Datum: 22.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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22.10.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid zum Dachgeschossausbau um zwei Wohnungen auf der Fl.Nr. 1734/3, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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22.10.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Allershausen Reckmühle“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WR-Gebiet (reines Wohngebiet) festgesetzt.
Es ist geplant am bestehenden Wohnhaus das Dachgeschoss mit zwei Wohnungen auszubauen. Hierbei sollen Dachgauben errichtet werden. Die Größe der jeweiligen Dachgauben sind in der Eingabeplanung beigefügt.
Die jeweilige Wohnfläche einer Wohnung beträgt ca. 41,84 m² bzw. 44,17 m².
Der Hauptbaukörper bleibt unverändert.
Mit Antrag auf Vorbescheid bittet der Antragsteller um Klärung folgender Fragen:
- Befreiung „Errichtung von Dachgauben“
- Reduzierung des Stellplatzbedarfes
Im Bebauungsplan sind Dachgauben nicht zulässig. Hierzu wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Bezugsfälle sind bereits vorhanden in denen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung von Dachgauben erteilt worden ist. Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden.
Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind bei einem Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten, zusätzlich zu den zwei bereits bestehenden und genehmigten Stellplätzen, fünf weitere Stellplätze befahrbar nachzuweisen und auch herzustellen. Die Verwaltung empfiehlt einer Befreiung nicht zuzustimmen. Den Stellplätzen wie im Eingabeplan dargestellt, wird zugestimmt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Durchfahrtsbreite zu den Stellplätzen von min. 3,50 m einzuhalten ist.
Für die ordnungsgemäße Herstellung der Zufahrt zu den Stellplätzen ist eine Gehwegabsenkung notwendig. Alle damit verbundenen Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl meint, dass in diesem Haus bereits Bewohner im Keller untergebracht sind und die Garagen als Lagerraum genutzt werden. Dieser Verdacht muss offiziell an die Gemeinde gemeldet werden, damit das Landratsamt zu einer entsprechenden Kontrolle aufgefordert werden kann.
Herr Zandt spricht sich eindeutig für die Beachtung der Stellplatzsatzung aus.
Beschluss
Das gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Es sind auf dem Baugrundstück insgesamt 7 Stellplätze befahrbar nachzuweisen und herzustellen. Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird nicht zugestimmt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Errichtung von Dachgauben wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. BayKiBiG; Gewährung des Gewichtungsfaktors 2,0 für Kindergartenkinder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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22.10.2024
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Nach Art. Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG kann für Kinder in Kindergärten, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, die kindbezogene Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 noch bis zum Ende des Kindergartenjahres weitergewährt werden, anstatt den Gewichtungsfaktor auf 1,0 zu reduzieren. Hier wird somit allen anderen Kindertageseinrichtungen neben den Kinderkrippen die rechtliche Möglichkeit eröffnet, den Gewichtungsfaktor 2,0 auch dann bis zum Ende eines Kindergartenjahres abzurechnen, wenn ein Kind während des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet.
Mit diesem erhöhten Gewichtungsfaktor – hier handelt es sich nur um Einzelfälle – erhält die Gemeinde eine entsprechend höhere staatliche Förderung für Kinder im Gemeindekindergarten, muss diese aber ggf. bei gleichartigen Fällen in anderen Einrichtungen ebenfalls gewähren. Eine Verpflichtung der Anwendung dieses erhöhten Gewichtungsfaktors besteht für den Träger der jeweiligen Einrichtung nicht.
In der Praxis wurde dies bereits so gehandhabt, jedoch ist hier ein formeller Beschluss des Gemeinderates notwendig.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen gewährt für Kinder in Kindergärten, die das 3. Lebensjahr vollendet haben für die kindbezogene Förderung den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Nachtragshaushalt 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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Sachverhalt
Das Hochwasserereignis im Juni 2024 führte zu zahlreichen Schäden an kommunalen Liegenschaften und hatte auch anderweitige Folgen. Diese Situation macht einen Nachtragshaushalt erforderlich.
Auf den Vorbericht zu den einzelnen Positionen wird verwiesen.
Beschluss 1
Verwaltungshaushalt:
Der Gemeinderat Allershausen beschließt den Verwaltungshaushalt für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16.545.750,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Vermögenshaushalt:
Der Gemeinderat Allershausen beschließt den Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.131.020,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen:
Der Gemeinderat Allershausen beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Jahr 2024. Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Vorarbeiten Sturzflut-Risikomanagementkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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22.10.2024
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ö
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Sachverhalt
In der GR-Sitzung vom 08.10.2024 wurde ausführlich über die Studie „Flutungswege Schule und Kindergarten“ diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde seitens Technischen Bauamt bzw. Bürgermeister Herr Vaas bereits auf ein noch zu erstellendes Sturzflut-Risikomanagementkonzept hingewiesen.
Die Hochwasserdiskussion zeigt, dass es unerlässlich ist, grundlegende Sachverhalte aufzubereiten, darzulegen und zu kommunizieren. Sturzfluten und/oder Hochwasser führen zu Betroffenheiten, die die Betroffenen dazu veranlassen, Maßnahmen zu treffen um zukünftig Betroffenheiten bzw. Schäden zu reduzieren und/oder gänzlich zu vermeiden (Schadensabwendungsinteresse). Das ist der Intention des bereits vorgestellten Sachverhaltes Flutungswege Schule und Kindergarten“ samt Beauftragung einer entsprechenden Studie.
Unabhängig davon haben Sturzfluten und/oder Hochwasser Ursachen, die es zu ermitteln gilt und bei denen es zu prüfen gilt, ob ggfs. vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können (Vorbeugungsinteresse bzw. -aufgabe). Für die Ursachenermittlung; Risikobewertung und Maßnahmenausarbeitung ist für die Gemeinde die Erstellung eines Sturzflut-Risikomanagementkonzept eine Option. Die Kosten der Erstellung eines derartigen Konzeptes werden mit bis zu 90% gefördert. Die dafür notwendige Beantragung, Ausschreibung und Vergabe läuft nach bestimmten Regularien unter Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes. Hierzu wird die Gemeinde mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Kontakt aufnehmen.
Für eine sinnvolle Angebotskalkulation des Sturzflut-Risikomanagementkonzeptes selber werden laut Ingenieurbüro mindestens folgende Angaben benötigt:
- Fläche, die betrachtet werden soll
Karte mit markierten Gewässern, welche betrachtet werden soll
Angaben zu Gewässern, für welche bereits Daten vorliegen (z.B. Hochwasserberechnungen)
Der Gesamtzeitraum von der Ausschreibung bis zur Fertigstellung des Konzeptes liegt grundsätzlich bei ca. 12-18 Monate betragen. Als Gemeinde sollten wir Unterlagen, Informationen, Erfahrungen etc. im Vorfeld beisteuern um a) diesen Zeitraum eventuell verkürzen zu können und um b) das Konzept für uns alle lebendig bzw. greifbar werden zu lassen. Daher hat das Technische Bauamt eine erste Aufbereitung in dieser Fragestellung erstellt, die heute vorgestellt werden soll. Diese erste Aufbereitung gilt es durch vorhandenes Wissen bzw. Erfahrungen der Gemeinderäte als auch der Bürger zu ergänzen um später eine möglichst zielgerichtete Ausarbeitung des Konzeptes beauftragen zu können.
Diskussionsverlauf
Herr Portz stellt die derzeitige Situation ausführlich anhand verschiedener Grafiken vor. Mit dem Relief der Ortsteile Aiterbach und Leonhardsbuch werden die Sturzflutereignisse in einer Grafik und zusätzlich mit Fotos dargestellt. Auch zum Hochwasserereignis im Juni werden Luftbilder gezeigt.
Herr Lerchl weist auf teilweise fehlende Abflussmöglichkeiten durch verstopfte Rohre in Leonhardsbuch hin. Herr Portz bemerkt dazu, dass bei derartigen Regenfällen dies nicht ausschlaggebend sei und berichtet, dass es sich hier oftmals um als Gewässer dritter Ordnung eingestufte Rohre bzw. Gräben handelt, bei denen für jede Veränderung die Maßnahmen beim Landratsamt anzuzeigen und von dort zu genehmigen sind.
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6. Informationen zum Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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22.10.2024
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Beschliessend
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6 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas berichtet vom Stand der Breitbandförderung (Gigabit-RL 2.0). Bei dem vom Landrastamt geleiteten Verfahren für fünf beteiligte Landkreisgemeinden wurden für Allershausen 1.832 Adressen ermittelt, wovon jedoch aufgrund der Ist-Versorgung nur 652 förderfähige Adressen verbleiben.
Die Investitionskosten werden mit rund 4,97 Millionen Euro geschätzt. Der 10%ige Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit ca. 497.000 €. Ende 2024 könnte ggf. der Förderbescheid ergehen. Mit einer Fertigstellung sei dann nicht vor Ende 2028 zu rechnen.
Die Präsentation wird den Gemeinderäten zugesandt.
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Beratungstyp
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Diskussionsverlauf
Herr Bail erkundigt sich erneut zu den an der Bushaltestelle Münchener Straße geparkten MVV-Bussen. Dies wurde vom Ordnungsamt wiederholt gemeldet, sei jedoch zulässig.
Herr Lerchl weist auf die knifflige Parksituation in der Straße „Am Kirchberg“ hin. Weiter regt er an, dass die Kinder des Spatzennests nun u.a.in das frei gewordene Feuerwehrhaus Leonhardsbuch ziehen könnten. Für die restlichen Wochen bis zum Wiederbezug des Spatzennests ist jedoch seitens der Leitung der Verbleib in der Ampertalhalle gewünscht.
Bürgermeister Vaas erläutert kurz den Austausch der Ortschilder von Unterkienberg nach Reckmühle in Hinweisschilder. Dies sei notwendig, um die bestehende Tempo 30 Zone nicht durch Ortsschilder wieder aufzuheben.
Datenstand vom 12.11.2024 09:20 Uhr