegen bei Euro 5.800,00 brutto.
Zu dem Honorarangebot vom 13.09.2024 ist ein entsprechender Ing.-Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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08.10.2024
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Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Der Edeka in der Ortsmitte wurde vom Eigentümer wieder hergerichtet. Bezug und Wiedereröffnung durch Edeka könnten bis Jahresende erfolgen, der genaue Zeitpunkt steht aber noch nicht fest.
Für ein Sturzflutkonzept werden Angebote eingeholt. Das Konzept enthält konkrete Maßnahmenvorschläge.
Für das ILEK erfolgt derzeit die Datenerfassung.
Für den Vitalitätscheck sind die Daten erfasst. Mit den Planern erfolgt noch eine Ortsbegehung.
Die Mitgliedschaft beim Hochwasser Kompetenz Centrum wurde abgeschlossen.
In der nächsten Sitzung wird der Nachtragshaushalt behandelt
Stand der Grundsteuerreform: Noch ca. 480 zu prüfende und zu erfassende Fälle und ca. 400 noch offene Fälle. Es zeichnet sich eine Reduzierung der Hebesätze ab.
Anfragen:
GR Held erkundigt sich nach den Aktivitäten des Kommunalunternehmens.
In Prüfung ist, die Glonnbrücke durch das KU errichten zu lassen. Die Fördermöglichkeiten werden erneut abgeklärt. Für das Feuerwehrhaus wird gerade eine Grobskizze erarbeitet.
Weiter frägt er nach dem Sachstand beim Glasfaserausbau, da auf der Telekom Webseite nun 2026 angegeben wird.
Die Gemeinde ist weiterhin beim Förderprogramm über den Landkreis dabei. Dort hat die Telekom den eigenwirtschaftlichen Ausbau zugesagt. Die Kartierung wird in der nächsten Sitzung bekannt gegeben.
GR Held möchte den Stand zum Quartierskonzept Reckmühle wissen.
Ende Oktober wird das Konzept an die Gemeinde übergeben. Anschließend ist die Vorstellung im Gemeinderat vorgesehen.
Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand zum Baugebiet in Aiterbach.
Das Wasserrecht zur Einleitung in den Atterbach ist noch offen. Erst danach kann die Planung weitergeführt werden.
GR Held frägt nach dem Stand bei den Regenrückhaltebecken in Laimbach.
Landschaftsarchitektin Ruhland ist beauftragt und führt die Planung durch.
GR Jordan erkundigt sich nach Informationen zum Telekom-Netzausfall.
Der Mast am Feuerwehrhaus wurde über Notstrom von der Feuerwehr versorgt. Von den beteiligten Firmen sieht keine die Zuständigkeit bei sich.
GR Lerchl möchte wissen, ob die Erdarbeiten zur Erneuerung der Dorfstraße nächstes Jahr erfolgen?
Derzeit sind noch wasserrechtliche Fragen zu klären. Am Zeitenplan hat sich noch nichts geändert.
GRin Kellner-Zotz verweist auf den Unfall am Eberspointer Berg und regt eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung an.
Zudem frägt sie, ob nach Einzug in das Kinderhaus Amperspatzen ein Auszug des Spatzennestes aus der Ampertalhalle möglich ist.
Für eine Aufteilung auf zwei Standorte ist die Personalstärke derzeit nicht ausreichend. Bestehende Möglichkeiten werden mit dem Team abgestimmt.
Datenstand vom 24.10.2024 10:39 Uhr